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ich werde dieser neuen Variante zustimmen. Ich möchte allerdings anmerken, dass sich um I-4 ein Formatierungsfehler eingeschlichen hat und bitte diesen noch zu korrigieren.
Madam President,
ich rege an, den letzten Satz in Chapter II, Section 3, Ssc 3 ersatzlos zu streichen.
Mir ist nicht einleuchtend, warum die Vereinigten Staaten auch gegen den Willen eines Bundesstaat die Strafverfolgung einstellen können sollen, wenn ein Bundesstaat der Überzeugung ist, dass die Strafverfolgung weiter betrieben werden soll.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Madam President,
der Grund für diese Regelung ist die Rechtssicherheit, wenn die Strafverteidigung schon einmal von den Vereinigten Staaten übernommen wurde. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass kein ewiges Ping-Pong-Spiel mit Strafverfahren gespielt wird. Irgendeine Instanz muss die letzte Entscheidung haben und da nach der Verfassung den Vereinigten Staaten das Recht zur Strafverfolgung ursprünglich zusteht, halte ich das für angemessen.
Madam President,
Senatorin Johnson wollte wohl, Strafverfolgung statt Strafverteidigung sagen.
In meinen Augen macht es wenig Sinn, das Betreiben der Strafverfolgung anheim zu stellen, und dieses Recht im zweiten Satz auszuhebeln.
Ich schlage daher vor, dass die Bundesstaaten zumindest hinsichtlich des eigenen Strafrechts selbst entscheiden, ob sie die Strafverfolgung weiter betreiben und den Vereinigten Staaten hier lediglich das Recht einräumen eine Empfehlung abzugeben.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP
Madam President,
in der Tat scheine ich wohl undeutlich gesprochen zu haben, wenn mich die ehrenwerte Kollegin in dieser Weise missverstanden hat. Dennoch sehe ich mich schon aus Gründen des Zeitablaufs nicht in der Lage, auf diese Anmerkung noch einzugehen. Ich bin gerne bereit, diese Angelegenheit mit der Kollegin und anderen Interessierten im Rahmen des Committee on Justice and Ethics zu erörtern. Jetzt aber sollte der Kongress die Möglichkeit erhalten, über die Vorlage als ganzes in der vom Präsidium erfragten Abstimmungsvorlage zu beschließen. Diese Debatte sprengte unglücklicherweise einmal mehr den Rahmen unserer zeitlichen Vorgaben.