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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

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Samstag, 20. September 2008, 17:26

United States Armed Forces Act

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UNITED STATES ARMED FORCES ACT

Inkraftgetreten am:

20.09.2008
Unterschrieben durch Acting President Scott A. Cheung
Im Rahmen des Armed Forces Amendment Act


Geändert am:

21.05.2009
United States Armed Forces Amendment Act

03.06.2009
2nd United States Armed Forces Amendment Act

25.11.2012
Chairman of the Joint Chiefs of Staff Amendment


United States Armed Forces Act

Section 1 - Fundamentals of the Armed Forces

Article 1 - Armed Forces
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor haben den Namen: United States Armed Forces.
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften United States Army (Heer), United States Navy (Marine) und United States Air Force (Luftwaffe). Das United States Marine Corps (Marineinfanterie) ist Teil der United States Navy, aber von deren Kommando unabhängig.
(3) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten dürfen in Friedenszeiten nicht im Inland eingesetzt werden, es sei denn es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe.

Article 2 - Soldiers
(1) Die Armed Forces haben eine Gesamtstärke die 900.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Selected Reserve von wenigstens 350.000 Mann.
(3) Das Department of Defense hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Bei Bedarf kann die Wehrpflicht auf Anordnung des Oberbefehlshabers der Armed Forces temporär eingeführt werden. Diese Einführung braucht die Bestätigung beider Kammern des Kongresses in einfacher Mehrheit.
(5) Die Dienstgrade in den Teilstreitkräften werden durch eine Verordnung des Department of Defense festgelegt.


Section 2 - Structure of the Armed Forces

Article 3 - Commander in Chief
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten von Astor ist gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Oberbefehlshaber der United States Armed Forces.
(2) Der Commander in Chief wird militärisch durch den Generalstab beraten.

Article 4 – Joint Chiefs of Staff
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte sind die Joint Chiefs of Staff zuständig.
(2) Sie setzen sich aus den Befehlshabern der vier Teilstreitkräfte zusammen. Sie tragen den Rang eines General oder Admiral. Ihr Amtsbezeichnungen lauten:
a) Air Force – Chief of Staff of the Air Force
b) Army – Chief of Staff of the Army
c) Marine Corps – Commandant of the Marines Corps
d) Navy – Chief of Naval Operations
(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte werden vom Präsidenten nach Billigung durch den Senat ernannt.
(4) Ein Mitglied der Joint Chiefs of Staff ernennt der Präsident zum Vorsitzenden. Seine Amtsbezeichnung lautet Chairman of the Joint Chiefs of Staff.
(5) Die Joint Chiefs of Staff bilden in ihrer Gesamtheit den Generalstab der United States Armed Forces.

Article 5 – Force Level and Armament
(1) Die Soll-Truppenstärken der einzelnen Teilstreitkräfte werden durch das Department of Defense mit Hilfe von Verordnungen vorgegeben.
(2) Das Department of Defense stellt gültige Listen auf, die den groben Aufbau der Teilstreitkräfte mit zugehörigem Equipment regeln.

Article 6 – Unified Commands
(1) Die United States Armed Forces werden in sieben Unified Commands untergliedert. Diese stehen den in ihrem zugewiesenen Wirkungsbereich stationierten Truppen als zentrales Hauptquartier vor.
(2) Jedem Unified Command steht ein Offizier im Rang Lieutenant General oder Vice Admiral vor. Ihre Amtsbezeichnungen lauten Commander of the (Name or Shortcut of the Unified Command).
(3) Die Commander of the Unified Commands besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen. Sie sind direkt dem Generalstab unterstellt.
(4) Die sieben Unified Commands sind:
a) North Astor Command (NAC)
b) West Astor Command (WAC)
c) South Astor Command (SAC)
d) East Astor Command (EAC)
e) Overseas Command (OSC)
f) Strategic Air and Space Command (SASC)
g) Special Operations Command (SOC)
(5) Die einem Unified Command angehörigen Stützpunkte, sowie die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Unified Commands werden durch das Department of Defense in einer Verordnung festgelegt.

Section 3 – Special operation modes

Article 7 – Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über 2 Emercency conditions (EMERGCON) und 5 Defense conditions (DEFCON).
(2) Die DEFCON-Stufen bezeichnen den Alarmzustand des astorischen Militärs. Ihre Aufteilung sind:
a) DEFCON 5 – Friedenszeit
b) DEFCON 4 - Friedenszeit, erhöhte Aufklärung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen
c) DEFCON 3 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Standard-Funkrufzeichen der US-Truppen werden durch geheime Rufzeichen ersetzt
d) DEFCON 2 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Mobilisierung der Reserve
e) DEFCON 1 - Maximale Einsatzbereitschaft. Alle verfügbaren Truppen werden eingesetzt.
(3) Die EMERGCON-Stufen bezeichnen einen notfallartigen Alarmzustand als Reaktion auf einen Angriff auf die Streitkräfte oder das Territorium der Vereinigten Staaten:
a) DEFENSE EMERGENCY - Ein großangelegter Angriff auf überseeische U.S.-Streitkräfte oder verbündete Streitkräfte oder ein offenkundiger Angriff jeglicher Art direkt auf die Vereinigten Staaten wird von dem Kommandanten eines einheitlichen oder festgelegten Kommandos oder einer höheren Autorität bestätigt.
b) AIR DEFENSE EMERGENCY - Eine Notfallstufe die signalisiert, dass ein direkter Angriff von feindlichen Flugzeugen oder Raketen auf die Vereinigten Staaten oder US-Einrichtungen im Ausland wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit den Joint Chiefs of Staff ausgerufen werden. Die EMERGCON können auch ohne Einverständnis des Präsidenten durch das vom Aerospace Defense Command ausgerufen werden, da es sich um eine Reaktion auf unmittelbare Gefahr handelt. Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen die dem Status von DEFCON 4 entsprechen können auch von untergeordneten Stellen für den ihnen unterstellten Bereich ausgerufen werden, wenn die Dringlichkeit der Lage eine Benachrichtigung des Präsidenten bzw. der Joint Chiefs of Staff nicht zulässt und es für die nationale Sicherheit unvermeidbar scheint, die entsprechenden Maßnahmen unverzüglich anzuordnen.
(4) Bei Ausrufung der Alarmstufen DEFCON 1 oder DEFCON 2 hat der Präsident unverzüglich den Kongress zu unterrichten.

Section 4 – Others

Article 8 – Regulations
(1) Die durch dieses Gesetz dem Department of Defense zugeteilten Verordnungen und Listen sollen nach ihrer Fertigstellung und Veröffentlichung an dieses Gesetz angehangen werden.
(2) Geheime Informationen oder solche, die bei Bekanntwerden den Streitkräften einen militärischen Nachteil bereiten könnten, dürfen in den öffentlichen Listen unkenntlich gemacht werden. Eine entsprechende Bermerkung soll eingefügt werden.

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Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:12

RE: United States Armed Forces Act

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- The Secretary of Defense -
Astoria City | October the 9th, 2008


United States Armed Forces – Ranks Regulation
Verordnung aufgrund von Section 1, Article 2 (5) des United States Armed Forces Act



Section 1 – Fundamentals

Article 1 – Basics
(1) Diese Verordnung regelt die Dienstgrade der United States Armed Forces.
(2) Die Dienstgrade sind in folgende Gruppen unterteilt:
a) Men
b) Non-commissioned Officers
c) Warrent Officers
d) Officers
(3) Die Bezeichnungen der Dienstgrade innerhalb der Teilstreitkräfte können untereinander abweichen.
(4) Warrent Officers sind nicht in allen Teilstreikräften vertreten.
(5) Gleiche Dienstgrade, unabhängig von unterschiedlicher Bezeichnung, haben gegenseitig keinerlei Ansprüche auf Befehlsgewalt, es sei denn, die Position innerhalb der Armee schreibt etwas anderes vor.


Section 2 – United States Army

Article 2 – Officers of the Army
a) General of the Army – 5 Sterne
b) General – 4 Sterne
c) Lieutenant General – 3 Sterne
d) Major General – 2 Sterne
e) Brigadier General – 1 Stern
f) Colonel
g) Lieutenant Colonel
h) Major
i) Captain
j) 1st Lieutenant
k) 2nd Lieutenant

Article 3 – Warrant Officers of the Army
a) Chief Warrant Officer 5
b) Chief Warrant Officer 4
c) Chief Warrant Officer 3
d) Chief Warrant Officer 2

Article 4 – Non-commissioned Officers of the Army
a) Sergeant Major of the Army
b) Command Sergeant Major
c) Segeant Major
d) First Sergeant
e) Master Sergeant
f) Sergeant First Class
g) Staff Sergeant
h) Sergeant
i) Corporal

Article 5 – Enlisted ranks of the Army
a) Specialist
b) Private First Class
c) Private E2
d) Private E1


Section 3 – United States Air Force

Article 6 – Officers of the Air Force
a) General of the Air Force – 5 Sterne
b) General – 4 Sterne
c) Lieutenant General – 3 Sterne
d) Major General – 2 Sterne
e) Brigadier General – 1 Stern
f) Colonel
g) Lieutenant Colonel
h) Major
i) Captain
j) 1st Lieutenant
k) 2nd Lieutenant

Article 7 – Non-commissioned Officers of the Air Force
a) Chief Master Sergeant of the Air Force
b) Command Chief Master Sergeant
c) Chief Master Sergeant
d) Senior Master Sergeant
e) Master Sergeant
f) Technical Sergeant
g) Staff Sergeant

Article 8 – Enlisted Ranks of the Air Force
a) Senior Airman
b) Airman First Class
c) Airman
d) Airman Basic


Section 4 – United States Marine Corps

Article 9 – Officers of the Marine Corps
a) General of the Corps – 5 Sterne
b) General – 4 Sterne
c) Lieutenant General – 3 Sterne
d) Major General – 2 Sterne
e) Brigadier General – 1 Stern
f) Colonel
g) Lieutenant Colonel
h) Major
i) Captain
j) 1st Lieutenant
k) 2nd Lieutenant

Article 10 – Warrant Officers of the Marine Corps
a) Chief Warrant Officer 5
b) Chief Warrant Officer 4
c) Chief Warrant Officer 3
d) Chief Warrant Officer 2

Article 11 – Non-commissioned Officers of the Marine Corps
a) Sergeant Major of the Marine Corps
b) Sergeant Major
c) Master Gunnery Sergeant
d) First Sergeant
e) Master Sergeant
f) Gunnery Sergeant
g) Staff Sergeant
h) Sergeant
i) Corporal

Article 12 – Enlisted ranks of the Marine Corps
a) Lance Corporal
b) Private First Class
c) Private


Section 5 – United States Navy

Article 13 – Officers of the Navy
a) Fleet Admiral – 5 Sterne
b) Admiral – 4 Sterne
c) Vice Admiral – 3 Sterne
d) Rear Admiral upper half – 2 Sterne
e) Rear Admiral lower half – 1 Stern
f) Captain
g) Commander
h) Lieutenant Commander
i) Lieutenant
j) Lieutenant junior grade
k) Ensign

Article 14 – Warrant Officers of the Navy
a) Chief Warrant Officer 5
b) Chief Warrant Officer 4
c) Chief Warrant Officer 3
d) Chief Warrant Officer 2

Article 15 – Non-commissioned Officers of the Navy
a) Master Chief Petty Officer of the Navy
b) Fleet Master Chief Petty Officer
c) Command Master Chief Petty Officer
d) Master Chief Petty Officer
e) Senior Chief Petty Officer
f) Chief Petty Officer
g) Petty Officer First Class
h) Petty Officer Second Class
i) Petty Officer Third Class

Article 16 – Enlisted ranks of the Navy
a) Seaman
b) Seaman Apprentice
c) Seaman Recruit


Section 6 – Final provision
(1) Den Dienstgrad eines 5-Sterne-General oder 5-Sterne-Admiral trägt nur und ausschließlich der Chairman of the Joined Chiefs of Staff.
(2) Diese Verordnung gilt ab ihrer Verkündung durch den Secretary of Defense. Sie kann nur durch eine neue Verordnung geändert werden.



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Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:12

RE: United States Armed Forces Act

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Astoria City | October the 9th, 2008


United States Armed Forces – Regulation concerning the Force Level
Verordnung aufgrund von Section 2, Article 5 (1) des United States Armed Forces Act



Article 1 – Fundamentals
(1) Diese Verordnung legt die Soll-Truppenstärken der einzelnen Teilstreitkräfte innerhalb der United States Armed Forces fest.
(2) Die in dieser Verordnung festgelegten Zahlen stellen Richtwerte dar, die minimal über- oder unterschritten werden dürfen.

Article 2 – Force Level of the US Army
(1) Die Solltruppenstärke der Army wird mit 361.000 aktiven Soldaten festgelegt.
(2) Die Solltruppenstärke der Army Reserve wird mit 152.000 Reservisten festgelegt.

Article 3 – Force Level of the US Air Force
(1) Die Solltruppenstärke der Air Force wird mit 229.000 aktiven Soldaten festgelegt.
(2) Die Solltruppenstärke der Air Force Reserve wird mit 96.000 Reservisten festgelegt.

Article 4 – Force Level of the US Navy
(1) Die Solltruppenstärke der Navy wird mit 232.000 aktiven Soldaten festgelegt.
(2) Die Solltruppenstärke der Navy Reserve wird mit 98.000 Reservisten festgelegt.

Article 5 – Force Level of the US Marine Corps
(1) Die Solltruppenstärke des Marine Corps wird mit 128.000 aktiven Soldaten festgelegt.
(2) Die Solltruppenstärke des Marine Corps wird mit 54.000 Reservisten festgelegt.

Article 6 – Final provisions
(1) Stellt das Department of Defense bei Erhebungen fest, dass die Solltruppenstärke einer oder mehrerer Teilstreitkräfte unterschritten wurde, sind umgehend Rekrutierungsmaßnahmen durchzuführen um die Sollstärke wieder zu erreichen.
(2) Diese Verordnung gilt ab ihrer Verkündung durch den Secretary of Defense. Sie kann nur durch eine neue Verordnung geändert werden.



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Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:13

RE: United States Armed Forces Act

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Astoria City | October the 9th, 2008


United States Armed Forces – Unifed Commands Regulation
Verordnung aufgrund von Section 2, Article 6 (5) des United States Armed Forces Act



Article 1 – Fundamentals
(1) Diese Verordnung regelt die Standorte und Zuständigkeiten der Unified Commands.
(2) Zusätzlich zu dieser Verordnung gelten alle Vorgaben des United States Armed Forces Act.

Article 2 – North Astor Commando
(1) Das North Astor Commando ist zuständig für die Bundesstaaten Assentia und Freeland, das Gebiet des Astorischen Kontinents nördlich der astorischen Grenzen und den dazugehörigen Gewässern.
(2) Dem North Astor Commando sind das Northern Air Command, das Fifth Fleet Headquarter und das Northern Field Army Command unterstellt.
(3) Das Hauptquartier des North Astor Command hat seinen Sitz in Fredericksburg.

Article 3 – West Astor Commando
(1) Das West Astor Commando ist zuständig für die Bundesstaaten Chan Sen und Peninsula, das Gebiet des Astorischen Kontinents westlich der astorischen Grenzen und den dazugehörigen Gewässern.
(2) Dem West Astor Commando sind das West Air Command, das Second Fleet Headquarter und das West Field Army Command unterstellt.
(3) Das Hauptquartier des West Astor Command hat seinen Sitz in St. Quentin.

Article 4 – South Astor Commando
(1) Das South Astor Commando ist zuständig für die Bundesstaaten Hybertina und New Alcantara, das Gebiet des Astorischen Kontinents südlich der astorischen Grenzen und den dazugehörigen Gewässern.
(2) Dem South Astor Commando sind das Southern Air Command, das Fourth Fleet Headquarter und das Southern Field Army Command unterstellt.
(3) Das Hauptquartier des South Astor Command hat seinen Sitz in Port Virginia.

Article 5 – East Astor Commando
(1) Das East Astor Commando ist zuständig für die Bundesstaaten Astoria State und Savannah, das Gebiet des Astorischen Kontinents östlich der astorischen Grenzen und den dazugehörigen Gewässern.
(2) Dem East Astor Commando sind das East Air Command, das Third Fleet Headquarter und das East Field Army Command unterstellt.
(3) Das Hauptquartier des East Astor Command hat seinen Sitz in Astoria City.

Article 6 – Special Operations Commando
(1) Das Special Operations Commando ist zuständig für alle Spezialeinsätze der Streitkräfte. Es koordiniert die verschiedenen Spezialtruppen der einzelnen Teilstreikräfte.
(2) Dem Special Operations Commando sind sämtliche Spezialtruppen der Teilstreikräfte unterstellt.
(3) Das Hauptquartier des Special Operations Commando hat seinen Sitz in Greenville.

Article 7 – Appointment of the Commander
(1) Die Commander of the Unified Commandos sollen dem Präsidenten durch den Secretary of Defense zur Ernennung vorgeschlagen werden.
(2) Zu ihrer Ernennung werden die ins Amt berufenen Offiziere in den nach dem US Armed Forces Act geforderten Dienstgrad erhoben.
(3) Die Commander berichten direkt an den Generalstab.

Article 8 – Final provisions
Diese Verordnung gilt ab ihrer Verkündung durch den Secretary of Defense. Sie kann nur durch eine neue Verordnung geändert werden.



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Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:14

RE: United States Armed Forces Act

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Astoria City | October the 11th, 2008


United States Armed Forces – Regulation concerning the recruitment
Verordnung aufgrund von Section 1, Article 2 (3) des United States Armed Forces Act



Section 1 – Fundamentals

Article 1 – Basics
(1) Diese Verordnung regelt die Einstellungskriterien für den Dienst als Soldat innerhalb der US Armed Forces.
(2) Gemäß dem US Armed Forces Act ist eine Wehrpflicht derzeit ausgesetzt. Die US Armed Forces sind eine Berufsarmee.


Section 2 – Recruitment

Article 2 – Formal regulations
(1) Fähig, sich als Soldat für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten zu melden, sind alle Staatsbürger Astors, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 29. Lebensjahr noch nicht begonnen haben.
(2) Eine Bewerbung für die Laufbahn eines Soldaten hat schriftlich mit Lebenslauf und Foto an die Rekrutierungsabteilung des Department of Defense zu erfolgen.
(3) Die Bewerbung muss zwingend die Teilstreitkraft beinhalten, in der der Bewerber später dienen möchte.
(4) Bescheidet das Department of Defense die Bewerbung positiv, so ist der Bewerber zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch, einem Einstellungstest und einer medizinischen Untersuchung zu laden.
(5) Bescheidet das Department of Defense die Berwebung negativ, so ist es dem Bewerber gestattet nach einer Wartefrist von minimal zwei Monaten erneut eine Bewerbung einzureichen.
(6) Ein Bewerber kann sich maximal dreimal für den Dienst als Soldat bewerben. Danach bleibt ihm die Laufbahn als Soldat verwehrt.

Article 3 – Interview
(1) Das Bewerbungsgespräch wird in der Rekrutierungsabteilung des Department of Defense geführt. Hier soll der Bewerber auf seine psychologische Tauglichkeit hin getestet werden. Des Weiteren muss sich der Bewerber hier für eine Ausbildung innerhalb der Teilstreitkraft entschieden, die er nach dem Ende der Grundausbildung absolvieren will.
(2) Im Anschluss an das Bewerbungsgespräch wird ein psychologisches Gutachten des Bewerbers erstellt, das über die Tauglichkeit oder Nichttauglichkeit des Bewerbers im psychologischen Sinne zu entscheiden hat.
(3) Wird ein Bewerber wegen psychologischer Bedenken vom Bewerbungsprozedere ausgeschlossen, darf er sich frühestens vierundzwanzig Monate nach der letzten Bewerbung erneut für den Dienst als Soldat bewerben.

Article 4 – Aptitude test
(1) Der Einstellungstest hat im Anschluss an das Bewerbungsgespräch zu erfolgen. Er umfasst Tests:
a) zum Allgemeinwissen
b) zur Staatskunde
c) zur Geschichte
d) zu den motorischen Fähigkeiten
e) zum räumlichen Vorstellungsvermögen
f) zur Rechtschreibung- und Grammatik
g) zur Mathematik und
h) zur Logik.
(2) In jedem Bereich können maximal 10 Punkte erreicht werden.
(3) Um den Einstellungstest zu bestehen, muss ein Bewerber mindestens 50 Punkte erreichen und darf in keinem Bereich weniger als 4 Punkte sammeln.
(4) Besteht ein Bewerber den Einstellungstest nicht, so darf er ihn nach einer Frist von minimal zwei Wochen und maximal vier Wochen wiederholen.
(5) Die Wiederholung des Tests ist insgesamt zweimal zulässig. Danach bleibt dem Bewerber die Laufbahn als Soldat verwehrt.

Article 5 – Athletic test
(1) Im Anschluss an den schriftlichen Einstellungstest hat eine sportliche Tauglichkeitsprüfung zu erfolgen. Sie umfasst:
a) 4x9 Meter Pendellauf
b) 40 Sekunden Sit-ups
c) Standweitsprung
d) 40 Sekunden Liegestützen
e) 12-Minuten-Lauf
f) Ergometertest auf dem Rad
(2) Pro Testteil können maximal 6 Punkte erreicht werden.
(3) Um den sportlichen Tauglichkeitstest zu bestehen, muss ein Bewerber mindestens 20 Punkte erreichen und darf in keinem Bereich weniger als 2 Punkte sammeln.
(4) Besteht ein Bewerber die sportliche Tauglichkeitsprüfung nicht, so darf er sie nach einer Frist von minimal zwei Wochen und maximal vier Wochen wiederholen.
(5) Die Wiederholung der sportlichen Tauglichkeitsprüfung ist insgesamt zweimal zulässig. Danach bleibt dem Bewerber die Laufbahn als Soldat verwehrt.

Article 6 – Medical inspection
(1) Im Anschluss an den sportlichen Tauglichkeitstest findet eine medizinische Untersuchung statt. Sie wird von einem Soldaten des Medical Corps durchgeführt und umfasst:
a) Bestimmung von Körpergröße und Gewicht
b) Abnahme von Blut und Urin zur Laboruntersuchung
c) Seh- und Hörtest
d) Puls- und Blutdruckmessung
e) Motorische Überprüfung von Gelenken, Körperbau und Statur
f) Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten
g) Befragung zur familiären Krankheitsgeschichte
(2) Die medizinischen Tests müssen alle bestanden werden um für Tauglich erklärt zu werden.
(3) Chronische Krankheiten, die aus medizinischer Sicht den Dienst als Soldat nicht beeinträchtigen werden, sind von der Vorgabe von Article 6 (2) dieser Verordnung ausgenommen. Die Entscheidung hierüber fällt der untersuchende Arzt.
(4) Wird bei einem Bewerber in Blut und/oder Urin der Konsum von Drogen nachgewiesen, ist der Bewerber über seine Drogenvergangenheit zu befragen. Beteuert der Bewerber glaubhaft, dass er keine Drogen mehr nehmen wird, wird die Bewerbung für minimal 8 Monate und maximal 12 Monate zurückgestellt. Nach dieser Zeit darf der Bewerber erneut zum Drogentest antreten und bei negativem Ergebnis eingestellt werden.
(5) Fällt ein Bewerber bei einer Wiederholung des Drogentests auf, wird er für eine Laufbahn als Soldat abgelehnt. Eine weitere Bewerbung wird ihm verwehrt.
(6) Wird ein Bewerber wegen medizinischer Mängel für nicht tauglich erklärt, wird er vom Dienst als Soldat ausgeschlossen. Es ist ihm freigestellt gemäß dieser Verordnung erneut eine Bewerbung einzureichen.

Article 7 – Recruitment criteria
(1) Um als Soldat eingestellt zu werden, muss das Bewerbungsprozedere komplett durchlaufen werden.
(2) Die minimalen Einstellungskriterien sind:
a) astorischer Staatsbürger
b) zwischen 18 und 29 Jahren
a) bestandener psychologischer Test
b) wenigstens 50 Punkte und nicht weniger als 4 Punkte pro Bereich im Einstellungstest
c) wenigstens 20 Punkte und nicht weniger als 2 Punkte pro Bereich im sportlichen Tauglichkeitstest
d) bestandene medizinische Untersuchung
e) drogenfrei
(3) Erfüllt ein Bewerber die Eignungskriterien, so ist er als Soldat in die Streitkräfte einzustellen.


Section 3 – Final provision
(1) Diese Verordnung gilt ab ihrer Verkündung durch den Secretary of Defense. Sie kann nur durch eine neue Verordnung geändert werden.



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Sonntag, 12. Oktober 2008, 15:15

RE: United States Armed Forces Act

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Astoria City | October the 11th, 2008


United States Armed Forces – Regulation concerning the career
Verordnung des Department of Defense bezüglich der Laufbahnen innerhalb der Streitkräfte



Section 1 – Fundamentals

Article 1 – Basics
(1) Diese Verordnung regelt die möglichen Laufbahnen innerhalb der US Armed Forces.
(2) Die notwendigen Einstellungskriterien sind in der United States Armed Forces – Regulation concerning the recruitment beschrieben.
(3) Die Laufbahn innerhalb der US Armed Forces ist grob nach folgendem Schema aufgeteilt:
a) Grundausbildung
b) Spezialisierungslehrgang
c) Aufnahme zu den Non-commissioned Ranks
d) Entscheidung Laufbahn Warrant Officers
e) Entscheidung Laufbahn Officers
(4) Die Vorraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen werden in dieser Verordnung dargelegt.


Section 2 – Basic Training

Article 2 – Basics
(1) Jeder neue Rekrut der US Armed Forces hat zu Beginn seiner Laufbahn eine Grundausbildung zu absolvieren.
(2) Die Grundausbildungen von US Army, US Navy und US Air Force dauern 10 Wochen.
(3) Die Grundausbildung des US Marine Corps dauert 13 Wochen.

Article 3 – Contents
(1) Die grundlegenden Inhalte der Grundausbildung sind innerhalb der einzelnen Teilstreitkräfte gleich. Sie umfassen:
a) Allgemeine militärische Regeln
b) Allgemeine militärische Verhaltensweisen
c) Einführungen in de Military Dress Code
d) Motivationstraining
e) Übungen zur Steigerung der Kameradschaft
f) Medizinische Untersuchungen
g) Fitnesstests
h) Märsche verschiedenster Längen
i) Übungen im Gelände
j) Ausbildungen am Sturmgewehr
k) Ausbildung mit anderen Waffenarten, wie Pistolen und Handgranaten
l) Erste Hilfe Kurse
m) Kompass- und Kartenlesen
n) Notfallsituationen
o) Kampfsimulationen
p) Kampfsport
(2) Darüber hinaus gibt es weitere Ausbildungsinhalte, die nur in einer Teilstreitkraft, als typische Ausbildungsmerkmale, gelehrt werden.

Article 4 – Graduation
(1) Zum Ende einer jeden Grundausbildung hat eine Abschlusszeremonie stattzufinden.
(2) Rekruten, die die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben, sind in den nächsten Dienstgrad zu befördern.
(3) Jeder Absolvent hat innerhalb der Abschlusszeremonie gegenüber einem Offizier seinen Diensteid abzuleisten. Er lautet:

”I, [Name of recruit], do solemnly swear that I will support and defend the Constitution of the United States against all enemies, foreign and domestic; that I will bear true faith and allegiance to the same; and that I will obey the orders of the President of the United States and the orders of the officers appointed over me, according to regulations and all other military codes. So help me God.“

„Ich, [Name des Rekruten], schwöre feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor gegen alle Feinde schützen und verteidigen werde, ob fremd oder heimisch; dass ich zu derselben wahre Treue und Loyalität bewahren werde; und dass ich den Befehlen des Präsidenten der Vereinigten Staaten sowie der über mir berufenen Offiziere gemäß den Verordnungen und anderen militärischen Gesetzen Folge leisten werde, so wahr mir Gott helfe.“

Article 5 – Location of the Basic Training
(1) Die Grundausbildungen der einzelnen Teilstreitkräfte finden getrennt voneinander statt.
(2) Für die Grundausbildungen wurden auf den Geländen der Unified Commands spezielle Ausbildungskompanien mit zugewiesenem Gelände eingeführt.
(3) Die US Army leistet ihre Grundausbildung auf dem Gelände des North Astor Command in Fredericksburg ab.
(4) Die US Navy leistet ihre Grundausbildung auf dem Gelände des South Astor Command in Port Virginia ab.
(5) Die US Air Force leistet ihre Grundausbildung auf dem Gelände des East Astor Command in Astoria City ab.
(6) Das US Marine Corps leistet seine Grundausbildung auf dem Gelände des West Astor Command in St. Quentin ab.


Section 3 – Advanced Individual Training

Article 6 – Basics
(1) Nach der Grundausbildung werden die ehemaligen Rekruten ihren neuen Standorten zugeteilt. Dort findet für sie das Advanced Individual Training (AIT) statt, für das sie sich bereits bei ihrer Bewerbung entscheiden mussten.
(2) Das AIT bildet den Soldaten in einem militärisch wichtigen Beruf aus. Hierbei wird je nach Teilstreitkraft unterschieden.
(3) Das AIT soll immer zwei Jahre dauern.
(4) Innerhalb der Ausbildungszeit soll jeder Soldat die Dienstgrade der Enlisted Ranks durchlaufen.
(5) Nach erfolgreicher Absolvierung des AIT wird der Soldat in seiner neuen Funktion eingesetzt und in den ersten Dienstgrad der Non-commissoned Ranks befördert.

Article 7 – Transfer
(1) Wird ein Soldat in eine andere Teilstreitkraft versetzt, so muss er ein zusätzliches AIT und eine vierwöchige Fortbildung durchlaufen, um die Eigenarten der neuen Teilstreitkraft zu erlernen.
(2) Hat ein Soldat ein teilstreitkräfteübergreifendes AIT absolviert, so kann er bei einer Versetzung in eine andere Teilstreitkraft auf ein weiteres AIT verzichten.


Section 4 – Warrant Officers

Article 8 – Qualifications and Appointment
(1) Zum Warrant Officer kann nur ernannt werden, wer zuvor wenigstens den Dienstgrad Master Sergeant (oder vergleichbar) inne hatte und durch seinen vorgesetzten Offizier dem Standortkommandeur (oder vergleichbar) zur Ernennung vorgeschlagen wurde.
(2) Warrant Officer kann nur werden, wer wenigstens eine AIT mit Meisterabschluss absolviert hat und seit wenigstens 8 Jahren in dieser Funktion arbeitet.
(3) Soll ein Non-Commissioned Officer zum Warrant Officer ernannt werden, so muss der Standortkommandeur (oder vergleichbar) ein solches Gesuch an das Department of Defense richten. Bescheidet das DoD das Gesuch positiv, so kann die Ernennung vollzogen werden.


Section 5 – Officers

Article 9 – Qualification and Appointment
(1) Zum Officer kann nur ernannt werden, wer ein Studium an der US Military Academy abgeschlossen hat.
(2) Aufnahme an die US Military Academy finden alle Bewerber, die zuvor das Bewerbungsprozedere für die Aufnahme in die US Armed Forces durchlaufen haben und zudem einen College-Abschluss vorweisen können.
(3) Mit der Aufnahme in die US Military Academy wird dem Offiziersanwärter der Dienstgrad eines 2nd Lieutenant ehrenhalber (oder vergleichbar) verliehen.
(4) Der Offiziersanwärter muss das Offiziersstudium binnen zwei Jahren durchlaufen. Anschließend wird er durch den zuständigen Chief of Staff zum Officer ernannt. Der Dienstgrad 2nd Lieutenant (oder vergleichbar) gilt dann ohne den Status ehrenhalber.
(5) Offiziersanwärter, die innerhalb der Streitkräfte Mediziner werden wollen, durchlaufen die zwei Jahre Offiziersstudium und das medizinische Studium parallel. Auch sie werden nach zwei Jahren zu Offizieren ernannt, dürfen sich jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss des medizinischen Teils als Militärarzt betiteln.
(6) Nur Offiziere, die die US Military Academy absolviert haben, sind berechtigt ein Kommando zu führen.

Article 10 – Exceptions
(1) Non-commissioned Officers dürfen die Laufbahn der Offiziere nur dann einschlagen, wenn sie die Officer Candidate School absolviert haben.
(2) Antrag auf Aufnahme in diese Schule darf jeder Non-commissioned Officer stellen, der wenigstens den Dienstgrad Staff Sergeant (oder vergleichbar) führt.
(3) Non-commissioned Officer, die einen geringeren Diensgrad führen, dürfen nur dann Antrag auf Aufnahme stellen, wenn sie einen Offizier im Dienstgrad Lieutenant (oder vergleichbar) oder höher als Bürgen benennen können.
(4) Ein solcher Antrag hat stets schriftlich an den zuständigen Chief of Staff zu erfolgen.
(5) Wird dem Antrag stattgegeben, so hat der Soldat ein einjähriges Auswahlprozedere zu absolvieren.
(6) Besteht ein Soldat das Auswahlprozedere der Officer Candidate School, wird er für den zweijährigen Offizierslehrgang auf die US Military Academy zugelassen.
(7) Absolventen der US Military Academy, die zuvor die Officer Candidate School durchlaufen haben, sind nicht berechtigt ein eigenes Kommando zu führen.


Section 6 – Special rules

Article 11 – General Officers
(1) Zum Brigadiergeneral oder Rear Admiral l.h. kann nur befördert werden, wer zuvor den Dienstgrad Colonel für mindestens 5 Jahre inne hatte.
(2) Zum Major General oder Rear Admiral u.h. kann nur befördert werden, wer zuvor den Dienstgrad Brigadiergeneral oder Rear Admiral l.h. für mindestens 3 Jahre inne hatte.
(3) Zum Lieutenant General oder Vice Admiral kann nur befördert werden, wer zuvor den Dienstgrad Major General oder Rear Admiral u.h. für mindestens 2 Jahre inne hatte und zudem das Kommando über ein Unified Command erhalten soll.
(4) Zum General oder Admiral kann nur befördert werden, wer zum Chief of Staff ernannt wird.
(5) Beförderungen in die Dienstgradgruppen der Generäle und Admiräle werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ausgesprochen.


Section 7 – Promotions and retirement
(1) In der Regel sollen Soldaten in den Streitkräften nach zeitlichen Richtlinien befördert werden.
(2) Folgende Richtlinien sollen dabei Anwendung finden (Reihenfolge: Army, Air Force, Marines Corps, Navy). Es wird der Zeitraum nach der letzten Beförderung angegeben:

a) Private E1 /Airman Basic / Private / Seaman recruit – Zum Beginn der Grundausbildung
b) Private E2 / Airman /Private 1st Class /Seaman Apprentice – Nach erfolgreicher Grundausbildung
c) Private 1st Class /Airman 1st Class / - / - – Nach einem halben Jahr AIT
d) Specialist /Senior Airman / Lance Corporal /Seaman – Nach einem Jahr AIT

e) Corporal / Staff Sergeant / Corporal / Petty Officer 3rd Class – Nach erfolgreichem AIT
f) Sergeant / Technical Sergeant / Sergeant / Petty Officer 2nd Class – 3 Jahre
g) Staff Sergeant / - / Staff Sergeant / Petty Officer 1st Class – 2 Jahre
h) Sergeant 1st Class / - / Gunnery Sergeant / Chief Petty Offcier – 3 Jahre
i) - / - / - / Senior Chief Petty Officer – 1 Jahr
j) Master Sergeant / Master Sergeant / Master Seargent / Master Chief Petty Offcier – 2 Jahre
k) First Sergeant /Senior Master Sergeant / First Sergeant/ - – 2 Jahre
l) Sergeant Major / Chief Master Sergeant / Master Gunnery Sergeant / Command Master Chief Petty Officer – 3 Jahre
m) Command Sergeant Major / Command Chief Master Sergeant / Sergeant Major / Fleet Master Chief Petty Officer – 3 Jahre
n) Sergeant Major of the Army / Chief Master Sergeant of the Air Force / Sergeant Major of the Marines Corps / Master Chief Petty Offcier of the Navy – 5 Jahre

o) CWO 2 / - / CWO 2 / CWO 2 – Master Sergeant oder höher, 8 Jahre seit AIT Abschluss
p) CWO 3 / - / CWO 3 / CWO 3 – 2 Jahre
q) CWO 4 / - / CWO 4 / CWO 4 – 3 Jahre
r) CWO 5 / - / CWO 5 / CWO 5 – 3 Jahre

s) 2nd Lieutenant / 2nd Lieutenant / 2nd Lieutenant / Ensign – Nach erfolgreichem Studium der US Military Academy
t) 1st Lieutenant / 1st Lieutenant / 1st Lieutenant / Lieutenant junior grade – 4 Jahre
u) Captain / Captain / Captain / Lieutenant – 5 Jahre
v) Major / Major / Major / Lieutenant Commander – 4 Jahre
w) Lieutenant Colonel / Lieutenant Colonel / Lieutenant Colonel / Commander – 3 Jahre
x) Colonel / Colonel / Colonel / Captain – 3 Jahre

y) Generäle und Admiräle gemäß dieser Verordnung Section 6, Article 11

(3) Offiziere, die durch die Officer Candidate School in diese Laufbahn gelangten, können maximal den Dienstgrad Major erreichen.
(4) Beförderungen können aufgrund hervorragender Leistungen im Dienst vorgezogen werden. Dafür ist ein schriftlicher Antrag des direkten Vorgesetzten notwendig. Die Entscheidung hierüber tragen die Joint Chiefs of Staff.
(5) Ein Soldat kann maximal bis zum Abschluss seines 62. Lebensjahres in der Armee Dienst tun. Danach geht er in den Ruhestand.
(6) Ein Soldat kann einmalig um eine Verlängerung seiner Dienstzeit um zwei Jahre beim Generalstab ersuchen. Stimmt dieser zu, verlängert sich die Dienstzeit des Soldaten um zwei Jahre bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres.


Section 8 – Final provisions
(1) Diese Verordnung gilt ab ihrer Verkündung durch den Secretary of Defense. Sie kann nur durch eine neue Verordnung geändert werden.



Secretary of Defense