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Election Management and Registration of Voters Act
ELECTION MANAGEMENT AND REGISTRATION OF VOTERS ACT
Inkraftgetreten am:
11.01.2019
Unterschrieben von Acting President Teresa Ramsey-Prescott
Fifty-Fifth Congress of the United States of Astor
Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of Astor in Congress assembled:
Election Management and Registration of Voters Act
An Act to reform the Confirmation of USEO Leadership and the Electoral Roll.
Section 1 - USEO Leadership Confirmation
(1) Chp. I Sec. 1 Ssc. 4 des Federal Election Act erhält folgende Fassung: Endet die Amtszeit oder ist das Amt vakant, so ist es durch Wahl beider Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit zu besetzen, wobei jedem Mitglied des Kongresses ein Vorschlagsrecht zukommt. Sind mehr als zwei Kandidaten vorgeschlagen, so findet die Wahl im ersten Wahlgang zwischen allen Kandidaten statt, an den sich bei fehlender Mehrheit ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten anschließt, die in einer Kammer die meisten Stimmen erhalten haben. Der Gewählte ist durch den Präsidenten zu ernennen und von diesem auf das Amt zu vereidigen. Vor der Durchführung der Wahl ist allen vorgeschlagenen Kandidaten die Gelegenheit zu einer Vorstellung zu geben, an die sich eine Befragung durch alle Mitglieder des Kongresses anschließt. Die Kandidaten sind dabei zu vereidigen und die Befragung soll ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung und der Vorstellung 96 Stunden betragen, kann aber verlängert werden.
(2) Chp. I Sec. 1 Ssc. 5 des Federal Election Act wird um folgende Bestimmung ergänzt: Der Präsident soll den Speaker of the House und den President of the Senate über die beabsichtigte Ernennung informieren und ihre Einwände gegen eine von ihm vorgeschlagene Person berücksichtigen.
Section 2 - Loss of Rights before the Election
(1) An Chp. II Sec. 1 Ssc. 1 Alt. c wird angefügt: und diese nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl verliert
(2) An Chp. II Sec. 1 Ssc. Alt. c wird angefügt: und diese nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl verliert
(3) An Chp. II Sec. 2 Ssc. 2 wird angefügt: und die auch nicht bis zum Tag vor dem Beginn der Wahl ungültig wird
Section 3 - Electoral Roll
Chp. II Sec. 3 des Federal Election Act wird wie folgt gefasst:
Section 3 – Electoral Roll
(1) Das USEO erstellt zu jeder Wahl ein Wählerverzeichnis.
(2) Aufgenommen werden, getrennt nach Art der Wahlberechtigung, alle zu Beginn des Monats aktiv Wahlberechtigten. Wer das Wahlrecht vor Beginn der Wahl verliert, ist aus der Electoral Roll mit Hinweis auf diesen Umstand zu streichen.
(3) Gegen Einwendungen gegen die Gültigkeit der Wahl wegen der Zulassung oder Nichtzulassung eines Wahlberechtigten kann das USEO vorbringen, dass dieser Umstand vor Beginn der Wahl aus der Electoral Roll ersichtlich war und nicht öffentlich gerügt wurde. Die Einwendung ist dann als unzulässig abzuweisen.
Section 4 - Vice Presidential-Nominee not to be linked with Presidential-Nominee
In Chp. III Sec. 2 Ssc. 1 wird angefügt: Ebenso darf keine ID die Kandidatur mehrerer Personen auf einem Ticket im Sinne von Chp. II Sec. 2 Ssc. 2 unterstützen.
Section 5 - Mandates Reduction in the House of Representatives
Ch. III Sec. 3 Ssec. 7 wird folgendermaßen geändert:
(7) Stünden einem Gewählten gemäß Subsektion 5 mehr als die Hälfte der vergebenen Mandate zu, so wird – davon abweichend – dessen Mandatszahl soweit reduziert, dass der Kandidat nicht mehr Mandate hat als alle anderen Gewählten gemeinsam. Diese Regelung ist alleinig durch das Wahlamt vor der Verkündung des Ergebnisses und nur dann anzuwenden, wenn mehr als zwei Kandidaten gewählt worden sind.
Section 6 - Coming-into force
(1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
(2) Auf eine Wahl, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes angekündigt wurde, finden weiterhin die bis zum Zeitpunkt der Ankündigung geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit die Änderungen von Fristen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Speaker of the House of Representatives
President pro tempore of the Senate