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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »J. Edward Mullenberry« (3. Dezember 2010, 22:15)
Zitat
Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namen, seines Berufsorts, seiner exakten Berufsbezeichnung und des auszuübenden Berufs, bei der für die Justiz zuständigen Behörden anzumelden.
Zitat
Zudem soll jedem dort aufgeführten Jurist eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Ziffer 1 beginnen soll.
Zitat
Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
Zitat
Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC belangt werden.
Zitat
Original von Doug Hayward
Mr. President,
ich möchte zu Beginn der Debatte einige Fragen an den Einbringer stellen, um bereits zu Beginn mögliche Verständnisprobleme auszuschließen.
1. ad Art. 2, Sec. 1, Ssec 1
Zitat
Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namen, seines Berufsorts, seiner exakten Berufsbezeichnung und des auszuübenden Berufs, bei der für die Justiz zuständigen Behörden anzumelden.
Ist mit dieser Formulierung de Tätigkeitsschwerpunkt des Counselors gemeint? Ansonsten bitte ich um eine alternative Beschrebiung dieses Aspekts.
Sollte dies mit Art. 2, Sec. 1, Ssec. 3 zusammenhängen bitte ich um eine einheitliche Bezeichnung.
Zitat
2. ad Art. 2, Sec. 1, Ssec. 2
Zitat
Zudem soll jedem dort aufgeführten Jurist eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Ziffer 1 beginnen soll.
Ist hiermit gemeint, dass die angemeldeten Juristen fortlaufend beginnend mit der Nummer 1 nummeriert werden sollen, oder ihnen Nummer, wie 1.1, 1.2 etc. zugewiesen werden?
Zitat
3. ad Art. 3, Sec. 1, Ssec. 1
Zitat
Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
An welche Fälle denkt hierbei der Einbringer? Ich bitte hierbei um Beispielfälle bzw. Vorraussetzungen für die Bestellung als Pflichtverteidiger.
Zitat
4. ad Art. 3, Sec. 2, Ssec. 3
Zitat
Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC belangt werden.
Hierbei fehlt die genaue Referanz im USPC. Gemeint sein könnte Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2. Ich bitte dies zu ergänzen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (4. Dezember 2010, 12:44)
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