Handlung: Lässt durch seinen Anwalt mitteilen 1. dass dieser Antrag in einem privaten Gespräch um die politische Lage auf Einladung und in weiser Voraussicht des Congressman Kingston bereits vor wenigen Tagen vorbereitet wurde;
2. dass dieser Antrag im Konsens gestellt worden ist und dass der Wortlaut IV-6-2 geringe Erfordernisse an die Stellung eines Antrages wegen Abwesenheit hinsichtlich einer Unterstützung stellt, als dies IV-6-1 wortwörtlich tut;
3. dass der Impeachment Act diese unterschiedlichen Maßstäbe der Verfassung nicht auf der Ebene eines einfachen Parlamentsgesetzes gleichschalten kann, da der Gleichheitsgrundsatz nicht nur besagt, dass wesentliches gleiches gleich behandelt werden soll, sondern auch, dass wesentlich ungleiches nicht gleich behandelt werden darf;
4. dass es unzulässig sei, einen entsprechenden Antrag bzw. die Unterstützung zu einem solchen zurückzuziehen, da ein solches Vorgehen weder verfassungsmäßig, noch gesetzlich bestimmt ist;
5. dass der Antrag gestellt wurde, als 20 Tage zu je 24 Stunden zu je 60 Minuten zu je 60 Sekunden vorüber waren, weshalb der Tag als Zeiteinheit und nicht als Kalendertag anzusehen ist;
6. dass die Amtsgeschäfte des Präsidenten danach qualitativ geringwertig waren und nicht als Wahrnehmung in einem qualifizierten Sinne erachtet werden können;
7. dass diese qualifizierten Amtsgeschäfte ausschließlich jene sind, die offizielle Verlautbarungen zu verfassungsmäßig und gesetzlich bestimmten Aufgaben betrifft und
8. dass sich der Oberste Gerichtshof die Chance zur Klärung vieler der aufgeworfenen Fragen der Dogmatik und des Verfahrensrechtes nicht entgehen lassen sollte.