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Andriz

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Samstag, 9. September 2006, 15:18

Aus dem Museum I - Das alte Wahlgesetz in einer ‹berarbeitung aus dem Jahre 2004

Zitat

Wahlgesetz Chan-Sen 2. Entwurf
Allgemeines
Dieses Gesetz regelt die Wahlen für die ƒmter des Gouverneurs bzw. des Senators der Republik Chan-Sen.
II. Aktives und passives Wahlrecht
a. Wahlberechtigt sind alle Bürger Chan-Sens, die ihre Bürgerschaft hier im Forum öffentlich bekannt gemacht haben UND im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind.
b. Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden. Näheres hierzu regelt das astorische Wahlrecht.
III. Dauer einer Legislaturperiode & Herausforderung
a. Wahlen werden durch die Herausforderung des Amtsinhabers durch einen chan-senesischen Bürger eingeleitet, jedoch mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten.
b. Eine Herausforderung erfolgt im Forum von Chan-Sen und wird im allgemeinen Forum von Astor wiederholt, damit die Allgemeinheit auch etwas davon hat.
c. Der Herausforderer erklärt in diesem Vorgang seinen Anspruch auf das Amt, verlangt Wahlen innerhalb von vierzehn bis 21 Tagen (unter Berücksichtigung von Abs.(a) und begründet seine Kandidatur.
d. Erfolgt keine Herausforderung, bleibt dem Amtsinhaber nichts übrig als weiter zu arbeiten. So ist das Leben. Legt ein Amtsinhaber dennoch sein Amt nieder, so ist er verpflichtet dies öffentlich in diesem Forum kund zu tun und die Wahl eines Nachfolgers einzuleiten.
e. Ist der Amtsinhaber inaktiv, d.h. er reagiert nicht auf die Herausforderung, wird die Wahl vom jeweils anderen Amtsträger durchgeführt (Senator organisiert Gouverneurswahl, Gouverneur organisiert Senatorenwahl). Ist dies nicht möglich, ergeht eine Bitte um Amtshilfe an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.
IV. Durchführung und Auswertung einer Wahl
a. Die Wahl erfolgt entsprechend der Vorgaben des astorischen Wahlgesetzes (ß3, ß4) , durchgeführt durch einen unabhängigen Wahlbeobachter.
b. Die ƒmter werden durch eine Personenwahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
V. Wahlkampf
a. Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur in diesem Forum gestattet, nicht jedoch auf den Online-Repräsentanzen der Republik Chan-Sen (Dazu gehört lediglich der Auftritt http://www.chan-sen.net, nicht jedoch die Unterauftritte von Firmen) und ihrer Städte, Kommunen und stattl. Einrichtungen.
b. Jeder Kandidat bekommt für die Dauer des Wahlkampfes auf dem Regierungsserver Serverplatz zur Verfügung gestellt. Die Wahlkampfauftritte sind als solche zu kennzeichnen. Auf der Startseite Chan-Sens wird auf die Auftritte der Kandidaten gleichberechtigt hingewiesen.
c. Für Werbung in den Medien von Chan-Sen und Astor ist jeder Kandidat selbst zuständig.
VI. Gültigkeit
Dieses Gesetz tritt nach einer Aussprache im Forum in Kraft
Hong Nam, Chan-Sen, 21.01.2004

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Andriz

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Samstag, 9. September 2006, 15:29

Hier eine spätere und seriösere Version des Wahlgesetzes:

Zitat

Horatio Nunokawa', 0, '', 1101646050, 'Wahlgesetz Chan-Sen II 1.Entwurf


I. Allgemeines

Dieses Gesetz regelt die Wahlen für die ƒmter des Gouverneurs bzw. des Senators der Republik Chan-Sen.


II. Aktives und passives Wahlrecht

a. Wahlberechtigt sind alle Bürger Chan-Sens, die ihre Bürgerschaft hier im Forum öffentlich bekannt gemacht haben und im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind.

b. Passives Wahlrecht besitzen diejenigen Bürger Chan-Sens die mehr als 21 Tage astorische Staatsbürgen sind und sich im Forum bzw. im Bürgerregister der VSA sich vor mehr als 14 Tage in Chan-Sen gemeldet haben.

b. Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden. Näheres hierzu regelt das astorische Wahlrecht.


III. Dauer einer Legislaturperiode & Herausforderung

a. Wahlen werden durch die Herausforderung des Amtsinhabers durch einen chan-senesischen Bürger eingeleitet, jedoch mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten.

b. Eine Herausforderung erfolgt im Forum von Chan-Sen (und wird im allgemeinen Forum von Astor wiederholt, damit die Allgemeinheit auch etwas davon hat) kommt weg

c. Der Herausforderer erklärt in diesem Vorgang seinen Anspruch auf das Amt, verlangt Wahlen innerhalb von den nächsten sieben bis 21 Tagen (unter Berücksichtigung von Abs.(a) und begründet seine Kandidatur.

d. Erfolgt keine Herausforderung, bleibt der Amtsinhaber für die nächsten drei Monate in seinem Amt bestätigt (So ist das Leben) überflüssig.

e. Legt ein Amtsinhaber (dennoch) kommt weg sein Amt nieder, so ist er verpflichtet dies öffentlich in diesem Forum kund zu tun und die Wahl eines Nachfolgers einzuleiten.

e. Ist der Amtsinhaber inaktiv, d.h. er reagiert nicht auf die Herausforderung, wird die Wahl vom jeweils anderen Amtsträger durchgeführt (Senator organisiert Gouverneurswahl, Gouverneur organisiert Senatorenwahl). (Ist dies nicht möglich, ergeht eine Bitte um Amtshilfe an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor) kommt weg


IV. Proklamation des Gouverneursamt

a. Sollte die Posten des Gouverneur und des Senators nicht bekleidet sein und keine Bundeskommisar ist aktiv, darf sich ein Mitglied der Bürgerversammlung zum Gouverneur proklamieren

b. Durch ein Veto innerhalb der nächsten 60 Stunden kann die Proklamation gestoppt werden. Der Kandidat wurde abgelehnt und darf sich nicht mehr proklamieren

c. Sollten sich die Mitglieder nicht einige werden wer sich zum Gouverneur proklamiert, müssen sie beim Präsident der Vereinigten Staaten von Astor eine Bundeskommisar beantragen, der die Wahl eines Gouverneurs einleitet

d. Ein proklamierter Gouverneur kann durch eine Herausforderung stets zur Wahl gelenkt werden. Gewinnt der die Wahl legitimiert er sein Amt für die nächsten drei Monaten

e. Proklamation für das Amt des Senators ist nicht verfassungsgemäß


V. Durchführung und Auswertung einer Wahl

a. Die Wahl erfolgt im bundesstaatlichen Wahlamt geheim

b. Auf Antrag mehrere Bürger kann die Wahl auch im dafür vorgesehen Forum öffentlich abgehalten werden

c. Die ƒmter werden durch eine Personenwahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.


VI. Wahlkampf

a. Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur in diesem Forum gestattet, nicht jedoch auf den Online-Repräsentanzen der Republik Chan-Sen (Dazu gehört lediglich der Auftritt http://www.chan-sen.net, nicht jedoch die Unterauftritte von Firmen) und ihrer Städte, Kommunen und stattl. Einrichtungen.

b. Jeder Kandidat bekommt für die Dauer des Wahlkampfes auf dem Regierungsserver Serverplatz zur Verfügung gestellt. Die Wahlkampfauftritte sind als solche zu kennzeichnen. Auf der Startseite Chan-Sens wird auf die Auftritte der Kandidaten gleichberechtigt hingewiesen.

c. Für Werbung in den Medien von Chan-Sen und Astor ist jeder Kandidat selbst zuständig.


VII. Amtseid und Amtseinführung

a. Der Wahlsieger wird vom jeweils anderen Amtsinhaber bzw. Bundeskommisar in sein Amt eingeführt.

b. Gewählte oder proklamierte Amtspersonen vor dem Antritt ihres Postens folgenden Amtseid zu leisten:

ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahr genehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und nur auf das Wohl Chan-Sen¥s bedacht bin"


VIII. Misstrauensantrag und Amtsenthebung

a. Sollte ein Amtsinhaber inaktiv sein oder grob gegen den Willen der Bürger handeln, haben die Bürger die Möglichkeit ihn seines Amtes zu entheben.

b. Ist ein Amtsinhaber innerhalb von 21 Tage nicht aktiv im Forum tätig gewesen, darf ein Amtenthebungsverfahren eingeleitet werden

c. Sollten der Amtsinhaber grob gegen den Volkswillen handeln, müssen die Bürger ein Amtsenthebungsverfahren schriftlich begründen

d. Reichen º der anwesenden Mitglieder der Bürgerversammlung einen Antrag auf Entlassung des Gouverneurs bzw. des Senators ein, wird ein Misstrauensvotum eingeleitet

e. Stimmen æ der anwesenden Bürger dem Amtsträger das Misstrauen aus, muss dieser innerhalb von sieben Tage seinen Rücktritt erklären oder wird aus diesem entlassen

f. Danach sollten unverzüglich Neuwahlen durch den jeweils andere Amtsträger angesetzt werden


IX. Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt nach einer Aussprache im Forum in Kraft

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Samstag, 9. September 2006, 15:31

Ebenselbiges während der Aussprache:

Zitat

Wahlgesetz Chan-Sen 2.Vorlage 2.Entwurf


I. Allgemeines

Dieses Gesetz regelt die Wahlen für die ƒmter des Gouverneurs bzw. des Senators der Republik Chan-Sen.


II. Aktives und passives Wahlrecht

a. Wahlberechtigt sind alle Bürger Chan-Sens, die ihre Bürgerschaft hier im Forum öffentlich bekannt gemacht haben und im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind.

b. Passives Wahlrecht besitzen diejenigen Bürger Chan-Sens die mehr als 21 Tage astorische Staatsbürgen sind und sich im Forum bzw. im Bürgerregister der VSA sich vor mehr als 14 Tage in Chan-Sen gemeldet haben.

b. Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden. Näheres hierzu regelt das astorische Wahlrecht.


III. Dauer einer Legislaturperiode & Herausforderung

a. Wahlen werden durch die Herausforderung des Amtsinhabers durch einen chan-senesischen Bürger eingeleitet, jedoch mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten.

b. Eine Herausforderung erfolgt im Forum von Chan-Sen (und wird im allgemeinen Forum von Astor wiederholt, damit die Allgemeinheit auch etwas davon hat)

e. Der Herausforderer erklärt in diesem Vorgang seinen Anspruch auf das Amt, verlangt Wahlen innerhalb von den nächsten sieben (vierzehn) bis 21 Tagen (unter Berücksichtigung von Abs.(a) und begründet seine Kandidatur.

d. Erfolgt keine Herausforderung, bleibt der (dem) Amtsinhaber für die nächsten drei Monate in seinem Amt bestätigt (nichts übrig als weiter zu arbeiten. So ist das Leben)

e. Legt ein Amtsinhaber (dennoch) sein Amt nieder, so ist er verpflichtet dies öffentlich in diesem Forum kund zu tun und die Wahl eines Nachfolgers einzuleiten.

e. Ist der Amtsinhaber inaktiv, d.h. er reagiert nicht auf die Herausforderung, wird die Wahl vom jeweils anderen Amtsträger durchgeführt (Senator organisiert Gouverneurswahl, Gouverneur organisiert Senatorenwahl). (Ist dies nicht möglich, ergeht eine Bitte um Amtshilfe an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor)

IV. Proklamation des Gouverneursamt
a. Sollte die Posten des Gouverneur und des Senators nicht bekleidet sein und keine Bundeskommisar ist aktiv, darf sich ein Mitglied der Bürgerversammlung zum Gouverneur proklamieren
b. Durch ein Veto innerhalb der nächsten 60 Stunden kann die Proklamation gestoppt werden. Der Kandidat wurde abgelehnt und darf sich nicht mehr proklamieren
c. Sollten sich die Mitglieder nicht einige werden wer sich zum Gouverneur proklamiert, müssen sie beim Präsident der Vereinigten Staaten von Astor eine Bundeskommisar beantragen, der die Wahl eines Gouverneurs einleitet
d. Ein proklamierter Gouverneur kann durch eine Herausforderung stets zur Wahl gelenkt werden. Gewinnt der die Wahl legitimiert er sein Amt für die nächsten
drei Monaten
e. Proklamation für das Amt des Senators ist nicht verfassungsgemäß


V. Durchführung und Auswertung einer Wahl

a. Die Wahl erfolgt im bundesstaatlichen Wahlamt geheim (entsprechend der Vorgaben des astorischen Wahlgesetzes (ß3, ß4) , durchgeführt durch einen unabhängigen Wahlbeobachter).

b. Auf Antrag mehrere Bürger kann die Wahl auch im dafür vorgesehen Forum öffentlich abgehalten werden

c. Die ƒmter werden durch eine Personenwahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.


VI. Wahlkampf

a. Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur in diesem Forum gestattet, nicht jedoch auf den Online-Repräsentanzen der Republik Chan-Sen (Dazu gehört lediglich der Auftritt http://www.chan-sen.net, nicht jedoch die Unterauftritte von Firmen) und ihrer Städte, Kommunen und stattl. Einrichtungen.

b. Jeder Kandidat bekommt für die Dauer des Wahlkampfes auf dem Regierungsserver Serverplatz zur Verfügung gestellt. Die Wahlkampfauftritte sind als solche zu kennzeichnen. Auf der Startseite Chan-Sens wird auf die Auftritte der Kandidaten gleichberechtigt hingewiesen.

c. Für Werbung in den Medien von Chan-Sen und Astor ist jeder Kandidat selbst zuständig.

VII. Amtseid und Amtseinführung
a. Der Wahlsieger wird vom jeweils anderen Amtsinhaber bzw. Bundeskommisar in sein Amt eingeführt.
b. Gewählte oder proklamierte Amtspersonen vor dem Antritt ihres Postens folgenden Amtseid zu leisten:

ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahr genehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und nur auf das Wohl Chan-Sen¥s bedacht bin"


VIII. Misstrauensantrag und Amtsenthebung
a. Sollte ein Amtsinhaber inaktiv sein oder grob gegen den Willen der Bürger handeln, haben die Bürger die Möglichkeit ihn seines Amtes zu entheben.
b. Ist ein Amtsinhaber innerhalb von 21 Tage nicht aktiv im Forum tätig gewesen, darf ein Amtenthebungsverfahren eingeleitet werden

c. Sollten der Amtsinhaber grob gegen den Volkswillen handeln, müssen die Bürger ein Amtsenthebungsverfahren schriftlich begründen

d. Reichen º der anwesenden Mitglieder der Bürgerversammlung einen Antrag auf Entlassung des Gouverneurs bzw. des Senators ein, wird ein Misstrauensvotum eingeleitet
e. Stimmen æ der anwesenden Bürger dem Amtsträger das
Misstrauen aus, muss dieser innerhalb von sieben Tage seinen Rücktritt erklären oder wird aus diesem entlassen
f. Danach sollten unverzüglich Neuwahlen durch den jeweils andere Amtsträger angesetzt werden


IX. Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt nach einer Aussprache im Forum in Kraft

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Samstag, 9. September 2006, 15:33

Letzte, verabschiedete Version

Zitat

Chan-Senesisches Wahlgesetz', 1102090504, 'Chan-Senesisches Wahlgesetz
[SIZE=1]2.Ausarbeitung [/SIZE]



I. Allgemeines

Dieses Gesetz regelt die Wahlen für die ƒmter des Gouverneurs bzw. des Senators der Republik Chan-Sen. Mit seinem Inkrafttreten löst diese Gesetz das bisher bestehende Wahlgesetz für Chan-Sen ab.


II. Aktives und passives Wahlrecht

a. Wahlberechtigt sind alle Bürger Chan-Sens, die ihre Bürgerschaft hier im Forum öffentlich bekannt gemacht haben und im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind.

b. Passives Wahlrecht besitzen diejenigen Bürger Chan-Sens die mehr als 21 Tage astorische Staatsbürgen sind und sich im Forum bzw. im Bürgerregister der VSA sich vor mehr als 14 Tage in Chan-Sen gemeldet haben.

b. Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden. Näheres hierzu regelt das astorische Wahlrecht.


III. Dauer einer Legislaturperiode & Herausforderung

a. Wahlen werden durch die Herausforderung des Amtsinhabers durch einen chan-senesischen Bürger eingeleitet, jedoch mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten.

b. Eine Herausforderung erfolgt im Forum von Chan-Sen.

e. Der Herausforderer erklärt in diesem Vorgang seinen Anspruch auf das Amt, verlangt Wahlen innerhalb von den nächsten sieben bis 21 Tagen (unter Berücksichtigung von Abs.(a) und begründet seine Kandidatur.

d. Erfolgt keine Herausforderung, bleibt der Amtsinhaber für die nächsten drei Monate in seinem Amt bestätigt.

e. Legt ein Amtsinhaber sein Amt nieder, so ist er verpflichtet dies öffentlich in diesem Forum kund zu tun und die Wahl eines Nachfolgers einzuleiten.

e. Ist der Amtsinhaber inaktiv, d.h. er reagiert nicht auf die Herausforderung, wird die Wahl vom jeweils anderen Amtsträger durchgeführt.


IV. Proklamation des Gouverneursamt

a. Sollte die Posten des Gouverneur und des Senators nicht bekleidet sein und keine Bundeskommisar ist aktiv, darf sich ein Mitglied der Bürgerversammlung zum Gouverneur proklamieren.

b. Durch ein Veto innerhalb der nächsten 60 Stunden kann die Proklamation gestoppt werden. Der Kandidat wurde abgelehnt und darf sich nicht mehr proklamieren.

c. Sollten sich die Mitglieder nicht einige werden wer sich zum Gouverneur proklamiert, müssen sie beim Präsident der Vereinigten Staaten von Astor eine Bundeskommisar beantragen, der die Wahl eines Gouverneurs einleitet.

d. Ein proklamierter Gouverneur kann durch eine Herausforderung stets zur Wahl gelenkt werden. Gewinnt der die Wahl legitimiert er sein Amt für die nächsten drei Monate.

e. Proklamation für das Amt des Senators ist nicht verfassungsgemäß.


V. Durchführung und Auswertung einer Wahl

a. Die Wahl erfolgt geheim im bundesstaatlichen Wahlamt.

b. Auf Antrag mehrere Bürger kann die Wahl auch im dafür vorgesehen Forum öffentlich abgehalten werden.

c. Die ƒmter werden durch eine Personenwahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.


VI. Wahlkampf

a. Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur in diesem Forum gestattet, nicht jedoch auf den Online-Repräsentanzen der Republik Chan-Sen (Dazu gehört lediglich der Auftritt http://www.chan-sen.net, nicht jedoch die Unterauftritte von Firmen) und ihrer Städte, Kommunen und staatlichen Einrichtungen.

b. Jeder Kandidat bekommt für die Dauer des Wahlkampfes auf dem Regierungsserver Serverplatz zur Verfügung gestellt. Die Wahlkampfauftritte sind als solche zu kennzeichnen. Auf der Startseite Chan-Sens wird auf die Auftritte der Kandidaten gleichberechtigt hingewiesen.

c. Für Werbung in den Medien von Chan-Sen und Astor ist jeder Kandidat selbst zuständig.


VII. Amtseid und Amtseinführung

a. Der Wahlsieger wird vom jeweils anderen Amtsinhaber bzw. Bundeskommisar in sein Amt eingeführt.

b. Gewählte oder proklamierte Amtspersonen haben vor dem Antritt ihres Postens folgenden Amtseid zu leisten:

ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahrnehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und nur auf das Wohl Chan-Sens bedacht bin"


VIII. Misstrauensantrag und Amtsenthebung

a. Sollte ein Amtsinhaber inaktiv sein oder grob gegen den Willen der Bürger handeln, haben die Bürger die Möglichkeit ihn seines Amtes zu entheben.

b. Ist ein Amtsinhaber innerhalb von 21 Tage nicht aktiv im Forum tätig gewesen, darf ein Amtenthebungsverfahren eingeleitet werden.

c. Sollten der Amtsinhaber grob gegen den Volkswillen handeln, müssen die Bürger ein Amtsenthebungsverfahren schriftlich begründen.

d. Reichen º der anwesenden Mitglieder der Bürgerversammlung einen Antrag auf Entlassung des Gouverneurs bzw. des Senators ein, wird ein Misstrauensvotum eingeleitet.

e. Sprechen æ der anwesenden Bürger dem Amtsträger das Misstrauen aus, muss dieser innerhalb von sieben Tage seinen Rücktritt erklären oder wird aus diesem entlassen.

f. Danach sollten unverzüglich Neuwahlen durch den jeweils anderen Amtsträger angesetzt werden.


IX. Gültigkeit

Dieses Gesetz tritt nach einer Aussprache im Forum in Kraft.




[SIZE=3]Konstantin S. Yamamodo [/SIZE]
[SIZE=1]Bundeskommisar für Chan-Sen[/SIZE]


Hong Nam, 03.12.2004, 17:15

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Samstag, 9. September 2006, 15:35

Dann kam mein Großcousin und meckerte:

Zitat

RE: Chan-Senesisches Wahlgesetz', 1102130388, 'Ich bin etwas übermüdet, möchte aber dennoch einige Kleinigkeiten anmerken - wie mein Onkel zuvor werde auch ich dies in möglichst geschmacklosen Farben tun.

Zitat

Original von Konstantin S. Yamamodo
Chan-Senesisches Wahlgesetz
[SIZE=1]2.Ausarbeitung [/SIZE]

II. Aktives und passives Wahlrecht

a. Wahlberechtigt sind alle Bürger Chan-Sens, die [[[streichen: ihre Bürgerschaft hier im Forum öffentlich bekannt gemacht haben und]]] im Bürgerregister der Vereinigten Staaten von Astor in Chan-Sen gemeldet sind.

b. Beschreiben Sie in A und B nicht praktisch das gleiche? Wahlberechtigt und passives Wahlrecht überdecken sich gegeneseitig... Passives Wahlrecht besitzen diejenigen Bürger Chan-Sens die mehr als 21 Tage astorische Staatsbürgen sind und sich im Forum bzw. im Bürgerregister der VSA sich vor mehr als 14 Tage in Chan-Sen gemeldet haben.

b. Das aktive und passive Wahlrecht kann in Folge einer erfolgten Verurteilung des Bürgers entzogen werden. Näheres hierzu regelt das astorische Wahlrecht.
Naja, wir verweisen also auf uns selbst, d.h. das Wahlrecht verweist auf das Wahlrecht...


III. Dauer einer Legislaturperiode & Herausforderung

a. Wahlen werden durch die Herausforderung des Amtsinhabers durch einen chan-senesischen Bürger eingeleitet, jedoch mit einem zeitlichen Abstand von mindestens drei Monaten. Zeitlicher Abstand zu was? Zur Einleitung? Ich weiss ja, wie es gemeint ist, aber nichtsdestotrotz ist die Formulierung im alten Wahlgesetz einfacher und unmissverständlicher

b. Eine Herausforderung erfolgt im Forum von Chan-Sen.

e. Der Herausforderer erklärt in diesem Vorgang seinen Anspruch auf das Amt, verlangt Wahlen innerhalb von den nächsten sieben bis 21 Tagen (unter Berücksichtigung von Abs.(a) und begründet seine Kandidatur.

d. Erfolgt keine Herausforderung, bleibt der Amtsinhaber für die nächsten drei Monate in seinem Amt bestätigt. Nö, ganz schwierig."Verlängert sich das Amt solange, bis eine Herausforderung ausgesprochen wird... oder so.

e. Legt ein Amtsinhaber sein Amt nieder, so ist er verpflichtet dies öffentlich in diesem Forum kund zu tun und die Wahl eines Nachfolgers einzuleiten.

e. Ist der Amtsinhaber inaktiv, d.h. er reagiert nicht auf die Herausforderung, wird die Wahl vom jeweils anderen Amtsträger durchgeführt.

Wir sollten das Amt des Bundeskomissars hier zumindest erwähnen.

IV. Proklamation des Gouverneursamt

a. Sollte die Posten des Gouverneur und des Senators nicht bekleidet sein und keine Bundeskommisar ist aktiv, darf sich ein Mitglied der Bürgerversammlung zum Gouverneur proklamieren.

b. Durch ein Veto innerhalb der nächsten 60 Stunden kann die Proklamation gestoppt werden. Der Kandidat wurde abgelehnt und darf sich nicht mehr proklamieren.
Durch ein Veto von wem?

c. Sollten sich die Mitglieder nicht einige Vertipper werden wer sich zum Gouverneur proklamiert, müssen sie beim Präsident der Vereinigten Staaten von Astor eine Bundeskommisar beantragen, der die Wahl eines Gouverneurs einleitet.
Aber kann dieser Komissar nicht auch von der Zentralregierung eingesetzt werden, ohne Anfrage aus dem Bundesland?

d. Ein proklamierter Gouverneur kann durch eine Herausforderung stets zur Wahl gelenkt werden. Gewinnt der die Wahl legitimiert er sein Amt für die nächsten drei Monate. okay

e. Proklamation für das Amt des Senators ist nicht verfassungsgemäß.


V. Durchführung und Auswertung einer Wahl

a. Die Wahl erfolgt geheim im bundesstaatlichen Wahlamt.

b. Auf Antrag mehrere vertipper Bürger kann die Wahl auch im dafür vorgesehen Forum öffentlich abgehalten werden.

c. Die ƒmter werden durch eine Personenwahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.


VI. Wahlkampf

a. Wahlwerbung ist im Wahlkampf nur in diesem Forum gestattet, nicht jedoch auf den Online-Repräsentanzen der Republik Chan-Sen (Dazu gehört lediglich der Auftritt http://www.chan-sen.net, nicht jedoch die Unterauftritte von Firmen) und ihrer Städte, Kommunen und staatlichen Einrichtungen.

b. Jeder Kandidat bekommt für die Dauer des Wahlkampfes auf dem Regierungsserver Serverplatz zur Verfügung gestellt. Die Wahlkampfauftritte sind als solche zu kennzeichnen. Auf der Startseite Chan-Sens wird auf die Auftritte der Kandidaten gleichberechtigt hingewiesen.

c. Für Werbung in den Medien von Chan-Sen und Astor ist jeder Kandidat selbst zuständig.

Jeder Kandidat hat seine Wahlkampffinanzierung in der Vollversammlung offen zu legen.

VII. Amtseid und Amtseinführung

a. Der Wahlsieger wird vom jeweils anderen Amtsinhaber bzw. Bundeskommisar in sein Amt eingeführt.


b. Gewählte oder proklamierte Amtspersonen haben vor dem Antritt ihres Postens folgenden Amtseid zu leisten:

ÑIch schwöre, dass ich die Verantwortung gegenüber dem chan-senesischen Volk wahrnehme, es vor Ungerechtigkeit schütze, Verfassung und Gesetze wahre und nur auf das Wohl Chan-Sens bedacht bin"
D.h. Astor ist ihm gefälligst egal zu sein? Hmmmm


VIII. Misstrauensantrag und Amtsenthebung

a. Sollte ein Amtsinhaber inaktiv sein oder grob gegen den Willen der Bürger handeln, haben die Bürger die Möglichkeit ihn seines Amtes zu entheben.

b. Ist ein Amtsinhaber innerhalb von 21 Tage nicht aktiv im Forum tätig gewesen, darf ein Amtenthebungsverfahren eingeleitet werden.

c. Sollten der Amtsinhaber grob gegen den Volkswillen handeln, müssen die Bürger ein Amtsenthebungsverfahren schriftlich begründen.

d. Reichen º der anwesenden Mitglieder der Bürgerversammlung einen Antrag auf Entlassung des Gouverneurs bzw. des Senators ein, wird ein Misstrauensvotum eingeleitet.

e. Sprechen æ der anwesenden Bürger dem Amtsträger das Misstrauen aus, muss dieser innerhalb von sieben Tage seinen Rücktritt erklären oder wird aus diesem entlassen.

f. Danach sollten unverzüglich Neuwahlen durch den jeweils anderen Amtsträger angesetzt werden.

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