Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

1

Samstag, 22. April 2006, 13:13

Verfassung

Hier eine Version unserer Verfassung von meiner Festplatte. Ich weiß aber nicht ob Anmerkungen von außen eingearbeitet wurden:

Zitat

Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Art. 1ñLa RÈpublique/ The Free State
1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

Art. 2 -La SouverainitÈ/ The Sovereignty
1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.

Art. 3 -Equality of Language/ EgalitÈ de la langue
1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Art. 4 -Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch
1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.

Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft. Der Gouverneur kann die Unterzeichnung nur verweigern, wenn er der Meinung ist, das Gesetz verstosse gegen Staats- oder Bundesverfassung. In diesem Falle muss das Gesetz vom Obersten Bundesgericht überprüft werden.
4 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Art. 6 -Le Gouverneur/ The Governor
1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach innen und aussen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staats. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Volksrat kann gegen die Ernennung eines Staatsministers mit einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen ein Veto einlegen.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.
6 Verliert der Gouverneur sein Regierungsmandat durch Abwahl oder Misstrauensvotum , verlieren auch die Staatsminister ihre Regierungsmandate.

Art. 8 The Senator
1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Art. 9 -Les Ordonnances/ The Regulations
1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.

Art. 10 -Decret-Lois/ Emergency decrees
1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freisstaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 3 der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Art. 11 - Le PrÈsident/ The House President
1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Deligierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.

Art. 12 -Le Serment officiel/ The Official Oath
1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ÑIch schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Art. 13 -Le Budget financier/ The Financing
1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
e) Auf natürliche Personen
f) Auf juristische Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

Art.14 -La Constitution/ The Constitution
1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.
Salute
Bastian Vergnon


2

Samstag, 22. April 2006, 16:47

RE: Verfassung

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Hier eine Version unserer Verfassung von meiner Festplatte. Ich weiß aber nicht ob Anmerkungen von außen eingearbeitet wurden:


Ich hab mal im Google Cache gesucht und bin fündig geworden. Die Version sieht etwas anders aus, ist aber durch euch Freeländer am 06.02.2006 in einer Abstimmung angenommen worden:

Zitat

Verfassung des Staats Freeland


PrÈambule/Preamble

Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Staates Freeland,

im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,
im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,

geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:

Art. 1ñLa RÈpublique/ The Free State
1 Der Freistaat Freeland ist ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Er erkennt die Bundesverfassung sowie alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen an.
2 Der Freistaat schützt und bewahrt die verfassungsmäßigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
3 Alle Organe des Freistaates sind an Verfassung, Gesetze und Verordnungen gebunden. Sie sind dazu verpflichtet, die staatliche Ordnung mit allen demokratisch legitimierten Mitteln aufrechtzuerhalten.
4 Hauptstadt des Freistaates Freeland ist Gareth. Der Volksrat und die Staatsregierung haben, soweit möglich, dort ihren Sitz.

Art. 2 -La SouverainitÈ/ The Sovereignty
1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke als Souverän aus. Sie wird nach Maßgabe dieser Verfassung und der Gesetze ausgeübt.
2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
3 Jeder Bürger hat das Recht, Anträge oder Beschwerden dem Gouverneur, dem Senator, den Staatsministern und Behörden vorzutragen. Solche Anträge und Beschwerden müssen zur Kenntnis genommen werden.
4 Das Recht der staatlichen und privaten Hochschulen Freelands zur Selbstverwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze bleibt unberührt.

Art. 3 -Equality of Language/ EgalitÈ de la langue
1 Gesetze und Verordnungen des Freistaates Freeland sind in solcher Form in beiden Sprachen zu formulieren, dass sie für die Angehörigen sowohl der albernischen als auch der barnstorvischen Sprachgruppe verständlich sind.
2 Ebenso sind Ortsbezeichnungen in beiden Sprachen zu verfassen.

Art. 4 -Le Pouvoir lÈgislatif/ The Legislative Branch
1 Der Volksrat besteht aus den Präfekten der einzelnen Departements.
2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
3 Der Rat tagt ständig und kann nicht aufgelöst werden.
4 Der Tagungsraum des Volksrates ist das Forum des Freistaates Freeland oder ein separates Unterforum. Jedem Departementpräfekten muss es möglich sein, an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen.

Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
1 Jedes Mitglied des Volksrates kann Gesetzesvorlagen in den Rat einbringen.
2 Stimmt eine einfache Mehrheit der Mitglieder des Volksrats einer Gesetzesvorlage zu, ist die Vorlage angenommen.
3 Ein verfassungsmäßig zustande gekommenes Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Gouverneur in Kraft. Der Gouverneur kann die Unterzeichnung nur verweigern, wenn er der Meinung ist, das Gesetz verstoße gegen Staats- oder Bundesverfassung. In diesem Falle muss das Gesetz vom Obersten Bundesgericht überprüft werden.
4 Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft.

Art. 6 -Le Gouverneur/ The Governor
1 Der Gouverneur ist der oberste Volksvertreter Freelands. Er repräsentiert den Freistaat nach innen und außen und bestimmt die Richtlinien der Politik.
2 Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Freistaates Freeland in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Gouverneur ernennt und entlässt die Beamten des Staats. Er ist für Aufrechterhaltung der Infrastruktur des Freistaates Freeland zuständig und sorgt für die öffentliche Zugänglichkeit von Gesetzen und Verordnungen.
4 Der Gouverneur muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Gouverneur das Misstrauen aus, hat dieser unverzüglich Neuwahlen auszuschreiben.

Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
1 Der Gouverneur ernennt, vereidigt und entlässt die Staatsminister des Freistaates Freeland. Er weist ihnen ein Ministerium zu.
2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3 Der Gouverneur ist gegenüber den Staatsministern weisungsberechtigt.
4 Der Gouverneur ernennt einen Staatsminister zum Vizegouverneur. Dieser übernimmt die Regierungsgeschäfte, solange der Gouverneur an der Ausführung der Regierungsgeschäfte gehindert ist und solange keine Gouverneurswahlen stattfinden.
5 Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrats muss sich ein Staatsminister einem Misstrauensvotum stellen. Spricht eine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder dem Staatsminister das Misstrauen aus, ist er seines Amtes enthoben.

Art. 8 The Senator
1 Sollte der Senator sein Amt verlieren oder niederlegen, erfolgen sofortige Neuwahlen.
2 Die Frist für die Kandidatur ist hierbei auf eine Woche beschränkt.
3 Der neu gewählte Senator amtiert nur den Rest der bundesstaatlich vorgeschriebenen Legislaturperiode.

Art. 9 -Les Ordonnances/ The Regulations
1 Die Staatsregierung, bestehend aus Gouverneur und Staatsministern, kann Verordnungen erlassen.
2 Verordnungen müssen auf ein Gesetz gestützt sein. Aus dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der Verordnung hervorgehen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.

Art. 10 -Decret-Lois/ Emergency decrees
1 Sollte die Anzahl der aktiven Bürgern des Freistaates Freeland unter die Zahl von zwei sinken, hat der letzte aktive Bürger das Recht sich zum Gouverneur zu proklamieren und mit Notverordnungen zu regieren.
2 Von den Notverordnungen ausgenommen sind die Art. 1- 3 der Verfassung sowie das Amt des Senators.
3 Sollte die Anzahl der aktiven Bürger in Freeland wieder auf zwei steigen, müssen die Notverordnungen durch den Volksrat bestätigt werden um ihre Gültigkeit zu bewahren. Ebenso muss sich der Gouverneur sofortigen Neuwahlen stellen.

Art. 11 - Le PrÈsident/ The House President
1 Der Präsident des Volksrates leitet Abstimmungen und Diskussionen ein, überwacht und kontrolliert diese und sorgt für eine Beendigung der Vorgänge nach einer bestimmten Frist.
2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
3 Der Präsident des Volksrates muss sich auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Volksrates einem Misstrauensvotum stellen. Spricht sich anschließend eine absolute Mehrheit der anwesenden Delegierten gegen den Präsidenten aus, muss dieser innerhalb von sieben Tagen eine neue Abstimmung einleiten, in der dann erneut über das Amt entschieden wird.

Art. 12 -Le Serment officiel/ The Official Oath
1 Sämtliche Bedienstete des Staats Freeland haben folgenden Eid zu leisten: ???Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde." Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung ist zulässig.

Art. 13 -Le Budget financier/ The Financing
1 Der Freistaat Freeland hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.
2 Er kann Steuern erheben auf:
a) Einkommen von natürlichen Personen
b) Erträgen von juristischen Personen
c) Vermögen von natürlichen Personen
d) Dem Kapital von juristischen Personen
3 Ausgaben müssen aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Außerordentliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Volksrates.

Art.14 -La Constitution/ The Constitution
1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

Beiträge: 335

Wohnort: Lyton, Côte de Morbinaux, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

3

Mittwoch, 26. Juli 2006, 01:50

RE: Verfassung

Sehr geehrter Governor Vergnon,

bei dem von Ihnen aufgeführten Text handelt sich meines Erachtens um die Verfasung vom 19.04.2004.

Diese können Sie hier im Google Cache finden.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (26. Juli 2006, 23:51)


Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 3. August 2006, 12:30

Ich denke, dass die von Mr. Scripatore dankenswerter Weise gefundene Verfassung die aktuelle darstellt.

Eine weitere Frage dürfte nun sein, ob jemand einen Google-Cache findet, der zur alten Gesetzessammlung führt. Denn so fehlen uns einige für die Ausgestaltung wichtige Gesetze.
Salute
Bastian Vergnon


Beiträge: 335

Wohnort: Lyton, Côte de Morbinaux, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 3. August 2006, 16:40

Welche fehlen denn noch?

Beiträge: 944

Beruf: Chief Justice

Wohnort: Hamilton, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

6

Donnerstag, 3. August 2006, 16:59

Es gab meines Wissens nur drei: Über die Departements, über die Sponsorship und über das Schulwesen. Inhaltlich finden die sich unverändert in meinem Entwurf für einen Code of Freeland wieder.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

George W. Hayes

Ruheständler

Beiträge: 2 279

Beruf: Politiker

Wohnort: Cedar Creek

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

7

Donnerstag, 3. August 2006, 17:04

... und das Umweltschutzgesetz!

Beiträge: 335

Wohnort: Lyton, Côte de Morbinaux, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

8

Donnerstag, 3. August 2006, 17:10

Meines Erachtens gab es noch das Gesetz zur Ordnung des Gemeindewesens, das Umweltschutzgesetz und das Gesetz über die Sicherheitskräfte des Freistaates Freeland. All diese Gesetze hatte ich in einer Gesetzessammlung mit Quelle öffentlich gemacht und den Link dazu auch im Forum gepostet. Deswegen kann ich das Anliegen von Gouverneur Vergnon nicht ganz nachvollziehen. Gibt es hier noch ganz andere Gesetze oder sind meine aufgezeigten Gesetze komplett veraltet.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

9

Freitag, 4. August 2006, 08:23

Okay. Mr. Muffleys Code hatte ich noch im alten Forum verbucht, daher dachte ich, dass die entsprechenden Gesetze ebenfalls weg wären.

Ergo haben wir:

Gesetz über Departements
Gesetz über den Umweltschutz
Gesetz über Sponsorship
Gesetz über das Schulwesen
Gesetz über die Sicherheitskräfte

Ich denke mehr gibt es nicht (mehr). Das Gesetz über die Ordnung des Gemeindewesens, dürfte durch das Departementgesetz erledigt sein.

@Muffley.
Sie haben schon seit Ewigkeiten Post. ;)
Salute
Bastian Vergnon


Beiträge: 335

Wohnort: Lyton, Côte de Morbinaux, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

10

Freitag, 4. August 2006, 17:11

Ich habe keinen Hinweis gefunden, aus dem hervorgeht, das das Gesetz zur Ordnung des Gemeindewesens aus dem Jahr 2003 duch irgendein anderes Gesetz ersetzt wurde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (4. August 2006, 17:12)


Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

11

Samstag, 5. August 2006, 13:58

Zitat

Original von Eugene Monroe
Ich habe keinen Hinweis gefunden, aus dem hervorgeht, das das Gesetz zur Ordnung des Gemeindewesens aus dem Jahr 2003 duch irgendein anderes Gesetz ersetzt wurde.


Seltsam. Mir war als wäre es durch ein wie auch immer geartetes Departementgesetz ersetzt worden. Eventuell sollten wir, um sicher zu gehen, ein Entkräftigungsgesetz verabschieden.
Salute
Bastian Vergnon