Mr. Speaker pro tempore,
ich möchte den ehrenwerten Senator für Freeland auf Art. VII Sec. 3 der
Bundesverfassung aufmerksam machen, der regelt: "Vom Kongress gebilligte Zusatzartikeln sollen darüber hinaus der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften von drei Vierteln der Bundesstaaten oder der in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Abstimmung zum Ausdruck gebrachten Zustimmung der stimmberechtigten Bürger in der gleichen Anzahl an Staaten bedürfen, um wirksam zu werden." Die Anzahl der Staaten, die zustimmen müssen, entspricht daher drei Vierteln und nicht, wie der Senator vorschlägt, lediglich einer qualifizierten Mehrheit.
Für eine solche Änderung des vorliegenden Antrages sehe ich keine Notwendigkeit.
Zum eigentlichen Antrag verweise ich gerne auf
meine Wortmeldungen in der frheren Debatte. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass es eines einfachen Gesetzes überhaupt nicht bedarf. Was genau soll denn neben der klaren Bestimmung, wer abstimmunsgberechtigt ist, in einem solchen gesetz noch geregelt werden?