Madam President,
ich melde mich im Auftrage der Präsidentin der Vereinigten Staaten, um die Fragen des Senators für Astoria State zu beantworten.
Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
ad 1)
Durch eigens ernannte Leiter sind derzeit die vier obersten Bundesbehörden (Department of State, Department of Defense, Department of Commerce, Department of Justice), das Executive Office of the White House of the United States, das White House Comunications Office, das Office of the United States Solicitor General sowie die Stellen der Stabschefs der vier Teilstreitkräfte (United States Army, United States Navy, United States Airforce, United States Marine Corps) besetzt.
Alle übrigen Bundesbehörden unterstehen aktuell dem jeweils zuständigen Fachminister bzw. direkt dem Weißen Haus.
ad 2)
Hier ist für die Administration weder erkennbar, welche Behörden genau der Fragesteller mit "Sicherheitsbehörden" meint, noch was er unter einer "adäquaten" Besetzung versteht?
Im Bereich der äußeren Sicherheit arbeiten - wie gesagt - der Secretary of Defense sowie die Stabschefs der vier Teilstreitkräfte, im Bereich der inneren Sicherheit der Attorney General sowie die U.S. Solicitor General. Vollzugsdefizite bei Gesetzen betreffend die äußere oder innere Sicherheit der Vereinigten Staaten in Folge personeller Unterbesetzung der zuständigen Behörden sind der Regierung nicht bekannt.
ad 3)
Eine erschöpfende Ausschreibung sämtlicher theoretisch zu besetzenden Stellen in den Bundesbehörden gibt es bereits seit geraumer Zeit nicht mehr. Es darf wohl als übereinstimmende Erfahrung und Erkenntnis zahlreicher Administrationen gelten, dass solcherlei Ausschreibungen letztlich schlicht zwecklos sind.
Es steht jedem Bürger der Vereinigten Staaten, der sich für eine Einstellung in die Bundesverwaltung als Leiter einer Bundesbehörde interessiert frei, sich jederzeit unter Darlegung seiner Qualifikation und Ziele an den zuständigen Fachminister zu wenden, nach einer Prüfung der Bewerbung würde mit dem Bewerber dann ggf. ein Einplanungsgespräch geführt.
Hauptsächliches Problem bei der Besetzung der Leitungsstellen nachgeordneter Bundesbehörden ist jedoch ganz einfach, dass es für deren Inhaber nur in seltenen Fällen etwas tatsächlich Greifbares und Gewinnbringendes zu tun gäbe. Behördenleiter, die lediglich ihren Titel auf ihrer Visitenkarte führen, nutzen niemandem.
Beispiele für Ausnahmen wären etwa der Leiter des Bundesregisteramtes, des Bundeswahlamtes sowie der Bundesanwaltschaft. Letztgenannte Funktion ist besetzt, die Funktion des Leiters des Bundeswahlamtes etwa wurde zuletzt unter Präsident Marani im November 2012 ausgeschrieben, die Resonanz war - null.
ad 4)
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Kongresses sind weder die Vertreter des Kongresses in der Administration, noch umgekehrt. Auch sind sie keine "Schattenminister", oder Berater der jeweiligen Fachminister. Ihre Aufgabe ist vielmehr die Bündelung und Vertretung besonderer Sachkompetenz auf ihrem Gebiet innerhalb des Kongresses sowie seitens des Kongresses gegenüber der Öffentlichkeit.
Die einzelnen Mitglieder der Administration verfügen jedes über individuelle Beziehungen zu verschiedenen Mitgliedern des Kongresses, mit denen sie nach eigenem Ermessen bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen zusammenarbeiten.
Es liegt nicht im Interesse der Administration, das Plenum des Kongresses und seine sich öffentlich vor den Bürgern der Vereinigten Staaten abspielende Arbeit durch ebenso zahlreiche wie endlose Hinterzimmergespräche, Expertenrunden und dergleichen letztlich abzuwerten. Die Administration bemüht sich um eine intensive und transparente Öffentlichkeitsarbeit, die es jedem Mitglied des Kongresses ermöglicht, sich eine Meinung zu den Vorhaben, Initiativen und Projekten der Administration zu bilden, und diese im Kongress zu vertreten.
ad 5)
Auf Grund der verfassungsmäßig verankerten Teilsouveränität der Staaten beschränkt sich der Beurteilungsspielraum der Bundesregierung allein auf die Frage, ob ein Staat die Voraussetzungen für eine Bundesexekution nach Art. VI, Sec. 4, U.S. Constitution, erfüllt.
Das ist derzeit bei keinem Staat der Fall.