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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ben Kingston« (28. März 2020, 13:01)
Mr Knight,
unterstellt, dass Sie sich nicht schuldig bekennen und auf ein Jury-Verfahren bestehen – wozu ich Sie nachher noch befragen werde, so wäre die Entscheidung über die Bedeutung des "Symbols" offensichtlich keine Entscheidung dieses Gerichts, sondern der Geschworenen. Bitte legen Sie dar, ob sich in diesem Falle ihr Vortrag zur Befürchtung der Vorwegnahme in der Hauptsache verändern würde.
Your Honor,Mr Knight,
unterstellt, dass Sie sich nicht schuldig bekennen und auf ein Jury-Verfahren bestehen – wozu ich Sie nachher noch befragen werde, so wäre die Entscheidung über die Bedeutung des "Symbols" offensichtlich keine Entscheidung dieses Gerichts, sondern der Geschworenen. Bitte legen Sie dar, ob sich in diesem Falle ihr Vortrag zur Befürchtung der Vorwegnahme in der Hauptsache verändern würde.
Your Honor,
das würde er nicht. Es ist nämlich unerheblich: Entweder würde das Gericht sich selbst widersprechen oder es würde den Mitgliedern der Jury - juristischen Laien - eine fachlich-juristische Einschätzung des Sachverhaltes mit auf den Weg geben, dem der Großteil der Jury folgen würde. Keines der Jurymitglieder würde sich anmaßen zu behaupten, dass es eine andere (oder überhaupt eine) Rechtsauffassung habe als ein Bundesrichter. Darüber hinaus ist es auch unerheblich ob Mitglieder der Jury möglicherweise doch keine juristischen Laien sind, denn auch diese werden sich von einer zuvor getroffenen Entscheidung zu einem Sachverhalt, über den sie quasi nochmals entscheiden sollen, beeinflussen lassen - in die eine oder die andere Richtung.
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