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Zoey Voerman

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1

Donnerstag, 4. Februar 2016, 13:04

S. 2016-021: Acting Presidency Amendment Bill




OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
Capitol Hill, Astoria City on the 4th of February, 2016



Honorable Members of Congress!

Sen. John W. O'Neill from Laurentiana, hat den angehängten Entwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprache dauert vorerst 96 Stunden und wird bei Bedarf verlängert oder verkürzt.






_____________________
Zoey Voerman
Vice President of Congress





Acting Presidency Amendment Bill

Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution

Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
    Acting Presidency
    (1) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
    (2) Sind aufgrund eines Gesetzes andere Amtsträger zur kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufen, so gilt Absatz 1 entsprechend.
Section 2 - Coming into Force
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.

John W. O'Neill

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2

Freitag, 5. Februar 2016, 09:46

Madam President,

der von mir vorgeschlagene Verfassungszusatz soll Regelungen für den Fall aufstellen, dass der Speaker, der President of the Senate oder eine andere berufene Person die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten wahrnimmt und dies mit etwaigen Pflichten und Aufgaben in einer anderen Staatsgewalt - wie dem Kongress - kollidiert.

Ich verspreche mit davon eine klare Durchsetzung der Gewaltenteilung für einen der seltenen Fälle, dass sie durch die vorgesehenen Vertretungsregeln durchbrochen wird. Niemand sollte gleichzeitig die Exekutive der Vereinigten Staaten führen und in exponierter Stelle zur Führung beispielsweise des Kongresses der Vereinigten Staaten gehören. Es ist evident, dass für die Dauer des Vertretungszustandes nur ein Amt - die des Präsidenten der Vereinigten Staaten - ausgeübt wird. Gerade im Kongress gibt es weitreichende Vertretungsregelungen, sodass die Arbeitsfähigkeit der Legislative nicht beeinträchtigt wird.

Außerdem ist auf diesem Wege eine verfassungsrechtliche Grundlage für den Presidential Succession Act geschaffen, der bekanntlich über die Regelungen der Verfassung zur Vertretung des Präsidenten hinaus eine Vertretungsreihenfolge festlegt.

Honorable Members of Congress,

ich bitte um Ihre Zustimmung.
JOHN WILKES O'NEILL [R-LA]
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Timothy Ford

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3

Freitag, 5. Februar 2016, 10:31

Mr. Speaker pro Tempore,
Senator O'Neill,
Können Sie garantieren, dass die Staaten den Entwurf ratifizieren?

John W. O'Neill

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4

Freitag, 5. Februar 2016, 10:39

Congressman Ford,

das kann ich selbstverständlich nicht; ich kann aber keine Gründe erkennen, warum die Staaten das Amendment nicht annehmen sollten.
JOHN WILKES O'NEILL [R-LA]
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Timothy Ford

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5

Freitag, 5. Februar 2016, 10:42

Senator O'Neill,
Da Sie keine Gründe dagegen nennen konnten, werde ich zustimmen

John W. O'Neill

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6

Freitag, 5. Februar 2016, 11:09

Madam President,

ich danke dem Congressman from Freyburg für seine Unterstützung des Antrages.

Honorable Members of Congress,

nach Durchsicht der Archive ist mir aufgefallen, dass ein Acting President in der Vergangenheit stets unmittelbar tätig geworden ist, ohne dass er oder sie für die Aufnahme der Geschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten vereidigt worden ist. Ich frage mich nun, ob es sinnvoll wäre, eine entsprechende Vereidigung analog zum Fourth Amendment ("so soll der Vizepräsident als Acting President vereidigt werden") in diesem Verfassungszusatz verbindlich vorzusehen?
JOHN WILKES O'NEILL [R-LA]
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7

Freitag, 5. Februar 2016, 11:29

Madam President,

ich stimme dem Vorschlag des Senators aus Laurentiana zu.

Eine Ablegung des Eides halte ich ebenfalls für einen guten und richtigen Vorschlag, damit die Legitimation gewährleistet wird.

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8

Freitag, 5. Februar 2016, 11:34

Madam President,
ich würde den Ergänzungsvorschlag des ehrenwerten Senator for Laurentia begrüßen, um damit auch die Trennung der Ämter symbolisch deutlich werden zu lassen.

Desweiteren möchte ich anregen, eine Flexibilitätsklausel einzufügen, um im Notall Spielraum zu haben, was die Aufrechterhaltung der Tätigkeiten der betroffenen Organe angeht, etwa in der Form:
"Der Amtsträger, der als Acting President amtiert, soll ungeachtet anderer Bestimmungen berechtigt sein, einen Vertreter zu benennen, der für die Dauer der Wahrnehmung der Aufgaben der Acting Presidency mit allen Rechten und Pflichten im Amt ist, sofern nicht nach ordentlichem Verfahren einer anderen Person als dem Acting President das Amt oder die Stellvertretung übertragen ist oder wird."
Das hätte zur Folge, dass ein Acting President, sofern er gleichzeitig Secretary ist, einen Vertreter für dieses Amt benennen könnte, bis sich die Vertretung erledigt oder der Senat einen anderen Secretary bestätigt hat. Damit wird die Continuity gesichert.

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9

Freitag, 5. Februar 2016, 11:50

Madam President,

ich ändere meinen Antrag wie folgt:

Acting Presidency Amendment Bill

Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution

Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
    Acting Presidency
    (1) Führen der Präsident des Kongresses oder der Vizepräsident des Kongresses die Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten, sollen sie ihre Rechte und Pflichten als Repräsentant oder Senator sowie als Präsident des Repräsentantenhauses oder Präsident des Senats während dieser Zeit ruhen lassen.
    (2) Sind aufgrund eines Gesetzes andere Amtsträger zur kommissarischen Führung der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten berufen, so gilt Absatz 1 entsprechend.
    (3) Vor der kommissarischen Aufnahme der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Vereinigten Staaten ist der Amtsträger auf die Verfassung zu vereidigen.
Section 2 - Coming into Force
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.

Betreffend die Anregung des Congressman from Bay Lake gebe ich zu bedenken, dass mir in Bezug auf Ämter in der Bundesexekutive eine Flexibilitätsklausel nicht notwendig erscheint. Denn: "Oberste Bundesbehörden ohne Leiter unterstehen direkt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, er zeichnet für ihr Wirken verantwortlich."; Sec. 3 SSec. 2 FAA. Die vorgeschlagene Formulierung wäre hinsichtlich in der Legislative oder der Exekutive der Bundesstaaten tätiger Personen meines Erachtens auch mindestens problematisch.
JOHN WILKES O'NEILL [R-LA]
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10

Freitag, 5. Februar 2016, 11:55

Mr. Speaker pro tempore,
ich bin nicht gewillt eine Verteidigung des Acting Presidents mitzutragen. Ich muss meime Zustimmung daher in Ablehnung ändern

John W. O'Neill

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Freitag, 5. Februar 2016, 12:10

:rolleyes
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12

Freitag, 5. Februar 2016, 12:59

Madam President,
ich bin auf die Begründung des Congressman from Fredericksburg sehr gespannt.
Auf die Anmerkung des ehrenwerten Senator for Laurentiana möchte ich zu Bedenken geben, dass der Präsident nicht um sonst ein Team aufstellt - die Workload ist einfach nicht zu bewältigen ansonsten.

David J. Clark (D-NA)

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13

Freitag, 5. Februar 2016, 13:10

Congressman Clark,
Ich komme aus Freyburg ;)

Ganz einfach: Die Pflichten als AP werden bereits durch den Eid als Speaker/PS abgedeckt. Daher sehe ich eine Vereidigung als Sinnlos an

John W. O'Neill

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14

Freitag, 5. Februar 2016, 13:17

Madam President,

den Einwand des ehrenwerten Congressman from Bay Lake möchte ich nicht klein reden, bin mir aber sehr unschlüssig, ob eine solche Regelung Bestandteil eines Verfassunszusatzes sein sollte. Ich könnte mir vorstellen, flankierend eine Ergänzung des Federal Administration Act vorzunehmen, die beinhaltet, dass ein Acting President ein von ihm ruhend gelassenes Amt in der Exekutive ohne die Notwendigkeit einer Zustimmung durch den Senat kommissarisch besetzen darf. Sollte der Verfassungszusatz angenommen werden, bin ich sehr gerne bereit, eine solche Ergänzung des FAA zu beantragen und zu unterstützen.

Madam President,

nicht nur ist es ausgesprochen sinnvoll, wenn Kongresspräsident und Kongressvizepräsident im Falle einer Vertretung des Präsidenten erneut für ihre kommissarische Tätigkeit in einer anderen Staatsgewalt auf die Verfassung vereidigt werden, sondern ungemein wichtiger für die weiteren Berechtigten, die gegenwärtig nicht alle einen Eid auf die Bundesverfassung geleistet haben - beispielsweise der am längsten amtierende Gouverneur eines Bundesstaates, wie es der Presidential Succession Act vorsieht.

Ich kann nicht erkennen, warum diese Regelung dem ehrenwerten Abgeordneten aus Freyburg sinnlos erscheint.
JOHN WILKES O'NEILL [R-LA]
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Freitag, 5. Februar 2016, 14:33

Madam President,
vielleicht hat der Congressman from Freyburg ja zufälligerweise vor, demnächst umzuziehen und ich habe schlicht hellseherische Fähigkeiten.
Handlung:entgegnet er mit einem Augenzwinkern Richtung Ford

Ansonsten kann ich mich mit sämtlichen Äußerungen des ehrenwerten Senator for Laurentiana identifizieren.

David J. Clark (D-NA)

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Zoey Voerman

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16

Samstag, 6. Februar 2016, 16:54

Mr. Speaker pro tempore,

ich denke der Entwurf ist im Sinne der Gewaltenteilung unserer Verfassung. Was die Vereidigung angeht bin ich unschlüssig. Vereidigt sollte eigentlich nur werden, wer ein Amt antritt, allerdings ist das hier nicht der Fall, denn das Amt wird nur vertretungsweise übernommen. Würde man das weiterziehen, müsste der Senatspräsident jedes Mal den Amtseid leisten, wenn er für den Speaker einspringt und umgekehrt.

Percival Nunokawa

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17

Samstag, 6. Februar 2016, 18:16

Madam President,

ich befinde die Regelungen die Senator O'Neill hier einbringt für sinnvoll und werde daher dem Verfassungszusatz zustimmen.
Auch einer Vereidigung als Acting President finde ich wichtig, da es sich hier um das höchste Amt im Land handelt und nicht einfach jemand "so hineinschlittern" sollte.

Bzgl. Kongresspräsidium: beim Kongresspräsident bzw. beim Senatspräsident steht ja fast schon in der Stellenbeschreibung die Vertretung in der jeweiligen andern Kammer, wenn der dortige Leiter verhindert ist.
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Ethan J. Haynsworth

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18

Samstag, 6. Februar 2016, 18:52

Madam President,

die Vereidigung ist für mich wichtig, da damit offziell gezeigt wird, dass man zum Zeitpunkt die volle Amtsgewalt hat. Der Eid hat in Astor generell einen Charakter der abschließenden Ernennung. Bei welchem Amt, egal auf welcher Ebene, gibt es eine Ernennung ohne Eid?

Zoey Voerman

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19

Samstag, 6. Februar 2016, 18:54

Congressman Haynsworth,

genau das ist mein Punkt. Niemand wird zum Acting President ernannt, sondern man ist es von Amts wegen.

Ethan J. Haynsworth

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20

Samstag, 6. Februar 2016, 18:57

Madam President,

Sie meinen, durch den Eid, den man bei der Wahl zum Senatspräsidenten bzw. zum Speaker ablegt, ist der hier angesprochene Eid bereits "abgegolten"? Ich hoffe, es ist klar, was ich konkret meine.