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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

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1

Samstag, 22. April 2006, 13:11

Gesetze

Hier einmal drei Gesetze aus dem Google-Cache, von denen ich denke, dass sie noch aktuell waren:

Zitat

Gesetz über die Departements
des Freistaates Freeland


ß1 - Allgemeines

(1) Der Freistaat Freeland setzt sich aus Departements zusammen.
(2) Departements sind Verwaltungseinheiten die ein gewisses Gebiet um eine Stadt als Departementsitz innerhalb des Freistaates Freeland umfassen.
(3) Sie erhalten Zugriffsrecht auf sämtliche Kompetenzen die ihren Aufbau betreffen sofern sie nicht durch den Freistaat Freeland geregelt sind und nicht im Bereich der Kompetenzen des Bundes stehen.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland muss sich entscheiden, in welchem Departement er leben will. Ein Wechsel des Wohnortes, innerstaatlich wie außerstaatlich, ist anzugeben.

ß2 - Departements

(1) Der Freistaat Freeland umfasst zehn Departements: Arjou, CÙte de Cazauz, Dustin, Gareth, Garonnac, Loenne, Morbinaux, Norlin, Norton & Varon.
(2) Die Gründung weiterer Departements ist Sache des Freistaates Freeland und fällt somit nicht in die Befugnisse einzelner Departements. Gleiches gilt für eine Umbenennung oder Verschmelzung einzelner Departements.
(3) Das Departement muss eine Hauptstadt nennen, die vom Departementpräfekten bestimmt wird.

ß3 - Departementpräfekt (Wahl & Misstrauen)

(1) Der Departementpräfekt wird von den Bürgern des entsprechenden Departements in einer freien, gleichen und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Wiederwahl ist möglich.
(2) Absatz 1 des dritten Paragraphen ist ungültig, wenn der entsprechende Bürger der einzige aktive Bürger des Departement ist. Der Bürger kann dann entscheiden, ob er dieses Amt übernehmen möchte, oder nicht. Entscheidet er sich dagegen, bleibt das Amt verwaist.
(3) Departementpräfekten müssen sich auf Antrag von mindestens einem Viertel der Bevölkerung eines Departements einer Misstrauensabstimmung unterziehen. Spricht sich anschließend die absolute Mehrheit gegen den Präfekten aus, hat dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Wahl einzuleiten.
(4) Jeder Bürger des Freistaates Freeland kann Departementpräfekt werden. Ein Konflikt mit anderen ƒmtern besteht nicht.

ß4 - Departementpräfekt (Allgemeines, Aufgaben & Pflichten)

(1) Der Departementpräfekt ist für die Ausgestaltung des Departements zuständig.
(2) Der Departementpräfekt muss einen Wohnsitz in einem Ort in dem entsprechenden Departement haben.
(3) Der Departementpräfekt ist Vertreter seines Departements im Volksrat des Freistaats Freeland.

$5 - Förderung der Departements

(1) Die Departementpräfekten können bei Freistaat Freeland Antrag auf Förderung bestimmter Projekte stellen. Auf dem Antrag sind Grund und Höhe der gewünschten Forderung zu nennen.
(2) Anträge werden direkt an den Gouverneur gestellt. Sie sind von diesem zu bearbeiten.

ß6 - Schlussbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt mit der Annahme des Volksrates und der Unterzeichnung des Gouverneurs in Kraft.
(2) Dieses Gesetz ersetz das bisherige "Gesetz über die Departements des Freistaates Freeland"



Zitat

Sponsorship-Gesetz des
Freistaates Freeland

ß 1
(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann zwischen natürlichen Personen (Sponsor und Sponsee) das Verhältnis der Sponsorship begründet werden.
(2) Die für Sponsorhip-Angelegenheiten zuständige Behörde wird durch Verordnung des Gouverneurs bestimmt.

ß 2
(1) Sponsor kann nur werden, wer seit mindestens drei Monaten die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und in den Angelegenheiten des Freistaates Freeland erfahren und aktiv ist.
(2) Sponsor kann auch ein Ehepaar werden, das nach astorischem Recht oder nach von den Vereinigten Staaten von Astor anerkanntem ausländischen Recht wirksam verheiratet ist, sofern mindestens einer von beiden Ehegatten die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt. In diesen Fällen ist jeder der Ehegatten Sponsor.
(3) Sponsee kann nur werden, wer
1. die astorische und freeländische Staatsbürgerschaft besitzt oder
2. die astorische Staatsbürgerschaft nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften beantragt hat und beabsichtigt, sich in Freeland niederzulassen und dort aktiv zu sein.

ß 3
Die Sponsorship wird begründet durch Erklärung des Sponsor, im Falle des ß 2 Abs. 2 beider Ehegatten, und des Sponsee gegenüber der zuständigen Behörde, die Sponsorship eingehen zu wollen. In der Erklärung ist anzugeben, wer Sponsor und wer Sponsee sein soll. Die Behörde trägt die Begründung der Sponsorship in ein von ihr geführtes Sponsorenbuch ein.

ß 4
Die Sponsorship wird beendet durch
1. Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft seitens des Sponsor oder des Sponsee,
2. In den Fällen des ß 2 Abs. 3 Nr. 2, wenn dem Sponsee die Verleihung der astorischen Staatsbürgerschaft verweigert wird.

ß 5
(1) Falls die Ehe in einer nach ß 2 Abs. 2 gestalteten Sponsorship aufgelöst wird, bleibt jeder der ehemaligen Ehegatten Sponsor.
(2) Mit Ausnahme der Fälle des Abs. 1 und des ß 2 Abs. 2 kann niemand mehr als einen Sponsor haben.
(3) Es ist zulässig, dass dieselbe Person Sponsor mehrerer Sponsees ist.

ß 6
Der Sponsor soll seinem Sponsee bei seinen simulationsbezogenen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Unternehmungen in Astor Hilfestellung leisten und ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen.



Zitat

Bildungsgesetz des Freistaates Freeland

ß 1 Schulpflicht
(1)Jeder Bewohner Freelands ist ab dem 6. Lebensjahr schulpflichtig.
(2)Schulpflichtig heißt nach dem Gesetz, dass der Schulpflichtige eine schulische Einrichtung des Freistaates Freelands oder eines anderen Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Astor zu besuchen hat.
(3)Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Erwerben eines Abschlusses an einer schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland oder eines anderen Bundesstaates der VSA oder dem siebzehnten Lebensjahr.

ß 2 Schulformen
(1)Die schulischen Einrichtung des Freistaates Freeland bestehen aus 5 Schulformen genannt unter (2)
(2)Schulformen sind nach dem Gesetz: Kindergarten / Preschool, Elementary / Primary School, Middle School / Junior Highschool, Upper School / Senior Highschool und College / University.
(3) Die Richtlinienkompetenz die schulischen Einrichtungen betreffend besitzen die vom Bildungsministerium ernannten Rektoren der schulischen Einrichtungen sowie die Versammlungen der ein Lehramt nach ß4 ausübenden Beamten sofern sie nicht durch dieses Gesetz oder durch andere Beschlüsse der Regierung oder des Volksrates eingeschränkt wird.
(4) Der Freistaat Freeland besitzt eine Inspektionspflicht die schulischen Einrichtungen betreffend, welche unangemeldet wahrgenommen wird.

ß3 Lehramt
Ein Lehramt kann nur derjenige ausführen, der eine Genehmigung des Bildungsministeriums Freeland besitzt und mindestens zwei Monate Bürger der Vereinigten Staaten von Astor ist.

ß4 Notenvergabe
(1) Die Notenvergabe erfolgt gemäß des Lehrplans, welchen das Bildungsministerium des Freistaates Freeland zu erlassen hat.

ß5 Kindergarten / Preschool
(1) Die Teilnahme an diesen beiden Schulformen ist freiwillig.
(2) Die Preschool kann ab dem dritten Lebensjahr besucht werden. Ihre Aufgabe ist es, die Kinder an ein soziales Umfeld außerhalb des Elternhauses zu gewöhnen und erste Lernprozesse (Sprechen, Basteln etc.) in Gang zu setzen.
(3) Der Kindergarten kann ab dem fünften Lebensjahr besucht werden. Seine Zielsetzung ist die Vorbereitung für die Pflichtschulzeit in allen relevanten Bereichen.

ß6 Elementary / Primary School
(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend.
(2) Das Einschulalter liegt bei sechs Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Elementary / Primary School für sechs Jahre (sofern es keine Versetzungsschwierigkeiten gibt).
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

ß7 Middle School / Junior Highschool
(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist verpflichtend, ein Abschluss in der Elemetary / Primary School ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei zwölf Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Middle School / Junior Highschool für drei Jahre.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

ß8 Upper School / Senior Highschool
(1) Die Teilnahme an dieser Schulform ist bis zum siebzehnten Lebensjahr verpflichtend, ein Abschluss in der Middle School / Junior Highschool ist notwendig.
(2) Das Eintrittsalter liegt im Regelfall bei 15 Jahren.
(3) Die Schüler besuchen die Upper School / Senior Highschool im Regelfall drei Jahre oder bis zum Erlischen der Schulpflicht.
(4) Die Kurse, welche für die Schüler verpflichtend angeboten werden müssen, regelt der Lehrplan.

ß9 College / University

(1) Das Besuchen eines Colleges oder einer Universität ist freiwillig.
(2) Ein Abschluss einer Upper School / Senior Highschool ist zwingend notwendig.
(3) Für die Colleges und Universitäten des Freistaates Freeland ist der Hochschulrahmenvertrag bindend.

ß10 Private Schools

(1) Private Schools, sind nicht-staatliche Einrichtungen, die im Regelfall für einen Besuch der Schule Geldbeträge fordern.
(2) Private Schools unterliegen dennoch den Paragraphen 2, 3 und 4 dieses Bildungsgesetzes.
(3) Private Schools können jede Form, der nach ß2, Abs 2 definierten Schulformen, besitzen.
(4) Private Schools müssen vom Staat Freeland zugelassen werden.

ß11 Förderung

(1) Finanziell benachteiligte Schüler haben ein Recht auf staatliche Förderung. Diese ist beim Bildungsministerium unter Angabe von Gründen einzureichen.
(2) Abs 1 gilt nicht für Private Schools.


ß12 Schlussbestimmung

Dieses Gesetz ersetzt das aktuelle Bildungsgesetz, sobald der Volksrat es angenommen und der Gouverneur es unterzeichnet hat.
Salute
Bastian Vergnon