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Zitat
Original von Andriz
Ob nun der Innenminister oder der President den Archivar ernennt ist mir relativ schnuppe.
Zitat
Article 1 -Changes in Section 4
Section 4 (3) des Federal Authority Act wird wie folgt geändert:
Ñ(3) Die Leitung des Bundesarchivs obliegt dem Chief-Archivist of the United States. Der Chief-Archivist wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt. Seine Amtszeit ist nicht begrenzt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alec von Winkler« (26. August 2007, 16:07)
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