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Samantha Cunningham

Former First Lady of the United States

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Bundesstaat: Astoria State

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1

Donnerstag, 8. April 2010, 23:26

Aufhebung des "Armed Forces Jurisdiction Act"

Reppresentative O'Neill,
bezugenehmend auf Ihren Antrag und Ihre Ausführungen im Kongress bezüglich der von Ihnen beantragten Aufhebung des "Armed Forces Jurisdiction Act" habe ich ein paar Fragen, zuvor möchte ich jedoch auf Ihre Begründung eingehen:

Zitat

Original von Bob O'Neill
1. Zunächst einmal ist der Gleichheitsgrundsatz von Art. II, Sec. 2 der Bundesverfassung nicht beachtet worden. Zwar befinden sich die Angehörigen der Streitkräften in einem besonderern Dienst- und Treueverhältnis zu den Vereinigten Staaten, dennoch darf dies nicht bedeuten, dass ihnen der Zugang zu allen Rechtsmitteln (vgl. Art. II, Sec. 7, Ssec. 4 der Bundesverfassung) verwehrt wird.


Hier gebe ich Ihnen Recht. Eine letzte Revisionsmöglickeit vor dem Obersten Bundesgerichtshof muss eingehalten werden.


Zitat

Original von Bob O'Neill
2. Der Military Supreme Court ist kein Organ der ordentlichen Rechtspflege. Seine Mitglieder sind Angehörige der Streitkräfte mit besonderen exekutiven Befugnissen. Dies widerspricht Art. V, Sec. 1, SSec. 2 und 3 der Bundesverfassung, nach dem Richter unabhängig sind und nicht zugleich ein Amt ausüben dürfen, welches der Exekutive des Bundes zuzurechnen ist.


Dem muss ich leider widersprechen. Das Amt eines Generals im Generalstab ist kein Amt der Exekutive wie es die Verfassung definiert. Es ist eine Position innerhalb der Streitkräfte und damit klar außerhalb der Exekutive angesiedelt. Dieses Argument kann man also nicht als Begründung heranziehen.


Zitat

Original von Bob O'Neill
3. Die Mitglieder der Joint Chiefs of Staff sind allesamt Befehlshaber von Teilstreitkräfte der Vereinigten Staaten. Sie sind Teil der militärischen Hierarchie und regelmäßig in wichtige Entscheidungen, auch in personeller Hinsicht, eingebunden. Es wird daher der Regelfall sein, dass eines oder mehrere Mitglieder des MSC schon vor Beginn eines Strafverfahrens über das Disziplinarrecht beteiligt war und im Strafverfahren selbst daher befangen sein wird.


Hier verhält es sich schon anders. Sie haben Recht, dass die Vorsitzenden der Teilstreikräfte bereits im Vorfeld disziplinarisch in Erscheinung treten könnten und das daraus ein Interessenskonflikt entstehen könnte.


Zudem möchte ich folgendes in Erinnerung rufen:

Constitution, Article 5, Section 1 [Judicial Provisions]
(1) Die richterliche Gewalt soll einem Obersten Gerichtshof übertragen sein, sowie gegebenenfalls weiteren nachgeordneten Gerichten, so diese durch Gesetz ins Leben gerufen werden.


Der Armed Forces Jurisdiction Act ruft ein weiteres Gericht ins Leben. Der Military Supreme Court ist also nicht verfassungswidrig.

Zitat

Section 3 [Competences of the Supreme Court]
(1) Der Oberste Gerichtshof soll entscheiden

- bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen;
- bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Staaten sowie zwischen einem oder mehreren Staaten und dem Bund;
- in Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein;
- in Fällen, in denen Repräsentanten fremder Nationen oder auswärtige Staaten selbst als Partei involviert sind;
- in den ferner ihm durch die Verfassung oder auf gesetzlichem Wege zugewiesenen Fällen.


Die Verfassung sieht eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Streitkräfte nicht in den Händen des Obersten Gerichtshofes. Es ist daher gemäß der Verfassung zulässig ein Militärgericht via Gesetz zu implementieren. Hier bleibt auch festzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof gemäß dem "Supreme Court of the United States Act" ebenfalls aussagt, dass "Sofern es untergeordnete Instanzgerichte gibt, der Supreme Court lediglich als letztinstanzliches Appellationsgericht (entscheidet)."

Darüber hinaus halte ich es für dringend geboten, dass Angehörige der Streitkräfte aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und Stellung durch Angehöriger ihres Berufsstandes anwaltlich zu vertreten sind. Außerdem sollte das JAG-Corps weiterhin für die Ermittlungen zuständig sein. Dies vor allen Dingen, weil es so weniger Konfliktpunkte bei z.B. Zutritten zu gesperrten Militärbereichen von vornherein ausgeschlossen werden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich militärische Tatverdächtige aufgrund ihres militärischen Drills gegenüber Ermittlern des Militärs offener zeigen, als gegenüber zivilen Ermittlern.

Das Gesetz, welches nun einfach in Gänze aufgehoben werden soll, beinhaltet zudem auch Regelungen über die Militärpolizei, die so ebenfalls außer Kraft gesetzt werden würden - was vollkommen überflüssig ist. Oder kann man einen Grund nennen, warum diese Regelungen ebenfalls wegfallen müssten?

Es bleibt festzuhalten, dass das Militärgericht an sich nicht gegen die Verfassung verstößt. Diese sieht untergeordnete Gerichte ausdrücklich vor. Allerdings muss man ebenfalls festhalten, dass der bestehende Armed Forces Jurisdiction Act an einigen Stellen angepasst werden muss. So sollten die Joint Chiefs von ihrer Aufgabe als Richter entbunden werden. Dafür sollte ein eigener Militär ernannt werden, der ausschließlich diesen Posten bekleiden würde. Diesem Militär sollten Sonderrechte eingeräumt werden, damit seine Unabhängigkeit von Rang-Vorgesetzten gewahrt bleibt. Zuletzt muss eine kleine Passage integriert werden, die den Obersten Gerichtshof als letztes Instanzgericht vorsieht, so dass an dieser Stelle die Verfassung gewahrt bleibt.

Man sieht also, wenn man sich etwas mit der Materie beschäftigt, bevor man mit abstrusen Gesetzesvorhaben vorprescht, kann man sich auch eine andere Sicht der Dinge aneignen.

Ich möchte daher meine Frage an Representative O'Neill stellen: Warum muss der Armed Forces Jurisdiction Act in Gänze aufgehoben werden, wo er doch offensichtlich im Einklang mit der Verfassung steht (von den zu machenden Änderungen abgesehen) und warum sollen die Regeln für die militärischen Ermittlungsbehörden und die Militärpolizei direkt mit gestrichen werden?

Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

Bob O'Neill

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Freitag, 9. April 2010, 00:02

RE: Aufhebung des "Armed Forces Jurisdiction Act"

Zitat

Original von Samantha Cunningham
Dem muss ich leider widersprechen. Das Amt eines Generals im Generalstab ist kein Amt der Exekutive wie es die Verfassung definiert. Es ist eine Position innerhalb der Streitkräfte und damit klar außerhalb der Exekutive angesiedelt. Dieses Argument kann man also nicht als Begründung heranziehen.

Dem widerspreche ich wiederum.

Die Mitglieder der Joint Chiefs sind sowohl Berater des Präsidenten als auch selbst entscheidungsbefugte Mitglieder der Streitkräfte. Sie üben ihre Funktionen im Auftrage des Präsidenten aus, sind also sehr wohl Teil des weitgefassten Bereiches der Exekutive.

Zitat

Der Armed Forces Jurisdiction Act ruft ein weiteres Gericht ins Leben. Der Military Supreme Court ist also nicht verfassungswidrig.

Selbst wenn ich der o.g. Argumentation folgen könnte - der Supreme Court als Oberstes Bundesgericht wird durch den Act völlig ausgeklammert. Die von Ihnen zitierte Passage besagt eindeutig, dass andere Gerichte allenfalls nacggeordnet sein können. Letzte Instanz muss also in jedem Fall der Supreme Court sein.

Zitat

Die Verfassung sieht eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Streitkräfte nicht in den Händen des Obersten Gerichtshofes. Es ist daher gemäß der Verfassung zulässig ein Militärgericht via Gesetz zu implementieren.

Es ist durchaus zulässig, ein nachgeordnetes Gericht zu schaffen, das explizit für die Militärstrafgerichtsbarkeit zuständig ist, ja. Das bestreite ich auch nicht.

Zitat

Das Gesetz, welches nun einfach in Gänze aufgehoben werden soll, beinhaltet zudem auch Regelungen über die Militärpolizei, die so ebenfalls außer Kraft gesetzt werden würden - was vollkommen überflüssig ist. Oder kann man einen Grund nennen, warum diese Regelungen ebenfalls wegfallen müssten?

Ich halte es für zielführend, die Organisation und die Aufgaben der Militärpolizei in einem eigenen Gesetz zu regeln. Zu den Gründen einer kompletten Aufhebung äußere ich mich am Schluss meines Beitrages.

Zitat

So sollten die Joint Chiefs von ihrer Aufgabe als Richter entbunden werden. Dafür sollte ein eigener Militär ernannt werden, der ausschließlich diesen Posten bekleiden würde. Diesem Militär sollten Sonderrechte eingeräumt werden, damit seine Unabhängigkeit von Rang-Vorgesetzten gewahrt bleibt. Zuletzt muss eine kleine Passage integriert werden, die den Obersten Gerichtshof als letztes Instanzgericht vorsieht, so dass an dieser Stelle die Verfassung gewahrt bleibt.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie auf einen Militär als Richter bestehen. Als solcher stünde der Richter in jedem Falle in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zum Präsidenten, was wiederum einer Unabhängigkeit nicht zuträglich ist. Ein ziviler Richter, der mit der Militärstrafgerichtsbarkeit beauftragt ist, ist meines Erachtens die einzige "saubere" Lösung.

Zitat

Man sieht also, wenn man sich etwas mit der Materie beschäftigt, bevor man mit abstrusen Gesetzesvorhaben vorprescht, kann man sich auch eine andere Sicht der Dinge aneignen.

Abstrus, Madam Attorney General, ist für mich, dass das Gesetz seit Monaten in Kraft ist und sich bislang niemand Gedanken über die verfassungsmäßigkeit gemacht hat.

Um weiteren Schaden abzuwenden, halte ich eine Abschaffung des Gesetzes für geboten. Der verfassungswidrige Zustand muss umgehend beseitigt werden; ich halte nichts davon, einer Reform durch Ihr Department zuwarten zu müssen.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (9. April 2010, 00:03)


Lester Mowl

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3

Freitag, 9. April 2010, 12:27

RE: Aufhebung des "Armed Forces Jurisdiction Act"

Zitat

Original von Bob O'Neill
Die von Ihnen zitierte Passage besagt eindeutig, dass andere Gerichte allenfalls nacggeordnet sein können. Letzte Instanz muss also in jedem Fall der Supreme Court sein.


Das halte ich für richtig.

Zitat

Um weiteren Schaden abzuwenden, halte ich eine Abschaffung des Gesetzes für geboten. Der verfassungswidrige Zustand muss umgehend beseitigt werden; ich halte nichts davon, einer Reform durch Ihr Department zuwarten zu müssen.


Hat der Supreme Court dazu schon geurteilt? ;)
Mr. Lew "Lester" Mowl
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Samantha Cunningham

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4

Freitag, 9. April 2010, 13:27

RE: Aufhebung des "Armed Forces Jurisdiction Act"

Zitat

Original von Bob O'Neill
Dem widerspreche ich wiederum.

Die Mitglieder der Joint Chiefs sind sowohl Berater des Präsidenten als auch selbst entscheidungsbefugte Mitglieder der Streitkräfte. Sie üben ihre Funktionen im Auftrage des Präsidenten aus, sind also sehr wohl Teil des weitgefassten Bereiches der Exekutive.


Der Chief Justice of the Supreme Court wird durch den Präsidenten vorgeschlagen und ernannt. Gehört er auch zum "weitgefassten Bereich der Exekutive"?
Ich kann Ihrer Argumentation nicht zustimmen. Die Militärs haben keinerlei Einflussmöglichkeiten auf den "weitgefassten Bereich der Exekutive". Sie bilden ihren eigenen Bereich und sind daher nicht dem "weitgefassten Bereich der Exekutive" zuzuzählen.


Zitat

Selbst wenn ich der o.g. Argumentation folgen könnte - der Supreme Court als Oberstes Bundesgericht wird durch den Act völlig ausgeklammert. Die von Ihnen zitierte Passage besagt eindeutig, dass andere Gerichte allenfalls nacggeordnet sein können. Letzte Instanz muss also in jedem Fall der Supreme Court sein.


Das habe ich in meinen obigen Ausführungen auch nicht bestritten. Ich habe dem sogar ausdrücklich zugestimmt.

Zitat

Es ist durchaus zulässig, ein nachgeordnetes Gericht zu schaffen, das explizit für die Militärstrafgerichtsbarkeit zuständig ist, ja. Das bestreite ich auch nicht.


Dann sind wir ja schon einen Schritt weiter. Wunderbar.

Zitat

Ich halte es für zielführend, die Organisation und die Aufgaben der Militärpolizei in einem eigenen Gesetz zu regeln. Zu den Gründen einer kompletten Aufhebung äußere ich mich am Schluss meines Beitrages.


Ich halte es für mehr als abwegig, gesetzliche Regelungen, die gebraucht werden, einfach unter den Tisch fallen zu lassen, nur weil es einfacher ist zu schreiben, dass "Gesetz X außer Kraft getreten ist." Hier erwarte ich von einem Mitglied des Kongresses eine bessere Arbeitsmoral. Dann dauert es eben eine Stunde länger einen Entwurf zu verfassen, aber man legt nicht einfach Regelungen still, die vollkommen in Ordnung sind. Wenn ich schon ein Gesetz außer Kraft setzen möchte, dann habe ich als Antragsteller auch dafür Sorge zu tragen, das im Moment der Antragstellung dafür gesorgt ist, dass die nicht betroffenen Regelungen in einem neuen Gesetz verankert sind. Wo ist das Problem das Amendment direkt so zu strukturieren?


Zitat

Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie auf einen Militär als Richter bestehen. Als solcher stünde der Richter in jedem Falle in einem Über-/Unterordnungsverhältnis zum Präsidenten, was wiederum einer Unabhängigkeit nicht zuträglich ist. Ein ziviler Richter, der mit der Militärstrafgerichtsbarkeit beauftragt ist, ist meines Erachtens die einzige "saubere" Lösung.


Weil nur ein Militär die besonderen Umstände von etwaigen Verfehlungen gemäß dem USCoAF besser verstehen kann, da er selbst unter diese Regelungen fällt. Ein besseres Verständnis kann meiner Meinung zu einer besseren Aufklärung beitragen.


Zitat

Abstrus, Madam Attorney General, ist für mich, dass das Gesetz seit Monaten in Kraft ist und sich bislang niemand Gedanken über die verfassungsmäßigkeit gemacht hat.

Um weiteren Schaden abzuwenden, halte ich eine Abschaffung des Gesetzes für geboten. Der verfassungswidrige Zustand muss umgehend beseitigt werden; ich halte nichts davon, einer Reform durch Ihr Department zuwarten zu müssen.


Das ist lächerlich und meiner Meinung nach eine sehr schwache Begründung für das zeitgleiche Abschaffen des JAG-Corps und der Militärpolizei. Wenn man Ihrem Amendment so zustimmt, werden JAG-Corps und Militärpolizei auf einen Schlag obsolet. Und das kann nun wahrlich nicht im Sinne des Erfinders sein.

Wenn Sie, Representative O'Neill, sich nur ein bisschen Zeit genommen hätten, dann wären auch Sie - und da bin ich mir ganz sicher - in der Lage gewesen ein inhaltlich einwandfreies Amendment zu verfassen, welches sich den Ansprüchen vollkommen genüge tut. Es hilft den Vereinigten Staaten nicht, wenn die jüngst ins House gewählten republikanischen Representatives nun auf Teufel komm raus mit unausgegorenen Anträgen beweisen wollen, dass sie in der Lage sind aktiv die Politik zu gestalten.

Und damit Sie nicht länger "warten" müssen, hier der Entwurf meines Departments:

Armed Forces Jusrisdiction Act Amendment Bill

Article I – Changing Section III
(1) Section III des Armed Forces Jurisdiction Act wird wie folgt neu gefasst:
    Section III - Military Supreme Court
    (1) Der MSC entscheidet in allen Streitigkeiten betreffend des USCoAF. Er entscheidet dabei in erster Instanz. Es gibt keine untergeordneten militärischen Gerichte.
    (2) Berufung gegen ein Urteil des MSC ist vor dem Obersten Bundesgerichtshof gemäß den Gesetzen möglich.
    (3) Dem MSC soll ein Military Chief Justice vorsitzen. Für ihn soll gelten:
    a) Er wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Attorney General ernannt.
    b) Er soll Angehöriger der Streitkräfte sein, der für die Dauer seiner Amtszeit vom aktiven Dienst in seiner Teilstreitkraft befreit ist.
    c) Im Zuge seiner Aufgaben unterliegt er keiner Befehlsgewalt eines ranghöheren Offiziers.
    (4) Ist kein Military Chief Justice ernannt, fungiert der Oberste Gerichtshof als erste und letzte Instanz bei Verfahren betreffend des USCoAF.
    (5) Die Regelungen des Criminal Procedure Acts sollen auch bei Verfahren bezüglich Streitigkeiten betreffens des USCoAF Anwendung finden.
    (6) Im Zweifelsfall soll für den Angeklagten entschieden werden.
    (7) Article I Section 6 sowie die Articles V, VI und VII des Supreme Court of the United States Act, gelten sinngemäß auch für den Military Supreme Court.“


Article II – Coming into force
Das Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

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Lester Mowl

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Freitag, 9. April 2010, 16:44

Die Meinung von u.a. dem Chief Justice des zivilen Supreme Courts dazu würde mich auch interessieren.
Mr. Lew "Lester" Mowl
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Bob O'Neill

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Freitag, 9. April 2010, 17:02

Zitat

Original von Lester Mowl
Die Meinung von u.a. dem Chief Justice des zivilen Supreme Courts dazu würde mich auch interessieren.

Der wird sich erfahrungsgemäß erst im Rahmen eines etwaigen Gerichtsverfahrens dazu äußern.

Zitat

Original von Samantha Cunningham
Der Chief Justice of the Supreme Court wird durch den Präsidenten vorgeschlagen und ernannt. Gehört er auch zum "weitgefassten Bereich der Exekutive"?

Nein.

Zitat

Ich kann Ihrer Argumentation nicht zustimmen. Die Militärs haben keinerlei Einflussmöglichkeiten auf den "weitgefassten Bereich der Exekutive". Sie bilden ihren eigenen Bereich und sind daher nicht dem "weitgefassten Bereich der Exekutive" zuzuzählen.

Wer als Staatsdiener nicht der Legislative oder der Judikative angehört, gehört der Exekutive an. So einfach ist das.
Der Kongress beispielsweise beschließt über eine Kriegserklärung, der Supreme Court prüft gegebenenfalls das Zustandekommen juristisch - aber der Militärangehörige ist es, der die Pisole in die Hand nimmt und in den Krieg zieht. Ein deutlicheres Beispiel gibt es kaum.

Zitat

Weil nur ein Militär die besonderen Umstände von etwaigen Verfehlungen gemäß dem USCoAF besser verstehen kann, da er selbst unter diese Regelungen fällt. Ein besseres Verständnis kann meiner Meinung zu einer besseren Aufklärung beitragen.

Mit Verlaub, aber mit dieser Argumentation müsste man Schwerstverbrecher erst recht in den Richterstand berufen und Strafprozesse führen lassen. Das ist aber ebenso wenig zielführend.

Nein. Ein Angehöriger der Streitkräfte ist dies regelmäßig sein gesamtes Berufsleben lang. Er ist vor, während und auch nach einer etwaigen anderen Verwendung seinen Vorgesetzten, insbesondere aber dem Präsidenten der Vereinigten Staaten treue Pflichterfüllung schuldig.

Wenn es so ist, wie Sie sagen - ein Militärangehöriger kennt die besonderen Umstände einer etwaigen Verfehlung, die nach dem USCoAF strafbar ist -, dann kann ein Soldat dem gar nicht vorurteilsfrei und damit neutral begegnen. Vor allem nicht dann, wenn er weiß, dass seine Verwendung als Richter möglicherweise nur temporär ist und er hinterher wieder den Weisungen Vorgesetzter folgen muss, die in einem Verfahren als Prozesspartei beteiligt sein könnten.

Das bringt außerdem dazu, die Regelungen zum JAGC in Zweifel zu ziehen. Dieser soll sowohl die Anklage nach dem USCoAF führen als auch die Verteidigung nach dem SCOTUSA sowie allgemeine Rechtsbeartung für Militärangehörige bieten. Fällt hier noch jemandem auf, dass hier mehr als eine mögliche Interessenüberschneidung vorliegen dürfte?

Wenn der Supreme Court das Appelationsgericht für Verfahren nach dem AFJA wird, dann ist diese Überschneidung sogar offensichtlich.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bob O'Neill« (9. April 2010, 17:02)