Honorable Members of the General Court,
dieser Verfassungszusatz löst ein ganz offensichtliches Problem: Die Frage, wer in den Bundesstaaten an der Ratifikation über einen Zusatz zur Bundesverfassung beteiligt werden darf. Die Antwort ist gut und richtig: Die qualifizierten Wähler des Staates, die an der Willensgebung im Staat mitwirken dürfen.
Es ist vollkommen irrelevant, dass der status quo durch ein fragwürdiges Urteil (zumal nicht des Obersten Gerichtshofs, welches ja endgültig und bindend wäre) hergestellt wurde. Der Oberste Gerichtshof hätte entscheiden können, aber es war doch der inkompetenteste aller Anwälte in unserem von Anwälten dicht bevölkerten Land, der es nicht zustande gebracht hat, großmauligen Ankündigungen einer Revision vor dem Obersten Gerichtshof Taten folgen zu lassen. Deswegen muss jetzt der Bundesgesetzgeber Klarheit schaffen. Ich finde, er hat das mit der insoweit richtigen Zielrichtung getan.
Davon abgesehen: Wenn Mr. Grisendi an einer gehaltvollen Debatte zu den Verfassungszusätzen gelegen wäre, hätte er sich schon früher öffentlich äußern können. Das beste, das demokratischte aller Foren ist schließlich die Öffentlichkeit, nicht nur die Parlamentsöffentlichkeit. Im Übrigen ändern Debatten rein gar nichts am Inhalt eines Zusatzes zur Bundesverfassung, dessen Text durch den Kongress festgelegt wird. Formalistische Debatten wie diese sind also überhaupt nicht notwendig oder gar zielführend. Öffentliche Debatten, die parallel zur Diskussion im Kongress hätten stattfinden können, das wäre sehr zu wünschen gewesen.