Mr. President, Senators, Representatives,
lange, lange Zeit mussten wir warten, bis die Administration von Madam President Jefferson ihr Versprechen wahr machte und einen neuen Entwurf zur Reform des Präsidentschaftswahlrechtes vorlegte. Gut viereinhalb Monate, um genau zu sein, und damit über eine Legislaturperiode.
Wird damit was lange währt endlich gut? Nicht im Geringsten.
Wiederum sieht der Verfassungsentwurf etwas anderes als der zugehörige Gesetzesentwurf vor. Im Verfassungsentwurf heißt es: „Jedem Bundesstaat wird dabei jeweils eine zu seiner Bevölkerungszahl proportionale Anzahl von Elektorenstimmen zugeordnet.“
In New Alcantara – wie in jedem Staat dieser Welt mit einem ausreichenden Bildungssystem – ist Proportionalität eindeutig definiert, so dass obiger Absatz nur als „Elektorenzahl = Bevölkerungszahl * Proportionalitätsfaktor“ verstanden werden kann.
Im dazugehörigen Gesetzesentwurf aber heißt es: „Jeder Bundesstaat erhält eine Anzahl an Elektorenstimmen, die dem Zweifachen der um eins erhöhten Zahl seiner wahlberechtigten Bürger entspricht.“ Das heißt: „Elektorenzahl = (Bevölkerungszahl + 1) * 2 = (Bevölkerungszahl * 2) + 2“. Das ist mit der Berechnung nach dem Grundsatz der gleichzeitig eingebrachten Verfassungsänderung nicht vereinbar.
Dasselbe Problem („Was ist Porportionalität?“) ergab sich übrigens schon nach den Entwürfen, die von der Jefferson-Administration in einer peinlichen Zeremonie vor über vier Monaten vor eben diesem Kongress zurückgezogen worden sind. Das Studium von Mitschriften der damaligen Debatten sei hiermit allen interessierten empfohlen. Vielleicht bietet sich zum Thema „Proportionalität“ ja auch ein Zitat des damaligen Secretary Hayes an: „Das Wort Proportionalität hat in dem Entwurf tatsächlich nichts verloren, es geht scheinbar auf ältere Entwürfe zurück und hat sich in diesen neuen Entwurf eingeschlichen.“ Schon wieder?
Auch sonst weiß der neue Reformvorschlag mich nicht zu überzeugen. So heißt es zum Beispiel, ebenfalls im Gesetzesentwurf: „Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat werden die diesem Bundesstaat zustehenden Elektorenstimmen gleichmäßig auf diese Wahlvorschläge verteilt. Ist die Anzahl der dem Staat zustehenden Elektorenstimmen nicht ohne Rest durch die Zahl der Wahlvorschläge mit gleichem Stimmenanteil teilbar, so werden die überzähligen Elektorenstimmen einzeln durch Losentscheid des Bundeswahlleiters auf diejenigen Wahlvorschläge verteilt, welche Elektorenstimmen aus dem betreffenden Staat erhalten. Dabei wird jeder Wahlvorschlag, dem eine Elektorenstimme zugelost wurde anschließend so lange aus der Verlosung genommen, bis auch allen anderen Vorschlägen wenigstens eine Elektorenstimme zugelost wurde.“
Den letzten Satz sollte man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Einem Vorschlag also, dem bereits eine Stimme zugelost wurde, kann eine weitere Stimme nur zugelost werden wenn allen anderen Vorschlägen auch bereits eine Stimme zugelost wurde? In diesem Falle wäre dann ja der Rest größer als die Anzahl der Wahlvorschläge und damit hätte die Anzahl der Wählerstimmen mit kleinerem Rest durch die Anzahl der Wahlvorschläge geteilt werden können als es offenbar, entgegen der Vorschriften desselben Absatzes, geschehen ist! Auch wenn hier das Verstehen des logischen Lapsus des Entwurfes unter Umständen nicht ganz leicht fällt: Wird das Gesetz in dieser Form verabschiedet, macht sich der Kongress auch mit dieser Passage zum Gespött der Mathematiklehrer und riskiert gravierendere Probleme bei der Auszählung der Stimmen.
Ganz abgesehen davon kann dieser Entwurf natürlich nicht "mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten" in Kraft treten - erst muss die zugehörige Verfassungsänderung beschlossen und unterzeichnet sein. Dieser handwerkliche Fehler (siehe auch: Diskussion zum Amendment der Verfassung) zeigt, wie sorgfältig in über vier Monaten an diesem Entwurf gefeilt wurde.