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Original von Avitall Bloomberg
Hm, ist ja eher ein neuer Fall - ein wiedergewählter Präsident. Ich bin auch juristisch nicht so bewandert, aber ich hielte es glaube ich für besser, wenn es für alle vorgeschlagenen auch Hearings gibt.
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Original von George W. Hayes
Allerdings, wenn ich mir den Fall Xanathos anschaue, muss man schon nach Sinn und Zweck eines Hearings fragen, wenn das letzte Hearing gerade mal zwei, drei Wochen her ist.
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Original von Steve McQueen
Mussten des Herren Bush Secretaries durch ein Hearing, als er seine zweite Amtszeit antrat?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leo McGarry« (24. Januar 2008, 15:47)
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Original von Shana Jefferson
Mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten scheidet aber der alte aus dem Amt .. bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du deinen Amtseid leistest, werden wir schlicht und ergreifend keinen Präsidenten haben .. In genau diesem "präsidentenlosen" Zeitraum enden aber auch die Amtszeiten der Minister ..
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.. In genau diesem "präsidentenlosen" Zeitraum enden .. auch die Amtszeiten der Minister ..
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (24. Januar 2008, 19:35)
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Original von Armin Schwertfeger
Vielleicht kann ich auch mal meinen Senft dazu geben. Als bisher außenstehender ist meine Sicht vielleicht noch nicht von einer gewissen "Betriebsblindheit" getrübt.
1. Ich sehe keine aus der Verfassung oder einem anderen Gesetz erkennbare Ableitung der Amtsbefugnisse der Secretaries von den Amtsbefugnissen des jeweil amtierenden Präsidenten. Eine Regierung oder ein Kabinett kommen im Gesetzeswerk Astors nicht vor. Daher sehe ich keine Grundlage, dass die Ämter der Secretaries in irgendeiner Weise an die Amtszeit des Präsidenten gekoppelt sein sollten.
2. Die Bundesministerien sind Ämter und Behörden, welche nach Articel IV Section 1 Absatz (5) der Constitution durch freie Entscheidung eines Präsidenten mit Billigung des Kongresses eingerichtet (oder eben auch wieder aufgelöst) werden können. Die Leiter dieser Ämter und Behörden, zu denen auch die Bundesministerien gehören werden nach Bestätigung durch den Senat ausschließlich vom Präsidenten ernannt. Sind sie einmal vom ernannt, gibt es außer in einigen wenigen gesetzlich festgelegten Fällen (z.B. Richter am Supreme Court) keine irgendwie bestimmte Amtszeit. Secretaries bleiben also bis zur Ernennung eines neuen Secretary im Amt.
3. Die Ansicht mit der "logischen Sekunde Präsidentenlosigkeit" mag ganz interessant sein, hat jedoch nach meinem Dafürhalten aus den vorgenannten Gründen keine Relevanz für die Ämter der Secretaries oder anderer Leiter von Bundesämtern oder -behörden. Anderenfalls würde z.B. auch der "Presidential Succession Act" ad absurdum geführt. Dort ist zwar eine genau festgelegte Reihenfolge von möglichen Nachfolgern des Präsidenten aus den Reihen der Secretaries aufgeführt, nach der Ansicht des Ämterverfalls durch Präsidentenlosigkeit wären dann aber keine Secretaries mehr da, da sich ihre Ämter ja erledigt hätten.
Fazit meinerseits:
- Secretaries bleiben nach Bestätigung durch den Senat und Ernennung "irgendeines" Präsidenten unbefristet im Amt bis sie entlassen oder ersetzt werden.
- Eine Kopplung der Ämter ALLER Bundesbehörden, also auch der Leiter der Bundesministerien an das Präsidentenamt und dessen Amtszeit ist aus den gesetzlichen Grundlagen Astors nicht zu erkennen.
- Bestätigungen durch den Senat (nach vorherigem Hearing) sind nur notwendig, wenn ein Secretary neu ein bestimmtes Ressort übernimmt.
(Und wenn ich jetzt irgendein Gesetz Astors übersehen haben sollte, könnt Ihr mir ja meinen Schriebs hier um die Ohren hauen )
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