Mr. President,
die Vereinigten Staaten werden derzeit von einer nicht abreißen wollenden Serie von Pannen und Skandalen um die Durchführung der Wahlen zum Repräsentantenhaus diesen Monat heimgesucht. Was auch immer letztlich hinter diesen Vorgängen stecken mag, tatsächlich bloß eine "Pechsträhne" der Verantwortlichen oder doch mehr: Das Vertrauen der Bevölkerung darin, das Wahlen in den Vereinigten Staaten fair, unparteiisch und gemäß dem Gesetz durchgeführt werden, ist jedenfalls tief erschüttert.
Viele Menschen stellen sich zurecht die Frage: Wie "unabhängig" - so postuliert es jedenfalls Article I Section 3 Federal Election Act schon in der geltenden Fassung - ist eine Wahlbehörde die letztlich doch wie jede andere Bundesbehörde auch in die Hierarchie der Bundesverwaltung eingegliedert ist wirklich? Deren Direktor vom Präsidenten ernannt und entlassen wird? In die der Präsident - wie in jede andere Behörde auch - jederzeit selbst über den Kopf des zuständigen Fachministers hinweg "hineinregieren" kann, wie wir es jüngst erlebt haben? Jener Präsident, um dessen Wiederwahl es vielleicht geht? Der von dem Kongress um dessen Wahl es geht kontrolliert werden soll? Der vielleicht auch Funktionär einer Partei ist, aus welcher sich Kandidaten an einer Wahl beteiligen?
Dieser Gesetzesvorschlag setzt das Postulat einer unabhängigen Wahlbehörde demgegenüber in die Praxis um: Ihr Direktor wird nicht länger vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats ernannt - und vom Präsidenten nach eigenem Gutdünken erlassen - sondern für eine fixe Amtszeit vom Kongress gewählt. Von beiden Kammern gleichberechtigt, so dass regelmäßig Vertreter aller drei politischen Lager - Demokraten, Republikaner und Unabhängige - beteiligt sind. In der Ausübung seines Amtes ist er praktisch einem Bundesrichter gleichgestellt: An Verfassung und Gesetze gebunden, untersteht er dennoch niemandes Aufsicht oder Anweisungen.
Der Gesetzesvorschlag bestimmte feste Wahltermine außerhalb der Wahlzeiträume, um zeitliche Kollisionen zu vermeiden. Und er sieht die Wahl eines Stellvertretenden Direktors vor, um Abwesenheiten, Vakanzen und Verhinderungen abzufedern. Beide Positionen - Direktor und sein Stellvertreter - sind laufend besetzt zu halten und bei Vakanz unverzüglich durch Wahl nachzubesetzen.
Ich bin überzeugt, dass diese Regelung das Vertrauen der Bevölkerung in faire und unparteiisch geleitete Wahlen in den Vereinigten Staaten wieder herstellen wird.