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Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 8th of May 2006
Der Representative, Mister Charles K. Darling, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.
Die Aussprache dauert bis Samstag, den 13.05.2006 - 22Uhr!
Zitat
Popular Petitions Act
Article 1
Dieses Gesetz dient zur Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages aus Art III s 7 (1) Satz 2 der Verfassung.
Article 2
Popular Petitions im Sinne dieses Gesetzes sind aus dem Volk hervorgehende Gesetzgebungsinitiativen.
Article 3
(1) Berechtigt zur Vorlage einer Popular Petition ist jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte astorische Bürger, soweit er nicht aus anderen Gründen, insbesondere kraft Mitgliedschaft im Kongress, zur Einbringung von Gesetzesinitiativen berechtigt ist.
(2) Die Popular Petition hat einen ausformulierten Entwurf für das zu erlassende Gesetz zu beinhalten. Ihr darf eine schriftliche Begründung für die Initiative beigefügt werden.
(3) Die Popular Petition ist unzulässig, wenn der vorgelegte Entwurf bei Inkrafttreten als Gesetz verfassungswidrig wäre.
(3) Die Popular Petition ist vom Vorlegenden an den Secretary of the Interior zu richten. Dieser hat sie nach Prüfung ihrer Zulässigkeit entweder unverzüglich und in voller Länge in einem öffentlich zugänglichen Forum des Bundes zu veröffentlichen oder bei Nichterfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen als unzulässig zurückzuweisen. Der Thread, in dem die Petition veröffentlicht wird, ist klar als solcher zu kennzeichnen.
(4) Gegen die Zurückweisung nach Absatz 3 Satz 2 kann binnen einer Woche ab der Zurückweisung Beschwerde zum Supreme Court eingelegt werden.
Article 4
(1) Die Popular Petition liegt insgesamt sieben Kalendertage lang in dem Forum zur Einsicht für jedermann bereit. Jedermann ist berechtigt, dort Kommentare zur Petition abzugeben. ƒnderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden.
(2) Jedermann, der selbst vorlageberechtigt wäre, kann öffentlich ausliegende Petitions unterstützen. Er tut dies durch öffentliche Erklärung in dem Thread, in dem die Petition ausliegt. Der Vorlegende selbst ist vom Recht zur Unterstützung ausgenommen.
(3) Die Petition ist vom Kongress wie eine von Kongressmitgliedern eingebrachte Vorlage zu behandeln und zu erörtern, wenn die erforderliche Zahl an Unterstützungsberechtigten innerhalb der Auslegungsfrist ihre Unterstützung erklärt hat. Diese Zahl an Unterstützern beträgt
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger als 10 Bürgern 1,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger 11-20 Bürgern 2,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger 21-29 Bürgern 3,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von mehr als 29 Bürgern 4.
(4) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine obligatorische Behandlung der Petition durch den Kongress vorliegen, trifft der Secretary of the Interior. Gegen seine Entscheidung steht die Beschwerde zum Supreme Court offen.
Article 5
Der Vorlegende kann seine Petition bis zur Feststellung nach Art 4 (4) zurückziehen.
Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 8th of May 2006
Hiermit wird Mister Merklin D. Muffley in vorliegender Discussion BA 2006/05/003 bis zum Ende der Aussprache oder bis zum Entzug durch das Präsidium befristetes Rederecht verliehen.
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Someone
Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Zitat
Article 4
(1) ... ƒnderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden.
Wird hierfür die letzte Volkszählung zugrunde gelegt? Dann könnte man das auch noch so reinschreiben.Zitat
(3) ..., wenn die erforderliche Zahl an Unterstützungsberechtigten innerhalb der Auslegungsfrist ihre Unterstützung erklärt hat. Diese Zahl an Unterstützern beträgt
Hier sollte vielleicht noch eine Zeitliche Frist wie in Art. 3 (4).Zitat
(4) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine obligatorische Behandlung der Petition durch den Kongress vorliegen, trifft der Secretary of the Interior. Gegen seine Entscheidung steht die Beschwerde zum Supreme Court offen.
Muss das erwähnt werden?Zitat
Article 3
(3) Die Popular Petition ist unzulässig, wenn der vorgelegte Entwurf bei Inkrafttreten als Gesetz verfassungswidrig wäre.
Zitat
Original von Dwain Anderson
Muss das erwähnt werden?
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Someone
Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Gut.Zitat
Original von Desiderio V. Adelmar
Allerdings. Wenn wir hier im Kongress ein verfassungswidriges Gesetz einbringen, ist das durchaus nicht unzulssig, sondern muss vom Präsidium ganz normal behandelt werden.Zitat
Original von Dwain Anderson
Muss das erwähnt werden?
Im Kongress wirds auch anders gehandhabt. Ich meine, wenn es einen Vorschlag innerhalb der Bekanntgabe gibt, der Sinnvoll ist, dann müsste er auch eingefügt bzw. geändert werden dürfen, bevor die Petition dann in den Kongress kommt.Zitat
Richtig ist m.E. auch, die Vorlage auf das Vorgelegte zu beschränken. Das sollte vor Schnellschüssen schützen. Es ist ja niemand gehindert, einen Gesetzentwurf erst ganz informell mit anderen gemeinsam zu entwickeln, um dann ein "gares" Gesetz einzubringen.
Weil Kongressabgeordnete den Gesetzesvorschlag noch immer im Kongress zerfleischen können. Solange sollte es einzig eie Petition des Volkes sein.Zitat
1. Warum sollen sich Kongressabgeordnete nicht daran beteiligten dürfen? Mir ist schon klar, dass wir darauf nicht angewiesen wären, aber das muss ja noch längst nicht heißen, dass wir nicht wollen würden wenn wir dürften
Bei nur einer nötigen Stimme (weniger als 10 Bürger) wäre das durchaus Sinnvoll. Aber nochmal: Woran wird sich bei der Anzahl der Bürger orientiert?Zitat
2. Es sollte nochmal klargestellt werden, ob (m.E.: dass) mit der notwendigen Zahl der Unterschriften die Anzahl zusätzlich zum Einreicher gemeint ist.
Zitat
Original von Dwain Anderson
Ich meine, wenn es einen Vorschlag innerhalb der Bekanntgabe gibt, der Sinnvoll ist, dann müsste er auch eingefügt bzw. geändert werden dürfen, bevor die Petition dann in den Kongress kommt.
Zitat
Weil Kongressabgeordnete den Gesetzesvorschlag noch immer im Kongress zerfleischen können. Solange sollte es einzig eie Petition des Volkes sein.
Zitat
Aber nochmal: Woran wird sich bei der Anzahl der Bürger orientiert?
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Someone
Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
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Jetzt verstehe ich Ihren Einwand. Ich dachte so oder so, daß die Unterschriften erst nach der Besprechung folgen. Dann würde ich sagen, daß die Unterschriften erst nach der Aussprache geleistet werden müssen. Sprich 7 Tage Aussprache und dann 7 Tage Unterschriften, oder ähnlich.Zitat
Original von Desiderio V. Adelmar
Dann weiß man ja wieder nicht, ob vorher geleistete Unterschriften für die geänderte Fassung noch gelten sollen. Der Petent soll seinen Entwurf einfach vorher öffentlich zur Diskussion stellen, bevor er ihn formell einreicht.
Schon, allerdings lesen wir die Entwürfe anders als Bürger, die nicht im Kongress sitzen. Wir würden also Einfluss nehmen, wo grade die Petitionssteller ihn nicht haben wollen.Zitat
Nein, wir sind ja schließlich auch Bürger.
Ich bin für den aktuellen Stand des Bürgerverzeichnisses. Denn nach der Volkszählung können Bürger Ihre Staatsbürgerschaft niederlegen und würden dann, wenn man die letzte Volkszählung zugrunde legt, immernoch mitgezählt werden.Zitat
Entweder der letzte Zensus oder der aktuelle Stand
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dwain Anderson« (9. Mai 2006, 12:15)
Zitat
Popular Petitions Act
Article 1
Dieses Gesetz dient zur Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages aus Art III s 7 (1) Satz 2 der Verfassung.
Article 2
Popular Petitions im Sinne dieses Gesetzes sind aus dem Volk hervorgehende Gesetzgebungsinitiativen.
Article 3
(1) Berechtigt zur Vorlage einer Popular Petition ist jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte astorische Bürger, soweit er nicht aus anderen Gründen, insbesondere kraft Mitgliedschaft im Kongress, zur Einbringung von Gesetzesinitiativen berechtigt ist.
(2) Die Popular Petition hat einen ausformulierten Entwurf für das zu erlassende Gesetz zu beinhalten. Ihr darf eine schriftliche Begründung für die Initiative beigefügt werden.
(3) Die Popular Petition ist unzulässig, wenn der vorgelegte Entwurf bei Inkrafttreten als Gesetz verfassungswidrig wäre.
(4) Die Popular Petition ist vom Vorlegenden an den Secretary of the Interior zu richten. Dieser hat sie nach Prüfung ihrer Zulässigkeit entweder unverzüglich und in voller Länge einschließlich der Begründung des Vorlegenden in einem öffentlich zugänglichen Forum des Bundes zu veröffentlichen oder bei Nichterfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen als unzulässig zurückzuweisen. Der Thread, in dem die Petition veröffentlicht wird, ist klar als solcher zu kennzeichnen.
(5) Gegen die Zurückweisung nach Absatz 3 Satz 2 kann binnen einer Woche ab der Zurückweisung Beschwerde zum Supreme Court eingelegt werden.
Article 4
(1) Die Popular Petition liegt insgesamt sieben Kalendertage lang in dem Forum zur Einsicht für jedermann bereit. Jedermann ist berechtigt, dort Kommentare zur Petition abzugeben. ƒnderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden.
(2) Jedermann, der selbst vorlageberechtigt wäre, kann öffentlich ausliegende Petitions unterstützen. Er tut dies durch öffentliche Erklärung in dem Thread, in dem die Petition ausliegt. Der Vorlegende selbst ist vom Recht zur Unterstützung ausgenommen.
(3) Die Petition ist vom Kongress wie eine von Kongressmitgliedern eingebrachte Vorlage zu behandeln und zu erörtern, wenn die erforderliche Zahl an Unterstützungsberechtigten innerhalb der Auslegungsfrist ihre Unterstützung erklärt hat. Diese Zahl an Unterstützern beträgt, zusätzlich zum ursprünglichen Vorlegenden,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger als 10 Bürgern 1,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger 11-20 Bürgern 2,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger 21-29 Bürgern 3,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von mehr als 29 Bürgern 4.
Bemessungsgrundlage für die Gesamtbevölkerung ist der Stand der astorischen Staatsbürger gemäß dem amtlichen Bürgerverzeichnis zum Zeitpunkt des Endes der Auslegungsfrist.
(4) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine obligatorische Behandlung der Petition durch den Kongress vorliegen, trifft der Secretary of the Interior. Gegen seine Entscheidung steht binnen einer Frist von einer Woche ab der Feststellung die Beschwerde zum Supreme Court offen.
(5) Der Kongresspräsident hat dem Vorlegenden auf Antrag für die Debatte der Petition im Kongress Rederecht zu erteilen, soweit nicht besondere, vom Kongresspräsidenten darzulegende Gründe des Gemeinwohls dagegen sprechen.
Article 5
Der Vorlegende kann seine Petition bis zur Feststellung nach Art 4 (4) durch Erklärung gegenüber dem Secretary of the Interior oder in dem Thread, in dem die Petition ausliegt, zurückziehen.
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Wie ist das zu verstehen?Zitat
Original von Merkin D. Muffley
...
(4) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine obligatorische Behandlung der Petition durch den Kongress vorliegen, trifft der Secretary of the Interior. Gegen seine Entscheidung steht binnen einer Frist von einer Woche ab der Feststellung die Beschwerde zum Supreme Court offen.
Was wären Gründe des Gemeinwohls?Zitat
(5) ... Gründe des Gemeinwohls dagegen sprechen.
Einverstanden.Zitat
Original von Merkin D. Muffley
...der Vorlegende kann ihn ja formlos vorher zur Diskussion stellen und die Vorschläge, die dabei eingehen, einarbeiten, bevor das ganze formell ausgelegt wird.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dwain Anderson« (10. Mai 2006, 08:55)
Zitat
Original von Dwain Anderson
Wie ist das zu verstehen?
Zitat
Was wären Gründe des Gemeinwohls?
Zitat
Und dann noch eine Frage: Wenn eine Petition eingereicht wird und dann später dem Kongress vorgelegt wird und dieser in deiner Diskussion die Petition umschreibt, was ja durchaus auch gegen den Willen des Vorlegenden geschehen kann, dann hat die Petition ihren Sinn vollends verfehlt. Wie soll man das vermeiden?
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Ich verstand es so, daß das bedeutet, daß der Secretary of the Interior entscheidet, ob der Kongress überhaupt darüber diskutieren darf oder nur noch abstimmen muss.Zitat
Original von Desiderio V. Adelmar
Der Innenminister stellt fest, ob genug Unterschriften etc. da sind. Wenn der Petent die Feststellung für falsch hält, kann er das Gericht anrufen.
Eben, das meinte ich. Die Möglichkeit sollte von vornherein ausgeschlossen werden.Zitat
... um theoretisch von einem Kongresspräsidenten missbraucht zu werden, ...
Klasse.Zitat
Gar nicht. Die Verfassung sieht nur ein Initiativrecht vor. Man kann nicht verhindern (auch nicht bei Anträgen aus der Mitte des Kongresses), dass eine Initiative die Mehrheit des Kongresses auf dumme Gedanken bringt
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Bundesstaat: Serena
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
(4) Die Popular Petition ist vom Vorlegenden an den Secretary of the Interior zu richten. Dieser hat sie nach Prüfung ihrer Zulässigkeit entweder unverzüglich und in voller Länge einschließlich der Begründung des Vorlegenden in einem öffentlich zugänglichen Forum des Bundes zu veröffentlichen oder bei Nichterfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen als unzulässig zurückzuweisen. Der Thread, in dem die Petition veröffentlicht wird, ist klar als solcher zu kennzeichnen.Zitat
1. Wenn schon über die Bundesregierung, dann an den Bundesjustizminister - noch besser wäre einfach "Bunderegierung."
2. Ich finde, dass in unserem System die Regierung in der Gesetzgebung nicht viel verloren hat. Ich würde diese Prüfung an den Kongresspräsidenten übertragen.
Zitat
Article 4
(1) Die Popular Petition liegt insgesamt sieben Kalendertage lang in dem Forum zur Einsicht für jedermann bereit. Jedermann ist berechtigt, dort Kommentare zur Petition abzugeben. ƒnderungsvorschläge sind zulässig, doch kann die Petition nur in der vom Vorlegenden vorgelegten Form unterstützt werden.
(2) Jedermann, der selbst vorlageberechtigt wäre, kann öffentlich ausliegende Petitions unterstützen. Er tut dies durch öffentliche Erklärung in dem Thread, in dem die Petition ausliegt. Der Vorlegende selbst ist vom Recht zur Unterstützung ausgenommen.
(3) Die Petition ist vom Kongress wie eine von Kongressmitgliedern eingebrachte Vorlage zu behandeln und zu erörtern, wenn die erforderliche Zahl an Unterstützungsberechtigten innerhalb der Auslegungsfrist ihre Unterstützung erklärt hat. Diese Zahl an Unterstützern beträgt, zusätzlich zum ursprünglichen Vorlegenden,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger als 10 Bürgern 1,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger 11-20 Bürgern 2,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von weniger 21-29 Bürgern 3,
bei einer Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten von mehr als 29 Bürgern 4.
Bemessungsgrundlage für die Gesamtbevölkerung ist der Stand der astorischen Staatsbürger gemäß dem amtlichen Bürgerverzeichnis zum Zeitpunkt des Endes der Auslegungsfrist.
(4) Die Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine obligatorische Behandlung der Petition durch den Kongress vorliegen, trifft der Secretary of the Interior. Gegen seine Entscheidung steht binnen einer Frist von einer Woche ab der Feststellung die Beschwerde zum Supreme Court offen.
(5) Der Kongresspräsident hat dem Vorlegenden auf Antrag für die Debatte der Petition im Kongress Rederecht zu erteilen, soweit nicht besondere, vom Kongresspräsidenten darzulegende Gründe des Gemeinwohls dagegen sprechen.
Ich denke, dass das hier entschiden zu weit geht. Wer, wo und wie was zu unterstüzen hat und in welchen Zeiträumen hier was bearbeitet werden kann, sollte und darf nicht die Sorge des Staates sein.
Es sollte vollkommen ausreichen, wenn eine Petition von einer gewissen Anzahl Personen unterstützt, vom Kongresspräsidenten geprüft und vom Kongress behandelt wird. Ohne weitere Einschränkungen und Regeln.
Was nun die Anzahl der Unterstützer angeht, so muss man anmerken, dass die Anzahl der Aktiven, nennen wir es mal Wähler und nicht Bürger, bei rund 30 liegt. Daher ist es Fallunterscheidung überflüssig. Ich würde einfach 4 Unterschriften (zusätzlich zum Petent) festlegen.
Schlisslich kommen wird zum Petent selber. Ich bin hier strickt dagegen, dass sich jeder per Petition in den Kongress katapultieren kann. Mir rennen ja jetzt schon zu viele "Fremde" - wie der Präsident oder der Oberste Bundesrichter - herum. Ich weiss nicht, warum es dem Kongress nicht zuzutrauen wäre, eine Volkspetition angemessen zu behandeln.
Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 14th of May 2006
Da noch weiterer Diskussionsbedarf besteht wird die Aussprache bis auf weiteres verlängert. Zunächst bis zum Mittwoch, den 17.05.2006 - 22Uhr.
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Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Meinen Sie, daß die Petition solange ausliegen soll, bis die entsprechende Anzahl an Unterschriften vorliegt? Also auch mal 3 oder 4 Wochen? Normalerweise würde ich diesen Ansatz unterstützen, aber wenn wir mal sehen, wie schnell sich hier manche Gesetze ändern können, dann kann eine lange Wartezeit die Petition überflüssig machen.Zitat
Original von Jerome Davenport
Ich denke, dass das hier entschiden zu weit geht. Wer, wo und wie was zu unterstüzen hat und in welchen Zeiträumen hier was bearbeitet werden kann, sollte und darf nicht die Sorge des Staates sein.
Es sollte vollkommen ausreichen, wenn eine Petition von einer gewissen Anzahl Personen unterstützt, vom Kongresspräsidenten geprüft und vom Kongress behandelt wird. Ohne weitere Einschränkungen und Regeln.
Die Anzahl der ständig aktiven Bürger kann man so einfach nicht festlegen. Sie wissen selber, daß es schon große Schwankungen gab.Zitat
Was nun die Anzahl der Unterstützer angeht, so muss man anmerken, dass die Anzahl der Aktiven, nennen wir es mal Wähler und nicht Bürger, bei rund 30 liegt. Daher ist es Fallunterscheidung überflüssig. Ich würde einfach 4 Unterschriften (zusätzlich zum Petent) festlegen.
Ich halte es für richtig, daß nicht "jeder" in den Kongress kommt. Sonst würde früher oder später Chaos herschen. Aber der Petitionssteller sollte auf Antrag Zugang bekommen, wenn (und das könnte man noch einfügen) Fragen bezüglich der Petition auftreten.Zitat
Schlisslich kommen wird zum Petent selber. Ich bin hier strickt dagegen, dass sich jeder per Petition in den Kongress katapultieren kann. Mir rennen ja jetzt schon zu viele "Fremde" - wie der Präsident oder der Oberste Bundesrichter - herum. Ich weiss nicht, warum es dem Kongress nicht zuzutrauen wäre, eine Volkspetition angemessen zu behandeln.
Das bestreitet keiner. Aber ich denke, es sollte dem Schreiber der Petition, wenn er es wünscht, erlaubt sein, Stellung zu nehmen, wenn "Fragen des Kongresses bezüglich der Petition aufkommen", die dieser wohl am besten beantworten kann. Schließlich heißt es ja auch "auf Antrag".Zitat
Original von Zachary Buchanan
Wir sind Vertreter des Volkes und ich denke wir können unsere Aufgabe sehr gut erfüllen.
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