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Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 19th of June 2007
Certificate of Promulgation
Der
Security Agencies Competences and Organisation Reform Act,
gebilligt durch den Congress of the United States am 19.06.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Security Agencies Competences and Organisation Reform Act
Article I -Fundamentals
Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz nimmt die zur Anpassung an die Bestimmungen des Federal Administration Act notwendigen ƒnderungen an den Rechtsgrundlagen des Bundes-Sicherheitsbehörden vor und führt weitere Reformen durch.
(b) Dieses Gesetz soll als ÑSACOR Act" zitiert werden.
Article II -Modifications of the Federal Investigation Act
Section 1 -Modifications of the Article I
(a) Subsection 3 wird gestrichen.
Section 2 -Modifications of the Artcle II
(a) Subsection 1 wird um den folgenden Satz erweitert: "Es ist dem Department of Justice nachgeordnet.î
(b) Subsection 3 wird wie folgt neu gefasst: ÑDer Director of the FBI wird auf Vorschlag des Attorney General durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten nach den verfassungsmäßigen Vorschriften ernannt."
(c) In Subsection 4 wird die Formulierung ÑSecretary of the Interior" durch ÑAttorney General" ersetzt.
(f) Subsection 16 wird gestrichen.
Section 3 -Modification of the Article III
(a) Der Titel des Article III wird in ÑUnited States Marshals Service" geändert.
(b) Subsection 1 wird wie folgt neu gefasst:
ÑDer United States Marshals Service (USMS) ist eine Sicherheitsbehörde des Bundes zur Sicherung und Förderung des Justizwesens und zur Gewährleistung des Rechts und der öffentlichen Ordnung. Der USMS ist dem Department of Justice nachgeordnet."
(c) Subsection 2 wird wie folgt neu gefasst:
ÑSeine Aufgabe ist die Gewährleistung der ordentlichen Funktion des Justizwesens des Bundes, insbesondere
a) die Durchsetzung und Erzwingung von Entscheidungen der Bundesgerichte,
b) der Schutz von Bundesgerichten und Institutionen der Strafverfolgung und Rechtspflege des Bundes,
c) der Schutz von Richter und Staatsanwälten des Bundes,
d) der Vollzug von Haftbefehlen, welche durch Justizorgane des Bundes ausgestellt wurden
e) der Transport von Gefangenen des Bundes,
f) der Schutz von Zeugen von Justizorganen des Bundes und
g) der Schutz von bedrohten Veranstaltungen, Einrichtungen und Organisationen, sofern sie unter dem Schutz der Justiz des Bundes stehen.
Zudem nimmt der United States Marshals Service die weiteren ihm durch Gesetz zugeordneten Aufgaben wahr."
(d) Subsection 4 wird wie folgt neu gefasst:
ÑDer Director of the United States Marshals Service wird durch den Präsidenten nach den verfassungsmäßigen Vorschriften ernannt."
(e) Subsection 5 wird wie folgt neu gefasst:
ÑDer United States Marshals Service gliedert sich in Districts, welche das gesamte Bundesgebiet der Vereinigten Staaten abdecken und durch den Attorney General mit der Maßgabe, dass auf jeden Bundesstaat mindestens ein District entfällt, festgelegt werden. Jedem District steht ein United States Marshal vor, welcher durch den Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt wird."
(f) Subsection 6 wird wie folgt neu gefasst:
ÑJeder United States Marshal ist bevollmächtigt, in seinem District so viele Deputy US Marshals zu bestellen, wie zur Wahrnehmung der Pflichten des USMS erforderlich und notwendig sind. Für vorübergehende Aufgaben bestellt er befähigte Personen zu Special Deputy US Marshals."
Article III -Modifications of the Central Security Agency Act
Section 1 -Modification of the Title
(a) Der Titel des Gesetzes wird in "National Security Agencies Actî geändert.
Section 2 -Modification of the Article I
(a) Subsection 2 wird wie folgt neu gefasst:
ÑUnited States Secret Service und United States Customs and Border Protection sind dem Department of Intelligence Affairs nachgeordnete Sicherheitsbehörden des Bundes."
Section 3 -Modificaton of the Article II
(a) Der Titel wird wie folgt geändert: ÑSecret Service" wird durch ÑUnited States Secret Service" ersetzt.
(b) Article II wird wie folgt neu gefasst:
Ñ(1) Die Aufgabe des United States Secret Service (USSS) ist der Personen- und Objektschutz sowie die Verfolgung von Finanzkriminalität.
(2) Er ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz des Präsidenten, des Vizepräsidenten, deren Familien, ehemaligen Präsidenten und deren Ehegatten, bestimmten Kandidaten für das Amt des Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die USA besuchende Staatsoberhäupter.
(3) Dem Secret Service steht ein Director of the Secret Service vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der USA auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs nach den Bestimmungen des Federal Administration Acts ernannt.
(5) Der Secret Service unterteilt sich in die Abteilungen:
a) Personal Security
b) Uniformed Department
c) Financial Crimes
d) Administration Unit
(6) Die Abteilung Personal Security ist für die Bereitstellung der Leibwächter gemäß Art. 2 zuständig. Die Agenten versehen ihren Dienst in zivil.
(7) Das Uniformed Department stellt die uniformierte Polizeitruppe des United States Secret Service dar. Die Agenten versehen ihren Dienst in Uniform und sind für die Bewachung von Regierungsgebäuden, welche in direkter Beziehung zum Präsidenten der Vereinigten Staaten stehen und ausländischen Vertretungen sowie der Wohnsitze und Residenzen der in Subsection 2 genannten Personen zuständig.
(8 ) Die Abteilung Financial Crimes ist für die Verfolgung und Unterbindung von Finanzkriminalität zuständig, insbesondere für die Fälschung von Geld- und Geldwertzeichen, die Finanz-, Scheck- und Kreditkartenbetrug. Die Abteilung Financial Crimes ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem Department of the Treasury nachgeordnet.
(9) Die Mitarbeiter der Administration Unit sind Zivilangestellte, die sich um die administrative und technische Verwaltung des Secret Service kümmern.
(10) Die Bereitstellung von Leibwächtern durch den Secret Service erfolgt für alle ehemaligen Präsidenten und Vizepräsidenten sowie deren Familien ein Leben lang."
Section 4 -Modifications of the Article III
(a) Der Titel wird wie folgt geändert: ÑUS Border Control" wird durch ÑUnited States Customs and Border Protection" ersetzt.
(b) Article III wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die United States Customs and Border Protection (CBP) stellt den Zoll und die Grenzschutzpolizei der Vereinigten Staaten da.
(2) Ihre Hauptaufgabe ist die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande und aus der Luft, die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels in und mit den Vereinigten Staaten sowie die Durchsetzung von Einreise- und Handelsgesetzen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Verhinderung illegaler Einreise und die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
e) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
f) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden
g) der Einzug von Zöllen aller Art
h) die Verhinderung des Schmuggels von illegalen Drogen und Rauschmitteln in die Vereinigten Staaten
(3) Der U.S. Customs and Border Protection steht der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der USA auf Vorschlag des Secretary of Intelligence Affairs nach den Bestimmungen des Federal Administration Acts ernannt.
(5) Die Aufgaben der U.S. Customs and Border Protection beim Grenzschutz zur See wird durch die Coast Guard wahrgenommen."
Article IV -End notes
Section 1 -Entry into force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (23. Juli 2007, 19:00)
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 23th of July 2007
Certificate of Promulgation
Die
Regulation of Passports Bill,
gebilligt durch den Congress of the United States am 23.07.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Regulation of Passports Bill
Section 1 -Area of Application and Short Title
(1) Dieses Gesetz behandelt die Bestimmungen zur Ausweispflicht innerhalb der United States.
(2) Dieses Gesetz soll als ÑRegoPa" zitiert werden.
Section 2 -Disclosure
(1) Jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, der dass 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen Ausweis zur persönlichen Identifizierung zu besitzen.
(2) Ein Ausweis kann durch einen Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor ab Vollendung des 16. Lebensjahres bei seinem örtlichen Registration Office beantragt werden.
(3) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die den Status durch Einbürgerung gemäß dem Citizenship Act erlangt haben, erhalten bei ihrer Einbürgerung einen gültigen Pass ausgehändigt.
(4) Der Ausweis ist staatlichen Behörden auf Verlangen zur Identifikation auszuhändigen.
(5) Wer bei einer Personenkontrolle keinen gültigen Ausweis mit sich führt, kann diesen binnen fünf Tagen der kontrollierenden Behörde vorlegen. Wer innerhalb dieser Frist untätig bleib, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
(6) Ersatzweise kann ein amtlich ausgestellter, gültiger Führerschein , ein anderes Ausweispapier gemäß diesem Gesetz oder eine amtliche Urkunde der Geburt oder der Hochzeit als Ausweis dienen.
(7) Wird auf ein Ersatz als Ausweis zurückgegriffen, muss binnen fünf Tagen der amtlich gültige Ausweis bei der zuständigen Behörde nachgereicht werden.
Section 3 -Volumes
(1) Die Ausweise sind nach einheitlichem Muster auszustellen. Sie enthalten
a) eine Seriennummer in der Form XX-0000-00-XX-000 (Initialen-Geburtsjahr-Geburtsmonat-Länderkürzel-Dreistellige fortlaufende Zahl)
b) einen Computerchip der das Auslesen der auf ihm beschriebenen Daten ermöglicht
c) ein Lichtbild
d) die Unterschrift des Ausweisinhabers
e) Familienname und ggf. Geburtsnamen
f) Vornamen
g) akademische Titel
h) Tag und Ort der Geburt (ggf. Tag und Ort der Einbürgerung)
i) Größe
j) Augenfarbe
k) Anschrift zum Zeitpunkt der Ausweisausstellung
l) Staatsangehörigkeit
(2) Findet ein Wohnortswechsel statt, so ist der Ausweis beim zuständigen Registration Office binnen zwei Wochen umzuschreiben.
Section 4 - Traveling abroad
(1) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die das Land aufgrund von Auslandsreisen verlassen, sind verpflichtet einen Reisepass mit sich zu führen.
(2) Ein Reisepass kann beim zuständigen Registration Office beantragt werden.
(3) Ein Reisepass beinhaltet die unter Section 3 (1) genannten Punkte. Zudem ist er um weitere Seiten erweitert, in denen Ein- und Ausreise in die Gastländer und das Heimatland durch die zuständigen Behörden vermerkt werden können.
(4) Ohne gültigen Reisepass darf eine Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten von Astor nicht erfolgen.
Section 5 -Diplomatic passport
(1) Botschafter, sowie durch die Vereinigten Staaten von Astor akkreditierten diplomatischen Gesandten des Diplomatic Corps, erhalten bei Dienstantritt einen Diplomatenpass. Dieser wird durch das Department of State ausgestellt.
(2) Der Diplomatenpass enthält folgende Angaben:
a) eine Seriennummer in der Form XX-0000-00-XX-000-XXX (Initialen-Geburtsjahr-Geburtsmonat-Bundesstaatenkürzel-Dreistellige fortlaufende Zahl-USA)
b) einen Computerchip der das Auslesen der auf ihm beschriebenen Daten ermöglicht
c) ein Lichtbild
d) die Unterschrift des Ausweisinhabers
e) Familienname und ggf. Geburtsnamen
f) Vornamen
g) akademische Titel
h) Funktion innerhalb des Diplomatic Corps
i) Größe
j) Augenfarbe
k) Staatsangehörigkeit
l) weitere Seiten zur Eintragung von Aus- und Einreise
(3) Der Diplomatenpass darf nur für Dienstreisen außerhalb der Vereinigten Staaten von Astor verwendet werden und ersetzt in diesem Fall den Reisepass.
Section 6 -Military passport
(1) Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten erhalten bei Dienstantritt einen Militärausweis. Dieser wird durch das Department of Defence ausgestellt.
(2) Der Militärausweis enthält folgende Angaben:
a) eine Seriennummer in der Form XX-0000-00-XX-000 (Initialen-Geburtsjahr-Geburtsmonat-Dienstgradkürzel-Dreistellige fortlaufende Zahl)
b) einen Computerchip der das Auslesen der auf ihm beschriebenen Daten ermöglicht
c) ein Lichtbild
d) die Unterschrift des Ausweisinhabers
e) Familienname und ggf. Geburtsnamen
f) Vornamen
g) Dienstgrad
h) Funktion innerhalb der Streitkräfte
i) Größe
j) Augenfarbe
(3) Der Militärausweis ersetzt für die Dauer der Zugehörigkeit zu den Streikräften der Vereinigten Staaten den zivilen Ausweis, sowie den Reisepass.
Section 7 -Others
(1) Im Ausland lebende Staatsbürger können sich einen gültigen astorischen Ausweis, sowie gültige Reisepässe, in der astorischen Botschaft beantragen.
(2) Gibt es im Aufenthaltsland keine astorische Botschaft, ist ein gültiger Ausweis auf dem Postwege beim Registration Office zu beantragen.
Section 8 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 23th of July 2007
Certificate of Promulgation
Die
Regulation of Entering the United States Bill,
gebilligt durch den Congress of the United States am 23.07.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Regulation of Entering the United States Bill
Section 1 -Area of Application and Short Title
(1) Dieses Gesetz behandelt die Bestimmungen zur Ein- und Ausreise in die und aus den United States of Astor.
(2) Dieses Gesetz soll als ÑRegEnt" zitiert werden.
Section 2 -Border control
(1) Die Kontrolle des Grenzüberschreitenden Verkehrs obliegt gemäß dem National Security Agencies Act, der United States Customs and Border Protection (CBP).
(2) Sie zeichnet sich verantwortlich die in diesem Gesetz aufgeführten Kontrollen durchzuführen.
(3) Beim Grenzübertritt werden alle benötigten Reisedokumente durch die Beamten des CBP auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit kontrolliert.
(4) Bei der Ein- und Ausreise wird das Gepäck der Reisenden mittels Röntgenstrahlung und Metalldetektoren untersucht.
(5) Bei auffälligen Gegenständen oder anderen Zweifelsfällen darf das Gepäck durch die zuständigen Beamten geöffnet und durchsucht werden.
(6) Der Einreisende selbst ist ebenfalls durch Metalldetektoren und gegebenenfalls mittels einer Leibesvisitation zu überprüfen.
Section 3 -Terms of entry
(1) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die das Territorium der USA betreten wollen, müssen bei Überschreiten der Grenze an den vorgesehenen Kontrollen ihren gültigen Reisepass vorlegen.
(2) Einreisende in die Vereinigten Staaten von Astor, die keine Staatsbürger sind, benötigen zur Einreise einen gültigen Reisepass. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Wochen ist zudem ein gültiges Visum für die Einreise vonnöten.
(3) Ein Visum kann beim Department of State und allen astorischen Botschaften beantragt werden.
(4) Ein Visum umfasst wenigstens die folgenden Daten:
a) Ort der Ausstellung
b) Name des Einreisenden
c) Dauer des Aufenthalts
d) Dauer der Gültigkeit
e) Unterschrift der ausstellenden Behörde
f) Unterschrift des Visuminhabers
(5) Ein Visum ist nicht auf andere Personen übertragbar; es hat eine maximale Gültigkeit von sechs Monaten.
(6) Bestimmungen zur Annahme oder Ablehnung eines Visumantrages werden durch das Department of State herausgegeben.
(7) Bei der Passkontrolle werden die Daten der einreisenden Person gespeichert. Zudem wird der Zweck des Aufenthaltes hinterlegt.
Section 4 -Terms of leave
(1) Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, die das Territorium der USA verlassen wollen, müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen.
(2) Ausreisende, die nicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor sind, müssen bei ihrer Ausreise einen gültigen Reisepass, sowie bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Wochen, ihr Visum vorlegen.
(3) Die bei der Einreise zur Person gespeicherten Daten werden mit den Ausweisen überprüft. Das Visum wird eingezogen und ungültig gemacht.
(4) Die gespeicherten Personendaten werden maximal 24 Monate aufbewahrt.
Section 5 -Green Card
(1) Eine Green Card stellt als Einwanderungsvisum eine zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung innerhalb der United States of Astor dar.
(2) Eine Green Card kann beim Department of State beantragt werden.
(3) Eine Green Card kann beantragt werden von:
a) ausländischen Ehepartnern astorischer Staatsbürger
b) ausländischen Unternehmern
c) ausländischen Studenten zur Absolvierung eines Auslandsstudiums
(4) Spätestens zwei Monate nach Erhalt der Green Card muss der Besitzer in die USA eingewandert sein, andernfalls erlischt die Gültigkeit der Green Card.
(5) Die weiteren Bestimmungen über Gültigkeit, Aushändigung und Einzug der Green Cards regelt das Department of State als zuständige Behörde.
(6) Die Green Card ist bei der Einreise unaufgefordert den zuständigen Beamten vorzulegen.
(7) Verlässt ein Green Card Inhaber für mehr als ein Jahr die Vereinigten Staaten von Astor, benötigt er für seine Rückkehr eine neue Green Card.
Section 6 - Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 23th of July 2007
Certificate of Promulgation
Die
Election Amendement Bill,
gebilligt durch den Congress of the United States am 23.07.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
July 2007 Election Amendement Bill
Section 1
(1) Dieses Gesetz regelt die Wahl des Repräsentantenhaus und die Senatswahlen in den Bundesstaaten Assentia, Astoria State und Chan-Sen im Juli 2007.
(2) Dieses Gesetz soll als ÑJuly 2007 Election Amendement Act" bezeichnet werden.
Section 2
(1) Für die Wahl des Repräsentantenhauses und die Senatswahlen in den Bundesstaaten Assentia, Astoria State und Chan-Sen im Juli 2007 finden die Bestimmungen von Section 3 (2) des Election Act keine Anwendung.
(2) Die Wahl des Repräsentantenhauses im Juli 2007 wird vom 27. Juli 2007 bis zum 31. Juli 2007 stattfinden.
Section 3
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
(2) Dieses Gesetz verliert am 1. August 2007 seine Gültigkeit.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 25th of August 2007
Certificate of Promulgation
Das
4th Citizenship Act Amendment Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 18.08.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
4th Citizenship Act Amendment Bill
Article I - Changes
Section 1 - Changes in Citizenship Act Section 2
Section 2 (2) des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:
"Die Staatsbürgerschaft wird 7 Tage nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 4 Tagen nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: 'Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
Section 2 - Changes in Citizenship Act Section 4
Section 4 (1) des Citizenship Act wird wie folgt neu gefasst:
"Mit der astorischen Staatsbürgerschaft erhält der Bürger alle Rechte, die ihm in der Verfassung, den Gesetzen und den Verträgen der Vereinigten Staaten zugesprochen werden."
Article II -End notes
Section 1 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 01th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
bsEcoSim Treaty Ratification Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 26.07.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 03th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
2nd Election Act Amendment Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 02.09.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
2nd Election Act Amendment Bill
Article 1 -Title of the Act
Der Titel des Election Act wird in "Elections of Congress Act" geändert.
Article 2 - Changes in Section 1
In Section 1 des Election Act wird der Satzteil "sowie die Wahl des Präsidenten." ersatzlos gestrichen.
Article 3 - Changes in Article III
Article III des Election Act wird ersatzlos gestrichen.
Article 4 -Changes in Article IV and V
(1) Article IV des Election Act wird zu Article III.
(2) Article V des Election Act wird zu Article IV.
Article 5 -Final clause
Das vorliegende Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (3. September 2007, 21:34)
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 03th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
Federal Authority Act Amendment Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 02.09.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Federal Authority Act Amendment Bill
Article 1 -Changes in Section 4
Section 4 (3) des Federal Authority Act wird wie folgt geändert:
Ñ(3) Die Leitung des Bundesarchivs obliegt dem Chief-Archivist of the United States. Der Chief-Archivist wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor ernannt. Seine Amtszeit ist nicht begrenzt.
Article 2 -Final clause
Das vorliegende Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 13th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
bsEcoSim Seed Capital Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 12.09.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
bsEcoSim Seed Capital Bill
Article 1 -Basics
Dieses Gesetz bestimmt ein Startkapital für die Teilnehmer der bsEcoSim innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor.
Article 2 -Amount of the Seed Capital
1) Jedem Teilnehmer der bsEcoSim wird auf Antrag bei der Federal Reserve Bank ein Startkapital von 1000$ auf sein Konto überwiesen.
2) Das Startkapital wird nur an astorische Staatsbürger überwiesen.
3) Das Startkapital verteilt die Regierung von ihren eigenen Reserven.
4) Bei einem Wechsel der ID wird ein erneutes Startgeld nicht fällig.
5) Nebenidentitäten wird ein Startgeld gemäß diesem Gesetz nicht ausbezahlt.
Article 3 -Final clause
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 13th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
Start of the bsEcoSim Account System Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 12.09.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Zitat
Start of the bsEcoSim Account System Bill
Article 1 -Generals
1) Dieses Gesetz regelt die Einführung des bsEcoSim-Kontensystems in den Vereinigten Staaten von Astor.
2) Die Firma banosoft wird mit der Installierung des Kontensystems durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor beauftragt.
3) Zur endgültigen Einführung wird ein Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Firma banosoft abgeschlossen, der die notwendigen Bedingungen festlegt.
4) Der unter dem ersten Amendment zu diesem Gesetz angeführte Vertrag kommt hierbei zur Geltung.
Article 2 -Implementation
1) Nach der Unterzeichnung des Vertrags gilt das Kontensystem als eingeführt.
2) Jeder Staatsangehörige der Vereinigten Staaten besitzt nach seiner Registrierung bei der Federal Reserve Bank ein eigenes Konto. Dieses Konto kann vom Besitzer für die Teilnahme an der bsEcoSim benutzt werden.
Article 3 -Final clause
1) Mit Verabschiedung dieses Gesetzes erkennt der Kongress den in Art. 1 (4) genannten Vertrag an.
2) Ein weiteres Ratifizierungsgesetz für den Vertrag ist nicht notwendig.
3) Die Regierung wird beauftragt das Vertragswerk von Art. 1 (4) mit der Firma banosoft abzuschließen.
4) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zitat
I. Amendment: Treaty about the Implementation of the bsEcoSim Account System
Treaty about the Implementation of the bsEcoSim Account System
zwischen der banosoft Ltd., nachfolgend Anbieter genannt,
und den Vereinigten Staaten von Astor, nachfolgend Nutzer genannt
ß1 Vertragszweck
Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag zur Einführung eines Kontensystems im Zuge der bsEcoSim.
ß2 Einführung
1) Der Anbieter richtet dem Nutzer nach Abschluss des Vertrages ein Kontensystem ein.
2) Die Kosten des Kontensystems sind bereits durch Zahlung der Nutzungsgebühr für die bsEcoSim abgeleistet.
ß3 Verwaltung
1) Die Administration der Konten wird der Federal Reserve Bank übertragen.
2) Die technische Instandhaltung übernimmt die Administration.
ß4 Gültigkeit
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit durch die Unterschrift je eines Vertreters des Anbieters und des Nutzers.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 13th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
United States Codes of Armed Forces
gebilligt durch den Congress of the United States am 12.09.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
United States Codes of Armed Forces
Erster Abschnitt
General Provisions
Section 1 - Scope.
(1) Dieses Gesetz gilt für Straftaten, die Soldaten der Streitkräfte der United States of Astor begehen.
(2) Es gilt auch für Straftaten, durch die militärische Vorgesetzte, die nicht Soldaten sind, ihre Pflichten verletzen.
(3) Wegen Anstiftung und Beihilfe zu militärischen Straftaten sowie wegen Versuchs der Beteiligung an solchen Straftaten ist nach diesem Gesetz auch strafbar, wer nicht Soldat ist.
Section 1a - Criminal offense outside the United States of Astor.
(1) Das astorische Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die nach diesem Gesetz mit Strafe bedroht sind und im Ausland begangen werden, wenn der Täter
1. Soldat ist oder zu den in Section1 Abs.2 bezeichneten Personen gehört oder
2. Astorier ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
(2) Das astorische Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Taten, die ein Soldat während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begeht.
Section 2 - Definitions.
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;
2. ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (Section 1 Abs. 5 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;
3. eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der United States of Astor, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutenden Wert, die dem Täter nicht gehören.
Section 3 - Appliance Civil Laws.
(1) Die zivile Gesetzgebung ist anzuwenden, soweit Armed Forces Law nichts anderes bestimmt.
(2) Für Straftaten von Soldaten, die Jugendliche oder Heranwachsende sind, gelten besondere Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes.
Section 4 - Military offense against allied Forces.
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auch dann anzuwenden, wenn ein Soldat der US Army eine militärische Straftat gegen Streitkräfte der ISO, eines verbündeten Staates oder eines ihrer Mitglieder begeht.
(2) Das Gericht kann von Strafe absehen, wenn die Wahrung der Disziplin in der US Army eine Bestrafung nicht erfordert.
Section 5 - Act on orders.
(1) Begeht ein Untergebener eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, auf Befehl, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, daß es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.
(2) Ist die Schuld des Untergebenen mit Rücksicht auf die besondere Lage, in der er sich bei der Ausführung des Befehls befand, gering, so kann das Gericht die Strafe nach Section 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern, bei Vergehen auch von Strafe absehen.
Section 6 - Fear of personal threat.
Furcht vor persönlicher Gefahr entschuldigt eine Tat nicht, wenn die soldatische Pflicht verlangt, die Gefahr zu bestehen.
Section 7 - Personal negligence of drunkenness.
(1) Selbstverschuldete Trunkenheit führt nicht zu einer Milderung der angedrohten Strafe, wenn die Tat eine militärische Straftat ist, gegen das Kriegsvölkerrecht verstößt oder in Ausübung des Dienstes begangen wird.
(2) Der Trunkenheit steht ein Rausch anderer Art gleich.
Section 8 - Confinement.
(1) Das Höchstmaß des Strafarrestes ist zwei Monate, das Mindestmaß eine Woche.
(2) Der Strafarrest besteht in Freiheitsentziehung. In dieser Zeit hat der Arrestierte lediglich das Recht, im Arrestbereich des Defenselink zu kommunizieren bzw. weiterhin an Ausbildungsmaßnahmen im Defenselink teilzunehmen.
(3) Die Vollstreckung des Strafarrestes verjährt nach 10 Monaten.
Section 9 - Penalties.
Bei Straftaten von Soldaten darf Geldstrafe nicht verhängt werden, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung von Freiheitsstrafe zur Wahrung der Disziplin gebieten.
Section 10 - Replace imprisonment.
Ist wegen einer Tat, die ein Soldat während der Ausübung des Dienstes oder in Beziehung auf den Dienst begangen hat, eine Geldstrafe bis zu sechzig Tagessätzen verhängt, so ist die Ersatzfreiheitsstrafe Strafarrest. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Strafarrest.
Section 11 - Confinement or Imprisonment.
Darf auf Geldstrafe nach Section 9 nicht erkannt werden oder ist bei Straftaten von Soldaten die Verhängung einer Freiheitsstrafe, die nach Section 47 des Strafgesetzbuches unerläßlich ist, auch zur Wahrung der Disziplin geboten, so ist, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten nicht in Betracht kommt, auf Strafarrest zu erkennen.
Section 13 - Cooccurrence of criminal offense.
(1) Wäre nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches eine Gesamtstrafe von mehr als vier Monaten Strafarrest zu bilden, so wird statt auf Strafarrest auf Freiheitsstrafe erkannt. Die Gesamtstrafe darf sechs Monate nicht übersteigen.
(2) Trifft zeitige Freiheitsstrafe mit Strafarrest zusammen, so ist die Gesamtstrafe durch Erhöhung der Freiheitsstrafe zu bilden. jedoch ist auf Freiheitsstrafe und Strafarrest gesondert zu erkennen, wenn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung des Strafarrestes nicht vorliegen, die Vollstreckung der Gesamtstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt werden müßte. In diesem Fall sind beide Strafen so zu kürzen, daß ihre Summe die Dauer der sonst zu bildenden Gesamtstrafe nicht überschreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind auch anzuwenden, wenn nach den allgemeinen Vorschriften eine Gesamtstrafe nachträglich zu bilden ist.
Section 14 - Probation on imprisonment.
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Wahrung der Disziplin sie gebietet.
(2) Bewährungsauflagen und Weisungen sollen die Besonderheiten des Wehrdienstes berücksichtigen.
(3) Für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses kann ein Angehöriger der US Streitkräfte als ehrenamtlicher Bewährungshelfer bestellt werden. Er untersteht bei der Überwachung des Verurteilten nicht den Anweisungen des Gerichts.
(4) Von der Überwachung durch einen Bewährungshelfer, der nicht Soldat ist, sind für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses Angelegenheiten ausgeschlossen, für welche die militärischen Vorgesetzten des Verurteilten zu sorgen haben. Maßnahmen des Disziplinarvorgesetzten haben den Vorrang.
Section 14a - Probation on confinement.
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Strafarrestes zur Bewährung aus, wenn nicht die Wahrung der Disziplin die Vollstreckung gebietet.
(2) Das Gericht kann die Vollstreckung des Restes eines Strafarrestes zur Bewährung aussetzen.
Zweiter Teil. Militärische Straftaten
Erster Abschnitt. Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung
Section 15 - Absence without admission.
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der US Army oder einer Behörde der United States of Astor innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.
Section 16 - Desertation.
(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Stellt sich der Täter innerhalb von zwei Wochen und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten.
(4) Die Beteiligung an einer Desertation wird mit Strafarrest von bis zu zwei Monaten bestraft.
Section 17 - Self-mutilation.
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Dies gilt auch dann, wenn der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder teilweise herbeiführt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Section 18 - Elude through deceit.
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften dem Wehrdienst dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder teilweise entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zweiter Abschnitt.
Indictable Offense against the subalterns duties
Section 19 - Disobidience.
(1) Wer einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat
1. wenigstens fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die Sicherheit der United States oder die Schlagkraft der Truppe oder
2. fahrlässig den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines anderen verursacht.
(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach Section 30 Abs.1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
Section 20 - Insubordination.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten wird bestraft,
1. wer die Befolgung eines Befehls dadurch verweigert, daß er sich mit Wort oder Tat gegen ihn auflehnt, oder
2. wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.
(2) Verweigert der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 den Gehorsam gegenüber einem Befehl, der nicht sofort auszuführen ist, befolgt er ihn aber rechtzeitig und freiwillig, so kann das Gericht von Strafe absehen.
Section 21 - Frivolously non-compliance of orders.
Wer leichtfertig einen Befehl nicht befolgt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Section 22 - Orders commmitment, Misapprehension.
(1) In den Fällen der SectionSection 19 bis 21 handelt der Untergebene nicht rechtswidrig, wenn der Befehl nicht verbindlich ist, insbesondere wenn er nicht zu dienstlichen Zwecken erteilt ist oder die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde. Dies gilt auch, wenn der Untergebene irrig annimmt, der Befehl sei verbindlich.
(2) Befolgt ein Untergebener einen Befehl nicht, weil er irrig annimmt, daß durch die Ausführung eine Straftat begangen würde, so ist er nach den SectionSection 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.
(3) Nimmt ein Untergebener irrig an, daß ein Befehl aus anderen Gründen nicht verbindlich ist, und befolgt er ihn deshalb nicht, so ist er nach den SectionSection 19 bis 21 nicht strafbar, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte und ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten war, sich mit Rechtsbehelfen gegen den vermeintlich nicht verbindlichen Befehl zu wehren; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach den SectionSection 19 bis 21 absehen.
Section 23 - Threatening a chief officer.
Wer im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung einen Vorgesetzten mit der Begehung einer Straftat bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.
Section 24 - Assaulting a chief officer.
(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung einen Vorgesetzten zu nötigen, eine Diensthandlung vorzunehmen oder zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis sech Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer die Tat gegen einen Soldaten begeht, der zur Unterstützung des Vorgesetzten zugezogen worden ist.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) herbeiführt.
Section 25 - Aggression against a chief officer.
(1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) herbeiführt.
Section 27 - Mutiny.
(1) Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (Section 20), eine Bedrohung (Section 23), eine Nötigung (Section 24) oder einen tätlichen Angriff (Section 25) begehen, so wird jeder, der sich an der Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe mindestens sechs Monate bis einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Rädelsführer ist oder durch die Tat eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) herbeiführt.
(4) Wer sich nur an der Zusammenrottung beteiligt, jedoch freiwillig zur Ordnung zurückkehrt, bevor eine der in Absatz 1 bezeichneten Taten begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
Section 28 - Collusion of insubordination.
(1) Verabreden Soldaten, gemeinschaftlich eine Gehorsamsverweigerung (Section 20), eine Bedrohung (Section 23), eine Nötigung (Section 24), einen tätlichen Angriff (Section 25) oder eine Meuterei (Section 27) zu begehen, so werden sie nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. In den Fällen des Section 27 kann die Strafe nach Section 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gemildert werden.
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer nach der Verabredung freiwillig die Tat verhindert. Unterbleibt sie ohne sein Zutun oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.
Section 29 - Aggression against soldiers with higher rank.
(1) Die SectionSection 23 bis 28 gelten entsprechend, wenn die Tat gegen einen Soldaten begangen wird, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des Täters, aber
1. Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der Täter hat oder
2. im Dienst dessen Vorgesetzter ist,
und der Täter oder der andere zur Zeit der Tat im Dienst ist oder die Tat sich auf die Diensthandlung bezieht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist Section 4 nicht anzuwenden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (14. September 2007, 09:32)
Zitat
Dritter Abschnitt.
Indictable Offense against the chiefs duties
Section 30 - Maltreatment.
(1) Wer einen Untergebenen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit beschädigt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, daß ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Monat.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.
Section 31 - Degrading Treatment.
(1) Wer einen Untergebenen entwürdigend behandelt oder ihm böswillig den Dienst erschwert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es fördert oder pflichtwidrig duldet, daß ein Untergebener die Tat gegen einen anderen Soldaten begeht.
(3) In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe Freiheitsstrafe zwei bis sieben Monate. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter sein Verhalten beharrlich wiederholt.
Section 32 - Misusage of a commanding position.
Wer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen mißbraucht, die nicht in Beziehung zum Dienst stehen oder dienstlichen Zwecken zuwiderlaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Section 33 - Misusage of rank or position to instigate a crime.
Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu einer von diesem begangenen rechtswidrigen Tat bestimmt hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, wird nach den Vorschriften bestraft, die für die Begehung der Tat gelten. Die Strafe kann bis auf das Doppelte der sonst zulässigen Höchststrafe, jedoch nicht über das gesetzliche Höchstmaß der angedrohten Strafe hinaus erhöht werden.
Section 34 - Unsuccessful misusage of rank or position to instigate a crime.
(1) Wer durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung einen Untergebenen zu bestimmen versucht, eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, zu begehen oder zu ihr anzustiften, wird nach den für die Begehung der Tat geltenden Vorschriften bestraft. Jedoch kann die Strafe entsprechend dem Civil law gemildert werden.
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig den Versuch aufgibt, den Untergebenen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, daß der Untergebene die Tat begeht, abwendet. Unterbleibt die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.
Section 35 - Suppress complaints.
(1) Wer einen Untergebenen durch Befehle, Drohungen, Versprechungen, Geschenke oder sonst auf pflichtwidrige Weise davon abhält, Eingaben, Meldungen oder Beschwerden bei der Volksvertretung der United States of Astor oder einem der States, bei dem Secretary of Defense Civil Rights Office, bei einer Dienststelle oder bei einem Vorgesetzten anzubringen, Anzeige zu erstatten oder von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine solche Erklärung, zu deren Prüfung oder Weitergabe er dienstlich verpflichtet ist, unterdrückt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Section 36 - Offense of soldiers with higher rank.
(1) Die SectionSection 30 bis 35 gelten entsprechend für Taten eines Soldaten, der zur Zeit der Tat nicht Vorgesetzter des anderen, aber
1. Offizier oder Unteroffizier ist und einen höheren Dienstgrad als der andere hat oder
2. im Dienst dessen Vorgesetzter ist
und der bei der Tat seine Dienststellung mißbraucht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist Section 4 nicht anzuwenden.
Section 37 - Influencing Judicature.
Wer es unternimmt, durch Mißbrauch seiner Befehlsbefugnis oder Dienststellung unzulässigen Einfluß auf Soldaten zu nehmen, die als Organe der Rechtspflege tätig sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Section 38 - Assume a commanding position.
Wer sich Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis anmaßt oder seine Befehlsbefugnis oder Disziplinarbefugnis überschreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft, wenn die Tat nicht in Section 39 mit Strafe bedroht ist.
Section 39 - Misusage of disciplinary authority.
Ein Disziplinarvorgesetzter, der absichtlich oder wissentlich
1. einen Untergebenen, der nach dem Gesetz nicht disziplinarrechtlich verfolgt werden darf, disziplinarrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt,
2. zum Nachteil des Untergebenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt, die nach Art oder Höhe im Gesetz nicht vorgesehen ist oder die er nicht verhängen darf, oder
3. ein Dienstvergehen mit unerlaubten Maßnahmen ahndet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei monaten bestraft.
Section 40 - Unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren.
Wer es seiner Pflicht als Vorgesetzter zuwider unterläßt,
1. den Verdacht zu melden oder zu untersuchen, daß ein Untergebener eine rechtswidrige Tat begangen hat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, oder
2. eine solche Sache an die Strafverfolgungsbehörde abzugeben,
um den Untergebenen der im Gesetz vorgesehenen Strafe oder Maßnahme zu entziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
Section 41 - Inadequate supervision.
(1) Wer es unterläßt, Untergebene pflichtgemäß zu beaufsichtigen oder beaufsichtigen zu lassen, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer die Aufsichtspflicht leichtfertig verletzt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Vierter Abschnitt.
Crimes against other military duties
Section 42 - Untrue reporting.
(1) Wer
1. in einer dienstlichen Meldung oder Erklärung unwahre Angaben über Tatsachen von dienstlicher Bedeutung macht,
2. eine solche Meldung weitergibt, ohne sie pflichtgemäß zu berichtigen, oder
3. eine dienstliche Meldung unrichtig übermittelt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht, wird mit Strafarrest bis zu drei Wochen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer im Falle des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die schwerwiegende Folge wenigstens fahrlässig verursacht, wird mit Strafarrest bis zu einem Monat bestraft.
Section 43 - Default reporting.
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (Section 27) oder einer Sabotage zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, unverzüglich Meldung zu machen, wird mit Strafarrest bis zu zwei Monaten bestraft.
Section 44 - Breach of guard duties.
(1) Wer im Wachdienst
1. als Wachvorgesetzter es unterläßt, die Wache pflichtgemäß zu beaufsichtigen,
2. pflichtwidrig seinen Postenbereich oder Streifenweg verläßt oder
3. sich außerstande setzt, seinen Dienst zu versehen,
wird mit Strafarrest bis zu einem Monat bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer im Wachdienst in anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Fällen Befehle nicht befolgt, die für den Wachdienst gelten, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Strafarrest bzw. Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten. Section 19 Abs.3 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Wer in den Fällen der Absätze 1 oder 2 fahrlässig handelt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht (Section 2 Nr. 3), wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten bestraft.
(6) Wird ein Befehl nicht befolgt (Absatz 2), so gelten Section 22 sowie die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach Section 30 Abs.1 des Strafgesetzbuches entsprechend.
Section 45 - Neclect of duties on special missions.
Nach Section 44 Abs.1, 3 bis 6 wird auch bestraft, wer als Führer eines Kommandos oder einer Abteilung, der einen Sonderauftrag selbständig auszufahren hat und auf seine erhöhte Verantwortung hingewiesen worden ist,
1. sich außerstande setzt, den Auftrag pflichtgemäß zu erfüllen,
2. seinen Posten verläßt oder
3. Befehle nicht befolgt, die für die Ausführung des Auftrags gelten,
und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge (Section 2 Nr. 3) verursacht.
Section 46 - Illegal use of weapons.
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Section 48 - Further penalties.
Wer zu einer Freiheitsstrafe oder Strafarrest verurteilt wurde kann weiterhin oder stattdessen
auf Halbsold gesetzt werden, jedoch nicht für mehr als die doppelte Dauer des Strafarrestes bzw. der Freiheitsstrafe.
im Range degradiert werden, vorübergehend oder auf Dauer.
strafversetzt werden ohne die mit der Versetzung üblichen Zulagen.
Zitat
The United States of Astor
The President
Astoria City, 26th of September 2007
Certificate of Promulgation
Das
Federal Salary Bill
gebilligt durch den Congress of the United States am 22.09.2007,
erlangt am heutigen Tage durch vorliegende Unterschrift Gültigkeit
gez.
John Robert Waller
President of the United States of Astor
Zitat
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (26. September 2007, 21:01)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Andrew Madison« (7. Dezember 2007, 11:25)
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