Polar research and security Act
Article 1 -Fundamentals
(1) Dieses Gesetz regelt die Durchführungsbestimmungen für Forschungsaktivitäten durch die Vereinigten Staaten von Astor oder, den Schutz astorischer Forschungseinrichtungen und den Schutz vor einer übermäßigen Belastung der natürlichen Umgebung.
Article 2 -Forschungsaktivitäten
(1) Die Regierung fördert den Ausbau und den Betrieb der Stationen Port Malroy, Port Barret und der VictorMcSmith Station.
(2) Die astorischen Forschungsaktivitäten werden im Department of Treasury koordiniert.
Article 3 - Schutz astorischer Bürger und astorischen Eigentums
(1) Das Gebiet in dem astorische Forschungsaktivitäten stattfinden, sowie die dort befindlichen astorischen Forschungs- und Versorgungsstationen, stehen unter dem Schutz des astorischen Staates. Das Gebiet ist in Anlage 1 markiert.
(2) Jeder Versuch eines fremden Staates, die terretoriale Kontrolle über das betroffene Gebiet zu erlangen, sind von der astorischen Regierung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden.
(3) Aus der Schutzgarantie entsteht kein hoheitlicher Anspruch der Vereinigten Staaten von Astor über das Schutzgebiet.
Article 4 -Schutz der natürlichen Umgebung
(1) Um eine übermäßige Belastung der Flora und Fauna der Antarktis zu vermeiden, werden Expeditionen und sonstige Aufenthalte in der astorischen Schutzzone begrenzt. Dazu vergibt das Department of of Treasury Forschungs- und Expeditionskonzessionen, der Kontingent durch das Department of Treasury nach Maßgabe der Umweltverträglichkeit begrenzt wird.
Article 5 - Final provisions
(1) Dieses Gesetz, besonders die Bestimmungen aus Article 3, sollen so lange gelten, wie keine effektive internationale Übereinkunft getroffen wird, die auf andere Weise den Schutz astorischer Bürger und der Umwelt der Antarktis sicherstellt und die vom Komgress ratifiziert wurde. Die Regierung wird ausdrücklich dazu aufgefordert, international auf eine solche Übereinkunft hinzuwirken.
(2) Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Anlage 1: