Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 4. Oktober 2011, 19:09

Constitution of Courts Act

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



CONSTITUTION OF COURTS ACT

Inkraftgetreten am:

03.10.2011
Unterschrieben durch President Laval
Im Rahmen des Introduction of the Constitution of Courts Act


Geändert am:

15.11.2011
Judicial Transparency Act

27.01.2013
Federal Judiciary Act Introduction Act



Constitution of Courts Act


Article I - General Provision

Sec. 1 Purpose and Title of this Act

(1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
(2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.


Article II - Levels of Jurisdiction

Sec. 1 abrogated
Sec. 2 abrogated
Sec. 3 abrogated
Sec. 4 abrogated
Sec. 5 abrogated
Sec. 6 abrogated


Sec. 7 Appellate Competence
(1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
(2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.


Article III - Elementary Proceedings

Sec. 1 Plaint

(1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
(2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.

Sec. 2 Discovery
(1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
(2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.

Section 3 Contempt of Court
(1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
(2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.

Sec. 4 Commencement
(1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
(2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
(3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.

Sec. 5 abrogated
Sec. 6 abrogated
Sec. 7 abrogated


Sec. 8 Case in Chief
Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.

Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
(1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
(2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
(3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
(4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.

Sec. 10 Documents
(1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
(2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.

Sec. 11 Objection
(1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
(2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
(3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.

Sec. 12 Verdict and Jugdement
(1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
(2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
(3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.

Sec. 13 Special Proceedings
Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.


Article IV - Appellate Proceedings

Sec. 1 Motion

(1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
(2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
(3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
(4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.

Sec. 2 Evocation
(1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
(2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.

Sec. 3 Hearings
Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.

Sec. 4 Decision
Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (25. Februar 2013, 13:14)