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Sonntag, 25. Januar 2009, 15:34

BA 2009/01/004 Supreme Court Reformation Bill


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 25th of January 2009


Right Hounorable Members of Congress,

der Representatives, Mr Declan Fitch, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Mittwoch, den 28.01.2009 - 15:33 Uhr!


sig.

The President of Senate


Supreme Court Reformation Bill

ARTICLE I – JUDICAL APPOINTMENTS ACT


Sec. 1. Amplification of the Judical Appointments Act.
Der Judicial Appointments Act in seiner gültigen Fassung vom 06.08.2008 wird durch den in diesem Gesetz beschriebenen Judicial Appointments Act in Gänze ersetzt.

    Judicial Appointments Act

    Art. 1. Composition of the Supreme Court.

    Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) und zwei weiteren Bundesrichtern.

    Art. 2. Nomination and Election.
    (1) Der Chief Justice und die weiteren Bundesrichter werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten nominiert.
    (2) Der Chief Justice bedarf der Bestätigung durch jedes der Häuser des Kongresses. Einer der weiteren Bundesrichter bedarf der Bestätigung durch das House of Representatives, der andere weitere Bundesrichter bedarf der Bestätigung durch den Senat.
    (3) Die Bestätigung eines vom Präsidenten nominierten Kandidaten nach Section 2 bedarf einer Mehrheit von jeweils wenigstens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

    Art. 3. Begin of Term.
    Die Amtszeit eines vom Präsidenten nominierten und gemäß Article 2 bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten. Diese Aushändigung soll unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.

    Art. 4. End of Term.
    Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Art. 5. Impeachment.
    (1) Ein Bundesrichter kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen.
    (2) Außerdem sollen ein Bundesrichter automatisch seines Amtes enthoben sein, wenn er ohne Angabe von Gründen für einen Zeitraum von mehr als zwanzig Tagen seinen Amtsgeschäften fernbleibt. Die Feststellung über dessen Abwesenheit und Amtsverlust soll der Präsident des Kongresses auf Antrag je eines Mitglieds beider Kammern treffen.

    Art. 6. Transition
    (1) Trotz Ablaufs seiner Amtszeit soll ein scheidender Chief Justice ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Chief Justice sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Chief Justice im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.
    (2) Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Chief Justice nach diesem Article enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Chief Justice ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.


ARTICLE II - JUDICAL PROCEDURE ACT

Sec. 1. Amplification of the Judical Procedure Act.

Der Judical Procedure Act wird wie folgt geändert:

    1. Article I Section 2 des Judical Prodecure Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Section 2: Composition

    (1) Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) und gegebenenfalls weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichtern.
    (2) Nach erfolgter Bestätigung werden die Bundesrichter vom President ernannt und leisten den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    (3) Bekennt sich der Richter zu einer Religionsgemeinschaft, deren Angehörigen das Gesetz die Verwendung einer anderen Beteuerungsformel gestattet, so kann er diese gebrauchen. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden."

    3. Dem Article I des Judical Prodecure Act wird die folgende die folgende Section 3 angefügt:
    "Section 3: Aldermen
    (1) Sind nicht alle Bundesrichter gewählt oder ist wegen angekündiger oder mehr als sieben Tagen währender unangekündigter Abwesenheit zu befürchten, dass ein Verfahren keinen Fortgang findet, sollen die anderen Bundesrichter für das Verfahren durch einstimmigen Beschluss Schöffen in entsprechender Anzahl hinzuzuwählen. Die Wahl zum Schöffen setzt keine Bewerbung des Kandidaten vorraus. Schöffen haben im Verfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie Bundesrichter. Schöffen müssen vorbehaltlich von Subsection 3 nicht die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllen.
    (2) Ist der Chief Justice nicht gewählt oder verhindert, übernimmt, vorbehaltlich des Article 6 des Judical Appointments Act, der weitere Bundesrichter mit der längsten Amtszeit den Vorsitz eines Verfahrens.
    (3) Sind alle Bundesrichter nicht gewählt oder verhindert, soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten die Schöffem bestimmen; mindestens einer der Schöffen muss die Voraussetzungen zum Richteramt erfüllen und ist anstelle des Chief Justice mit dem Vorsitz des Verfahrens zu betrauen.
    (4) Jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist grundsätzlich zur Übernahme des Schöffenamtes verpflichtet und kann dieses nur aus wichtigem Grund ablehnen. Wer sein Schöffenamt schuldhaft nicht oder nicht ordnungsgemäß ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Tagen oder mit Geldstrafe bestraft."

    3. Dem Article I des Judical Prodecure Act wird die folgende Section 4 angefügt:
    "Section 4: Conflict of Interest
    Ein Bundesrichter gilt auch als verhindert im Sinne von Section 3, wenn er selbst oder durch nahe Verwandte in der Sache unmittelbar involviert ist oder sonst eine Besorgnis der Befangenheit begründet.

    4. Article II Section 2 des Judical Prodecure Act werden die folgende Subsection 3 und 4 angefügt:
    "(3) Die weiteren Bundesrichter wohnen der Hauptverhandlung bei. Ihnen ist gestattet, Zwischenfragen an die Beteiligten zu stellen.
    (4) Der Supreme Court kann sich intern unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten."

    5. Article II Section 5 des Judical Prodecure Act wird die folgende Subsection 2 angefügt:
    "(2) Urteile fällt der Supreme Court durch Beschluss mit Mehrheit der Bundesrichter. Enthaltungen sind unzulässig."

    6. Der bisherige Article II Section 5 wird Article II Section 5, Subsection 1.


ARTICLE III – FINAL PROVISION

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (25. Januar 2009, 15:35)


Declan Fitch

Governor of Astoria State

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Bundesstaat: -

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2

Sonntag, 25. Januar 2009, 15:39

Begründung:

Vertretend für die Bundesregierung lege ich mit diesem Gesetz einen Entwurf für eine Reform des Supreme Court vor. In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass diverse der bestehenden Regelungen unzureichend sind und auch die Zahl der Richter - gegenwärtig einer - nicht den heutigen Anforderungen an den Supreme Court entsprechen.

Die Bundesregierung und ich tragen dem Rechnung, insbesondere auch dem Umstand, dass am Supreme Court gegenwärtig einige Verfahren in der Schwebe sind, indem wir dem Kongress den vorliegenden Gesetzentwurf offerieren.


Neufassung des Judical Appointments Act

Das Gesetz sieht zunächst als erstem Schwerpunkt eine Neufassung des Judical Appointment Act vor:

Die erste, auffällige Neuregelung betrifft die Vergrößerung des Supreme Court um zwei auf insgesamt drei hauptamtliche Richter. Mit der Problematik der Besetzbarkeit dieser Stellen werde ich mich später näher befassen.
Die beiden weiteren Richter am Supreme Court sollen nun jeder von einer der beiden Kammern gewählt werden, der Chief Justice von beiden Kammern des Kongresses.

Weiterhin wurde in die Neufassung des Judical Appointments Act eine Regelung zum Amtsenthebungsverfahren aufgenommen, die bisher fehlte. Dabei wurden im Wesentlichen die Regelungen zur Amtsenthebung von Präsident und Vizepräsident aus der Verfassung übernommen.

Die Regelungen der Amtsübergabe im Falle von noch laufenden verfahren werden schließlich nur auf den Chief Justice beschränkt.


Änderungen am Judical Procedure Act

Der Entwurf sieht als zweiten Scherpunkt einige Änderungen am Judical Procedure Act vor.

Zunächst werden die Regelungen anhand der Hinzufügung weiterer Richter angepasst.

Weiterhin - und damit nehme ich Bezug auf das zuvor angesprochene Problem der Besetzbarkeit von Richterstellen - beinhaltet der Entwurf die Einführung des Schöffenamtes, das stets dann greift, wenn ein Richteramt unbesetzt oder der entsprechende Richter abwesend oder auf sonstige Art nicht zur Verfahrensteilnehme in der Lage ist.

Im Falle dessen, dass noch Bundesrichter vorhanden oder zur Verfahrensteilnahme in der Lage sind, wählen sie die Schöffen aus. Sind keine Richter vorhanden oder zur Verfahrensteilnahme in der Lage, bestimmt der Senat auf Vorschlag des Präsidenten über die Schöffenauswahl.

Ist kein Chief Justice im Amt oder in der Lage, am Verfahren teilzunehmen, muss mindestens einer der Schöffen die Befähigung zum Richteramt besitzen und mit dem Verfahrensvorsitz betraut sein.

Schließlich ist festgelegt, dass die Verweigerung oder Verwaisung des Schöffenamtes eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Des Weiteren ist eine Änderung vorgesehen, die Befangenheit als Hinderungsgrund für die Verfahrensteilnahme festlegt.

Zwei weitere Änderungen berücksichtigen, dass es sich beim Supreme Court nunmehr um ein Kollegialorgan handelt.


Insgesamt geht die Bundesregierung davon aus, dass das Gesetz seiner Zielsetzung - die Arbeitsfähigkeit des Supreme Court in jedem Falle aufrecht zu erhalten - in vollem Maße erfüllen kann. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
R.I.P.
DECLAN FITCH
1965 - 2009
Father, Husband, Governor, Representative

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Declan Fitch« (25. Januar 2009, 15:46)


Edmund S. Malroy

Malroy the Elder

Beiträge: 775

Beruf: Lawyer

Wohnort: Ellisport, Freeland

Bundesstaat: -

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3

Montag, 26. Januar 2009, 04:12

Madam Speaker,

zunächst möchte ich Congressman Fitch - und mit ihm auch der Regierung - Art. III, Sec. 6 Ssec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten ins Gedächtnis rufen:

Section 6 [Exclusive Competences of the Chambers]
(1) [...]
(2) Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat. Dieser kann ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses gesetzliche Regelungen erlassen, welche es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ermöglichen, bestimmte Beamte und Amtsträger in Eigenregie zu berufen.


Was sagt uns dieser Passus? Dass Bundesbeamte und sonstige ernannte Amtsträger des Bundes - zu denen auch Richter zählen - auf genau zwei Wege ins Amt gelangen können:
    1) Sie werden durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senates bestimmt, oder
    2) Sie werden - wenn der Senat zuvor eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung erlassen hat - durch den Präsidenten in Eigenregie ernannt.

Die Ernennung eines Richters auf Vorschlag des Präsidenten mit Bestätigung durch den gesamten Kongress ist also ebenso wie die Ernennung mit Bestätigung durch das Repräsentantenhaus, wie es in Art. 2 Sec. 2 der neuen Fassung des Judicial Appointments Act vorgesehen ist, schlicht verfassungswidrig - auch wenn die Intention dieser Bestimmungen noch so gut erscheint. Die Verfassung äußert sich hierzu sehr eindeutig. Gleiches gilt übrigens für die vorgesehene Kooptation von Schöffen (dazu unten mehr) durch das Gericht - auch dieses Benennungsverfahren ist nicht zulässig.

Die Regelung in Art. 5 Sec. 1 der vorliegenden Neufassung des Judical Appointments Act ist völlig überflüssig, da in der Verfassung so - fast wortgleich - schon verankert, und bzgl. der Regelung in Sec. 2 desselben Artikels erscheint es mir wenigstens zweifelhaft, ob sie unter den Terminus "Amtsenthebungsverfahren" im Sinne der Verfassung subsumiert werden kann, durch das ein Richter gemäß Art. V Sec. 1 Ssec. 2 der Verfassung ausschließlich vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden darf.

Ich möchte desweiteren darauf hinweisen, dass die Involvierung von "Schöffen" in die Arbeit des Supreme Court problematisch, ja höchstwahrscheinlich sogar unzulässig ist. Zunächst einmal ist das Institut des Schöffen - wie es etwa aus der Demokratischen Union vertraut ist - dem astorischen Rechtssystem fremd. Unser Rechtssystem kennt, so geht es aus der Verfassung hervor, hauptamtliche Richter und von Geschworenen gebildete Juries als Foren der Beteiligung von Laien an der Rechtssprechung - wobei die Beteiligung einer Jury (also von Laienrichtern) an Verfahren vor dem Supreme Court in Art. V Sec. 1 Ssec. 4 der Verfassung explizit ausgeschlossen wird! In Art. V Sec. 1 Ssec. 2 der Verfassung findet sich zudem eine abschließende Aufzählung aller denkbaren Mitglieder des Supreme Court: Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs und weitere Oberste Bundesrichter. Dies alles spricht mit eindeutiger Tendenz dafür, dass die Verfassung die Tätigkeit von Personen, die keine hauptamtlichen Richter sind, am Supreme Court nicht vorsieht. Eine Schöffen-Lösung ist ergo aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht praktikabel.

Schließlich noch zu einigen Unklarheiten im vorliegenden Entwurf, die der dringenden Klärung bedürfen:

Was bitte sollen "Voraussetzungen für das Richteramt" sein, die Schöffen im Sinne dieser Bill erfüllen müssen (oder eben auch nicht)? Es gibt in Astor keine definierten Voraussetzungen für das Richteramt, zumindest keine, die mir bekannt wären - aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Dann: Wer soll bitte die Befangenheit eines Richters prüfen? Es ist zwar geregelt, wann die Besorgnis der Befangenheit begründet ist, aber nicht, wer das feststellt.

Schlussendlich zum inhaltlichen Grundsatzproblem dieses Entwurfs: Woher will die Regierung plötzlich drei qualifizierte Juristen nehmen, die dauerhaft für eine Richtertätigkeit am Supreme Court zur Verfügung stehen? Ich sehe sie gegenwärtig nicht - und ich sehe sie auch nicht auf die lange Perspektive.

Fazit: Ein Entwurf, der die unverwechselbare Handschrift von Attorney General Xanathos trägt - handwerklich schlecht, völlig realitätsfern und weitgehend verfassungswidrig.

Ich kann guten Gewissens nur Ablehnung empfehlen.
EDMUND S. MALROY [D]
LAWYER IN RETIREMENT
FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Edmund S. Malroy« (26. Januar 2009, 04:15)


Lance B. Jackson

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4

Dienstag, 27. Januar 2009, 23:38

Madam Speaker,

ich stimme dem ehrenwerten Senator aus Freeland zu. Der Entwurf wird nicht meine Zustimmung finden.
Governor of the Free State of New Alcantara

Romy C. Lanter-Davis

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5

Samstag, 31. Januar 2009, 14:22

Die Abstimmung wird im Laufe des Tages eingeleitet werden.
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress

6

Samstag, 31. Januar 2009, 18:33

Vielleicht möchte sich der Antragssteller noch einmal äußern, ob er einen revidierten Entwurf vorlegen möchte?

13th and 24th President of the United States of Astor

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Declan Fitch

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7

Samstag, 31. Januar 2009, 18:45

Verzeihen Sie die Verspätung. Ich habe den Entwurf nochmals überarbeitet und versucht, die Kritikpunkte des Senators aus Freeland mit einzubeziehen.

Supreme Court Reformation Bill

ARTICLE I – JUDICAL APPOINTMENTS ACT


Sec. 1. Amplification of the Judical Appointments Act.
Der Judicial Appointments Act in seiner gültigen Fassung vom 06.08.2008 wird durch den in diesem Gesetz beschriebenen Judicial Appointments Act in Gänze ersetzt.

    Judicial Appointments Act

    Art. 1. Composition of the Supreme Court.

    Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) und zwei weiteren Bundesrichtern.

    Art. 2. Nomination and Election.
    (1) Der Chief Justice und die weiteren Bundesrichter werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten nominiert.
    (2) Der Chief Justice und die weitern Bundesrichter bedürfen der Bestätigung durch den Senat mit einer Mehrheit von wenigstens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

    Art. 3. Begin of Term.
    Die Amtszeit eines vom Präsidenten nominierten und gemäß Article 2 bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten. Diese Aushändigung soll unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.

    Art. 4. End of Term.
    Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Art. 5. Transition
    (1) Trotz Ablaufs seiner Amtszeit soll ein scheidender Chief Justice ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Chief Justice sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Chief Justice im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.
    (2) Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Chief Justice nach diesem Article enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Chief Justice ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.


ARTICLE II - JUDICAL PROCEDURE ACT

Sec. 1. Amplification of the Judical Procedure Act.

Der Judical Procedure Act wird wie folgt geändert:

    1. Article I Section 2 des Judical Prodecure Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Section 2: Composition

    (1) Der Supreme Court besteht aus dem obersten Bundesrichter (Chief Justice) und gegebenenfalls weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichtern.
    (2) Nach erfolgter Bestätigung werden die Bundesrichter vom President ernannt und leisten den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    (3) Bekennt sich ein Richter zu einer Religionsgemeinschaft, deren Angehörigen das Gesetz die Verwendung einer anderen Beteuerungsformel gestattet, so kann er diese gebrauchen. Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleistet werden."

    3. Dem Article I des Judical Prodecure Act wird die folgende die folgende Section 3 angefügt:
    "Section 3: Substitute Judges
    (1) Ist keiner oder sind nicht alle Bundesrichter gewählt oder ist wegen angekündiger oder mehr als sieben Tagen währender unangekündigter Abwesenheit zu befürchten, dass ein Verfahren keinen Fortgang findet, soll der Senat auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten in entsprechender Zahl Ersatzrichter für die Dauer der Abwesenheit wählen. Ein solcher Ersatzrichter hat im Verfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie ein herkömmlich bestellter Bundesrichter.
    (2) Ist der Chief Justice nicht gewählt oder verhindert, übernimmt, vorbehaltlich des Article 5 des Judical Appointments Act, der weitere Bundesrichter mit der längsten Amtszeit den Vorsitz eines Verfahrens."

    4. Dem Article I des Judical Prodecure Act wird die folgende Section 4 angefügt:
    "Section 4: Conflict of Interest
    (1) Ein Bundesrichter gilt auch als verhindert im Sinne von Section 3, wenn er selbst oder durch nahe Verwandte in der Sache unmittelbar involviert ist oder sonst eine Besorgnis der Befangenheit begründet.
    (2) Der Richter soll seine Befangenheit selbst erklären. Tut er dies nicht, sollen auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten die anderen Bundesrichter oder, wenn diese nicht gewählt sind, der Senat über das Vorliegen der Befangenheit entscheiden."

    5. Article II Section 2 des Judical Prodecure Act werden die folgende Subsection 3 und 4 angefügt:
    "(3) Die weiteren Bundesrichter wohnen der Hauptverhandlung bei. Ihnen ist gestattet, Zwischenfragen an die Beteiligten zu stellen.
    (4) Der Supreme Court kann sich intern unter Ausschluß der Öffentlichkeit beraten."

    6. Article II Section 5 des Judical Prodecure Act wird die folgende Subsection 2 angefügt:
    "(2) Urteile fällt der Supreme Court durch Beschluss mit Mehrheit der Bundesrichter. Beii Stimmengleichheit gibt die Stimme des Chief Justice den Ausschlag."

    7. Der bisherige Article II Section 5 wird Article II Section 5, Subsection 1.


ARTICLE III – FINAL PROVISION

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
R.I.P.
DECLAN FITCH
1965 - 2009
Father, Husband, Governor, Representative

8

Samstag, 31. Januar 2009, 18:47

RE: BA 2009/01/004 Supreme Court Reformation Bill


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 31st of January 2009


Right Hounorable Members of Congress,

die Aussprache wird verlängert.

Die Aussprache dauert nun bis Mittwoch, den 04.02.2009 - 18:46 Uhr!


sig.

The President of Senate

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

Romy C. Lanter-Davis

Former Vice President of the United States

Beiträge: 1 696

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

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9

Freitag, 6. Februar 2009, 18:43

Da offenbar kein Aussprachebedarf mehr besteht, werden die Abstimmungen eingeleitet.
Romy Christina Lanter-Davis

XXIII Vice President of the United States
Former Speaker of Congress