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Section II [Chairman of the State Assembly]
(1) Chairman of the State Assembly ist der amtierende Senator der Vereinigten Staaten aus Peninsula.
(2) Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz.
Begründung: Diese Sektion ist zwar eigentlich auch in der Verfassung geregelt, aber ich fände es praktisch, alles, dass mit der State Assembly zu tun hat, auch übersichtlich in den Standing Orders zu haben. Man erspart sich so, die entsprechende Passage in der Verfassung zu suchen.
Section VII [Coming into Force and Veto of the Governor]
(1) Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
(2) Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen, nach Verabschiedung durch die State Assembly, ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen.
(3) Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Selbe Begründung hier.
Section VIII [Offical Questions]
(1) Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten.
(2) Der Chairman of the State Assembly leitet die Befragung ein.
(3) Befragungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Official Question] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
Begründung: In der Verfassung steht ausdrücklich "Weitere Bestimmungen sind in der Geschäftsordnung der State Assebly festzuhalten.", was bisher aber nicht der Fall war.
Kleinere Änderungen:
Section V
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.
Die Praxis hat gezeigt, dass Aussprachen in der Regel meist länger als 96 Stunden dauern, daher soll der rot markierte Teil gestrichen werden.
Section VI
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.
So wie ich das sehe, erscheinen mir die Ändeurngen sinnvoll und sind Praxisbezogen. Weitere Änderungsideen kann ich jetzt keine finden. Von mir keine Einwände.
Charles Kevin Darling Former-Governor of the State of Peninsula