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1

Montag, 20. Oktober 2014, 21:58

2014/10/4 Laurentiana State Bank Bill




Honorable Members of the General Court,

Der angefügte Entwurf von Governor Parsons steht zur Aussprache.

Ich setze vorerst eine Frist von 96 Stunden.
Der Antragsteller wird eingeladen, ein eingehendes Statement abzugeben.


Mike Barlow
Speaker


Laurentiana State Bank Bill

Article 1 - Purpose and Citation of the Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Gründung der Bank of Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Laurentiana State Bank Act.

Article 2 - Legal Form, Purpose
(1) Die Bank of Laurentiana ist eine selbständige Anstalt des staatlichen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Octavia.
(2) Zweck der Bank ist der gewinnorientierte Betrieb einer Universalbank, die nach anerkannten Bankgrundsätzen bankübliche Geschäfte tätigt.
(3) Die Bank fördert die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Staates Laurentiana und insbesondere Unternehmensneugründungen und bestehende Unternehmen, die auf dem Gebiet innovativer Technologien tätig sind, und sie berücksichtigt dabei besonders die Bedürfnisse seiner Bevölkerung.

Article 3 - Business Circle, Funding, and Government Guarantee
(1) Der Geschäftskreis erstreckt sich schwergewichtig auf den Staat Laurentiana.
(2) Der Staat Laurentiana stellt das gemäss den banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen und für die Geschäftsentwicklung erforderliche Grundkapital zur Verfügung. Die Bank erstattet dabei dem Staat dessen marktgerechte Refinanzierungskosten.
(3) Der Staat Laurentiana haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen. Davon ausgenommen sind Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften der Bank.

Article 4 - Organization
(1) Die Organe der Bank sind der Bankrat, die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle.
(2) Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, die für eine Amtszeit von einem Jahr auf Antrag des Gouverneurs vom General Court gewählt werden. Dem Bankrat obliegt die oberste Leitung der Bank und die Überwachung der Geschäftsleitung.
(3) Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die vom Gouverneur auf Antrag des Bankrates ernannt werden. Der Geschäftsleitung obliegt die gesamte Führung der Geschäfte. Näheres regelt der Bankrat durch Beschluss.
(4) Der Gouverneur beauftragt eine anerkannte Revisionsstelle mit der Prüfung, ob die Buchhaltung und die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Übrigen gelten die banken- und börsenrechtlichen Bestimmungen zur Revision.

Article 5 - Supervision
(1) Der Gouverneur genehmigt das Geschäfts- und Organisationsreglement der Bank und die Entschädigungen des Bankrates und der Geschäftsleitung.
(2) Der General Court legt nach Anhörung des Bankrates die Höhe des Grundkapitals fest, beschliesst im Rahmen von Article 6 über die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Mitglieder des Bankrates.
(3) Gouverneur und General Court können jederzeit und unabhängig voneinander durch eine selbst gewählte anerkannte Revisionsstelle eine besondere Untersuchung der Geschäftstätigkeit der Bank veranlassen.

Article 6 - Appropriation of Profits
(1) Die Jahresrechnung ist nach den bankenrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
(2) Der für die Gewinnausschüttung massgebende Betrag ergibt sich aus dem Jahresgewinn und der Zuweisung an die Reserven für allgemeine Bankrisiken abzüglich der Verzinsung des Grundkapitals. Das Ziel eines Eigenkapitaldeckungsgrades von mindestens 165% ist mitzuberücksichtigen.

Article 7 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mike Barlow« (21. Oktober 2014, 15:58) aus folgendem Grund: Aktualisierung des Entwurfs


Mosby M. Parsons

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2

Montag, 20. Oktober 2014, 22:43

Mr. Speaker
Honorable Members of the General Court

Mit diesem Gesetz wird eine staatliche Bank gegründet, die Bank of Laurentiana. Bei dieser Gründung geht es insbesondere darum, die Finanzierung von bestehenden und neu zu gründenden Unternehmungen in Laurentiana sicherzustellen, insbesondere von solchen, welche der Modernisierung Laurentianas dienlich sind.

Die Bank verfügt über eine Staatsgarantie. Die Gewinne der Bank werden, soweit für das Gedeihen der Bank nicht abträglich, der Staatskasse zugeführt.

Hier geht es nicht darum, der Bankenwelt einen zusätzlichen Player zuzuführen, der mit riskanten Spekulationen eine Gewinnmaximierung für seine Aktionäre herbeiführen will. Hier geht es darum, für die Modernisierung Laurentianas in der Zukunft unabhängig von privaten Banken über ein Kreditinstitut zu verfügen, das die nötigen Geldmittel für diese Modernisierung bereitstellt.

Ich bitte Sie, der Bill zuzustimmen.
Mosby M. Parsons

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Sarah Jones

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3

Montag, 20. Oktober 2014, 22:46

Mr. Speaker,
Ich werde der Bill zustimmen
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Dominic Stone

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4

Dienstag, 21. Oktober 2014, 11:46

Mr. Speaker,

eine staatliche Bank zur Unterstüzung von (Jung-)Unternehmern im eigenen Staat hat sich schon vor langer Zeit in Peninsula gut gemacht. Ich unterstütze daher auch diesen Vorstoß.

Ist die Amtszeit der Geschäftsleitung unbegrenzt? Und haben alle 3 Geschäftsleiter die selben Befugnisse?

Mosby M. Parsons

U.S. Citizen

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5

Dienstag, 21. Oktober 2014, 12:38

Mr. Speaker

Ich habe gedacht, dass solche Fragen durch den Bankrat mittels eines Organisationsreglementes geregelt werden. Ist es gewüscht, diesbezügliche Regelungen direkt ins Gesetz aufzunehmen?
Mosby M. Parsons

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Dominic Stone

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6

Dienstag, 21. Oktober 2014, 12:46

Mr. Speaker,

habe ich prinzipiell kein Problem damit, würde es aber mit ins Gesetz aufnehmen, etwa:

Zitat

(3) Die Geschäftsleitung besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die vom Gouverneur auf Antrag des Bankrates ernannt werden. Der Geschäftsleitung obliegt die gesamte Führung der Geschäfte. Näheres regelt der Bankrat durch Beschluss.

Mosby M. Parsons

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7

Dienstag, 21. Oktober 2014, 14:15

Mr. Speaker

Ich würde den Vorschlag von Mr. Stone aufnehmen. Muss ich jetzt a) das gesamte abgeänderte Gesetz mit einem Folgepost noch einmal hier hereinstellen, oder b) genügt dieser Hinweis hier oder c) kann ich das Gesetz im Eingangspost korrigieren?
Mosby M. Parsons

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Dominic Stone

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8

Dienstag, 21. Oktober 2014, 15:39

Mr. Speaker,

zu meiner Zeit als Speaker hätte der Hinweis hier gereicht, aber da dies nicht explizit in den Standing Rules geklärt ist, obliegt das wohl dem jeweiligen Speaker.

Sarah Jones

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9

Dienstag, 21. Oktober 2014, 15:41

Mr. Speaker,
Das sollte man mal festschreiben.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Zu meiner Zeit hat das auch gereicht.
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10

Dienstag, 21. Oktober 2014, 15:58

Honorable Members of the General Court,

wie Mr. Stone bereits korrekt festgestellt hat, gibt es hierzu keine Regelung in den Standing Rules.
Als Speaker genügt mir eine klare Formulierung der Änderung und falls diese nicht vom Antragsteller kommt, eine entsprechende Bestätigung die Änderung aufzunehmen durch den Antragsteller.

Ich trage dann die Änderung selbst in den Eingangspost ein und teile dies entsprechend mit.

Der Änderungsvorschlag von Mr. Stone wurde übernommen.

Mosby M. Parsons

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11

Dienstag, 21. Oktober 2014, 16:07

Mr. Speaker

Ich danke für die Klarstellung und Erledigung.
Mosby M. Parsons

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12

Mittwoch, 22. Oktober 2014, 15:44

Mr. Speaker,

ich gebe offen und ehrlich zu: Allzu glücklich bin ich mit der Vorstellung einer auf dem freien Kapitalmarkt aktiven staatlichen Bank eigentlich nicht. Nur hat uns andererseits auch die Erfahrung gelehrt, dass das Berufsethos unter Bankern leider nur ähnlich "eingeschränkt" verbreitet ist wohl auch unter etwa Ärzten oder Rechtsanwälten. (Man stelle sich nur einmal vor, dieser Testar säße nicht im Kittchen, sondern könnte weiter sein Privatbakhaus leiten! "Gute Nacht Johanna!", kann ich da nur sagen ... ) Kredite für Unternehmensgründungen sowie nachhaltige Investitionen des Staates Laurentiana müssen zu seriösen und verlässlichen Konditionen verfügbar sein. Von daher werde ich diesem Gesetzesvorschlag - wenn auch nicht ganz leichten Herzens - zustimmen.

Mosby M. Parsons

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13

Mittwoch, 22. Oktober 2014, 16:25

Mr. Speaker

Ja, man kann darüber diskutieren, ob es Aufgabe des Staates ist, eine Bank zu betreiben. Ganz zuerst dachte ich an eine Landwirtschaftliche Kreditkasse für Laurentiana. Dann fand ich, dass eigentlich ja nicht nur die Landwirtschaft günstige Kredite braucht, sondern ebenso zukunftsträchtige Unternehmen welcher Art auch immer. Und warum eigentlich nicht auch die Bevölkerung selbst. So kam ich schliesslich zur Universalbank. Wenn diese ihre Gewinne dann noch an die Staatskasse abführt, umso besser.

Es scheint mir wichtig, dass der Staat bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben, die ihn in ein neues Technologiezeitalter - und das liegt vor uns, Honorable Members of the General Court - führen wird, von privaten Banken so weit als möglich unabhängig wird. Deshalb die Bank of Laurentiana.
Mosby M. Parsons

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14

Samstag, 25. Oktober 2014, 16:35




Honorable Members of the General Court,

die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmung wird zeitnah eingeleitet.

Mike Barlow
Speaker