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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zachary Buchanan« (19. April 2006, 14:10)
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Constitution of the Commonwealth of Hybertina
PREAMBLE
We, the people of the Commonwealth of Hybertina, being grateful to Almighty God for our constitutional liberty, in order to secure its benefits, perfect our government, insure domestic tranquility, maintain public order, and guarantee equal civil and political rights to all, do ordain and establish this constitution.
Article I: THE COMMONWEALTH OF HYBERTINA
Section 1. Der Staat trägt den Namen Commonwealth of Hybertina.
Section 2. Das Staatsgebiet umfasst die Inselgruppe St. Lawrence sowie die Halbinsel Hybertina.
Section 3. Das Commonwealth of Hybertina ist ein demokratischer, liberaler und republikanischer Rechtstaat.
Section 4. Das Commonwealth of Hybertina ist zugleich Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor.
Section 5. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von diesem durch die in dieser Verfassung bestimmten Verfahren ausgeübt. Die Staatsgewalt soll in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt sein.
Section 6. Oberste Rechte sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und die in der astorischen Bundesverfassung verfügten Grundrechte aller Astorier.
Section 7. Sitz der Staatsgewalten ist Port Virginia.
Section 8. Das Aussehen der Staatsflagge und des Staatswappens soll durch ein Gesetz verfügt werden.
Section 9. Amtsprache des Commonwealth of Hybertina ist Astorisch. Die Legislative ist dazu befugt, dies per Gesetz zu erweitern.
Article II: LEGISLATION
Section 1. Mit der Gesetzgebung ist die Popular Assembly beauftragt, welche sich aus allen Bürgern des Commonwealth of Hybertina zusammensetzt.
Section 2. Die National Assembly tagt unter der Leitung des Governors. Sie gibt sich Standing Orders.
Section 3. Gesetzvorschläge werden von den Mitgliedern der Popular Assembly oder von der Regierung eingebracht. Nach ausreichender Beratung wird über den Entwurf abgestimmt. Ein durch die Mehrheit aller Abstimmenden angenommener Entwurf solle dem Chief Magistrate vorgelegt werden. Dieser besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass von einer Mehrheit aller abstimmenden Bürger zurückgewiesen werden kann.
Section 4. Der Chief Magistrate fertigt beschlossene Gesetze aus und verkündet sie.
Section 5. Der Popular Assembly obliegt das Budgetrecht.
Article III: EXECUTIVE
Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Chief Magistrate beauftragt.
Section 2. Der Governor wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.
Section 3. Eine Abwahl des Governor ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger bestimmt.
Section 4. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, vertritt den Staat nach außen und kann das Begnadigungsrecht ausüben. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an geltendes Recht gebunden.
Section 5. Der Governor kann bestimmte Aufgaben an Minister oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Popular Assembly kann Minister oder Beamte mit einer absoluten Mehrheit ablehnen. Minister und sonstige Beamte sind der Popular Assembly rechenschaftspflichtig.
Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe an den ältesten in Hybertina lebenden Bürger übertragen werden. Ein jeder Vertreter soll jedoch keinen Gebrauch vom Recht personeller Ernennungen und vom Recht zum Einspruch gegen angenommene Gesetze machen.
Section 7. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Gouverneurs aus seinem Amte sollen binnen sieben Tagen Neuwahlen in die Wege geleitet werden.
Article IV: COURT OF APPEAL
Die richterliche Gewalt soll Gerichten des Bundes vorbehalten sein, welches die höchste gerichtliche Instanz darstellt.
Article V: UNITED STATES SENATOR
Der Senator vertritt den Commonwealth of Hybertina im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt.
Article VI: SPECIAL PROVISIONS
Section 1. Die Mitglieder der Popular Assembly sollen ihren Dienst am hybertinischen Volke unentgeltlich versehen. Dem Governor und den von ihm berufenen Beamten und sonstigen Amtsträgern können durch Gesetz ein Salär aus der Staatskasse zugestanden werden.
Section 2. Bürger des Commonwealth of Hybertina ist im Sinne dieser Verfassung, wer seit mindestens 14 Tagen seinen Wohnsitz in selbigem hat und die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Einem Bürger des Commonwealth of Hybertina sind alle öffentlichen ƒmter zugänglich.
Section 3.Diese Verfassung kann nur mit Hilfe einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der Popular Assembly geändert werden. Sie ist bis zu dem Tage gültig, an dem sich das Volk des Commonwealth of Hybertina freien Willens beschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.
Article VII: FINAL PROVISIONS
Diese Verfassung tritt mit ihrer Verkündung durch den Governor in Kraft.
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Insignias of State Bill
Article I: GENERAL
Dieses Gesetz bestimmt die Staatssymbole des Commonwealth of Hybertinia.
Article II: INSIGNIAS OF STATE
Section 1. Der Staatsvogel ist die Spottdrossel.
Section 2. Der Staatsfisch ist der Blaufisch.
Section 3. Die Staatsfrucht ist die Orange.
Section 4. Der Spitzname Hybertinas lautet ''The Orange State''.
Section 5. Die Staatsblume ist die Rosa laevigata.
Section 6. Das Staatsreptil ist der Alligator.
Section 7. Der Staatsbaum ist die Priesterpalme.
Section 8. Der Staatsslogan lautet: ''Hybertina on My Mind''.
Section 9. Das Staatsmotto lautet: ''Audemus jura nostra defendere''.
Section 10. Das Staatsinsekt ist der Zebrafalter.
Section 11. Der Staatstanz ist der Squaredance.
Article III: FINAL PROVISIONS
Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.
Zitat
National Tax On Profit Bill
Article I: Competence
Die Ausführung dieses Gesetzes obliegt dem Governor of Hybertina.
Article II: Tax On Profit
Section 1. Steuerschuldner nach diesem Gesetz ist jedes Unternehmen mit Sitz in Hybertinien.
Section 2. Auf den Gewinn eines Unternehmens, also alle Einnahmen (Zahlungseingänge) abzüglich aller Ausgaben (Zahlungsausgänge) innerhalb eines Kalendermonats, werden 10% Steuern erhoben.
Article III: Final Provisions
Section 1. Eine rückwirkende Erhebung dieser Steuer ist nicht zulässig.
Section 2. Diese Steuer wird stets am ersten Tag eines Monats für den vorhergehenden Monat eingezogen.
Section 3. Der erste Steuereinzug erfolgt am ersten Tag des ersten Monats nach Inkraftreten diese Gesetzes.
Section 4. Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor of Hybertina in Kraft.
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