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The White House

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1

Samstag, 8. Juli 2006, 12:01


Post Office of the White House


Das White House Post Office im Jann Building verwaltet die große Menge der Briefe an den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Mit besonderer Priorität werden die Mitteilungen des Kongresses in Empfang genommen - häufig sogar, nachdem sie durch einen Boten dem Leiter des Post Office persönlich übergeben wurden.

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »The White House« (25. März 2017, 20:44)


2

Samstag, 12. April 2008, 13:22

[White House Post Office] Congressional Notifications


The United States of Astor
President of Senate

Astoria City, 12th of April 2008



An die Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor, Ms Shana Jefferson.

Als Senatspräsident und amtierender Kongresspräsident unterrichte ich Sie hiermit über den durch beide Kammern des Kongresses angenommen Antrag
BA 2008/04/001 State of the Union Adress.

Da der Antrag durch den Kongress angenommen wurde, fordere ich Sie hiermit Namens des Kongresses auf eine State of the Union Adress im Kongress gegenüber den versammelten Abgeordneten und Senatoren zu halten.

Dies muss im Zeitraum vom 16.04.2008 bis zum 23.04.2008 erfolgen.
Durch die Zustimmung des Antrages liegt bereits eine Redeerlaubnis vor dem Kongress vor.


gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate

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3

Donnerstag, 18. September 2008, 11:36

Erlaubnis zur State of the Union Adress durch den Kongress


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 18th of September 2008

An den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor, Mr Leo McGarry.

Als Senatspräsident und stellvertretender Kongresspräsident unterrichte ich Sie hiermit über den durch beide Kammern des Kongresses angenommen Antrag
State of the Union Adress.

Da der Antrag durch den Kongress angenommen wurde, fordere ich Sie hiermit Namens des Kongresses auf eine State of the Union Adress im Kongress gegenüber den versammelten Abgeordneten und Senatoren zu halten.

Dies sollte im Zeitraum vom 18.09.2008 bis zum 25.09.2008 erfolgen.
Durch die Zustimmung des Antrages liegt bereits eine Redeerlaubnis vor dem Kongress vor.


gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

4

Sonntag, 4. Januar 2009, 00:07


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 4th of January 2008


An den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor, Mr Robert O'Neill.

Als Senatspräsident und stellvertretender Kongresspräsident unterrichte ich Sie hiermit über den durch beide Kammern des Kongresses angenommen Antrag
State of the Union Adress.

Da der Antrag durch den Kongress angenommen wurde, fordere ich Sie hiermit Namens des Kongresses auf eine State of the Union Adress im Kongress gegenüber den versammelten Abgeordneten und Senatoren zu halten.

Dies sollte im Zeitraum vom 04.01.2009 bis zum 11.01.2009 erfolgen.
Durch die Zustimmung des Antrages liegt bereits eine Redeerlaubnis vor dem Kongress vor.


gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
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Romy C. Lanter-Davis

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5

Mittwoch, 29. April 2009, 19:17


The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City, 29th of April 2009


An die Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor, Ms Charlotte McGarry,

In meiner Funktion als Speaker of Congress teile ich ihnen hiermit mit, dass beide Kammern des Kongresses ihnen die Erlaubnis zur State of the Union Address erteilt haben.
Sie besitzen somit nun im Rahmen ihrer Address, die sie gemäß ihrem Antrag in der letzte Maiwoche planen, das Rederecht vor den Abgeordneten des House of Representatives und den Senatoren.

gez.
Romy Lanter-Davis
President of Congress
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress

Craig Hsiao

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6

Sonntag, 8. November 2009, 14:51

U.S. Congress Notifications

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 8th, 2009



Honorable Members of Administation,

die Senatorin von Hybertina, Ms.Samantha Cunningham stellt gemäß Congressional Investigations and Questioning Act, Article IV, Section 1 eine Anfrage an die Bundesregierung.
[Questioning] Sen.Cunningham - November 2009

Daher hat ein Mitglied dieser Administation die Fragen bis zum Sonntag, den 15.11.2009 - 13:15 Uhr zu beantworten. Diesem Mitglied wird ein begrenztes Rederecht zu dieser Befragung eingeräumt.



signed

Craig Hsiao
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7

Sonntag, 8. November 2009, 15:16

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 8th, 2009



Honorable Members of Administation,

der Senator von Freeland, Mr.Norman Howard Hodges stellt gemäß Congressional Investigations and Questioning Act, Article IV, Section 1 eine Anfrage an die Bundesregierung.
[Questioning] Sen.Hodges - November 2009

Daher hat ein Mitglied dieser Administation die Fragen bis zum Sonntag, den 15.11.2009 - 15:15 Uhr zu beantworten. Diesem Mitglied wird ein begrenztes Rederecht zu dieser Befragung eingeräumt.



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Craig Hsiao
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8

Montag, 9. November 2009, 16:35

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 9th, 2009


Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie über den durch beide Kammern des Kongresses angenommen Antrag zur einer
Rede zur Lage der Nation.


Da der Antrag durch den Kongress angenommen wurde, fordere ich Sie hiermit auf eine State of the Union Adress im Kongress gegenüber den versammelten Abgeordneten und Senatoren zu halten.

Dies sollte im Zeitraum vom 09.11.2009 bis zum 16.11.2009 erfolgen.
Durch die Zustimmung des Antrages liegt bereits eine Redeerlaubnis vor dem Kongress vor.



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9

Dienstag, 17. November 2009, 15:11

Adressing of Presidential Substitutes Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 17th, 2009


Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/11/002 Adressing of Presidential Substitutes Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 17.November 2009 angenommen wurde.

2009/11/002 Adressing of Presidential Substitutes Bill / House of Representatives
2009/11/002 Adressing of Presidential Substitutes Bill / Senate


signed

Craig Hsiao
Speaker of the House of Representatives




Adressing of Presidential Substitutes Bill

Section I – Fundamentals
Dieses Gesetz regelt den Gebrauch des Titelprädikats "Acting President".

Section II – The Acting President
(1) Das Titelprädikat "Acting President" sollen folgende Personen tragen:
a) der Vizepräsident der Vereinigten Staaten von Astor, wenn er das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor nach Vorgabe von Article IV, Section 2 (1) der US Constitution stellvertretend ausübt.
b) der Präsident oder Vizepräsident des Kongresses, wenn sie das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor nach Vorgabe von Article IV, Section 2 (2) oder Article IV, Section 5 (3) oder (4) der US Constitution kommissarisch ausüben.
c) alle durch ein Bundesgesetz in einer Vertretungsliste definierten Amtsträger, wenn sie das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor kommissarisch führen.
(2) Das Recht zum Tragen des Titelprädikates entfällt, wenn der Vertretungszeitraum endet.

Section III – Final clause
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives


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Dienstag, 17. November 2009, 15:14

Restriction of Export to Futuna Act Abolition Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 17th, 2009


Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/11/003 Restriction of Export to Futuna Act Abolition Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 17.November 2009 angenommen wurde.

2009/11/003 Restriction of Export to Futuna Act Abolition Bill / House of Representatives
2009/11/003 Restriction of Export to Futuna Act Abolition Bill / Senate


signed

Craig Hsiao
Speaker of the House of Representatives




Restriction of Export to Futuna Act Abolition Bill

Section I – Fundamentals
Dieses Gesetz dient der Aufhebung des Restriction of Export to Futuna Act.

Section II – Abolition
Der Restriction of Export to Futuna Act, in seiner Fassung vom 26.02.2007, wird aufgehoben.

Section III – Final clause
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives


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Dienstag, 17. November 2009, 15:35

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 17th, 2009



Honorable Members of Administation,

der Senator von Freeland, Mr.Norman Howard Hodges stellt gemäß Congressional Investigations and Questioning Act, Article IV, Section 1 eine Anfrage an die Bundesregierung.
[Questioning] Sen.Hodges - November 2009/II

Daher hat ein Mitglied dieser Administation die Fragen bis zum Dienstag, 24.11.2009 - 15:30 Uhr zu beantworten. Diesem Mitglied wird ein begrenztes Rederecht zu dieser Befragung eingeräumt.

Nach Article I, Section 4(a) ist das Mitglied der Administration auf die Wahrheit zu vereidigen.



signed

Craig Hsiao
Speaker of the House of Representatives
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12

Freitag, 27. November 2009, 14:12

RE: Adressing of Presidential Substitutes Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | November 27th, 2009


Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/11/005 Penal Enforcement Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 26.November 2009 angenommen wurde.

2009/11/005 Penal Enforcement Bill / House of Representatives
2009/11/005 Penal Enforcement Bill / Senate


signed

Craig Hsiao
Speaker of the House of Representatives




Penal Enforcement Bill


Section I - General

(1) Dieses Gesetz regelt den staatlichen Strafvollzug in Astor.


Section II - Prison Types

(1) Die Strafvollzugsanstalten unterteilen sich in zwei Kategorien: Prisons und Jails.

(2) In den Prisons sind Gefangene untergebracht die zu mehr als 15 Tagen Haft oder zum Tode verurteilt worden sind.

(3) In den Jails sind hauptsächlich Untersuchungsgefangene und solche untergebracht, die zu weniger als 15 Tage Haft verurteilt worden sind. Ist die Aufnahmekapazität der Prisons erschöpft, werden auch Gefangene mit höheren Haftstrafen in Jails untergebracht.


Section III - Youth penal Enforcement

(1) Jugendliche Straftäter haben vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs vor Gericht eine Sonderstellung zu bekommen. Der Grundgedanke der erzieherischen Maßnahme steht im Vordergrund zur Bestrafung.

(2) Die Haftstrafe eines Jugendlichen darf nicht länger als zwei Monate betragen.

(3) Vor der Verurteilung eines Jugendlichen zu Haft in einer geschlossenen Anstalt kann der Supreme Court auch nach Sec. IV (2) eine Intermediate Sanction anordnen.


Section IV - Enforcement Models

(1) Der astorische Strafvollzug gliedert sich in verschiedene Modelle:

(a) Custodial (Verwahrung)
(b) Rehabilitation (Resozialisierung)
(c) Reintegration (Wiedereingliederung)

(2) Für den Jugendstrafvollzug gelten neben Sec. IV (1) (b) und (c) noch folgende Gliederungen, auch Intermediate Sanctions genannt:

(a) Community Work (Gemeinnützige Arbeit)
(b) Electronic monitoring Arrest (Elektronisch überwachter Hausarrest)
(c) Bootcamp

(3) Beim custodial model werden Gefangene zur Rückfallverhinderung, Abschreckung oder Vergeltung inhaftiert.

(4) Beim rehabilitation model wird versucht das deviante Verhalten der Gefangenen zu rehabilitieren.

(5) Beim reintegration model werden Gefangene auf ihre zukünftige Existenz vorbereitet.

(6) Beim community work wird der Gefangene dazu verurteilt, gemeinnützige Arbeiten zu verrichten. Über die Art und Dauer entscheidet der Supreme Court je nach Tatbestand.

(7) Beim electronic monitoring arrest (EMA) wird der Gefangene mit einer elektronischen Fußfessel versehen und überwacht. Den Radius der Bewegungsfreiheit entscheidet der Supreme Court.

(8) Unter Bootcamps versteht man sogenannte "Umerziehungslager", durch die man eine Haftstrafe vorbeugen kann. Der Supreme Court kann diese Alternative zu einer Haftstrafe verhängen. Der Gefangene muß 24 Tage in einem Bootcamp verbringen ohne zu resignieren. Sollte in diesem Zeitrahmen der Gefangene resignieren wird die Strafe in eine volle Haftstrafe umgewandelt.


Section V - Legal status of prisoners

(1) Ein Gefangener hat weiterhin seine Bürgerrechte zu behalten.

(2) Um seinen Bürgerrechten (z. B. Wahlrecht) folgeleisten zu können, muß der Gefangene einen Antrag beim Supreme Court einreichen. Dies ist nur mit juristischer Unterstützung eines Anwalts möglich.


Section VI - Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives


JVF

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13

Sonntag, 6. Dezember 2009, 17:20

RE: Adressing of Presidential Substitutes Bill

The United States of Astor
The Vice President of the Congress

Capitol Hill, Astoria City | 6th of December, 2oo9


Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der Antrag, "2oo9/11/oo7 October, November and December 2009 Budget Bill"
heute, 6th of December 2oo9, durch das House of Representatives angenommen wurde.


signed,


[J.Fillmore]
The Vice President of Congress




Appendix I:

October, November and December 2009 Budget Act

Article 1
Dem Haushaltsplan des Department of Trade and Treasury wird in der im Anhang niedergelegten Fassung zugestimmt. Der Kongress der Vereinigten Staaten ermächtigt die Bundesregierung, alle darin aufgeführten Ausgaben zu tätigen

Article 2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Amendment - Haushalt für Oktober, November und Dezember 2009

Quellcode

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FEDERAL BUDGET FOR OCTOBER, NOVEMBER AND DECEMBER 2009
========================================================

Einnahmen
=========

Einnahmen Oktober
------------------

Gewinnsteuer                    +   2 412,17 A$
                            -------------------
Summe Einnahmen Oktober         +   2 412,17 A$


Geschätzte Einnahmen November
-----------------------------

Gewinnsteuer                    +   2 500,00 A$
                            -------------------
Summe Einnahmen November        +   2 500,00 A$


Geschätzte Einnahmen Dezember
-----------------------------

Gewinnsteuer                    +   2 500,00 A$
                            -------------------
Summe Einnahmen Dezember        +   2 500,00 A$


Ausgaben
========

Ausgaben Oktober 
----------------

-                               -       0,00 A$
                            -------------------
Summe Ausgaben Oktober          -       0,00 A$


Ausgaben November
-----------------

-                               -       0,00 A$
                            -------------------
Summe Ausgaben November         -       0,00 A$


Geschätze Ausgaben Dezember
---------------------------

-                               -       0,00 A$
                            -------------------
Summe Ausgaben Dezember         -       0,00 A$


Guthaben des Department of Trade and Treasury
==============================================

Kontostand 01.10.2009           + 225 502,73 A$

Summe Einnahmen Oktober         +   2 412,17 A$

Summe Einnahmen November        +   2 500,00 A$

Summe Einnahmen Dezember        +   2 500,00 A$

Summe Ausgaben Oktober          -       0,00 A$

Summe Ausgaben November         -       0,00 A$

Summe Ausgaben Dezember         -       0,00 A$

                            -------------------
Kontostand 31.12.2009           + 232 914,90 A$


Appendix II:

Abstimmungsprotokoll

Craig Hsiao

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Dienstag, 22. Dezember 2009, 10:38

Criminal Procedure Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | December 22th, 2009


Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/12/003 Criminal Procedure Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 21.Dezember 2009 angenommen wurde.

Abstimmungsprotokolle
2009/12/003 Criminal Procedure Bill / House of Representatives
2oo9/12/oo3 Criminal Procedure Bill / Senate


signed

Speaker of the House of Representatives




Criminal Procedure Bill

Article I – General

Sec. 1 – Purpose
Dieses Gesetz regelt den Ablauf von Strafprozessen am Supreme Court of the United States.

Sec. 2 – Definition
(1) Im Rahmen dieses Gesetzes soll der Supreme Court of the United States Act als „SCUSA“ abgekürzt werden.
(2) Ein Strafprozess im Sinne dieses Gesetzes ist ein Prozess, der vor dem Supreme Court of the United States nach den Maßregeln von Art. IV Sec. 1 SCUSA geführt wird. Gegenstand eines Strafprozesses ist eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat. Klageberechtigt sind im Strafprozess die in Art. IV Sec. 1 Subsec. 2 genannten Organe.
(3) Gegenstand eines Strafprozesses ist eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat. Klageberechtigt sind im Strafprozess die in Art. IV Sec. 1 Subsec. 2 genannten Organe.

Article II – Procedure

Sec. 1 – Investigation
Die gesetzlichen Strafverfolgungsbehörden führen das Ermittlungsverfahren gegen Personen, die unter dem Verdacht stehen, eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben.

Sec. 2 – Indictment
(1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so soll der United States Attorney General beim United States Supreme Court die Anklage einreichen.
(2) Vor der Einreichung der Anklage muss die Staatsanwaltschaft insbesondere beweisen können, dass der Verdächtige
a) zum Tatzeitpunkt am Tatort war oder nicht durch Entlastungszeugen oder andere Beweise glaubhaft belegen kann, dass er nicht dort gewesen ist;
b) die Möglichkeit hatte, die Tat zu begehen;
c) ein Motiv hatte, die Tat zu begehen.
(3) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
c) die verletzte Vorschrift des USPC im Wortlaut;
d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
(3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.

Sec. 3 – Criminal Procedure
(1) Das Gericht soll einen Termin für die Hauptverhandlung gemäß der allgemeinen Prozessvorschriften festsetzen. Dabei soll das Gericht alle mit anderen Fristen einhergehenden Umstände beachten.
(2) Das Gericht hat sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand, sowie alle zu vernehmenden Zeugen zur Hauptverhandlung unter Angabe des Termins zu laden.
(3) Das Gericht soll nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Die Benennung hat spätestens 7 Tage vor Prozessbeginn zu erfolgen.
(4) Die Hauptverhandlung findet nach den folgenden Maßgaben statt:
a) Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.
b) Der Angeklagte hat sich anschließend an die Anklageverlesung für Guilty oder Not Guilty zu bekennen. Dies erfolgt durch die Verteidgung.
c) Im Anschluss beginnt die Staatsanwaltschaft dem Gericht alle Beweise vorzulegen und alle ihre Zeugen zu verhören. Diese Zeugen waren gemäß SubSec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
d) Der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand haben das Recht, alle Zeugen nach mündlichem Antrag ins Kreuzverhör zu nehmen.
e) Im Anschluss hat der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand das Recht, die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast zu beantragen.
f) Fällt die Entscheidung des Gerichtes über die Einstellung negativ aus oder nimmt der Angeklagte dieses Recht nicht wahr, so haben er bzw. sein Rechtsbeistand die eigene Sicht der Dinge vorzulegen. sowie Entlastungszeugen aufzurufen.
g) Die Verteidgung hat das Recht Entlastungszeugen aufzurufen. Diese sind gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
h) Alle Zeugen können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie sich selbst oder ihre Angehörigen durch eine Aussage belasten würden.
i) Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen sind die Schlussplädoyers zu halten. Dabei beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Die Verteidigung folgt danach. Grundsätzlich hat der Angeklagte das letzte Wort in einer Verhandlung abzugeben. Von diesem Recht kann durch den Angeklagten Abstand genommen werden.
j) Das Gericht hat sich zur Beratung zurückzuziehen und festzustellen, ob die Straftat ausreichend belegt ist. Hierbei gilt, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis seine Schuld eindeutig bewiesen wurde.
k) Stellt das Gericht die Unschuld des Angeklagten fest, so ist das Verfahren beendet. Der Angeklagte ist frei zu sprechen und darf nicht erneut wegen der selben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden. Unabhängig von dieser Regelung sind anhängige Berufungs- oder Revisionsverfahren.
l) Stellt es das Gericht die Schuld des Angeklagten fest, so haben die Staatsanwaltschaft und im Anschluss der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand Anträge für das Strafmaß zu stellen und diese zu begründen.
m) Nach den Strafmaßanträgen zieht sich das Gericht erneut zurück und bestimmt über das Strafmaß. Das vorläufige Urteil, so wie das Strafmaß sind zu verkünden. Darüber hinaus muss das Gericht die möglichen Berufungs- oder Revisionsverfahren erläutern.

Sec. 4 – Appeal
(1) Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben das Recht, Berufung und Revision gegen das Urteil einzulegen.
(2) Wird Berufung gegen das Urteil eingelegt, so ist vom Gericht eine neue Hauptverhandlung nach den Maßgaben von Sec. 3 abzuhalten.
(3) Wird Revision gegen das Urteil eingelegt, so hat das Gericht die in der Hauptverhandlung erbrachten Beweise und insbesondere die Schuld und das Strafmaß erneut zu prüfen und seine Entscheidung gegebenenfalls zu revidieren.
(4) Jede Prozesspartei darf in einer Sache nur einmal Berufung und einmal Revision einlegen. Das Urteil, das danach gefällt wurde, ist endgültig.
(5) Berufung und Revision sind innerhalb von sieben Tagen nach Verkündung des vorläufigen Urteils einzulegen.

Sec. 5 – Execution
(1) Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden.
(2) Die Vollstreckung darf höchstens einundzwanzig Tage nach der Verkündung des endgültigen Urteils erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Article III – Final Provisions

Sec. 1 – Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
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Dienstag, 5. Januar 2010, 11:05

RE: Criminal Procedure Bill

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | January 5th, 2010


Honorable Mr.Acting President Xanathos,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/12/004 Nuclear Strike Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 05.Januar 2010 angenommen wurde.

Abstimmungsprotokolle
2009/12/004 Nuclear Strike Bill / House of Representatives
2oo9/12/oo4 Nuclear Strike Bill / Senate


signed

Speaker of the House of Representatives




Nuclear Strike Bill

Art. I - General

Sec. 1 Purpose
Dieses Gesetz regelt Angriffe mit Nuklearwaffen durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten.

Sec. 2 Definitions
(1) Eine Nuklearwaffe im Sinne dieses Gesetzes ist eine Maschine, die durch Kernspaltung oder Kernfusion ihre zerstörerische Wirkung entfaltet.
(2) Eine verbündete Nation im Sinne dieses Gesetzes ist ein Staat, mit dem die Vereinigten Staaten auf vertraglicher Basis gegenseitigen militärischen Beistand vereinbart haben.
(3) Detonation im Sinne dieses Gesetzes ist der Beginn des Kernspaltungs- bzw. Kernfusionsprozesses in der Nuklearwaffe.

Art. II - Nuclear Command

Sec. 1 Strike Modes
(1) Angriffe mit Nuklearwaffen sind nur im Rahmen des Nuklearkommandos möglich.
(2) Die Einrichtung des Nuklearkommandos ist an mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gebunden:
1. das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation ist mit Nuklearwaffen angegriffen worden (Second Strike) oder
2. die Vereinigten Staaten sind durch feindliche Aktivitäten unmittelbar in ihrem Bestand gefährdet (First Strike).

Sec. 2 Institution of Nuclear Command
(1) Um das Nuklearkommando einzurichten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.
(2) Der Befehl erlangt Gültigkeit, wenn seine Erteilung vom Leiter einer Obersten Bundesbehörde, dem Präsidenten des Kongresses oder dem Vizepräsidenten des Kongresses bestätigt wurde.
(3) Mit der Bestätigung gilt für die Streitkräfte DEFCON 1. Die Sicherheitsbehörden sind aufzufordern, die Bevölkerung auf einen Krieg mit Nuklearwaffen vorzubereiten.

Sec. 3 Duration
(1) Das Nuklearkommando ist unverzüglich aufzuheben, wenn
1. seit dem Angriff auf das Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten oder einer verbündeten Nation sechzig Stunden vergangen sind,
2. die Vereinigten Staaten nicht mehr in ihrem Bestand gefährdet sind,
3. der Feind die Kapitulation angeboten hat oder
4. der amtierende Oberbefehlshaber die Beendigung des Nuklearkommando befohlen hat.
(2) Eine erneute Einrichtung richtet sich nach Sec. 3.

Art. III - Nuclear Attack

Sec. 1 Order
Um einen Angriff mit Nuklearwaffen einzuleiten, bedarf es des ausdrücklichen Befehls durch den amtierenden Oberbefehlshaber an den amtierenden Vorsitzenden des Generalstabes.

Sec. 2 Weapon Activation
(1) Die Waffenfähigkeit der zum Einsatz kommenden Nuklearwaffe wird erst in unmittelbarer Nähe des Zieles freigegeben.
(2) Die Freigabe erfolgt nach rechtzeitiger Aufforderung auf alleinigen Befehl des amtierenden Oberbefehlshabers.
(3) Bis zur Detonation kann der amtierende Oberbefehlshaber jederzeit den Abbruch des Angriffs befehlen.

Sec. 3 Tactical Preparations
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten sind aufgefordert, sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt strategisch wichtige Ziele, von denen eine Bedrohung für den Bestand oder die Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgehen könnte, durch Nuklearwaffen zerstört werden können.
(2) Die Streitkräfte haben ferner sicherzustellen, dass bei einem unmittelbar bevorstehenden Angriff eines feindlichen Staates mit Nuklearwaffen oder nach einem solchen Angriff die Vereinigten Staaten einen nuklearen Gegenschlag durchführen können.

Art. IV - Final Provisions

Sec. 1 Code Cards
(1) Der Oberbefehlshaber sowie der Bestätigende autorisieren sich durch je einen achtstelligen Buchstaben-Nummern-Code.
(2) Jeder zum Befehl oder zur Bestätigung Berechtigte hat seine Code-Karte jederzeit bei sich oder in unmittelbarer Nähe zu führen.
(3) Auf den Code-Karten sind acht Buchstaben-Nummern-Codes angegeben. Das technische System ist so zu gestalten, dass ein falscher Buchstaben-Nummern-Code zur Unbrauchbarkeit der gesamten Code-Karte führt.
(4) Jeder Träger ist bei der Aushändigung der Karten über den korrekten Code zu belehren.

Sec. 2 Exercises
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist möglichst bald nach dem Amtsantritt eines gewählten Präsidenten mit allen Beteiligten zu üben.

Sec. 3 Information of Congress
Die Durchführung eines Nuklearkommandos ist in der Unterrichtung des Kongresses zu erwähnen.

Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives


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Montag, 11. Januar 2010, 20:44

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | January 11th, 2010


Honorable Mr.President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/12/005 Criminal Procedure Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 11.Januar 2010 angenommen wurde.

Abstimmungsprotokolle
2009/12/005 Criminal Procedure Bill / House of Representatives
2009/12/005 Criminal Procedure Bill / Senate


signed

Speaker of the House of Representatives




Criminal Procedure Bill

Article I – General

Sec. 1 – Purpose
Dieses Gesetz regelt den Ablauf von Strafprozessen am Supreme Court of the United States.

Sec. 2 – Definition
(1) Im Rahmen dieses Gesetzes soll der Supreme Court of the United States Act als „SCUSA“ abgekürzt werden.
(2) Ein Strafprozess im Sinne dieses Gesetzes ist ein Prozess, der vor dem Supreme Court of the United States nach den Maßregeln von Art. IV Sec. 1 SCUSA geführt wird.
(3) Gegenstand eines Strafprozesses ist eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat. Klageberechtigt sind im Strafprozess die in Art. IV Sec. 1 Subsec. 2 genannten Organe.

Article II – Procedure

Sec. 1 – Investigation
Die gesetzlichen Strafverfolgungsbehörden führen das Ermittlungsverfahren gegen Personen, die unter dem Verdacht stehen, eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben.

Sec. 2 – Indictment
(1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so soll der United States Attorney General beim United States Supreme Court die Anklage einreichen.
(2) Vor der Einreichung der Anklage muss die Staatsanwaltschaft insbesondere beweisen können, dass der Verdächtige
a) zum Tatzeitpunkt am Tatort war oder nicht durch Entlastungszeugen oder andere Beweise glaubhaft belegen kann, dass er nicht dort gewesen ist;
b) die Möglichkeit hatte, die Tat zu begehen;
c) ein Motiv hatte, die Tat zu begehen.
(3) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
c) die verletzte Vorschrift des USPC im Wortlaut;
d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
(3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.

Sec. 3 – Criminal Procedure
(1) Das Gericht soll einen Termin für die Hauptverhandlung gemäß der allgemeinen Prozessvorschriften festsetzen. Dabei soll das Gericht alle mit anderen Fristen einhergehenden Umstände beachten.
(2) Das Gericht hat sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand, sowie alle zu vernehmenden Zeugen zur Hauptverhandlung unter Angabe des Termins zu laden.
(3) Das Gericht soll nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Die Benennung hat spätestens bis Prozessbeginn zu erfolgen. Sollte im Laufe der Verhandlung die Notwendigkeit für die Befragung weiterer Zeugen auftreten, so lädt das Gericht diese nach Absatz 2 dieser Sektion, jedoch nur, sofern die Notwendigkeit nicht bereits zu Prozessbeginn offenkundig war.
(4) Die Hauptverhandlung findet nach den folgenden Maßgaben statt:
a) Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.
b) Der Angeklagte hat sich anschließend an die Anklageverlesung für Guilty oder Not Guilty zu bekennen. Dies erfolgt durch die Verteidigung.
c) Im Anschluss beginnt die Staatsanwaltschaft dem Gericht alle Beweise vorzulegen und alle ihre Zeugen zu verhören. Diese Zeugen waren gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
d) Der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand haben das Recht, alle Zeugen nach mündlichem Antrag ins Kreuzverhör zu nehmen.
e) Im Anschluss hat haben der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand das Recht, die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast zu beantragen.
f) Fällt die Entscheidung des Gerichtes über die Einstellung negativ aus oder nimmt der Angeklagte dieses Recht nicht wahr, so haben er bzw. sein Rechtsbeistand die eigene Sicht der Dinge vorzulegen.
g) Die Verteidgung hat das Recht Entlastungszeugen aufzurufen. Diese sind gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
h) Alle Zeugen können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie sich selbst oder ihre Angehörigen durch eine Aussage belasten würden.
i) Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen sind die Schlussplädoyers zu halten. Dabei beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Die Verteidigung folgt danach. Grundsätzlich hat der Angeklagte das letzte Wort in einer Verhandlung abzugeben. Von diesem Recht kann durch den Angeklagten Abstand genommen werden.
j) Das Gericht hat sich zur Beratung zurückzuziehen und festzustellen, ob die Straftat ausreichend belegt ist. Hierbei gilt, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis seine Schuld eindeutig bewiesen wurde. Ein Urteil ist spätestens 7 Tage nach den Schlussplädoyers begründet durch das Gericht zu veröffentlichen.
k) Stellt das Gericht die Unschuld des Angeklagten fest, so ist das Verfahren beendet. Der Angeklagte ist frei zu sprechen und darf nicht erneut wegen der selben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden.
l) Stellt es das Gericht die Schuld des Angeklagten fest, so haben die Staatsanwaltschaft und im Anschluss der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand Anträge für das Strafmaß zu stellen und diese zu begründen.
m) Nach den Strafmaßanträgen zieht sich das Gericht erneut zurück und bestimmt über das Strafmaß. Das Urteil ist spätestens sieben Tage nach der Feststellung der Schuld zu verkünden.

Sec. 4 – Execution
(1) Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden.
(2) Die Vollstreckung darf höchstens einundzwanzig Tage nach der Verkündung des endgültigen Urteils erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.[/list]

Article III – Final provisions

Sec. 1 – Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Craig Hsiao
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Montag, 11. Januar 2010, 20:47

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Capitol Hill, Astoria City | January 11th, 2010


Honorable Mr.President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2009/12/006 Regulation of Traffic Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 11.Januar 2010 angenommen wurde.

Abstimmungsprotokolle
2009/12/006 Regulation of Traffic Bill / House of Representatives
2009/12/006 Regulation of Traffic Bill / Senate


signed

Speaker of the House of Representatives




Regulation of Traffic Bill

Section 1 - General
Zweck dieses Gesetzes ist die Regelung des Straßenverkehrs in den Vereinigten Staaten von Astor, insbesondere auf staatlichen Highways und anderen Bundesstraßen.

Section 2 - Designation of Roads
Folgende Bezeichnungen sollen für die einzelnen Straßen gelten:
(1) "Interstate Highways (Freeways)" für nationale (landesweite) Autobahnen.
(2) "Highways" für nationale (landesweite) Landstraßen.

Section 3 - General Traffic Regulations
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer ist zur Einhaltung der Verkehrsregeln und zur Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet.
(2) Zum Führen eines Fahrzeugs ist ein jeder berechtigt der das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine gültige Fahrerlaubnis seines Heimatstaates besitzt.
(3) Es dürfen nur Fahrzeuge mit gültigem Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.
(4) Grundsätzlich gilt in Astor Rechtsverkehr.
(5) Die laut dem "Manual of Traffic Signs", welches als Appendix I dem Gesetz angefügt ist, ausgewiesenen Verkehrszeichen, Signalanlagen und Fahrbahnmarkierungen sind bindend.

Section 4 - Special Arrangements
(1) Für Fahrzeuge der öffentlichen Sicherheitsbehörden und Rettungsdienste gelten die Verkehrsregeln in eingeschränktem Maße, wenn sie sich im Einsatz befinden. Die Verletzung von Verkehrsregeln ist für diese Fahrzeuge erlaubt, wenn es zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Rettung von Menschenleben nötig ist.
(2) Für die Eskortierung von öffentlich bedeutsamen Personen (z.B. Angehörigen der Bundes- oder einer Staatsregierung) können unter Berücksichtigung der Gefährdung der betreffenden Person Straßensperren errichtet werden, um eventuelle Gefahren abzuwehren.

Section 5 - Astorian Highway Police
(1) Die Astorian Highway Police untersteht der Federal Highway Administration.
(2) Die Astorian Highway Police hat die Aufgabe alle unter Sec. 2 aufgeführten Straßen polizeilich zu überwachen. Für bundesstaatliche Autobahnen und Landstraßen ist eine Zusammenarbeit mit der State Police erforderlich.

Section 6 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Appendix I: Manual of Traffic Signs

Manual of Traffic Signs
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Donnerstag, 14. Januar 2010, 20:11

The United States of Astor
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Capitol Hill, Astoria City | January 14th, 2010


Honorable Mr.President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2010/01/002 12th Election of Congress Act Amendment Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 14.Januar 2010 angenommen wurde.

Abstimmungsprotokolle
2010/01/002 12th Election of Congress Act Amendment Bill / House of Representatives
2010/01/002 12th Election of Congress Act Amendment Bill / Senate


signed

Speaker of the House of Representatives




12th Election of Congress Act Amendment Bill

Article I - Changing Article I
(1) Section 3 wird wie folgt ersetzt:
    "Section 3 Realization of Elections
    (1) Wahlen zum House of Representatives finden immer in den Monaten März, Juli und November statt. Sie sind spätestens 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen, sollen 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
    (2) Wahlen zum Senat sind spätestens 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen.
    (3) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren."


Article II - Changing Article II
(1) Section 1 (4) wird wie folgt geändert:
    "(4) Sind nach einer Wahl Mandate im House vakant, so sind durch das Electoral Office Neuwahlen für die noch zu besetzenden Mandate durchzuführen."

(2) Section 1 wird anschließend an Subsection (4) wie folgt ergänzt:
    "(5) Finden Nachwahlen gemäß Article II, Section 1 (4) dieses Gesetzes statt, so soll wie folgt vorgegangen werden:
    a) Die Wahlausschreibung soll nach dem Auftreten der Vakanz durch das Electoral Office veröffentlicht werden.
    b) Die Wahl soll 5 Tage dauern und an dem dritten Sonntag, der auf die Veröffentlichung des Wahlausschreibens folgt, enden.
    c) Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
    d) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
    e) Wer sich nicht innerhalb der unter Absatz e genannten Frist in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl. Die Bestimmungen von Article I, Section 2 (7) gelten äquivalent."



Article III - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
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Donnerstag, 14. Januar 2010, 20:23

The United States of Astor
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Capitol Hill, Astoria City | January 14th, 2009



Honorable Mr. President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie über den durch beide Kammern des Kongresses angenommen Antrag zur einer
Rede zur Lage der Nation.


Da Ihr Gesuch durch den Kongress angenommen wurde, fordere ich Sie hiermit auf eine State of the Union Adress im Kongress gegenüber den versammelten Abgeordneten und Senatoren zu halten.

Durch die Zustimmung Ihres Gesuches liegt bereits eine Redeerlaubnis vor dem Kongress vor.



signed

Speaker of the House of Representatives
Craig Hsiao
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Dienstag, 26. Januar 2010, 15:45

The United States of Astor
The President of Congress

Capitol Hill, Astoria City | January 26th, 2010


Honorable Mr.President Templeton,

hiermit unterrichte ich Sie, dass der folgende Antrag, der 2010/01/001 Office of Homeland Security Bill
durch beide Kammern des Kongresses zum 26.Januar 2010 angenommen wurde.

Abstimmungsprotokolle
2010/01/001 Office of Homeland Security Bill / House of Representatives
2010/01/001 Office of Homeland Security Bill / Senate


signed

Speaker of the House of Representatives




Office of Homeland Security Bill

Sec. 1 General
Dieses Gesetz führt das Amt für innere Sicherheit (Office of Homeland Security) ein.

Sec. 2 Consultant
(1) Das Office of Homeland Security ist eine Abteilung des Executive Office of the President.
(2) Der Präsident ernennt den Director des Office of Homeland Security. Gegebenenfalls kann der Präsident einen stellvertretenden Behördenleiter (Deputy Director) und nachgeordnete Amtsträger ernennen.
(4) Das Office berät den Präsidenten und die Administration ressortübergreifend in allen Fragen der inneren Sicherheit.

Sec. 3 Competences
(1) Das Office of Homeland Security berät die Leiter des Federal Bureau of Investigation, des United States Marshal Service und des United States Secret Service sowie der United States Customs and Border Protection.
(2) Das Office of Homeland Security
1. koordiniert die Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Staaten sowie des Department of Justice und des Department of Defense in Fragen der inneren Sicherheit.
2. übernimmt die Leitung über den Nationalen Katastrophenschutz. Seine Aufgaben sind die Vorbeugung, die Bekämpfung und die Aufarbeitung von Naturkatastrophen.
(3) In diesen Funktionen kann es den Leitern der Sicherheitsbehörden des Bundes Anweisungen für Ermittlungen und Operationen erteilen, wenn die Leiter der obersten Bundesbehörden, die diesen Sicherheitsbehörden des Bundes jeweils vorstehen, keine anderslautenden Anweisungen erteilt haben.

Sec. 4 Report
Der Director legt dem Präsidenten vierteljährlich einen schriftlichen Bericht über den Zustand der Sicherheitsbehörden vor. Auf Beschluss beider Kammern des Kongresses ist der Bericht dem Kongress in nicht-öffentlicher Sitzung vorzustellen.

Sec. 5 Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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