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Das vorliegende Amendment ermöglicht künftig bei Wahlen mit nur einem Kandidaten bzw. mit nur einem Ticket eine stille Wahl, sprich den Verzicht auf die Durchführung eines eigentlichen Wahlganges.
Vergangenen Monat fanden acht Wahlen statt, lediglich bei dreien war die Anzahl der Kandidaten größer als die in der betreffenden Wahl zu vergebenden Sitze. Dennoch mussten alle acht Wahlen eingerichtet werden, was besonders bei den Präsidentschaftswahlen mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden ist. Es wurde Aufwand ohne Nutzen betrieben, da die Resultate ja bereits feststanden. Solche Leerläufe haben wir beinahe in jedem Wahlmonat.
Dieses Amendment leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau, weshalb ich um ihre Zustimmung bitte.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union fr. Almighty Congressman from Laurentiana fr. Almighty Chairman of the Republican Party fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
zwar verstehe ich die Intention des Antrages, habe jedoch wie der Congressman aus Bay Lake erhebliche Zweifel daran, dass durch eine einfache Gesetzesänderung die aktive Durchführung von Wahlen umgangen werden kann.
Eugene 'Gene' Wolf (R-AA) Governor of the Republic of Assentia
ich bin in der momentanen Form gegen diesen Antrag. Vorallem in Hinblick auf Wahlen zum Präsidenten.
Ich finde dass ein solches Vorgehen diesem Amt nicht gerecht werden kann.
Jake U. Smith
Fr. Chairman of the Democratic Party of Laurentiana | Fr. Vice President of the United States
ich schließe mich den verfassungsrechtlichen Bedenken des Speakers sowie des Congressman aus Bay Lake ebenfalls an. Die Idee an sich mag nicht von vornehrein verkehrt sein, man kann sicherlich darüber diskutieren. In Form eines Nicht-Verfassungsgesetzes hielte ich sie jedoch für vermutlich nicht umsetzbar.
Mr. President, Mr. Speaker, Honorable Members of the Congress,
ich schließe mich meinen Vorrednern in Sachen verfassungsrechtlicher Bedenken an. Es wäre schlichtweg ein Verstoß gegen die demokratischen Grundsätze unseres Landes, dieses Gesetz durch- und zuzulassen.