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Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor
TREATY OF COOPERATION
between
the MEDIAN EMPIRE and the UNITED STATES of ASTOR
Die vertragsschließenden Parteien, die Vereinigten Staaten von Astor einerseits und das Medianische Imperium andererseits,
IM BESTREBEN die Zusammenarbeit zu vertiefen,
GEWILLT die transkontinentalen Beziehungen im Zeitalter der globalen Vernetzung zu fördern,
IM WUNSCH damit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ihrer Beziehung Rechnung zu tragen,
sind übereingekommen folgendes Vertragswerk miteinander abzuschließen um auf dessen Basis ihre Beziehungen in der Zukunft weiter aufzubauen und zu vertiefen.
Part One: Fundamentials
Article I - Basic Recognition
Die Vertragspartner erkennen einander als souveräne Staaten an und verpflichten sich, keine militärischen Handlungen gegeneinander zu unternehmen. Sie nehmen von unangemessenen Einmischungen in die Belange des anderen Abstand.
Article II - Exchange of Diplomatic Staff
Die Vertragspartner bekräftigen ihren Wunsch Botschafter oder bevollmächtigte Diplomaten auszutauschen, die nach den Bestimmungen der jeweiligen Partei akkreditiert sein müssen. Die diplomatischen Vertreter genießen bis zur Rücknahme der Akkreditierung Immunität.
Article III - Conflicts of Opinion
Die Vertragspartner verpflichten sich, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf friedlichem, diplomatischem Weg, notfalls unter Vermittlung von Drittstaaten oder einer Internationalen Organisation, zu regeln.
Part Two: Free Trade Agreement
Article I - Customs Duty
Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbenen oder produzierten Güter werden keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben.
Article II - Undersupply
Güter nach Article I sollen nicht mit Einfuhrquoten belegt werden. Ausfuhrquoten können einseitig beschlossen werden, um eine Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu informieren.
Article III - Exemption of Military Equipment
Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen oder Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu informieren.
Part Three: Legal Cooperation
Article I - Extradition
Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.
Article II - Educational Exchange
Die vertragsschließenden Parteien einigen sich darauf, Gastschülern und -studenten, sowie wissenschaftlichem Personal die Visavergabe zu erleichtern, wenn sie eine offizielle und gültige Einladung des gastgebenden Instituts vorlegen können.
Part Four: Security Policy Cooperation
Article I - Joint manoeuvre
Die vertragsschließenden Parteien kommen überein nach Bedarf gemeinsame militärische Manöver abzuhalten und sich gegenseitig über anderweitige Manöver zu informieren.
Article II - Disarmament
Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich für eine weltweite Abrüstung und für das Ende von ABC-Waffen weltweit einzutreten.
Part Five: About this Treaty
Article I - Replacement
Dieser Vertrag ersetzt den "Treaty of Cooperation between the United States and the Intesa Cordiale" in seiner Gänze.
Article II - Coming into Force
Dieser Vertrag soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.
Article III - Termination
Dieser Vertrag ist zeitlich unbeschränkt gültig. Er kann einseitig mit einer Frist von einem Monat oder in beidseitigem Einverständnis zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden.
For the United States of Astor
____________________
Adam Denton
President of the United States
April 21st, 2015
For the Median Empire
____________________
Mehregaan al Talib
Emperor of the Median Empire
April 20th, 2015
First Addition to the Median and Astorian Cooperation
Um den Austausch zwischen den Völkern des Medianischen Imperiums und der Vereinigten Staaten zu fördern,
das Verständnis der jeweils anderen Kultur und Sprachen zu stärken sowie die zivile Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu unterstützen,
wird die Gesellschaft der Medianischen und Astorischen Völker gegründet:
Article I - Additions
Dieser Vertrag ergänzt den Treaty of Cooperation between the Median Empire and the United States of Astor .
Part Five wird als Part Six neu nummeriert.
Der folgende Text wird als Part Five neu eingefügt:
Article II - Final Provisions
Diese Ergänzung soll Gültigkeit erlangen, mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner und seiner allfälligen Ratifizierung durch die zuständigen Organe.
For the United States of Astor
____________________
Adam Denton
President of the United States
September 30th, 2015
For the Median Empire
____________________
Mehregaan al Talib
Emperor of the Median Empire
September 30th, 2015