Honorable Members of Congress,
mein Resolutionsantrag muss uns nicht weiter befassen, war aber aus formalen Gründen notwendig.
Der Inhalt der beim Supreme Court eingereichten Klage ist in meinen Augen nicht gänzlich von der Hand zu weisen: Der Kongress hat in einigen Fällen Vorschriften erlassen, die wohl in das hineinreichen, was die Verfassungsväter der Sphäre der Exekutive zugeordnet hatten. Nicht jeder einzelne Verwaltungsakt muss durch Bundesgesetz geregelt werden. Die permanente Versuchung für den Kongress, das dennoch zu tun, erwuchs letztlich jedoch meist aus Verfehlungen, Versäumnissen und verschwundenen Bundesbeamten.
Was ich bedauere, sind zwei Dinge: Erstens hat der Attorney General in dieser Angelegenheit nicht den Dialog mit dem Kongress gesucht und zweitens hat er es vermieden, konstruktive Änderungsvorschläge zu machen, um den rechtswidrigen Bestimmungen abzuhelfen. Aber es ist, wie es ist.
Persönlich verstehe ich die Bundesverfassung so, dass der Kongress inhaltliche Vorschriften lediglich der Exekutive in Person des Präsidenten der Vereinigten Staaten machen darf; wie er diese delegiert, ist ihm überlassen. Will er sie jedoch an Bundesbehörden delegieren, so benötigt deren Einrichtung eine Billigung des Kongresses; will er sie an Bundesbeamte delegieren, so benötigt deren Ernennung eine Billigung des Senates; will er die Behörde oder die Beamten bezahlen, so benötigt dies eine Billigung des Repräsentantenhauses.
Sofern wir in dieser Frage eine ähnliche Auffassung haben, plädiere ich bereits jetzt dafür, die entsprechenden Bestimmungen zu ändern. Die in der Klage aufgeführten Bestimmungen können ein Anhaltspunkt dafür sein, wo Änderungsbedarf besteht. Natürlich könnte der Kongress abwarten, ob und in welchen Einzelfällen der Supreme Court gegen ihn entscheidet, aber ich halte ein aktives und verfassungstreues Vorgehen für sinnvoller als den plötzlichen Wegfall etlicher Regelungen.
Nicht zuletzt will ich darauf hinweisen, dass wir so einem Zustand entgehen könnten, in dem praktisch der Präsident dem Kongress vorschreibt, wie er seine verfassungsmäßigen Rechte wahrzunehmen hat. Diesen Versuch unternimmt er aber, wenn er beantragt, dass "der Präsident die Einrichtung neuer Behörden oder Ämter dem Kongresspräsidium schriftlich vorlegen und dieses [-] eine gemeinsame Aussprache der Kammern und eine getrennte Abstimmung der Kammern über die Billigung einleiten [soll]. Diese gilt als erteilt, wenn beide Kammern mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben." Ich denke, der Kongress hat in den vergangenen Monaten und Jahren in vielen Bereichen hervorragende Arbeit geleistet. Er kann so offen sein, mit seinen Fehlern ehrlich umzugehen, und sie selbst beseitigen.
Ich weise darauf hin, dass eine solche Reform eine enorme Arbeitsbelastung darstellt. Ich kann mir deshalb vorstellen, dass der Kongress einige seiner Mitglieder in parteiübergreifender Art und Weise zusammenstellt, damit diese in einer Arbeitsgruppe erste Vorschläge und Entwürfe vorbereiten.
Zunächst wäre ich dankbar, wenn es zu meinen Ausführungen ein Meinungsbild gäbe.