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Den Vorschlag habe ich zur Kenntnis genommen und Ihre Bedenken ebenso. Ich wollte nur darlegen, warum die Bedenken nicht tragen und sich aus Section 3 breiten Spielraum zur Zuweisung ergeben.
Dann stelle ich hiermit fest, dass die Parteien ordnungsgemäß angehört wurden. Gemäß Chp. III Sec. 3 FJA übertrage ich das Verfahren wegen unstreitiger Verhinderung des bisher zuständigen Richters an The Honorable Jonathan B. Coolidge, Federal Judge, für das weitere Verfahren. Von der das mir zukommende Zuweisungsermessen lenkenden Bestimmung der Ssc. 3 weiche ich nach Erörterung ab. The Clerk will file the Order with the Records of this Court.
Nun, fahren wir fort. Wie es aus den Gerichtsakten hervorgeht, hatte der Antragsgegner zunächst die U. S. Attorney aufgefordert , eine ausständige Frage zu beantworten. Ich bitte Sie, Counselor Huang, um eine Antwort.
Your Honor,
für den Tatbestand ist die Frage nach und oder oder zweitrangig, für den Anklageschriftsatz ist sie es zugegebenermaßen nicht. Bezugspunkt ist die Ernennung eines Honorarkonsuls durch den Angeklagten - diese Befugnis steht einem Governor of Astoria nicht zu, sondern ist den Amtsträgern der Vereinigten Staaten vorbehalten. Zugleich hat Mr Dietz die Amtsbezeichnung "Honorary Consul" für sich geführt - auch diese stand ihm nicht zu. Beides verwirklicht den Tatbestand alternativ.
"Honorarkonsul" ist kein offizielles Amt nach irgendeinem Rechtssatz der United States. Demnach hat der Bund nicht das Recht den Titel für sich zu beanspruchen oder anderen die Führung desgleichen zu untersagen.
Your Honor,
Counselor Gaff verkennt, dass die Funktion eines Konsuls international und auch in den Vereinigten Staaten gewohnheitsrechtlich anerkannt und geprägt ist. Ein Konsul vertritt eine Völkerrechtssubjekt oder eines ihrer Glieder international - und genau diese Interessenvertretung ist im Ganzen Teil der enumerated powers der Constitution.
die USA haben in seiner Geschichte noch niemals Honorarkonsule ernannt, wenn wir also über Gewohnheit sprechen, dann ist es Gewohnheit, dass die USA keine Honorarkonsule beschäftigt, womit der Titel frei verfügbar ist.
Your Honor,
die Vereinigten Staaten haben - jedenfalls in jüngerer Vergangenheit - keine Konsule ernannt, wohl aber beglaubigt...
... oder auch nur faktisch empfangen (#3).
das zeigt nur, dass die Vereinigten Staaten damit einverstanden sind, dass andere Entitäten diesen Titel gebrauchen, während man ihn selbst nicht verwendet.
Councilors, bitte heben Sie sich das für die Hauptverhandlung auf, so es denn eine gibt. Wir sind hier um die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulassunh der Klage zu entscheiden. Gibt es denn noch Anträge Ihrerseits?
Zum einen hätten wir gerne die Beweise - in diesem Fall wohl die Protokolle der Assembly - zum ersten Punkt der Anklage vorgelegt.*
Your Honor,
die Anklage versäumt es leider weiterhin die Beweise gegen meinen Mandanten vorzulegen. Ich berufe mich auf Rule 9, Subrule 2 der Rules of Procedure:
Ich beantrage zudem alle Unterlagen den Haushalt von Astoria State betreffend als Beweise der Verteidigung zuzulassen. Zu diesem Zweck beantrage ich eine Verfügung zu erlassen, welche die Regierung von Astoria verpflichtet diese Dokumente herauszugeben. Die Anklage beabsichtigt eine Veruntreuung durch Zeugenaussagen zu beweisen, wir beabsichtigen dies durch die faktischen Dokumente zu widerlegen.