Mr. Speaker,
man kann es sicherlich so sehen, dass der Vierte Zusatzartikel "der Verfassung hinzugefügt [wurde], weil es erhebliche Probleme mit dem alten Verfahren gab."
Man kann es aber auch so sehen, dass einige Politiker, denen scheinbar sonst nichts eingefallen ist, das jahrelang in einer Kampagne propagiert haben, bis sie endlich ihren Willen bekamen.
Und ich sehe offen gestanden letztere Version näher an der Realität.
Die Senatorin aus Laurentia, Ms. Taylor K. Roberts, hat in der Aussprache über den vorliegenden Verfassungszusatz auf der dortigen verfassunggebenden Versammlung auf einen wichtigen und scheinbar vergessenen Aspekt unseres Präsidentschaftswahlrechts hingewiesen: die Bürger der - früher acht. momentan sechs und demnächst vielleicht fünf - Bundesstaaten wählen eben nicht den Präsidenten! Sie wählen die Wahlmänner ihres Bundesstaates.
So gesehen gab es also auch nie irgend ein "negatives Stimmgewicht" bei der Bemessung der Anzahl der Wahlmänner eines Bundesstaates. Denn in den Bundesstaaten werden keine Präsidenten gewählt, sondern Wahlmänner. Und wie viele, das richtet sich eben nach der Wahlbeteiligung. Dieses Verfahren indes kommt eigentlich allen Befürwortern proporzionaler Verteilungen entgegen: je mehr Bürger eines Bundesstaates sich an einer Wahl in diesem beteiligen, desto mehr Wahlmänner entsendet dieser zur eigentlichen Präsidentschaftswahl, eben durch das Wahlmännerkollegium.
Der Sieger der Präsidentschaftswahl in einem Bundesstaat erhält indes all dessen Wahlmännerstimmen. Das wiederum ist nur konsequent systemgerecht, denn es handelt sich im Ergebnis um eine Mehrheitswahl. Wer es für "demokratisch geboten" hält, dass der Zweitplatzierte "aber auch etwas bekommen muss, immerhin hat er doch die zweitmeisten Stimmen erhalten" - der sollte sich z. B. einmal mit dem Ärger auseinandersetzen, den unser großer Bruder, die Vereinigten Staaten von Amerika, damit hatte, den Zweitplatzierten der Präsidentschaftswahl zum Vizepräsidenten zu machen (das war ursprünglich wirklich so, man hat es aber geändert, weil es ein Desaster war). Oder vielleicht lieber gleich mit der Möglichkeit, den Präsidenten nach "Koalitionsgesprächen" vom Repräsentantenhaus wählen zu lassen..?
Ich finde es zugegeben etwas befremdlich, wie in diesem Land mit dessen föderativem Aufbau umgegangen wird. An vielen Stellen wird dieser zu Gunsten der Bundesstaaten missverstanden und übertrieben: da tauchen die Senatoren - wie jüngst schon wieder in Serena - gerne in den Verfassungen der Bundesstaaten auf, in denen sie eigentlich so viel verloren haben wie Priesteramtskandidaten im Bordell. Teilweise handelt ihre Erwähnung davon, wer zum Senator wählbar sei, und wie dieser abgewählt werden könne - beides verstößt klar gegen die Bundesverfassung.
Wenn es aber um die Wahl des Präsidenten geht, hat der sonst so - vielfach sogar verfassungswidrig - gefeierte Föderalismus plötzlich Sendepause. Da zählt dann mit einem Mal nur noch, dass Präsident wird, wer bei bundesweiter Zählung die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte, und jede einzelne Stimme auch einen Erfolgswert für den Kandidaten entfaltet, für den sie abgegeben wurde.
Ich muss das denke ich nicht verstehen, es ist mir auch schlicht nicht möglich.
Es sollte aber jeder einmal in sich gehen, ob er sonst nicht eigentlich immer "Föderalist" ist. Denn wenn ja, dann sollte er diesem Verfassungszusatz unbedingt zustimmen!