Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
THE SPEAKER OF THE HOUSE Benjamin A. Kingston, Jr.
January 20, 2019
Concerning the State of the Union Address
Dear Mr. President:
am 9. 1. 2019 habe ich Vice President Ramsey-Prescott darüber in Kenntnis gesetzt, dass beide Kammern des Kongresses ihren Antrag auf Abhaltung der State of the Union Address angenommen haben. Ich hoffe sehr, dass Sie Ihrer verfassungsmäßigen Pflicht noch vor dem Ende Ihrer Amtszeit nachkommen werden und bitte darum, das Präsidium so rasch als möglich über einen möglichen Termin zu informieren.
Sincerely yours,
The Honorable
Reginald Covfefe
The President of the United States
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
ich erlaube es mir Sie darüber zu informieren, dass der Kongress der Vereinigten Staaten den Gesetzesantrag H.R. 2019-004 Third Popular Petitions Revision Act
verabschiedet hat und Ihnen nun zur Unterzeichnung vorlegt.
Sincerely yours,
The Honorable
Reginald Covfefe
The President of the United States
Fifty-Fifth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
Third Popular Petitions Revision Act An act to make popular petitions more attractive to the general public and to give governors the option of proposing federal laws in the name of their state.
Section 1 - Amending the PPA
Sec. Ssec. 1 des Popular Petitions Act, 2008, zuletzt geändert durch den Second Popular Petitions Act Revision Act, 2017, wird folgendermaßen neu gefasst:
(1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundes- oder Staatsebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht nicht der Exekutive des Bundes angehört.
Section 2 - Entry into force
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
President of the Senate
Sen. Tamara Arroyo (I-SE) President of the United States Senate
Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Electoral Roll Transparency Bill (S. 2019-005)
durch beide Kammern des Kongresses zum 27. Januar 2019 verabschiedet wurde.
Eugene Duangan Dean of the U.S. House of Representatives
Electoral Roll Transparency Bill An Act to make clarifications on the Electoral Roll with regard to transparent procedures.
Section 1 - Electoral Roll to be published with Electoral Announcement; Limitation of legal Presumption
(1) An Chp. II Sec. 3 Ssc. 1 Federal Elections Act wird angefügt:
Die Electoral Roll ist gemeinsam mit der Wahlankündigung Chp. II Sec. 1 Ssc. 1 Var. a öffentlich bekanntzumachen.
Die Einwendung ist dann als unzulässig abzuweisen, wenn die Electoral Roll fristgerecht bekanntgemacht wurde.
Section 2 - Coming-into force
(1) Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
(2) Die Änderungen finden Anwendung auf alle Wahlen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht angekündigt waren.
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Preserving the Seperation of Powers Bill (H.R. 2019-006)
durch beide Kammern des Kongresses zum 27. Januar 2019 verabschiedet wurde.
Eugene Duangan Dean of the U.S. House of Representatives
Preserving the Seperation of Powers Bill An act to eliminate unconstitutional rules for congressional committees.
Section 1 - Amending the CCIQA
(1) Article II Section 5 Subsection 1 lit. a des Congressional Committees, Investigations, and Questionings Act, 2014, zuletzt geändert durch den Parliamentary Efficiency Improvement Act, 2018, wird ersatzlos gestrichen und die fortlaufende Nummerierung dementsprechend neu gefasst.
(2) Subsection 2 wird folgendermaßen neu gefasst:
(2) Gemäß Subsection 1 übermittelte Stellungnahmen und Berichte soll der Vorsitzende des ständigen Ausschusses prüfen, mit einer eigenen Stellungnahme versehen und in den Kongress zur Diskussion einbringen, sofern kein Mitglied des Ausschusses Einspruch gegen die Stellungnahme erhebt.
Section 2 - Entry into force
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
Teilt dem Weißen Haus in seiner Eigenschaft als Dean of the Senate mit, dass der Senat der Ernnenung Mister Lomax zum Attorney General zugestimmt hat.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.
General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;
Marines never die, they just go to hell to regroup.
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Fourth Popular Petitions Revision Bill (H.R. 2019-009)
durch beide Kammern des Kongresses zum 24. Februar 2019 verabschiedet wurde.
Fifty-Sixth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
Fourth Popular Petitions Revision Bill An act to correct mistakes made by the Third Popular Petitions Revision Act, 2019.
Section 1 - Correcting the PPA
Sec. Ssec. 1 des Popular Petitions Act, 2008, zuletzt geändert durch den Third Popular Petitions Revision Act, 2019, wird folgendermaßen neu gefasst:
(1) Eine Volkspetition kann durch jeden auf Bundes- oder Staatsebene Wahlberechtigen beim Kongresspräsidium eingereicht werden, der nicht der Exekutive des Bundes angehört.
Section 2 - Entry into force
Dieses Bundesgesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Duangan« (26. Februar 2019, 11:38)
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Transition Bill (S. 2019-0010)
durch beide Kammern des Kongresses zum 24. Februar 2019 verabschiedet wurde.
Fifty-Sixth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
Transition Bill An Act to regulate the Transition within the Federal Administration after the election of a new President.
Section 1 - President-elect, Transition Team
(1) President-elect of the United States im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nach dem durch das USEO veröffentlichten Wahlergebnis als Präsident gewählt ist und dieses Amt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekleidet. Vice President-elect of the United States im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nach dem durch das USEO veröffentlichten Wahlergebnis als Vizepräsident gewählt ist und dieses Amt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekleidet.
(2) Der President-elect benennt Personen seiner Wahl, die neben dem Vice President-elect an der Transition mitwirken (Transition Team). Das Transition Team bildet mit den übrigen Mitarbeitern, die dazu ernannt werden oder aus anderen Bereichen der Administration abgeordnet werden, das Office of the President-elect als eine temporäre Bundesbehörde, die unabhängig von anderen Bundesbehörden arbeitet und nur dem President-elect unterstellt ist. Mitarbeiter können wie Bundesbedienstete auf Verschwiegenheit verpflichtet werden.
(3) Wurde der amtierende Präsident wiedergewählt und lediglich ein neuer Vizepräsident gewählt, so bedarf es keiner Transition nach diesem Gesetz. Die entsprechende Anwendung der Sec. 3 Ssc. 2 auf den Vice President-elect bleibt unberührt.
Section 2 – Transition Council
(1) Der amtierende Präsident und der amtierende Vizepräsident sowie der President-elect und der Vice President-elect bilden das Transition Council. Weitere Mitglieder des Council sind die durch den amtierenden Präsidenten und den President-elect benannten Personen.
(2) Das Transition Council ist für den Informationsaustausch zwischen der amtierenden Administration und dem Transition Team zuständig. Es koordiniert die Übergabe der laufenden Aufgaben der Administration.
Section 3 – Actions during Transition
(1) Das Office of the President-elect erhält durch die Bundesbehörden die bestmögliche Unterstützung zur Durchführung der Transition. Die im Rahmen der Transition notwendig werdenden Ausgaben werden durch das Executive Office of the President of the United States geleistet, das auch die Zuweisung von Ressourcen und Räumlichkeiten koordiniert.
(2) Für die Dauer der Transition sollen der President-elect und der Vice President-elect im gleichen Umfang Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten, als seien sie schon im Amt, soweit nicht der amtierende Präsident ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Dies gilt nicht für die Protokolle von oder den Zugang zu Sitzungen des amtierenden Kabinetts, über die der amtierende Präsident frei bestimmt. Auf Ersuchen des President-elect erteilt der amtierende Präsident Zugangsberechtigungen an Mitglieder des Transition Team, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht, den er dem amtierenden Präsidenten mitteilt.
(3) Der amtierende Präsident oder die Leitung der Bundesbehörden sollen die notwendigen Schritte anordnen und Verfahren festlegen, die eine möglichst einfache Transition ermöglichen. Dies umfasst die Abwicklung der auf die Amtszeit der amtierenden Administration beschränkten Vorgänge. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben soll jeweils ein Transition Coordinator bestimmt werden. Im Executive Office soll ein Amtsträger mit der Koordinierung und Überwachung der Tätigkeit der Transition Coordinators bestimmt werden.
Section 4 – Final Provisions
Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft. Zugleich tritt der Transition Act vom 25. Oktober 2008 außer Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Duangan« (26. Februar 2019, 11:39)
The Honorable Benjamin Kingston Jr. President of the United States c/o The White House 1600 Amada Ave
Astoria City, AS
February 27th, 2019
Notification of Approval
Mr. President,
I hereby inform you that your nomination of Mr. Herbert C. Walker for the office of U.S. Secretary of Commerce was approved by the United States Senate.
Sincerely yours
Tamara Arroyo President of the Senate
Sen. Tamara Arroyo (I-SE) President of the United States Senate
Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der Judicial Delegations Reform Bill (S. 2019-0012)
durch beide Kammern des Kongresses zum 3. April 2019 verabschiedet wurde.
Eugene Duangan Dean of the U.S. House of Representatives
Fifty-Seventh Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
Judicial Delegations Reform Bill An Act to modernize the delegation to the States of certain rights reserved to the Federal Government in Art. VI, Sec. 5, Alt. 5 and 6 of the Constitution.
Section 1 - Introduction of the Judicial Delegations Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Empowerment of the States in the Judiciary Bill An Act to delegate certain rights reserved to the Federal Government in Art. VI, Sec. 5, Alt. 5 and 6 of the Constitution.
Chapter I - Jurisdiction and Procedure
Section 1 - Establisment of Jurisdiction under State Law
(1) Die Bundesstaaten sind berechtigt, durch Gesetz über die Errichtung von Gerichten und über deren Organisation, Besetzung und Verfahren zu bestimmen. Machen die Bundesstaaten von der ihnen übertragenen Zuständigkeit keinen Gebrauch, bleibt die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten bestehen. Die Befugnisse der Vereinigten Staaten im Bezug auf die Errichtung, Organisation, Besetzung und das Verfahren der Bundesgerichte wird durch die Ermächtigung nicht delegiert oder beschränkt.
(2) Die Bundesstaaten sind berechtigt durch Gesetz über die Errichtung von Strafverfolgungsbehörden und Sttrafvollstreckungsbehörden sowie deren Organisation, Besetzung und Verfahren zu bestimmen. Machen die Bundesstaaten von der ihnen übertragenen Zuständigkeit keinen Gebrauch, bleibt die Zuständigkeit der Behörden der Vereinigten Staaten bestehen. Die Befugnisse der Vereinigten Staaten im Bezug auf die Errichtung, Organisation, Besetzung und das Verfahren ihrer Behörden wird durch die Ermächtigung nicht delegiert oder beschränkt.
Section 2 - Effect of State Law concerning Jurisdiction
(1) Ist eine Gerichtsbarkeit gemäß Sec. 1 Ssc. 1 begründet, tritt diese an die Stelle der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten, wenn sie nicht durch Gesetz ausgeschlossen oder beschränkt wird.
(2) Ein Bundesstaat kann durch Gesetz bestimmen, dass seine Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise im Wege der Organleihe durch die Bundesgerichte ausgeübt wird, die als Gerichte dieses Bundesstaates nach dessen Recht handeln. Dabei ist ausgeschlossen, dass andere als die in diesem Bundesstaat zuständigen Bundesgerichte berufen werden oder die Organisation und Besetzung des Gerichts verändert wird. Das nach dieser Subsection tätig werdende Bundesgericht kann durch begründeten Beschluss erklären, nicht im Rahmen der Organleihe tätig zu werden oder in ihrem Rahmen das Recht der Vereinigten Staaten anstelle des Rechts eines Bundesstaates anzuwenden, soweit die sonst anzuwendenden Bestimmungen gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstoßen oder undurchführbar sind. Gegen die Entscheidung steht nur dem Bundesstaat Rechtsmittel nach Maßgabe des Rechts der Vereinigten Staaten zu.
(3) Soweit der Bundesstaat keine eigenen Bestimmungen erlassen hat, gilt das Recht der Vereinigten Staaten mit der Maßgabe, dass die Aufgaben eines Organs der Vereinigten Staaten durch die entsprechenden Organe des Bundesstaates wahrgenommen werden können.
(4) Die Bundesstaaten tragen ihre Kosten und die Kosten, die ihnen als Partei auferlegt werden. Sie sind den Vereinigten Staaten nicht zur Kostenerstattung für die Tätigkeit der Behörden und Gerichte der Vereinigten Staaten verpflichtet.
Section 3 - Federal Jurisdiction reserved
(1) Die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten kann aufgrund eines Gesetzes nach Sec. 1 Ssc. 1 nicht beschränkt werden für Verfahren
1. deren Partei Amtsträger in Ausübung ihrer Funktion, Behörden und Gerichte der Vereinigten Staaten sind,
2. deren Gegenstand sich über das Gebiet eines Bundesstaates hinaus oder in das Ausland erstreckt, ohne dass durch wirksame vertragliche Vereinbarung der Parteien ausdrücklich der Gerichtsstand eines Bundesstaates oder ausländischen Staates gewählt wurde.
(2) Ist das nach Section 2 zuständige Gericht nicht in der Lage, ein Verfahren zu führen und sieht ein Gesetz nach Sec. 1 Ssc. 1 dazu keine wirksame Abhilfe vor, so wird durch Antragstellung vor einem Gericht der Vereinigten Staaten unwiderruflich die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten begründet.
(3) Ein Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines nach Section 2 zuständigen Gerichts ist ausnahmsweise zulässig, wenn er sich auf die Verletzung von Bestimmungen der Bundesverfassung oder des Bundesrechts, von dem die Staaten nicht abweichen dürfen, stützt (Federal Review) und das Gesetz nach Section 1 kein Rechtsmittel mehr zulässt oder die Beschreitung dieses Rechtsweges unzumutbar ist. Der Antrag richtet sich gegen den Bundesstaat oder die Verwaltungsgliederung, die das Gericht errichtet hat und ist an den örtlich zuständigen U.S. District Court zu richten. Dieser kann die Entscheidung entweder für rechtmäßig erklären und den Antrag abweisen oder die Entscheidung für rechtswidrig erklären, aufheben und
1. an das nach dem nach Sec. 1 Ssc. 1 erlassenen Gesetz zuständige Gericht zurückverweisen,
2. das Verfahren in die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten überführen, weil abzusehen ist, dass das nach dem nach Sec. 1 Ssc. 1 erlassenen Gesetz zuständige Gericht nicht in der Lage oder Willens ist, eine mit dem Recht der Vereinigten Staaten vereinbare Entscheidung zu treffen.
Gegen die Entscheidung ist der gesetzlich bestimmte Rechtsweg gegeben.
Section 4 - Federal Subsidies for "Justice near to the People"
Die Vereinigten Staaten erkennen es als förderungswürdig an, dass die Bundesstaaten von den Ermächtigungen dieses Gesetzes Gebrauch machen und damit eine bürgernahe Justiz ermöglichen. Tätigkeiten von Bundesstaaten und ihren lokalen Verwaltungskörperschaften sollen daher angemessen aus dem Bundeshaushalt gefördert werden.
Chapter II - Special provisions for Criminal Prosecution and Correction, State Criminal Law
Section 1 - Effect of State Law concerning Prosecution and Correction
(1) Ist eine Strafverfolgung oder Strafvollstreckung nach Chp. I Sec. 1 Ssc. 2 begründet, tritt diese an die Stelle der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung der Vereinigten Staaten, wenn sie nicht durch Gesetz ausgeschlossen oder beschränkt wird. Im Rahmen der Zuständigkeit wird auch die Gerichtsbarkeit des Bundesstaates nach Chp. I Sec. 1 Ssc. 1 begründet.
(2) Ein Bundesstaat kann bestimmen, dass seine Strafverfolgung oder Strafvollstreckung ganz oder teilweise im Wege der Organleihe durch die Behörden der Vereinigten Staaten die als Behörden dieses Bundesstaates nach dessen Recht handeln. Dabei ist ausgeschlossen, dass andere als die nach dem Recht der Vereinigten Staaten zuständige Behörden berufen werden oder die Organisation und Besetzung der Behörde verändert wird. Die betroffenen Behörden der Vereinigten Staaten oder ihnen übergeordnete Stellen können generell, auf ein bestimmtes Gesetz oder ein Verfahren bezogen entscheiden, dass die Behörden der Vereinigten Staaten nicht im Rahmen der Organleihe tätig werden oder das Recht der Vereinigten Staaten anstelle des Rechts eines Bundesstaates anzuwenden, insbesondere weil die sonst anzuwendenden Bestimmungen gegen das Recht der Vereinigten Staaten verstoßen oder undurchführbar sind.
(3) Soweit der Bundesstaat keine eigenen Bestimmungen erlassen hat, gilt das Recht der Vereinigten Staaten mit der Maßgabe, dass die Aufgaben eines Organs der Vereinigten Staaten durch die entsprechenden Organe des Bundesstaates wahrgenommen werden können.
Section 2 - Federal Prosecution and Correction reserved
(1) Die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten kann aufgrund eines Gesetzes nach Chp. I Sec. 1 Ssc. 2 nicht beschränkt werden für Straftaten
1. von oder gegen Amtsträger oder Organe der Vereinigten Staaten (im Dienst oder mit Beziehung zu ihrem Dienst) oder die Vereinigten Staaten selbst,
2. auf Ländereien oder Verkehrsflächen, in Gebäuden, Liegenschaften, Anlagen oder Verkehrsmitteln der Vereinigten Staaten,
3. von Bürgern der Vereinigten Staaten im Ausland oder über die Grenzen eines Bundesstaates,
4. von ausländischen Personen, mit beabsichtigter Wirkung auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten, oder gegen ein inländisches Rechtsgut.
Die Administration ist jedoch ermächtigt, durch Vereinbarung im Einzelfall auf die Zuständigkeit zu verzichten, soweit nicht ein Fall der Nr. 1 vorliegt und die Interessen der Rechtspflege nicht entgegenstehen.
(2) Die Vereinigten Staaten haben das Recht, jederzeit die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung auch in anderen als den in Ssc. 1 genannten Fällen ganz oder teilweise an sich zu ziehen. Die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Behörden oder ihre übergeordneten Stellen, sie ist nicht gerichtlich anfechtbar. Die Entscheidung steht einer Rückübertragung des Verfahrens im Ganzen oder in Teilen mit Zustimmung des zuvor zuständigen Bundesstaates durch erneute Entscheidung nicht entgegen.
Section 3 - State Criminal Laws
(1) Die Bundesstaaten sind ermächtigt, durch Gesetz Handlungen oder Unterlassungen und deren Versuch sowie die Beteiligung daran als Straftaten zu definieren und mit Strafe zu bedrohen. Sie sind ferner berechtigt, im Bezug auf diese Straftaten das Recht der Begnadigung und der Amnestie zu regeln. Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf solche Handlungen und Unterlassungen, die in die Zuständigkeit der Vereinigten Staaten aufgrund einer anderen Ermächtigung als der zum Erlass eines allgemeinen Strafrechts fallen.
(2) Ist eine Tat nur nach dem Recht der Vereinigten Staaten strafbar, kann ein Bundesstaat die Strafverfolgung auch nach diesem Recht betreiben. Ist dieselbe Tat nach dem Recht der Vereinigten Staaten und eines Bundesstaates strafbar, kann der Bundesstaat die Strafverfolgung nur nach eigenen Recht betreiben. Die Befugnis zur Strafverfolgung der Vereinigten Staaten bleibt auch dann bestehen, wenn eine Tat nur nach dem Recht eines Bundesstaates strafbar ist.
(3) Stellen die Vereinigten Staaten die Strafverfolgung ein, steht es den Bundesstaaten frei, wegen dieser Tat ihre eigene Strafverfolgung zu betreiben. Allerdings können die Vereinigten Staaten die Strafverfolgung mit Wirkung auch für des Bundesstaates für beendet erklären.
(4) Wurde aufgrund der Gesetze der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates bereits ein Verfahren wegen einer Tat mit einem Freispruch oder einer Verurteilung beendet, ist ein weiteres Verfahren mit dem Ziel einer Verurteilung aufgrund dieses Gesetzes unzulässig.
Section 4 - Priority and Interstate Extradition
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wird, gehen Strafverfolgung und Strafvollstreckung der Vereinigten Staaten denen der Bundesstaaten vor und richtet sich die Priorität im Übrigen nach der Höhe der in einem Bundesstaat zu maximal drohenden Strafe oder nach der Höhe der zu vollstreckenden Strafen, soweit sie nicht gleichzeitig durchzuführen sind.
(2) Die Bundesstaaten und die Vereinigten Staaten überstellen sich in Anwendung der Subsection 1 auf Antrag gegenseitig Beschuldigte, Angeklagte und Verurteilte.
Section 5 - Federal Correction by the States
Die Entscheidungen der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten können aufgrund einer Vereinbarung auch durch einen Bundesstaat vollstreckt.
Section 3 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vor einem Gericht der Vereinigten Staaten oder einem Gericht eines Bundesstaates anhängig gemacht wurden, bleiben unberührt, soweit sich ansonsten eine Änderung ergeben würde.
Dean of the House of Representatives
Steve McQueen
Dean of the Senate
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
hiermit unterrichte ich Sie, dass Ihr Antrag zum State of the Union durch beide Kammern des Kongresses zum 16. April 2019 gebilligt wurde und Ihnen gestattet, vor eine gemeinsame Sitzung des Kongresses zu treten um die Rede zur Lage der Nation zu halten.
The Honorable Benjamin Kingston Jr. President of the United States c/o The White House 1600 Amada Ave
Astoria City, AS
April 26th, 2019
Notification of Approval
Mr. President,
I hereby inform you that your nomination of Adm Michelle Clarkson for the office of Chief of Naval Operations was approved by the United States Senate.
I also inform you that your nomination of Ms. Diana Baker for the office of Director of the Federal Bureau of Investigation was rejected by the United States Senate.
Sincerely yours
Tamara Arroyo President of the Senate
Sen. Tamara Arroyo (I-SE) President of the United States Senate
Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott
Hiermit unterrichte ich Sie, dass die folgende Gesetzesvorlage, der National Archives Establishment Bill (S. 2019-0017) durch beide Kammern des Kongresses zum 29. Mai 2019 verabschiedet wurde.
Fifty-Seventh Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
National Archives Establishment Bill An Act to ensure the preservation Nation's history.
Section 1 - Amendment of the Congressional Organization Act
Section 3 des Congressional Organization Act wird wie folgt gefasst:
Section 3 - Library of Congress
(1) Die Library of Congress wird als Teil der Kongressverwaltung geführt. Sie soll insbesondere solche Medien erwerben, die für die Tätigkeit des Kongresses benötigt werden und verwaltet insbesondere
a) die vorhandenen Aufzeichnungen oder die Protokolle und Dokumente des Kongresses (Congressional Archive),
b) die Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten (Federal Library)
c) die Rechtsvorschriften der Bundesstaaten (Library of States)
d) die gerichtlichen Entscheidungen und Protokolle der Bundesgerichte (Judicial Library)
als Original oder Kopie.
(2) Das Präsidium des Kongresses bestellt durch gemeinsame Entscheidung den Librarian of Congress. Ihm obliegen die Verwaltung der Library, die Pflege ihres Bestandes sowie die Regulierung ihrer Benutzung.
(3) Als Teil der Library of Congress ist der Congressional Research Service ein unparteiisches Beratungsorgan des Kongresses. Seine Aufgabe ist es, die Unterstützung der Mitglieder, der Organe und des gesamten Kongresses durch Recherchen, Analysen, Gutachten, Auswertungen und Bewertungen unterstützen. Seine Arbeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.
(4) Der Librarian of Congress kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten oder die Tätigkeit des und Information über den Kongress fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Der Librarian of Congress ist an solche Vorschriften gebunden, die von den zuständigen Stellen für andere Bereiche als das Congressional Archive erlassen werden.
Section 2 - National Archives
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
National Archives Act An Act to provide for the institution of National Archives.
Section 1 - General Organization
(1) Die National Archives unterstehen der Aufsicht des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
(2) Der Präsident bestellt ohne Mitwirkung des Senats einen Archivist of the United States, dem die Verwaltung der National Archives, die Pflege des Bestandes und die Regulierung der Nutzung obliegen.
(3) Der Archivist of the United States kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Er wirkt insbesondere mit der Library of Congress zusammen.
(4) Der Archivist of the United States kann Gegenstände jeder Art erwerben, die für die Bestände der National Archives von Interesse sind. Er soll Sachspenden oder Leihgaben von Interesse unter annehmbaren Konditionen akzeptieren.
Section 2 - Administration of National Records
(1) Der Archivist of the United States kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlagen verlangen. Er kann vereinbaren, dass die Archivierung durch die besitzende Stelle selbst unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Soweit Privatpersonen im Besitz derartiger Unterlagen sind, kann er mit ihnen Vereinbarungen über die Verwaltung und spätere, zumindest letztwillige Überlassung schließen oder die Herausgabe gerichtlich durchsetzen.
(2) Der Archivist of the United States kann angebotene Unterlagen von Stellen des Kongresses, der Bundesgerichtsbarkeit, der Bundesstaaten und der übrigen politischen Untergliederungen zur Verwaltung oder als Leihgabe akzeptieren.
(3) Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes. Insbesondere kann aus Gründen der nationalen Sicherheit durch die für die Einstufung nach dem Classified Information Act verantwortliche Stelle bestimmt werden, dass bestimmte Vorgänge oder Bestände von Behörden nicht an die National Archives abgegeben werden, sondern bei der Stelle verbleiben, die für ihre Führung verantwortlich ist.
Section 3 - National Library of the United States
(1) Die National Archives sind zugleich National Library of the United States. Es soll daher insbesondere solche Medien erwerben, die von großer Bedeutung für die Vereinigten Staaten oder die weltweite Kultur sind, in den Vereinigten Staaten erschienen sind oder nach Meinung des Archivist of the United States zum Standardbestand gehören sollten.
(2) Die National Archives umfasst ferner die Sammlungen der Vereinigten Staaten (Collections), insbesondere
a) für Flaggen, Wappen, Siegel und andere Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten, der Staaten und ihrer Untergliederungen (United States Vexillological Collection),
b) für Land- und Seekarten sowie sonstige Karten des Gebiets der Vereinigten Staaten oder mit Bedeutung für die Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive),
c) Gegenstände von Bedeutung für die Geschichte und Kultur der Vereinigten Staaten (United States Historical Collections).
Section 4 - Public Exhibitions
Der Archivist of the United States soll die Bestände der National Archives von öffentlichem Interesse in Ausstellungen zugänglich machen, soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen und diese von Interesse sind. Er kann auch Leihgaben aus den Beständen an andere Institutionen machen.
Section 5 - Presidential Libraries
(1) Um die Errichtung und Unterhaltung von Präsidentenarchiven (Presidential Libraries) zu unterstützen, kann der Archivist of the United States Unterstützung, insbesondere in Form von fachlicher Beratung oder Dauerleihgaben gewähren. Er wirkt ferner auf die Zusammenarbeit der Presidential Libraries hin und kann sich an ihrer Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Der Archivist of the United States wird darauf verzichten, die Herausgabe von Beständen einer Presidential Library zu verlangen, solange diese unterhalten wird.
(2) Presidential Libraries im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche, die durch einen ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten oder seine Erben anerkannt wurden, wobei für jeden Präsidenten nur eine Presidential Library eingerichtet werden kann, die aber mehrere Standorte haben darf.
(3) Eine direkte finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten darf aufgrund dieser Section nicht gewährt werden.
Section 3 - Coming-into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Speaker of the House of Representatives
President of the Senate
Eugene Duangan U.S. Representative from Shenghei / Serena
hiermit unterrichte ich Sie, dass der Kongress der Vereinigten Staaten Mr. Adam Van der Wellen zum Director of the United States Electoral Office
gewählt hat.
Daher bitte ich Sie um seine Ernennung nach dem Federal Elections Act, Chapter I, Section 1, SSec. 4.
The Honorable Benjamin Kingston Jr. President of the United States c/o The White House 1600 Amada Ave
Astoria City, AS
June 16th, 2019
Notification of Approval
Mr. President,
I hereby inform you that your nomination of The Honorable Virginia Meyers for the office of Associate Justice of the Supreme Court of the United States was approved by the United States Senate.
Sincerely yours
Tamara Arroyo President of the Senate
Sen. Tamara Arroyo (I-SE) President of the United States Senate
Former Chief Justice of the U.S. Supreme Court
Former Attorney General Presidency Ramsey-Prescott