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die Beklagte konnte unsere Argumente und Beweise nicht entkräften. Im Gegenteil sogar haben die Ausführungen der Beklagten deutlich gezeigt, dass die von uns vorgebrachte Argumentation stimmig und richtig ist. Die wiederholten Formulierungen von Abnormalitäten, die rückwärtsgewandten Ansichten zur Stellung von Frauen, die unfassbaren Vorbringungen zur Freiheit der Rede und Presse haben die Klage in Gänze untermauert und nichts, aber auch gar nichts zur Widerlegung beigetragen. Dem durch unseren Mandanten verfolgte Ziel, die Verfassungsrechtlichkeit des beklagten Gesetzes festzustellen, ist vollumfänglich stattzugeben. Die Beklagte hat vorgebracht, man müsse die Umstände in Laurentiana als repblikanisch-konservativ-christlich geprägten Staat bei einer Entscheidungsfindung anerkennen. Das ist nicht nur kurzsichtig, es entbehrt auch noch jeder juristischen Grundlage. Die Beklagte mag mit ihren Ansichten in der Vergangenheit verankert sein, Tatsache bleibt, dass sie die Gesellschaft als solche in Gänze gewandelt hat. Nicht nur bei uns, sondern weltweit. Die Wissenschaft hat sich weiter entwickelt und wir wissen inzwischen, dass es kein Verbrechen, keine Widernatürlichkeit ist, homosexuell zu sein. Über den Körper und die Gesundheit und das Leben einer Person entscheidet niemand, außer der Person selbst. Und Presse- und Meinungsfreiheit ist eines der höchsten verfassungsrechtlichen Güter, die eine Demokratie wie die unsere mit sich bringt. Frauen haben sich emanzipiert. Vielleicht mag die Beklagte mich und meine Kolleginnen wieder hinter dem Herd sehen, ihrem Ehemann gehorchen und keine Widerworte geben. Doch davon haben wir uns, ein Segen, schon lange entfernt. Ich wiederhole: Das Gesetz und die von uns beanstandeten Passagen sind klar verfassungswidrig, da sie Frauen, sexuell-anders orientierte Menschen, Journalisten und Andersdenkende pauschal und ohne Grund in ihren Rechten beschränkt und massiv in deren Privatleben eingreift. Unsere Anträge bleiben daher bestehen, wie sie sind und ihnen ist vollumfänglich stattzugeben!
Alright. Counselor Lounsbury hatte mehr als genug Zeit, um sein Schlussplädoyer vorzutragen. Somit ist die Verhandlung geschlossen und das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück.
Court is adjourned .