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Ulysses Knight

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1

Dienstag, 12. Mai 2020, 13:05

2020/05/02: Gubernatorial By-Elections Clarification Bill



Honorable State Senators of the General Court,


Auf Antrag von State Senator @Ulysses Knight:
eröffne ich hiermit die Debatte über den nachstehenden Antrag (Gubernatorial By-Elections Clarification Bill).

Die Aussprache zu diesem Antrag dauert zunächt 96 Stunden an.
Sie endet damit voraussichtlich am May 16th, 2020 1:05 p.m.



______________________
(Ulysses Knight)
Speaker of the General Court of Laurentiana


Gubernatorial By-Elections Clarification Bill

Section 1 – Amending the Laurentiana Elections and Plebiscite Act
(1) Dem Laurentiana Elections and Plebiscite Act, 2018 in Fassung vom 12.09.2018 wird unter Section 3 das folgende angefügt:
"(7) Für die Durchführung der Nachwahlen zum Gouverneursamt ist der General Court zuständig. Der Speaker of the General Court kann zur Durchführung dieser Nachwahlen Amtshilfe beim United States Electoral Office erbitten. Die Feststellung der zur Teilnahme an der Wahl Berechtigten, ihrer Fristen sowie des Ergebnisses ergibt sich aus den jeweils gültigen Standing Orders und obliegt ausschließlich dem Speaker of the General Court oder seinen Vertretern."

Section 2 – Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

2

Dienstag, 12. Mai 2020, 21:57

Handlung:Wartet zunächst, ob der Antragsteller das Wort ergreift.
Graham Edwards

Ulysses Knight

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3

Mittwoch, 13. Mai 2020, 15:25

Mr. Speaker pro tempore,

diese von mir vorgelegte Anpassung des Laurentiana Elections and Plebiscite Act von 2018 dient nicht dem Zweck das Verfahren zu ändern, von dem wir bei der letzten Wahl feststellten, dass es laut unserer Verfassung das richtige sei. Stattdessen soll diese Änderung mit wenig Aufwand eine klar stellende Passage in das vorgenannte Gesetz einstellen, die die Möglichkeit der Amtshilfe durch das Electoral Office, ebenso aber auch Unklarheit bezüglich der Wahlberechtigung umfasst, indem es diese Angelegenheiten dem Speaker, als Vertreter des General Court, der von der Verfassung zur Nachwahl bestimmt ist, überlässt.

Wir sollten den Wert geheimer Abstimmungen nicht vergessen, weshalb eine Verfassungsänderung in meinen Augen weder vonnöten noch angebracht war. Ich bitte entsprechend um Ihre Zustimmung zu dieser Lösung.

4

Mittwoch, 13. Mai 2020, 18:54

Mr, Speaker,

bedeutet das, der Speaker kann selbst entscheiden, wer zur Nachwahl wahlberechtigt ist oder nicht?
Graham Edwards

Ulysses Knight

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5

Mittwoch, 13. Mai 2020, 19:51

Honorable State Senator Edwards,

Nein. Er stellt lediglich die Wahlberechtigten gemäß Standing Rules fest, wie er das bei jedem anderen Geschäftsgang des General Court auch tut.

Mir ist im Übrigen ein Fehler in meinem Antrag aufgefallen, der von Standing Orders statt Standing Rules spricht. Ich ändere meinen Antrag hiermit in diesem Punkt ab. Er müsste dann richtigerweise wie folgt aussehen:


Gubernatorial By-Elections Clarification Bill

Section 1 – Amending the Laurentiana Elections and Plebiscite Act
(1) Dem Laurentiana Elections and Plebiscite Act, 2018 in Fassung vom 12.09.2018 wird unter Section 3 das folgende angefügt:
"(7) Für die Durchführung der Nachwahlen zum Gouverneursamt ist der General Court zuständig. Der Speaker of the General Court kann zur Durchführung dieser Nachwahlen Amtshilfe beim United States Electoral Office erbitten. Die Feststellung der zur Teilnahme an der Wahl Berechtigten, ihrer Fristen sowie des Ergebnisses ergibt sich aus den jeweils gültigen Standing Rules und obliegt ausschließlich dem Speaker of the General Court oder seinen Vertretern."

Section 2 – Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

6

Donnerstag, 14. Mai 2020, 01:00

Mr. Speaker, Honorable Senator Knight,

ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage.

In diesem Fall habe sehe ich keine Einwände dem Entwurf nicht zuzustimmen.
Graham Edwards

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7

Donnerstag, 14. Mai 2020, 01:04

Mr. Speaker,

ich sehe es kritisch, dass gesetzliche Regeln sich auf eine reine Geschäftsordnung beziehen sollen. Dies hebelt bestimmte Regelungen der Verfassung aus, beispielsweise das Vetorecht des Gouverneurs - in unserem Systemd er Checks and Balances undenkbar. Ich gehe auch davon aus, dass die Geschäftsordnung nicht grundsätzlich einer richterlichen Kontrolle unterliegt.

Die Regelung lehne ich daher ab.
ERNEST HERBERT SANDHURST

50th Vice President of the United States of Astor
Former Governor of the State of Laurentiana
Former Speaker of the General Court of Laurentiana

Ulysses Knight

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8

Donnerstag, 14. Mai 2020, 18:56

Honorable State Senator Sandhurst,

Die Verfassung bestimmt, dass der General Court die Nachwahl durchzuführen hat. Die Standing Rules sind die Geschäftsordnung des zur Nachwahl beauftragten Organs, sie besagen, dass grundsätzlich jedes Mitglied an Geschäftsgängen teilnehmen darf. Wenn ein Speaker nach diesen handelt, handelt er im Einklang mit der Verfassung, denn diese regelt bereits die Mitgliedschaft im General Court. Ich sehe nicht, wo die Checks and Balances ausgehebelt werden sollten.
Aber sicher, wir können auch die deutlich komplizierte Variante wählen und in diesem Gesetz haarklein die bestehenden Regelungen der Standing Rules zementieren.


SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA
SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA


GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION
fr. Governor of the State of Laurentiana