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Vertragsunterzeichnung Pottyland
In einem eher beschaulichen Viertel befindet sich - so munkelt man - der beste BBQ-Shop und Smoker, den es in ganz Astor gibt. Er wird betreut von einem Veteranen des Geschäfts, der viel auf Atmossphäre und nichts auf gesunde Ernährung hält. Es ist ein Geheimtipp für Freunde des Hauses Jackson und liegt so versteckt, dass ihn kaum jemand kennt, der nicht quasi eingeladen wurde. Der Betreiber hat einen starken Südstaaten-Akzent.
Ab und zu helfen seine Freunde hinter der Bar aus und bewundern Freddy's BBQ-Künste. Er bietet seine wunderbaren Gerichte mit den besten Dip-Saucen an und serviert sie, wenn es die Anzahl der Kunden erlaubt selbst. Heute ist ein großer Teil des Lokals reserviert um in lockerer Atmossphäre den Grundlagenvertrag zwischen den VSA und dem Königreich Pottyland zu unterzeichnen und eine kleine Feststunde zu zelebrieren.
Es gibt die diversesten Rippchen. Von Chili über Knoblauch bis hin zu exotischen Sorten aus aller Welt.
Handlung: Es ergehen ebenso Einladungen an die Mitglieder des Außenauschusses und wichtige astorianische Industrievertreter insbesondere aus dem Tourismus-, Nachtleben- und Brauerei-Bereich.
Handlung: Der Tross der Präsidentin trifft ein und diese betritt sofort die Lokalität, von der sie schon so viel gehört hat!
Handlung: Der pottyländische Außenminister trifft nebst ein paar Mitarbeitern des pottyländischen Außenministeriums ein. Ihn freut die Einladung der Secretary of State. Noch mehr freut er sich über die klare Mitteilung der Präsidentin auf der Pressekonferenz vom heutigen Tage in Sachen Chinopien.
Er schaut sich um - die Lokalität sagt ihm sehr zu. Es ist ein Fan des astorischen BBQ. Er schaut sich um und sieht eine Gruppe Menschen, bei denen er sich nicht sicher ist, ob sie alle wegen der Vertragsunterzeichnung hier sind. Der Blick auf die Präsidentin und die Secretary of State ist ihm verdeckt.
Handlung: Erblickt den pottyländischen Außenminister.
Lord Reis, nice to meet you!
Handlung: Reicht ihm die Hand.
Handlung: freut sich, die Secretary of State persönlich kennenzulernen - bisher hatten sie nur schriftlich Kontakt
Mrs. Jackson - es freut mich sehr, Sie kennenzulernen!
Handlung: deutet zum Gruß einen Handkuss an
Sie haben eine wirklich interessante Location für unsere Vertragsunterzeichnung ausgewählt. Woher wussten Sie, dass ich astorisches BBQ liebe - vor allem Rippchen?
Handlung: Leckt sich im Hintergrund die Finger – nicht nach den Rippchen, aber nach den unwürdigen Bildern dieses Ereignisses: Ein angeblich geistesgestörter Außenminister aus einem irrelevanten Staat unterzeichnet in einem Grill-Shop einen Kapitulationsvertrag zu Ungunsten der USA.
Handlung: fragt sich, ob auch Pressevertreter anwesend sind - ach was, natürlich sind sie das. Bei dem Aufgebot an Personal kann das gar nicht anders sein. Er freut sich schon darauf, wie die Pressereaktionen auf dieses ungewöhnliche Ambiente für eine Vertragsunterzeichnung wohl sein mögen.
Handlung: Als Vertreter der A storian S ports U nion, welche u.a., die internationale Zusammenarbeit im Sport fördern möchte, schaut durchs Fenster und hofft, irgendwie einen Kontakt zu Pottyland herstellen zu können.
Durban Warriors: 4 x ASL-Champion, 1 x Astoria Soccer Trophy
Assentia Generals: 1 x PABL-Champion, 2 x Northern Division
Castle Rock Grizzlies: 1 x AHL-Champion, 3 x Conference Champion
Freyburg Emperors: 1 x ABA-Champion
Desperation Enforcers: 1 x Super Bowl-Sieger, 2 x AFL-Northern Conference
Mr. Secretary
Handlung: wendet sie sich an den Minister ich hoffe, dass dieses Etablissement Ihren Geschmack trifft? Ich hatte mir mal etwas anderes gewünscht als sterile Bankette, eintönige Empfänge etc. Vielleicht wollen Sie mich begleiten, so dass wir uns setzen und das Vertragswerk unterzeichnen? Handlung: deutet sie auf den bereitgestellten Tisch.
Frau Präsidentin! Ich habe Sie nicht direkt gesehen vor lauter Menschen.
Handlung: reicht lächelnd die Hand zum Gruß
Die werte Secretary of State hat nicht untertrieben, als sie von einem "außergewöhnlichen Dinner" sprach. Ich finde es klasse hier. Dieser ganze Prunk, dieses ganze Gewese, das ansonsten bei so einer Veranstaltung veranstaltet wird, hat aus meiner Sicht immer etwas von "Blenden".
Sie haben eine gute Wahl getroffen und ich freue mich darauf, den Vertrag zu unterzeichnen und ein paar BBQ-Rippchen zu verzehren.
Handlung: geht mit ihr gemeinsam zum bereitgestellten Tisch - untermalt durch das Klicken der Fotoapparate
Handlung: Die Präsidentin lacht erheitert mit Lord Reis und versichert ihm, dass es nach der Unterzeichnung ausreichend Rippchen geben wird. Dann setzt sich sich gemeinsam mit ihn an den Tisch, greift den zur Verfügung gestellten Füllfederhalter und unterzeichnet den Vertrag. Dann schiebt sie diesen weiter an Lord Reis für dessen Unterschrift.
Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und den Vereinigten Staaten von Astor
Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Vereinigten Staaten von Astor folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung. Zudem legt er die Grundlage für eine wirtschaftliche internationale Zusammenarbeit
Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bezüglich der Einreise im Rahmen von Tourismus oder zeitlich begrenzter Dienstreisen, wird es Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen bedarf eines Visums. Ferner ist für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.
Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die äußeren territorialen Grenzen des jeweiligen Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Hinsichtlich der Bestimmungen zu Hoheitsgewässern wird auf das internationale Abkommen über Hoheitsgewässer Bezug genommen, das von beiden Vertragsstaaten ratifiziert wurde.
(4) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie im Verhältnis zueinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte zwischen ihnen diplomatisch zu lösen. Eine Unterstützungspflicht im Falle eines Angriffs auf das Staatsgebiet eines Vertragsstaates durch einen dritten Staat besteht nicht. Die Vertragsstaaten unterstützen sich jedoch in einem solchen Fall auf freiwilliger Basis gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(5) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(6) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.
(7) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.
Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
(2) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind Waren, deren Produktion oder Handel in einem der Staaten gesetzlich untersagt sind.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen es Unternehmen des Vertragspartners, Zweigstellen auf dem Grund und Boden des jeweiligen Vertragspartners zu errichten. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Standorten und ermöglichen Werbung für die Unternehmen in der Form, wie sie auch für einheimische Unternehmen zulässig wird. Hierbei wird klargestellt, dass nur solche Unternehmen Zweigstellen errichten dürfen, deren Waren oder Dienstleistungen nicht gegen die Gesetzgebung des Vertragspartners verstoßen.
(4) Die Förderung von Unternehmen des Vertragspartners durch staatliche Subventionen wird ermöglicht. Ob und in welcher Form eine Subventionierung erfolgt, wird durch den jeweiligen Vertragspartner im Einzelfall bestimmt.
(5) Gebühren auf den Umtausch von Geld in die jeweilige Landeswährung werden nicht erhoben.
(6) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Die Vertragspartner streben insoweit eine Kooperation über die internationale Organisation für Flugverkehr (IOF) an.
Artikel 4 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen an diesem Vertrag sind in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit möglich.
Astoria City, 24th November 2019
Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States
Handlung: liest sich den Vertrag aufmerksam durch und prüft die besprochenen Änderungen, nimmt anschließend ebenfalls den Füllfederhalter und unterzeichnet das Abkommen
Grundlagen- und Handelsvertrag zwischen dem Königreich Pottyland und den Vereinigten Staaten von Astor
Präambel:
Als Grundlage für gute Beziehungen beider Vertragspartner und aufgrund des Willens ihrer Repräsentanten, diese Beziehungen zu festigen und auszubauen, schließen das Königreich Pottyland und die Vereinigten Staaten von Astor folgenden Vertrag.
Dieser Vertrag dient dazu, beide Länder (im Vertrag auch als Vertragsstaaten, Unterzeichnerstaaten bezeichnet) in näheren persönlichen, politischen und wirtschaftlichen Kontakt zu bringen und die Beziehungen weiter auszubauen. Er ist ein Zeichen der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung sowie eine Festigung der gegenseitigen Anerkennung. Zudem legt er die Grundlage für eine wirtschaftliche internationale Zusammenarbeit
Artikel 1 - Die persönliche Ebene
Bezüglich der Einreise im Rahmen von Tourismus oder zeitlich begrenzter Dienstreisen, wird es Bürgern und Repräsentanten der Vertragsstaaten gestattet, sich frei in den Ländern der Vertragsstaaten zu bewegen und niederzulassen. Es bedarf nicht der Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen bedarf eines Visums. Ferner ist für einen dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen. Näheres bestimmen die jeweiligen Gesetze der Vertragsstaaten.
Artikel 2 - Die politische Ebene
(1) Die Vertragsstaaten erkennen sich gegenseitig als eigenständige souveräne Staaten an.
(2) Es wird festgehalten, dass es untunlich ist, sich in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragsstaates einzumischen. Es ist jedoch zulässig, höfliche Vorschläge für Regelungen zu unterbreiten oder Missfallen zu einer staatlichen Handlung, die gegen allgemeine Menschenrechte zu verstoßen droht, zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten erkennen die äußeren territorialen Grenzen des jeweiligen Vertragspartners zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Hinsichtlich der Bestimmungen zu Hoheitsgewässern wird auf das internationale Abkommen über Hoheitsgewässer Bezug genommen, das von beiden Vertragsstaaten ratifiziert wurde.
(4) Die Vertragsstaaten sind sich einig, dass sie im Verhältnis zueinander eine friedliche Außenpolitik führen wollen und stets versuchen, Konflikte zwischen ihnen diplomatisch zu lösen. Eine Unterstützungspflicht im Falle eines Angriffs auf das Staatsgebiet eines Vertragsstaates durch einen dritten Staat besteht nicht. Die Vertragsstaaten unterstützen sich jedoch in einem solchen Fall auf freiwilliger Basis gegenseitig, sofern dies vom betroffenen Vertragsstaat gewünscht wird.
(5) Es wird festgehalten, dass keine Seite geheimdienstliche Tätigkeiten ohne vorherige Genehmigung und Bekanntgabe der Ergebnisse in dem anderen Land durchführt.
(6) Für die Vertragsstaaten besteht keine Unterstützungspflicht im Verteidigungsfalle des jeweils anderen Vertragsstaates. Freiwillige Hilfeleistungen sind allerdings möglich, sofern der Vertragspartner dem zustimmt.
(7) Die Vertragsstaaten ermöglichen den Austausch von Botschaftern. Die Botschafter unterliegen auf dem Gelände der Botschaft der Gesetzgebung des entsendenden Vertragsstaates, müssen sich aber außerhalb des Geländes im Rahmen der Gesetze des Gastlandes bewegen. Botschafter besitzen diplomatische Immunität, die nur in Ausnahmefällen von der Regierung des entsendenden Staates aufgehoben werden kann.
Artikel 3 - Die wirtschaftliche Ebene
(1) Beide Vertragsstaaten verzichten auf Strafzölle auf Produkte des jeweils anderen Vertragsstaates und vereinbaren Einfuhr- und Ausfuhrzollminderungen.
(2) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, den freien Handel und Warenverkehr zwischen ihren Nationen einzuführen und zu fördern. Ausgenommen davon sind Waren, deren Produktion oder Handel in einem der Staaten gesetzlich untersagt sind.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen es Unternehmen des Vertragspartners, Zweigstellen auf dem Grund und Boden des jeweiligen Vertragspartners zu errichten. Sie unterstützen die Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Standorten und ermöglichen Werbung für die Unternehmen in der Form, wie sie auch für einheimische Unternehmen zulässig wird. Hierbei wird klargestellt, dass nur solche Unternehmen Zweigstellen errichten dürfen, deren Waren oder Dienstleistungen nicht gegen die Gesetzgebung des Vertragspartners verstoßen.
(4) Die Förderung von Unternehmen des Vertragspartners durch staatliche Subventionen wird ermöglicht. Ob und in welcher Form eine Subventionierung erfolgt, wird durch den jeweiligen Vertragspartner im Einzelfall bestimmt.
(5) Gebühren auf den Umtausch von Geld in die jeweilige Landeswährung werden nicht erhoben.
(6) Der Tourismus beider Vertragsstaaten untereinander soll gefördert werden. Die Vertragspartner streben insoweit eine Kooperation über die internationale Organisation für Flugverkehr (IOF) an.
Artikel 4 - Organisatorisches
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diplomatisches Personal des Vertragspartners bei der Erfüllung seiner Aufgaben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen, soweit dies nicht zu einer innerstaatlichen Interessenskollision führt.
(2) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung und Ratifikation beider Unterzeichnerstaaten statt.
(3) Der Vertrag hat ab dem Tag der Ratifikation beider Länder unbegrenzte Laufzeit.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform und einer Begründung. Die Wirkung der Kündigung des Vertrags tritt 3 Wochen nach Bekanntgabe gegenüber dem anderen Vertragspartner ein, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
(5) Änderungen an diesem Vertrag sind in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit möglich.
Astoria City, 24th November 2019
Teresa Ramsey-Prescott | President of the United States
Lord Reis, Außenminister des Königreichs Pottyland
Handlung: Er legt den Füllfederhalter wieder auf den Tisch, lächelt in die Kameras und bietet der Präsidentin seine Hand an, um den Vertragsabschluss durch ein Händeschütteln medienwirksam zu bekräftigen
Handlung: Reicht dem Außenminister lächelnd die Hand und gewährt den Reportern für die Fotos ein bisschen Zeit. Dann löst sie den Handschlag und jemand kommt heran und klaubt Vertrag und Stifte vom Tisch um Platz zu schaffen.
Wenn Sie mögen, Lord Reis, können wir uns dann den Rippchen widmen.
Da bin ich doch gerne dabei, Madam President. Mrs. President. Frau Madam Mrs. President? Ich bin mir mit den Anreden im Astorischen immer sehr unsicher.
Handlung: richtet seine Fliege
Darf ich an dieser Stelle erwähnen, dass Sie seit Ihrer Inauguration noch besser aussehen als vorher?
Handlung: Hat sich unauffällig in die Menschentraube die sich vor dem Lokal gesammelt hat eingeschlichen und beobachtet die Abläufe im Gebäude.
Mitchell Carter
Speaker of the Assembly of Astoria
Da bin ich doch gerne dabei, Madam President. Mrs. President. Frau Madam Mrs. President? Ich bin mir mit den Anreden im Astorischen immer sehr unsicher.
Handlung: richtet seine Fliege
Darf ich an dieser Stelle erwähnen, dass Sie seit Ihrer Inauguration noch besser aussehen als vorher?
Madam President ist korrekt. Sie schmeicheln mir ja, Lord Reis
Handlung: sagt sie augenzwinkernd.
Ich sage nur die Wahrheit, Madam President
Handlung: zwinkert zurück
So, zusätzlich zu den Fest-Rippchen sollten wir auf die ungewöhnliche, feierliche Unterzeichnung auch direkt anstoßen, finde ich.
Handlung: reibt sich die Hände und schaut sich um - bei diesen Anlässen steht eigentlich fast immer eine gekühlte Flasche Sekt oder Champagner auf einem Tisch herum...
Handlung: Lässt natürlich zwei Gläser Sekt bringen. Champagner wäre für diesen Ort dann doch zu viel des Guten.
Handlung: Als Vertreter der A storian S ports U nion, welche u.a., die internationale Zusammenarbeit im Sport fördern möchte, schaut durchs Fenster und hofft, irgendwie einen Kontakt zu Pottyland herstellen zu können.
Handlung: Wird natürlich reingebeten.