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The Honorable Russell S. Floyd, Federal Judge, will preside over the proceedings of the Federal District Court for the District of Astoria State in the civil case Clark, Speaker et al. ./. Bowler, President of the Senate. The procedure is performed as Bench Trial.
Your Honor,
die Fakten in diesem Verfahreen sehe ich als unstrittig, im Übrigen durch die Protokolle des Kongresses hinreichend bekannt. Interessant ist nur die rechtliche Betrachtungsebene: Die Kläger sind durch die rechtswidrige Feststellung der Ablehung der Citizenship Simplification Fixing Bill durch den Senat in ihren aus der Constitution sich ergebenen Rechten verletzt: Sie alle haben der Bill zugestimmt, sei es im House oder im Senat. Aus Art. III Sec. 7 Ssc. 2 USConst. ergibt sich, dass ein übereinstimmender Beschluss beider Kammern zur Annahme einer Gesetzesvorlage erforderlich. Diese Annahme ist Teil der legislativen Arbeit und unterliegt damit den Bestimmungen der nach Art. III Sec. 1 Ssc. 5 USConst. erlassenen gemeinsamen Standing Rules.
Jede Kammer und jedes Mitglied des Kongresses für sich genommen hat einerseits ein Interesse an der Einhaltung der zwingenden Bestimmungen der Standing Rules wie etwa der Vorschriften über die Zulässigkeit und Gültigkeit einer Stimmabgabe, damit nicht die Stimme eines Kongressmitgliedes dadurch bedeutungslos wird, dass der Sitzungsleiter einer Kammer willkürlich Stimmen ausschließt oder berücksichtigt, ohne dazu nach den Standing Rules dazu berechtigt zu sein. Dieses Recht ist zwingend, denn ansonsten würde die Stimme und ihre Wirkungskraft und damit das einzige verfassungsrechtlich gegebene Mittel eines gewählten Abgeordneten zur Ausübung seines Amtes vollständig entwertet werden.
Genau um dieses so fundamentale Recht geht es uns hier - nicht um Argumente für oder gegen einen Gesetzesentwurf, deren Abwägung dem Kongress und nicht der Judikative zusteht. Die Stimmabgabe des damaligen Senator for Astoria State ist der wesentliche Konfliktpunkt zwischen den Parteien: Der President of the Senate vertritt die Auffassung, eine Änderung der aktiven Stimmenthaltung sei von der Vorschrift der Sec. 9, Ssc. 6 Sen. 2 Standing Rules nicht erfasst und demnach nach Sec. 9, Ssc. 6 Sen. 1 Standing Rules nicht zu berücksichtigen. Dies sehen meine Mandanten als unvertretbare Auslegung der gemeinsamen Verfahrensregeln an, denn der Begriff des Stimmverhaltens umfasst vom Wortlaut her auch das den Stimmoptionen "Yea" und "Nay" nach Sec. 9, Ssc. 3 Sen. 2 Standing Rules gleichgestellte "Present" - aus dieser Gleichstellung ergibt sich auch, dass der Begriff "Stimmabgabe" damit synonym sein muss. Die geordnete Möglichkeit, seinen eigenen Standpunkt während einer laufenden Abstimmung noch einmal zu revidieren als eindeutiger Telos der Norm kann in anderer Weise auch nicht vollständig verwirklicht werden und lässt die erfolgte Auslegung des Beklagten auch als willkürlich erscheinen.
Selbst wenn wir annehmen, dass die Auslegung der Norm durch den Beklagten vertretbar ist, so ist seine Feststellung damit dennoch nicht nur mit sich selbst, sondern auch mit den Standing Rules unvereinbar: Ist nämlich die Änderung des Stimmverhaltens zu "Present" unzulässig, führt dieser Versuch gerade zur Ungültigkeit der Stimme gemäß Sec. 9, Ssc. 6 Sen. 1 Standing Rules. Das hat der Beklagte hier aber eindeutig hier nicht festgestellt, sondern vielmehr die erneute - und von der vorherigen abweichenden - Stimmabgabe von Senator Peterson schlicht ignoriert und die erste Strimmabgabe gewertet.
In beiden Fällen hätte sich das im Senat festzustellende Ergebnis so geändert, dass die Bill beschlossen gewesen wäre - gerade das hat der President of the Senate nicht festgestellt und damit die Standing Rules verletzt. Meine Mandanten haben sich mit ihrer Stimmabgabe für die Annahme der Bill ausgesprochen und damit alles getan, was sie dazu beitragen können. Ihre Stimmabgabe bleibt aber im Gegensatz zur Bestimmung der Verfassung beim Zustandekommen der Bill unberücksichtigt, was - wie dargestellt - eine eklatante Rechtsverletzung darstellt.
Im Ergebnis begehren meine Mandaten nicht mehr oder weniger als die Abstellung der Rechtsverletzung und die Feststellung eines rechtmäßigen Ergebnisses. Darauf konnte außergerichtlich keine Einigung erziehlt werden, daher eersuchen wir dieses Gericht darum, die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Mr. Gowans ist ein cleverer Anwalt. Er setzt in seiner Anklage auf Pathos, Prosa und Phrasen. Er spricht über fundamentale demokratische Rechte. Das ist clever. Denn Mr. Gowans weiß: mit Paragrafen kommt er hier nicht weiter. Also wirft er wortreich Nebelkerzen.
Lichten wir den Nebel. In diesem Prozess geht es um die schlichte Frage, ob der President of the US Senate die Standing Rules falsch angewendet hat. Dabei müsste die Anklage zweifelsfrei beweisen, dass die Standing Rules falsch angewendet wurden. Das kann sie aber nicht.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Senator seine Stimmabgabe "Nay" innerhalb der Abstimmung gewissermaßen zurückziehen und wirksam in ein "Present" wandeln kann. Ausschlaggebend sind allein die Standing Rules.
Schauen wir also rein. Stimmabgaben können nach Title III Sec 9 SSec 3 No 1 mit "Yea" oder "Nay" erfolgen.
Das ist im vorliegenden Fall erfolgt, der Senator für Astoria City stimmte mit "Nay".
Grundsätzlich ist es untersagt, eine Stimme zu ändern - SSec 6 Satz 1. es gibt aber eine einzige Ausnahme, die SSec 6 Satz 2 definiert: "das Stimmverhalten kann durch eine neue Stimmabgabe geändert werden, solange das Präsidium kein Ergebnis festgestellt hat und die Abstimmungsfrist noch nicht abgelaufen ist". Hierauf beruft sich die Anklage im Kern. Korrekt ist: die Frist war nicht verstrichen, das Ergebnis nicht festgestellt.
Fraglich ist aber, ob das Wort "Present" eine "neue Stimmabgabe" ist, wie sie SSec 6 fordert, damit die einzige Ausnahme vom Verbot der Stimmänderung greift.
Wie ausgeführt erfolgt die Stimmabgabe nach SSec 3 No 1 mit "Yea" und "Nay". Schon eine Formulierung "aye" würden die Standing Rules nicht akzeptieren, obwohl die Absicht erkennbar ist. Aber es geht hier ja einzig um die Anwendung der Standing Rules, und die gelten, wie sie sind.
Die Anklage beruft sich auf SSec 3 Satz 2. diesen Satz möchte ich zitieren, denn er wird entscheidend sein: "ein Kongressmitglied kann anstelle einer Stimmabgabe seine Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses zum Zeitpunkt der Abstimmung durch 'present' bekunden." Die Anklage interpretiert hier - fälschlich - dass es drei Möglichkeiten der Stimmabgabe gäbe: Yea, Nay und Present. Die Standing Rules sind aber ausdrücklich anders formuliert: Present kann "anstelle einer Stimmabgabe" gewählt werden, es handelt sich demnach systematisch nicht um eine Stimmabgabe. Das ist auch intuitiv und logisch, denn wer "Present" sagt, gibt ja eben gerade keine Stimme ab.
Festzuhalten ist also: der Senator hat zunächst wirksam eine Stimme abgegeben. Er hätte aber auch gänzlich darauf verzichten oder mit "Present" Anwesenheit bekunden können. Nun hat er aber wirksam eine Stimme abgegeben.
Dann hat er nachträglich "Present" bekundet. Das ist keine Stimmabgabe, wie ausgeführt. Denn nur eine neue Stimmabgabe kann das Votum ändern. Daher bleibt seine wirksame Stimmabgabe zunächst gültig. So hat es der President of the US Senate auch festgestellt.
Man könnte diskutieren, ob das so sinnvoll ist. Man könnte diskutieren, ob Present oder Abstention eine gleichberechtigte Form der Stimmabgabe sein sollten. Aber nicht hier. Nicht jetzt. Der Kongress hat die Standing Rules beschlossen, der President of the US Senate hat die Pflicht sich daran zu halten. Hat er getan.
Zusammengefasst als Dreisatz: nur eine Stimmabgabe kann eine vorhergehende ersetzen. Present ist keine Stimmabgabe. Ergo: es ist nicht möglich, eine Stimmabgabe durch ein Present zu ändern.
Ich mache weiter mit dem Blumenstrauß an Hilfsargumentationen der Anklage und werde darauf eingehen, wieso das hübsche Blumen sind, sie aber an den Tatsachen und rechtlichen Wahrheiten auch nichts ändern.
Die Anklage argumentiert, hilfsweise läge eine versuchte Änderung der Stimmabgabe vor, die zur Ungültigkeit führt. Das hat sich die Anklage hübsch ausgerechnet. Fraglich ist, ob der Versuch unternommen wurde, die Stimmabgabe zu ändern. Zur Erinnerung: das Gericht muss hier feststellen, ob der President of the US Senate hier ohne jeden Zweifel falsch gehandelt hat.
Der Senator für Astoria State hat am Geschäftsgang zwei mal teilgenommen. Erst durch Abgabe einer Stimme, dann durch Anwesenheitsbekundung. Die Anwesenheit war aber bereits offensichtlich, schließlich hatte er ja eine Stimme abgegeben. Die Standing Rules untersagen nicht weitere Anwesenheitsbekundungen. Gewissermassen kann jeder so oft Present sagen wie er will. Es ist schlicht irrelevant.
Your Honor,
Ein Present ist keine Stimmabgabe. Da ist der Wortlaut der Standing Rules eindeutig. Die Klage ist umfassend zurückzuweisen.
Your Honor,
die Verletzung der Rechte meiner Mandanten ist keine Nebelkerze, sie ist ein Faktum. Es geht hier auch gar nicht darum, über abstraktes Verfassungsrecht zu diskutieren, sondern es geht ganz konkret um die Missachtung der Standing Rules – die Rechtsverletzung meiner Mandanten ist dafür keine Notwendigkeit, sie ist eine Folge.
Sec. 9 Ssc. 3 der Standing Rules regelt, wie eine Stimme abgegeben werden kann, nämlich in den Varianten „Yea“ oder „Nay“ - dass eine andere Formulierung wie beispielsweise „Aye“ oder „No“ die Stimme ungültig machen würde, obwohl die Intention eindeutig erkennbar wäre, bleibt von unserer Seite unbestritten, ist nur hier irrelevant, denn die Standing Rules gehen an dieser Stelle noch mit einem 3. Satz weiter: „Ein Kongressmitglied kann anstelle einer Stimmabgabe seine Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses zum Zeitpunkt der Abstimmung durch ‚Present‘ bekunden.“
Das ist der entscheidende Unterschied, denn die Standing Rules sagen hier, dass es eine dritte – vollkommen gleichwertige, weil „anstelle“ einer Stimmabgabe nach Sec. 9 Ssc. 3 Nr. 1 zulässigen -
Stimmoption gibt: die Enthaltung und damit den aktiven Verzicht auf die Stimme.
„Present“ ist also nicht ein Formulierungsfehler wie etwa „Abstention“ oder „I dont care“ es wären, es ist eine mit den Standing Rules konforme Entscheidung und Form des Ausdrucks, die auch im Ergebnis ihren Niederschlag findet, als gültige, aber zu vernachlässigende Stimme.
Anders formuliert: „Present“ ist keine Stimmabgabe, aber es ist in seiner Intention - dem Außerachtbleiben - wie eine Stimmabgabe zu behandeln. Wann immer die Standing Rules also von Stimmabgaben sprechen, müssen dort in der Anwendung rein logisch, mindestens aber teleologisch nicht nur die Optionen „Yea“ und „Nay“, sondern auch „Present“ hineingelesen werden.
Auf den Punkt gebracht: „Present ist keine Stimmabgabe. Es ist wie eine Stimmabgabe zu behandeln.“
Ich komme also zum gegensätzlichen Schluss der Gegenseite: Wenn „Present“ eine Option der Entscheidung ist, die die Standing Rules – eben in Sec. 9 Ssc. 3 Sen. 3 – einer Stimmabgabe als gleichwertig normieren, dann hat der Senator for Astoria State seine Stimmabgabe von „Yea“ zu „Nay“ gültig geändert und dies muss berücksichtigt werden. Das folgt auch schon aus der Argumentation der Gegenseite, ist also völlig unstrittig.
Die Verteidigung aber weist die Gleichwertigkeitsregelung als nicht existent zurück und zwar zu Unrecht, denn sie steckt wie gesagt schon im Wortlaut „anstelle“ - das meint „stellvertretend für etwas“ oder aber schlicht „als Ersatz“. Dass die Standing Rules nicht nach „Yea“ und „Nay“ einfach „Present“ einfügen, ist eine strukturelle – Sen. 3 soll für die Nummern 1 und 2 gleichermaßen gelten - und stilistische Frage ohne rechtliche Konsequenz.
Selbst wenn man aus der Formulierung noch keine zwingende Gleichwertigkeit ableiten möchte, ohne wenn und aber ausschließen tut der Wortlaut der Norm sie jedenfalls nicht.
Die Verteidigung möchte uns sagen, dass dieses Gericht nicht berufen ist, möglicherweise unsinnige Regeln so zu interpretieren, dass sie in den Augen des Gerichts sinnvoll sind. Das ist unbestreitbar richtig, wenn der Wortlaut ohne jeden Zweifel die Gleichwertigkeit ausschließen würde – die er nach unserer Ansicht gerade ausdrücklich normiert, aber es könnte ja sein, dass dem objektiv nicht so ist. Das tut er aber gerade nicht, es gibt also zwei Möglichkeiten der Auslegung, die deswegen aber beide nicht automatisch gleichwertig sind.
Dies wäre der richtige Punkt, die juristische Auslegungspraxis genauer zu betrachten, in concreto die teleologische Auslegung, Sinn und Zweck der Norm (nicht etwa Sinn oder Unsinn ihres Inhaltes). Spätestens hier ist festzustellen: Für die Chance zum Überdenken der eigenen Position ist es egal, ob man vorher zugestimmt, abgelehnt oder sich enthalten hat. Der Telos gibt also dem inklusiveren Verständnis des Wortlauts den Vorrang.
Wenn die Verteidigung ein entgegenstehendes Argument am Ende doch finden sollte und wir das entgegen unserer Erwartung nicht widerlegen können sollten, dann kommt unser Blumenstrauß zum Tragen, der gerade nicht nur schön anzusehen ist, sondern auch gleich mit fruchtbarem Boden geliefert wird: Die Verteidigung versucht sich hier an der bloßen Abkanzelung des Versuchs als einem unschädlichen, weil die Bekundung „Present“ ja gerade – und das wäre an dieser Stelle der Argumentation auch als objektive Rechtslage festgestellt – keine Stimmabgabe sei.
Auf die Möglichkeit eines tatsächlich möglichen Erfolgs kommt es aber beim Versuch gar nicht erst an, es zählt allein die subjektive Ebene des Handelnden.
In diesem Fall hat der Senator for Astoria nachweislich mit der Intention gehandelt, seine Stimmabgabe zu ändern. Dazu erlaube ich mir, einen weiteren Auszug aus den Protokollen als Beweismittel vorzulegen und bitte darum, es zuzulassen.
Wenn wir also diesen Versuch nicht als Versuch im Sinne der Standing Rules werten wollten, so käme es keinesfalls darauf an, ob ein „Present“ irrelevant wäre, weil es keine Stimmabgabe und damit auch kein Versuch der Änderung einer Stimmabgabe ist – das ergibt sich aus der gerade dargelegten Bedeutung der Subjektivität des Handelns – sondern es könnte darauf ankommen, ob der Versuch verschuldet ist oder nicht.
Wir sind hier aber nicht im Straf- oder materiellen Zivilrecht, wo Schuldfähigkeit eine Rolle spielen könnte, sondern in Formvorschriften, bei deren Verletzung Motivation oder geistiger Zustand ohne Folgen sind. Ferner wird keiner unterstellen wollen oder gar beweisen können, dass die Annahme „Present ist eine Stimmabgabe im Sinne der Standing Rules“ derartig absurd und weltfremd ist, dass nur jemand sie bejahen kann, der ohne jeden Zweifel nicht Herr seiner Sinne ist.
Kurzum: Wenn ich der Meinung bin, jemanden durch das Abwerfen mit einem Wattebausch töten zu können, so ist das offensichtlich unsinnig und absolut nicht erfolgversprechend, aber dennoch strafbar – es sollte aber ein starkes Indiz dafür sein, einmal über meine Schuldfähigkeit nachzudenken.
Und wenn ich als Senator meine, mein Stimmverhalten im Senat der Vereinigten Staaten von „Nay“ zu „Present“ ändern zu können, so mag das am Ende ebenso wenig erfolgreich sein obwohl ich vom Gegenteil unabrückbar überzeugt bin) es ist aber dennoch ein Versuch, meine Stimmabgabe zu ändern und alles andere kann dann auch egal sein.
Wir sehen also: Die wahren Nebelkerzen wirft hier die Verteidigung, den Blumenstrauß der Anklage bringt das aber so schnell nicht zum verwelken.
Ich werde das Gericht nicht wie die Anklage mit einer wortgewaltigen Wiederholung bekannter Argumente langweilen.
Statt dessen nur drei schnelle Anmerkungen.
Erstens: auch die Anklage führt aus, dass "Present" keine Stimmabgabe ist, das ist der Kern der Argumentation der Verteidigung.
Zweitens: es ist vollkommen unlogisch, beachtet man erstens, das Erfordernis "neue Stimmabgabe" durch ein "Present" als erfüllt anzusehen, wie es sich die Anklage wünscht.
Drittens: es ist für einen Juristen wie Mr. Gowans zumindest mutig - im nicht zu sagen gewagt - zu postulieren dass die Standing Rules wegen einer vermeintlichen teleologischen Auslegung gegen den ausdrücklichen Wortlaut anzuwenden sind. Es ist Aufgabe des President of the US Congress die Standing Rules anzuwenden. Das hat er korrekt getan.
Danke, Councillors. Ich denke ihre Standpunkte sind klar.
Councillor Perkins,
da aus Sicht der Verteidigung ein "Yea"/"Nay" nicht durch eine "Present"-Bekundung ersetzt werden kann: Ist auch der andere Weg nicht möglich? Sprich, kann eine "Present"-Bekundung in ein "Yea"/"Nay" geändert werden?
Your Honor, wenn Sie erlauben, möchte ich nur kurz auf die kurzen Anmerkungen des Kollegen eingehen:
Zu postulieren, unsere Argumentation bezüglich des Charakters des "Present" sei auch die Position der Verteidigung, verkennt den wesentlichen Kern. Etwas kann juristisch gleichwertig sein, ohne einander zu entsprechen. Warum unsere Argumentation gerade nicht gegen den Wortlaut gerichtet ist, sondern vielmehr zu einer offensichtlich näher liegenden Auslegung mehrdeutiger Begriffe kommt, haben ich ausführlich dargelegt. Dieses Vorgehen der Auslegung ist nicht mutig, das ist juristische Grundlagenkenntnis.
President of the Senate Bowler hat die Standing Rules unter Missachtung des offensichtlich uneindeutigen Wortlauts zum Nachteil meiner Mandanten entgegen ihres offensichtlichen Sinns und Zwecks ausgelegt. Das ist nicht richtig, sondern genau das Gegenteil davon.
Bekundet ein Abgeordneter Present hat er noch keine Stimme abgegeben, was er solange tun kann wie die Abstimmung offen ist. Dies fällt nicht unter die Regelung der Sec 9 SSec 6, weil es sich nicht um eine Änderung der Stimmabgabe handelt.
Als Abgeordneter haben Sie vier Möglichkeiten: (1) Teilnahme am Geschäftsgang und Stimmabgabe mit Yea (2) Teilnahme am Geschäftsgang und Stimmabgabe mit Nay (3) Teilnahme am Geschäftsgang ohne Stimmabgabe durch bekunden Present (4) keine Teilnahme am Geschäftsgang. Jedem Yea und Nay wohnt immer auch ein Present inne, denn es ist nicht möglich ohne Teilnahme am Geschäftsgang abzustimmen. Wie oft und wann man Present ruft, ist irrelevant, solange man auch eine Stimme abgibt.