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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Dienstag, 19. Oktober 2010, 16:45

S. 2010-026 Constitutional Signature Amendment




Honorable Members of Congress:

Der Senator für Hybertina, Gregory Jameson, hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 120 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat für 24 Stunden das Recht der ersten Rede.


President of the Senate


Constitutional Signature Amendment

Section 1 Introduction of a Constitutional Amendment
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt, wodurch Art. III Sec. 7 Ssec. 3 korrigiert werden soll.
    Eine angenommene Gesetzesvorlage bedarf der Unterschrift des Präsidenten. Weigert er sich unter Nichtgebrauch seines Zurückweisungsrechtes an den Kongress, eine Gesetzesvorlage zu unterzeichnen, so soll nach sieben Tagen der Vizepräsident, nach weiteren drei Tagen der Präsident des Kongresses und nach weiteren drei Tagen der Vizepräsident des Kongresses die Vorlage unterzeichnen.
Section 2 Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
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Gregory Jameson

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2

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:25

Madam President,

ich habe dieses Amendment beantragt, um aus staatsphilosophischer Sicht das jetzige meiner Meinung nach ungenügende Verfahren zum Inkrafttreten von Gesetzen zu korrigieren.

In früheren Zeiten wurden Gesetze be- bzw. gesiegelt veröffentlicht, um nach außen hin zu verdeutlichen, dass dieses Gesetz korrekt zustande gekommen und von nunan für jeden eben Gesetz ist.

Heutzutage reicht eine Unterschrift, die jedoch genau denselben Erklärungsinhalt hat, dass das Gesetz in einem korrekten Verfahren zustande gekommen ist und von nun jedermann ihm ist.

Im Idealfall unterzeichnet der Präsident als Staatsoberhaupt und Individualvertreter der ganzen Nation ein Gesetz, bevor es in Kraft tritt.

Letztlich folgt dieses Amendment dem einfachen Prinzip:
Gesetze müssen vom völkerrechtlichen Staatsoberhaupt unterschrieben sein, um in Kraft zu treten.
Gregory Jameson M.D.
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Ashley Fox

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3

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:27

Madam President,

ich möchte den Senator von Hybertina bitten näher zu erläutern, was genau er an der bestehenden Praxis für unzureichend erachtet.
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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4

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:31

Madam President,

"Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz."


Derzeit tritt ein Gesetz nach 7 Tagen in Kraft, wenn der Präsident es weder unterzeichnet, noch an den Kongress zurückverweist.
Es bedarf daher keiner Unterschrift. Die staatsoberhauptliche Prüfung und "Absegnung" - wenn man so will - unterbleibt.
Gregory Jameson M.D.
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Liam Aspertine

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5

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:34

Madam President,

die angedachte Formulierung ist verwirrend. Es liest sich so, als ob bei Ablehnung durch den Präsidenten die drei anderen Amtsinhaber alle nacheinander unterzeichnen müssten.

Ashley Fox

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6

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:38

Madam President,

wenn der Präsident Bedenken gegen ein Gesetz hegt, kann er gegen dieses ja seinen Einspruch einlegen und ihn dem Kongress gegenüber entsprechend begründen. Tut er es nicht, kann und sollte denke ich wie gehabt davon ausgegangen werden, dass entsprechende Bedenken nicht bestehen.

Geradezu absurd erscheinen mit in dieser Reihe sogar die Mitglieder des Kongresspräsidiums - diese haben bereits in ihren Funktionen als Kongressmitglieder an den Beratungen zu einem Gesetz teilgenommen, und nun sollen sie auf einmal für die Handlung der formalen verfassungsrechtlichen Prüfung eines Gesetzes die Funktion des Staatsoberhauptes einnehmen?
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Gregory Jameson

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7

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 16:41

Madam President,

Zitat

Original von Ashley Fox
Geradezu absurd erscheinen mit in dieser Reihe sogar die Mitglieder des Kongresspräsidiums - diese haben bereits in ihren Funktionen als Kongressmitglieder an den Beratungen zu einem Gesetz teilgenommen, und nun sollen sie auf einmal für die Handlung der formalen verfassungsrechtlichen Prüfung eines Gesetzes die Funktion des Staatsoberhauptes einnehmen?

Das ist nun einmal die protokollarische Reihenfolge: Präsident, Viezpräsident, Sprecher des Repräsentantenhauses, Senatspräsident.
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Ashley Fox

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8

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 17:10

Madam President,

ob diese die protokollarische Reihenfolge ist, sei dahingestellt. Jedenfalls ist es aber die Reihenfolge zur Stellvertretung des Präsidenten, ja. ;)

Dennoch sehe ich nicht ein, warum diese trotz möglicherweise Anwesenheit und Tätigkeit des Präsidenten in Gang gesetzt werden soll, um ihn bei einer bestimmten Amtshandlung zu ersetzen? Man sollte zu Gunsten des Präsidenten unterstellen, dass er sich - sofern nicht ohnehin abwesend gemeldet - etwas dabei denkt, ein Gesetz weder zu unterzeichnen, noch Einspruch gegen dieses einzulegen.

Die Verfassung gibt im das Recht, ein Gesetz mit seiner Unterschrift zu bestätigen und in Kraft zu setzen. Und sie gibt ihm ebenso das Recht, gegen dieses Einspruch zu erheben - sei es formell verfassungsrechtlichen oder aus politischen Gründen. Und sie gibt ihm denke ich auch das Recht, ein Gesetz einfach in Folge Zeitablaufs Gesetz werden zu lassen, wenn ihm dieses Verfahren irgendwie tunlich erscheint. Warum auch immer.

Zudem lässt das vorgeschlagene Amendment völlig offen, ob auch die anderen von diesem Verpflichteten ein Einspruchsrecht besitzen, und wie weit dieses reicht? Können auch sie Einspruch gegen ein Gesetz einlegen? Nur aus formellen Rechtsgründen, oder auch aus inhaltlichen Gründen? Wer genau trägt zu welchem Teil die politische Verantwortung für die von ihnen geleistete Unterschrift? Nur sie selbst, oder auch der Präsident oder alle vor ihnen in der Reihe, da diese nichts getan haben?
Ashley Fox


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Charlotte McGarry

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9

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 17:13

Mister Speaker,

ich sehe an der gegenwärtigen Praxis keinen Änderungsbedarf. Noch weniger sehe ich, warum das Kongresspräsidium in diesen Prozess einbezogen werden sollte. Die derzeitigen Regelungen sind klar und haben sich bewährt.
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10

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 17:15

Madam President,

Senatorin, was würden Sie sagen, wenn ich den Antrag so umformulieren, dass der Präsident es in zwei Wochen unterzeichnen oder zurückweisen muss, also indem die Untätigkeitinkraftsetzung gestrichen wird?
Wenn er dann das nicht tut, begeht er eine (grobe) Verletzung seiner Amtspflichten. Wäre Ihnen das lieber?
Gregory Jameson M.D.
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Ashley Fox

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11

Mittwoch, 20. Oktober 2010, 17:37

Madam President,

wie ich bereits ausgeführt habe halte iches für opportun, dem Präsidenten das recht einzuräumen, ein Gesetz auch einfach durch Zaeitablauf nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen Gesetz werden zu lassen.

Von daher bin ich jedweder Änderung der geltenden Rechtslage abgeneigt, ehe mir niemand plausibel macht, warum diese unzulänglich sein soll.
Ashley Fox


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Bastian Vergnon

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12

Donnerstag, 21. Oktober 2010, 14:14

Zitat

Original von Charlotte McGarry
Mister Speaker,

ich sehe an der gegenwärtigen Praxis keinen Änderungsbedarf. Noch weniger sehe ich, warum das Kongresspräsidium in diesen Prozess einbezogen werden sollte. Die derzeitigen Regelungen sind klar und haben sich bewährt.


Mister Speaker,

dem schließe ich mich an.
Salute
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Liam Aspertine

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 14:54




Honorable Members of Congress:

Ich verlängere die Aussprache um 120 Stunden ab jetzt.

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Georges Laval

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Donnerstag, 28. Oktober 2010, 22:10

Madame President,

Ich halte die Änderung für sinnvoll und werde sie unterstützen.

CURRICULUM VITAE
Il m'a raconté l'histoire de sa vie
Il y a que la vérité qui blesse.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (28. Oktober 2010, 22:12)


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15

Freitag, 29. Oktober 2010, 14:13

Mr. Speaker,

ich sehe ebenfalls keinen Nachbesserungbedarf und werde dem Amendement nicht zustimmen.
WARREN BYRD
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Liam Aspertine

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16

Freitag, 12. November 2010, 12:29




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmungen werden eingeleitet.


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