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Armin Schwertfeger

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1

Montag, 30. Juni 2008, 18:45

O'Neill ./. Holden, Director of the Federal Reserve Bank

Beim Supreme Court ging am 04.06.2008 folgende Klage ein:

ALAN FREDERIC STANLISS
ATTORNEY AT LAW
El Conjunto, New Alcantara


June 4th, 2008


In dem Rechtsstreit

des Mr Robert O'Neill, Southern Territories
- K l ä g e r -


- vertreten durch Mr Alan Frederic Stanliss als Prozessbevollmächtigtem,

gegen

die Federal Reserve Bank
- B e k l a g t e -


- vertreten durch den Director of the Federal Reserve Bank,

erhebe ich K l a g e und beantrage,

1. den Beklagten anzuordnen, die unverzügliche Auszahlung von 1000 Astor-Dollar nebst 5 % Verzugszinsen an den Kläger vorzunehmen,

2. festzustellen, dass die Verweigerung der Auszahlung des Seed Capital an den Kläger rechtswidrig ist und die Beklagte gesetzlich zu dessen Auszahlung aus seinen eigenen Reserven verpflichtet ist.

Begründung:
Der Kläger stellte am 01.05.2008 an den Vertreter der Beklagten den schriftlichen Antrag auf Zahlung des Seed Capitals gemäß des bsEcoSim Seed Capital Act (Anlage 1). Als der Vertreter der Beklagten diesen Antrag zwar erhielt, darauf aber nicht reagierte, wies der Kläger den Beklagten am 04.05.2008 schriftlich auf den vorausgegangenen Antrag hin. (Anlage 2). Daraufhin teilte der Vertreter der Beklaten dem Kläger mit, dass der Antrag an das zuständige Ministerium abgegeben habe und das Geld von dort ausgezahlt werde(Anlage 3). Am 10.05.2008 teilte der Vertreter der Beklagten ergänzend mit, dass die Federal Reserve Bank die Anträge lediglich aufnehme und die Auszahlung durch das Departement of Trade and Treasury erfolgen würde. Unter Verweis auf den aktuellen Gesetzestext forderte der Kläger den Vertreter der Beklagten erneut zur Auszahlung des Seed Capital auf und behielt sich die juristische Durchsetzung seines Anspruches vor (Anlage 4). Da darauf keine Antwort erfolgte, setzte der Kläger dem Vertreter der Beklagten eine letzte Frist von 24 Stunden, um einen Blick in das einschlägige Gesetz zu tun und das Seed Capital an den Kläger auszuzahlen (Anlage 5). Darauf antwortete der Vertreter der Beklagten, dass eine Verfassungsklage gegen „diese Praxis“ vorbereitet werde. Der Kläger erklärte, dass eine Verfassungsklage keine aufschiebende Wirkung gegen ein Gesetz habe und er annehme, dass er dann ebenfalls eine Klage vorbereiten müsse (Anlage 6).
Es bleibt schließlich festzustellen, dass bis heute nachweislich keine Überweisung diesbezüglich auf das Konto des Klägers ergangen ist (Anlage 7).

Die Kläger erfüllt alle Anforderungen des bsEcoSim Seed Capital Act: Er ist astorischer Staatsbürger (Art. 2, Par. 2), er hat, auch unter anderem Namen, bislang kein Seed Capital erhalten (Art. 2, Par. 4) und er ist keine Nebenidentitäten (Art. 2, Par. 5). Der Kläger erfüllt somit den Tatbestand für den Erhalt des Seed Capitals.
Das Seed Capital ist gem. Art. 2/1 bsEcoSim Seed Capital Act i.d.F. vom 19.04.2008 bei der Federal Reserve Bank zu beantragen. Zuständige Stelle ist der Director of the Federal Reserve Bank gem. Sec. 3/2 Federal Reserve Bank Act. Auch die Organzuständigkeit des Vertreters der Beklagten ist somit gegeben.


Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7


Die Klage wurde Ms. Director Holden zugestellt.

Die Vollmacht für Mr. Stanliss liegt dem Gericht vor.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, bis zum 04.07.2008 ausschließlich schriftlich auf die Klage zu erwidern. Danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens.
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

Armin Schwertfeger

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2

Sonntag, 6. Juli 2008, 21:27



In dem Verfahren

Robert O'Neill
-Kläger-

versus

The Federal Reserve Bank
-Beklagte-

über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari

darauf gerichtet, die Federal Reserve Bank zur Zahlung von 1000 $ Startgeld zuzüglich Zinsen zu verurteilen


hat das Gericht am 07.07.2008 entschieden:

I. Der Writ of Certiorari wird erteilt.
II. Beide Parteien -vertreten selbst oder durch ihre Bevollmächtigten - werden zur mündlichen Verhandlung ab dem 08.07.2008 geladen.


So wurde es angeordnet.


In der mündlichen Verhandlung wird festzustellen sein, ob ein Anspruch des Antragstellers auf Startkapital besteht, ob dieser gegen die Beklagte besteht und ob die Beklagte dadurch zur bedingungslosen Auszahlung verpflichtet ist. Weiterhin wird über die beanspruchte Verzinsung des Startkapitals dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein.

Die Verhandlung findet nach den Bestimmungen von Article II Section 2 des Judicial Procedure Act statt.

Begründung:


I.


1. Der Kläger stellt einen Anspruch auf Zahlung von Startkapital auf der Grundlage des bsEcoSim Seed Capital Act.
2. Aus Sicht der eingereichten Unterlagen des Klägers hat die Beklagte diese Zahlung bisher nicht geleistet, und die Zahlung mit Verweis auf eine anstehende Verfassungsklage abgelehnt.
3. Die Beklagte hat auf die vorgetragenen Argumente bisher nichts erwidert.

II.


1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
2. Das Gericht sieht die Klage als zulässig an.
3. Seitens der Beklagten wurde kein Antrag auf Abweisung des Eröffnungsantrags gestellt.
4. Das Hauptverfahren wird somit auf der Grundlage von Article II Section 1 Subsection 4 des Judicial Procedure Act eröffnet.

III.


Das Gericht wird im Ergebnis der Hauptverhandlung entscheiden über:
a) den Anspruch des Klägers auf Zahlung des Startkapitals in Höhe von 1000 $
b) die Zuständigkeit der Beklagten für die Auszahlung des Startkapitals aus ihren eigenen Reserven und
c) einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen für die verzögerte Auszahlung des Startkapitals.

Astoria City, 06.07.2008

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
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Alan Stanliss

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3

Dienstag, 8. Juli 2008, 12:03

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers ist anwesend, your Honor.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
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4

Dienstag, 15. Juli 2008, 11:57

Ich übernehme nach dem Amtswechsel als Chief Justice den Vorsitz über das Verfahren.


Verfgügungen zum Verfahrensfortgang:
1. Das Gericht setz der Klagegegnerin, Ms. Holden als Vertreterin der Federal Reserve Bank, eine finale Frist von 48 Stunden, sich hier zum mündlichen Verfahren persönlich oder durch einen Prozessvertreter anwesend zu melden.
2. Das Gericht weist die Klägerseite darauf hin, dass das Gericht beabsichtigt, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und keine mündliche Verhandlung durchzuführen, so die Klagegegnerin die mündliche Verhandlung versäumt. Der Kläger möge eventuelles weiteres Vorbringen in schriftlicher Form bereithalten, um das schriftliche Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (15. Juli 2008, 12:03)


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Donnerstag, 17. Juli 2008, 22:51

Beschluss:
Das Verfahren wird unterbrochen, bis die Federal Reserve Bank wieder über einen Director verfügt.

Gründe:
Nach dem Rücktritt von Ms. Holden als Director of the Federal Reserve Bank verfügt die Federal Reserve Bank über keinen vertretungsberechtigten Amtsträger mehr. Sie ist deswegen nicht ordnungsgemäß vertreten und kann vor Gericht nicht tätig werden. Das Verfahren kann deswegen bis eine neue Prozessvertretung besteht nicht fortgesetzt werden.

July 17th, 2008
sig. Finnegan, CJ
Ulysses S. Finnegan jr.

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Alan Stanliss

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6

Donnerstag, 14. August 2008, 17:14

Your Honor,

mein Mandant hat mich soeben darüber informiert, dass er beabsichtigt, die Klage für die Dauer seines Amtes als Director of the Federal Reserve Bank ruhen zu lassen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind.

Yours sincerely,
Alan Frederic Stanliss, J.D.
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7

Sonntag, 17. August 2008, 23:43

Mr. Stanliss,

der Supreme Court ist mit dem Vorgehen einverstanden. Einer Beteiligung von Mr. O'Neill an diesem Verfahren auf Seiten beider Prozessparteien könnte das Gericht sowieso nicht zustimmen.



Beschluss

Das Verfahren wird bis zur Erklärung der Wiederaufnahme durch den Kläger, spätestens aber bis zum Ausscheiden von Mr. O'Neill aus dem Amt des Directors of the Federal Reserve Bank unterbrochen.

Gründe:
Das Gericht sieht in der Beteiligung des Klägers auch auf der Beklagtenseite das Auftreten von Interessenskonflikten als unvermeidlich, welche eine vernünftigte Vertretung aller Interessen der an diesem Prozess beteiligten Parteien zweifelhaft erscheinen lässt.
Zudem hat der Kläger hat die Vertagung beantragt.


August 17th, 2008
sig. Finnegen, CJ
Ulysses S. Finnegan jr.

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8

Dienstag, 3. März 2009, 11:54

Your honor,

namens meines Mandanten beantrage ich nunmehr die Fortführung des Verfahrens.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
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Armin Schwertfeger

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9

Sonntag, 8. März 2009, 19:10

Das Verfahren wird auf Antrag des Klägervertreters fortgesetzt.

In Bezug auf die Verfahrenswiederaufnahme und den Verfahrensfortgang verfügt das Gericht:

1. Die Beklagte, vertreten durch ihren aktuellen Direktor, Dr. Daniel W. Kennay wird über die Wiederaufnahme informiert und aufgefordert, an dieser Verhandlung teilzunehmen.

2. Die Beklagte wird aufgefordert, über den aktuellen Sachstand bezüglich des Klagegegenstands vorzutragen. Insbesondere erwartet das Gericht Informationen darüber, ob das im Streit stehende Seed Capital in Höhe von 1000 A$ zwischenzeitlich an den Kläger vollständig oder teilweise ausgezahlt wurde.
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Sonntag, 8. März 2009, 19:19

Your honor,

ich melde mich anwesend.

Das im Streit stehende Seed Capital in Höhe von 1.000,-- A$ wurde bislang nicht an den Kläger ausgezahlt.

Ich biete jedoch an, die Auszahlung umgehend vorzunehmen, wenn der Kläger die Klage wiederum zurücknimmt.
Daniel Woodrow Kennay (I-FL)
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11

Sonntag, 8. März 2009, 19:34

Dr. Kenney, ich danke Ihnen für Ihr kurzfristiges Erscheinen.

Ob der Kläger die Klage nach Auszahlung des Seed Capital zurücknimmt, bleibt vorerst ihm überlassen.

Ich kann im Gegensatz dazu den Vorschlag für einen gerichtlichen Vergleich anbieten, welcher beiden Seiten Rechtssicherheit gibt und das Verfahren zum Abschluss bringen würde.

Inhalt wäre:

1. Die Beklagte zahlt an den Kläger spätestens 3 Tage nach Abschluss dieses Vergleichs Seed Capital in Höhe von 1000 A$.
2. Weiter gehende Ansprüche der Parteien sind ausgeschlossen.
3. Damit ist das Verfahren beendet.
Armin Schwertfeger
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Dienstag, 10. März 2009, 12:18

Mit diesem Vergleich wäre ich einverstanden, your honor.
Daniel Woodrow Kennay (I-FL)
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Dienstag, 10. März 2009, 18:59

Your Honor,

in Anbetracht dessen, dass der Supreme Court in der Vergangenheit ohnehin gegen einen Anspruch auf Säumniszinsen in Bezug auf das Seed Capital entschieden hat, nimmt mein Mandant den Vergleich an.
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Dienstag, 10. März 2009, 21:02

Mr. Stanliss, der Supreme Court konnte bisher und kann derzeit auch keinen Anspruch auf Säumniszuschläge zuerkennen, da es derzeit keine gesetzliche Grundlage für Säumniszuschläge dem Grunde und der Höhe nach gibt.

Das mag man bedauern. Es ist jedoch Aufgabe der Legislative, so sie es für notwendig oder angemessen erachtet, eine solche gesetzliche Regelung zu treffen.

Ich danke den Parteien für Ihre Bereitschaft, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs abzuschließen. Ich werde diesen nun noch offiziell protokollieren.
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Dienstag, 10. März 2009, 21:06



In dem Verfahren

Robert O'Neill

versus

The Federal Reserve Bank

schließen die Parteien im Ergebnis der mündlichen Verhandlung folgenden

Gerichtlichen Vergleich


1. Die Beklagte zahlt an den Kläger spätestens 3 Tage nach Abschluss dieses Vergleichs Seed Capital in Höhe von 1000 A$.

2. Weiter gehende Ansprüche der Parteien sind ausgeschlossen.

3. Damit ist das Verfahren beendet.

Astoria City, 10.03.2009

Armin Schwertfeger
Chief Justice


Die Sitzung ist geschlossen.

Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
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