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Newman Building, Astoria City | November 1, 2017
DoJ Regulation No. 21 - Restructuring the Divisions of the United States Registration Office
In order to reflect the reforms enacted for the procedures of the United States Registration Office, the Department of Justice prescribes the following Organizational Order.
Section 1
(1) Die innere Organisation des U.S. Registration Office wird mit sofortiger Wirkung wie folgt übergeleitet:
Die Relocations Division wird zur "ID Services Division", zuständig für alle Angelegenheiten, die im Rahmen von Sec. 9 U.S. Citizenship Act anfallen, insbesondere auch die Verwaltung des United States Electronic Registration System (USERS). Die State Citizenship Division wird zur "Naturalization Division", zuständig für alle Angelegenheiten, die mit dem Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft auf Antrag (Sec. 4-6 U.S. Citizenship Act) und zur Aufgabe der Staatsbürgerschaft (Sec. 7 U.S. Citizenship Act) anfallen. Die Deprivation of Citizenships wird zur "Immigration Division", zuständig für die Zusammenarbeit mit den für die Einwanderung zuständigen Bundesbehörden und die Erfüllung der dabei anfallenden Aufgaben des U.S. Registration Office. (2) Bedienstete des U.S. Registration Office können unbeschadet ihrer Überleitung auch in eine andere Division versetzt werden.
Section 2
Keine Bestimmung dieser Regulation soll so ausgelegt oder angewendet werden, dass das Recht der Behördenleitung des U.S. Registration Office zur Festlegung anderer oder weiterer Organisationsregeln aufgehoben oder eingeschränkt wird.
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Shawn G. Bowman, U.S. Attorney General
Shawn Gerald Bowman III
Former White House Chief of Staff (President Lugo) | Former Attorney General (President Clark and President Kingston) | Former Associate Attorney General for Civil Rights
Newman Building, District of the Capital | April 17th, 2020
DoJ Regulation No. 22 - Reinforcing Southern Border Control
In order to reinforce the Border Control on the Southern Border of the United States, the Department of Justice prescribes the following Order.
Section 1
(1) In Übereinstimmung mit Sec. 1 SSec. 1 u. 2 U.S Borders and Customs Act weist das Department of Justice die U.S Customs & Border Protection aufgrund der anhaltend diffizilen Sicherheitslage auf dem Gebiet der ehemaligen Republik Stralien an, an der gesamten südlichen Staatsgrenze verstärkte und dauerhafte Grenzkontrollen durchzuführen.
(2) Im Zusammenhang mit den in Sec. 1 angeordneten verstärkten Kontrollen ist insbesondere auf den Besitz von Rauschgift und anderer illegaler Substanzen zu achten. Alle Verstöße gegen astorisches Recht sind unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
Section 2
In Übereinstimmung mit Sec. 1 SSec. 3 sind bei verstärkten Grenzkontrollen alle zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel zur Anwendung zu bringen.
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Jayla Taylor, U.S. Attorney General
The U. S. Department of Justice