Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Declan Fitch

Governor of Astoria State

Beiträge: 2 178

Beruf: Governor, Representative

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

1

Sonntag, 25. Januar 2009, 15:29

Supreme Court Reformation Bill

Madame Speaker,

ich beantrage Aussprache und Abstimmung zu folgendem Entwurf:


Supreme Court Reformation Bill

ARTICLE I – JUDICAL APPOINTMENTS ACT


Sec. 1. Amplification of the Judical Appointments Act.
Der Judicial Appointments Act in seiner gültigen Fassung vom 06.08.2008 wird durch den in diesem Gesetz beschriebenen Judicial Appointments Act in Gänze ersetzt.

    Judicial Appointments Act

    Art. 1. Composition of the Supreme Court.

    Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) und zwei weiteren Bundesrichtern.

    Art. 2. Nomination and Election.
    (1) Der Chief Justice und die weiteren Bundesrichter werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten nominiert.
    (2) Der Chief Justice bedarf der Bestätigung durch jedes der Häuser des Kongresses. Einer der weiteren Bundesrichter bedarf der Bestätigung durch das House of Representatives, der andere weitere Bundesrichter bedarf der Bestätigung durch den Senat.
    (3) Die Bestätigung eines vom Präsidenten nominierten Kandidaten nach Section 2 bedarf einer Mehrheit von jeweils wenigstens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

    Art. 3. Begin of Term.
    Die Amtszeit eines vom Präsidenten nominierten und gemäß Article 2 bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten. Diese Aushändigung soll unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.

    Art. 4. End of Term.
    Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Art. 5. Impeachment.
    (1) Ein Bundesrichter kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen.
    (2) Außerdem sollen ein Bundesrichter automatisch seines Amtes enthoben sein, wenn er ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen seinen Amtsgeschäften fernbleibt. Die Feststellung über dessen Abwesenheit und Amtsverlust soll der Präsident des Kongresses auf Antrag je eines Mitglieds beider Kammern treffen.

    Art. 6. Transition
    (1) Trotz Ablaufs seiner Amtszeit soll ein scheidender Chief Justice ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Chief Justice sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Chief Justice im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.
    (2) Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Chief Justice nach diesem Article enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Chief Justice ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.


ARTICLE II - JUDICAL PROCEDURE ACT

Sec. 1. Amplification of the Judical Procedure Act.

Der Judical Procedure Act wird wie folgt geändert:

    1. Article I Section 2 des Judical Prodecure Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Section 2: Composition

    (1) Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) und gegebenenfalls weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichtern.
    (2) Nach erfolgter Bestätigung werden die Bundesrichter vom President ernannt und leisten den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    (3) Bekennt sich der Richter zu einer Religionsgemeinschaft, deren Angehörigen das Gesetz die Verwendung einer anderen Beteuerungsformel gestattet, so kann er diese gebrauchen. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden."

    3. Dem Article I des Judical Prodecure Act wird die folgende die folgende Section 3 angefügt:
    "Section 3: Aldermen
    (1) Sind nicht alle Bundesrichter gewählt oder ist wegen angekündiger oder mehr als sieben Tagen währender unangekündigter Abwesenheit zu befürchten, dass ein Verfahren keinen Fortgang findet, sollen die anderen Bundesrichter für das Verfahren durch einstimmigen Beschluss Schöffen in entsprechender Anzahl hinzuzuwählen. Die Wahl zum Schöffen setzt keine Bewerbung des Kandidaten vorraus. Schöffen haben im Verfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie Bundesrichter. Schöffen müssen vorbehaltlich von Subsection 3 nicht die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllen.
    (2) Ist der Chief Justice nicht gewählt oder verhindert, übernimmt, vorbehaltlich des Article 6 des Judical Appointments Act, der weitere Bundesrichter mit der längsten Amtszeit den Vorsitz eines Verfahrens.
    (3) Sind alle Bundesrichter nicht gewählt oder verhindert, soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten die Schöffem bestimmen; mindestens einer der Schöffen muss die Voraussetzungen zum Richteramt erfüllen und ist anstelle des Chief Justice mit dem Vorsitz des Verfahrens zu betrauen.
    (4) Jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist grundsätzlich zur Übernahme des Schöffenamtes verpflichtet und kann dieses nur aus wichtigem Grund ablehnen. Wer sein Schöffenamt schuldhaft nicht oder nicht ordnungsgemäß ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."

    3. Dem Article I des Judical Prodecure Act wird die folgende Section 4 angefügt:
    "Section 4: Conflict of Interest
    Ein Bundesrichter gilt auch als verhindert im Sinne von Section 3, wenn er selbst oder durch nahe Verwandte in der Sache unmittelbar involviert ist oder sonst eine Besorgnis der Befangenheit begründet.

    4. Article II Section 2 des Judical Prodecure Act werden die folgende Subsection 3 und 4 angefügt:
    "(3) Die weiteren Bundesrichter wohnen der Hauptverhandlung bei. Ihnen ist gestattet, Zwischenfragen an die Beteiligten zu stellen.
    (4) Der Supreme Court kann sich intern unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten."

    5. Article II Section 5 des Judical Prodecure Act wird die folgende Subsection 2 angefügt:
    "(2) Urteile fällt der Supreme Court durch Beschluss mit Mehrheit der Bundesrichter. Enthaltungen sind unzulässig."

    6. Der bisherige Article II Section 5 wird Article II Section 5, Subsection 1.


ARTICLE III – FINAL PROVISION

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
R.I.P.
DECLAN FITCH
1965 - 2009
Father, Husband, Governor, Representative