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1

Montag, 28. Dezember 2015, 02:15

H.R. 2015-124 Election Support FEA Amendment Act


THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


Die Congresswoman from Los Fuegos, NA, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



(Clark)
Speaker of the House of Representatives



Election Support FEA Amendment Act
An Act to support elections in the States.

Section 1 - Amending the FEA
(1) Article VI FEA erhält die Überschrift "CONDUCT OF STATE ELECTIONS BY THE ELECTORAL OFFICE"
(2) Es wird eine Sec. 3 eingefügt:
Sec. 3. Other elections
(1) Andere Wahlen und Abstimmungen, die nach den Gesetzen eines Staates oder aufgrund dieser Gesetze stattzufinden haben oder angeordnet werden, werden auf Ersuchen der Regierung dieses Bundesstaates entsprechend seiner Bestimmungen durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde durchgeführt, sofern die Durchführung der Behörde zuzumuten ist, ohne dass andere Pflichten nach diesem Gesetz nicht mehr ausreichend erfüllt werden können.
(2) Die zuständigen Behörden eines Bundesstaates können vom Wahlamt technische Unterstützung beantragen, soweit eine Durchführung nach Ssc. 1 nicht möglich oder gewünscht ist. Die Unterstützung soll nur aus wichtigen Gründen versagt werden.

David J. Clark (D-NA)

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2

Montag, 28. Dezember 2015, 13:59

Mr. Speaker,

verehrte Kollegen. Ich denke dieses Gesetz ist relativ selbsterklärend. Wenn das EO nicht übermäßig belastet ist kann es noch regionale und autonome Wahlen durchführen gleichzeitig gibt es jetzt das Recht für beispielsweise Gouverneure die Technik für das Wahltool zu bekommen. Es stärkt vor allem die dentralen und föderalen Strukturen in den Staaten und damit vor allem auch den Bund und ganz Astor.

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3

Dienstag, 29. Dezember 2015, 01:32

Mr President,
nachdem die derzeitige und wohl auch zukünftige Direktorin des USEO ja bereits vor dem Kongress gewisse Andeutungen gemacht hat, erscheint es mir doch angebracht, wenigstens auszudrücken, dass mir ihre Beteiligung in dieser Angelegenheit ganz recht wäre.

David J. Clark (D-NA)

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4

Dienstag, 29. Dezember 2015, 01:37

Congressman Clark,

ich verweise Sie auf Sec. 10 Ssec. 3 StaRuC:
Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, müssen Dritte beim Präsidium die Erteilung des Rederechts beantragen. Der Antrag muss begründen, warum die Erteilung für den Fortgang der Aussprache notwendig ist.

Sofern also die Director nicht wünscht zu sprechen, können Sie sie nicht für eine bloße Gesetzesreform vorladen.
Manchem mag das als ein Manko erscheinen, dennoch ist es geltende Rechtslage.
Alexander Xanathos
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5

Dienstag, 29. Dezember 2015, 01:52

Senator Xanathos,
dessen bin ich mir sehr bewusst, übe ich doch Ihre Erinnerungsfunktion von Zeit zu Zeit selbst aus - meine Äußerung war daher viel mehr ein Wink mit dem Zaunpfahl für die Director, dass Ihr Antrag von meiner Seite durchaus begrüßt würde. Woher Sie das Wort "Vorladung" vernommen haben, ist mir schleierhaft. ;)

David J. Clark (D-NA)

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Kevin Baumgartner

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6

Dienstag, 29. Dezember 2015, 21:38

Mr. Speaker,

Ich werde der Vorlage nicht zustimmen. Ich sehe keinen Sinn darin das USEO mit der Durchführung weiterer Wahlen zu belasten, zumal schon alleine aufgrund der geringen Größe der Wählerkreise der Aufwand nicht lohnt. Den Regierungen der Bundesstaaten Zugriff auf das System zu geben lehne ich ebenso ab, es sei denn die jeweiligen Regierungen beteiligen sich auch finanziell und es kann technisch sichergestellt werden dass die Wahlen auf Bundesebene nicht beeinflusst werden. Zu viele Köche verderben ja bekanntlich den Brei.
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7

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:14

Mr. Speaker,

wenn der Congressman Baumgartner der Meinung ist, dass die demokratische Wahl auf niedrigerer Ebene nicht einer Finanzierung des Bundes würdig ist. Wieso spricht er sich dann nicht auch gegen die Abhaltung von Governor-Wahlen auf Staatebene aus?

Kevin Baumgartner

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8

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:17

Mr. Speaker,

Der Vorschlag von Congresswoman Jackson ist durchaus eine Überlegung wert.

Der Stein des Anstosses ist ja sicher die Bürgermeisterwahl in Astoria City, die sich zwar eh schon wieder erledigt hat. Ich wüsste mal gerne wie viele Personen da überhaupt wahlberechtigt gewesen wären und wie die Wohnorte verifiziert werden, denn das Registration Office überwacht dies nämlich nicht.
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9

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:19

Mr. Speaker,

der Sarkasmus meiner ersten Wortmeldung wurde wohl nicht deutlich genug. Wahlen abzuhalten gehört zu den Kernaufgaben des Staates, durchaus auch des Bundes es gibt daher kein politisches Argument gegen dieses Gesetz, vor allem weil das Electoral Office sollten klamme Finanzmittel vorherrschen bei diesem Gesetz durchaus in der Lage ist das Abhalten von "kleinen Wahlen" abzulehnen.

Ich wage zu behaupten, dass die Wahlbeteiligung in Astoria City höher gewesen wäre als die bei den Senatswahlen von Laurentiana oder Serena.

Kevin Baumgartner

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10

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:25

Mr. Speaker,

Ich wage zu behaupten, dass die Wahlbeteiligung in Astoria City höher gewesen wäre als die bei den Senatswahlen von Laurentiana oder Serena.

Congresswoman Jackson liefert hier das ultimative Argument für Silent Elections.
Kevin Baumgartner
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11

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:28

Mr. Speaker,

1) ich maße mir nicht an den Bundesstaaten vorzuschreiben WIE sie ihre Wahlen abhalten möchten. 2) Ich halte es nach wie dem demokratischen Prinzip widersprechend und grotesk "Silent Elections" abzuhalten. Das ist im Übrigen hier nicht eine Debatte über "Silent Elections".

Kevin Baumgartner

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12

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:31

Mr. Speaker,

Wer sein eigenes Süppchen kochen will hat auch für die Zutaten zu sorgen. Die Bundesstaaten verfügen wenigstens noch über eine konstitutionelle Ordnung, diese fehlt den Kommunen aber völlig. In weiten teilen sind sie rechtlich gar nicht existent. Ganz zu schweigen von der fehlenden politischen Aktivität.
Kevin Baumgartner
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13

Dienstag, 29. Dezember 2015, 22:55

Mr. Speaker,

Ich halte noch einmal fest, dieses Gesetz bringt keinen zwingenden Mehraufwand für das Electoral Office mit sich, sondern ermöglicht eine Option im Ermessen des Electoral Officce. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn es aktive Kommunen und Wahlkämpfe auf regionaler Ebene gibt - die Diskussion ob es sie gibt finde ich müßig - was spricht dagegen einem Electoral Office die Abhaltung solcher Wahlen gesetzlich zu ermöglichen, wenn die Kapazitäten frei sind und so uinsere Nation bürgernäher zu machen?

Zoey Voerman

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Dienstag, 29. Dezember 2015, 23:10

Mr. President,

ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass das Bundeswahlamt alle Wahlen zu Ämtern abhalten sollte, die in der Verfassung vorgesehen sind. Das schließt auch Gouverneure mit ein. Soviel zum Vorschlag von Congressman Baumgartner, dies abzuschaffen.

Zum Antrag: Ich schließe mich hier der Antragstellerin an. Die Vergangenheit belegt, dass solche Wahlen auf kommunaler Ebene selten stattfinden, ich halte den Mehraufwand für das Electoral Office also nicht für übermäßig. Ich schließe mich aber auch teilweise Congressman Baumgartner an und würde in solchen Fällen gerne verankert sehen, dass die Stelle die so eine Wahl beantragt, alle notwendigen Informationen bereitstellen muss - Auflistung der Wahlberechtigten etc - und sich finanziell an diesem Vorgang beteiligen soll.

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15

Mittwoch, 30. Dezember 2015, 10:28

Mr. Speaker,

wenn Senator Voerman einen konkreten Vorschlag hat diese Informations-Regel einzubauen bin ich gerne bereit diesen zu übernehmen,sonst werde ich den nächsten 24 Stunden selbst zur Tat schreiten und einen veränderten Vorschlag vorlegen.

Zoey Voerman

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16

Mittwoch, 30. Dezember 2015, 13:54

Mr. President,

in diesem Sinne schlage ich folgende Ergänzung vor:

Election Support FEA Amendment Act
An Act to support elections in the States.

Section 1 - Amending the FEA
(1) Article VI FEA erhält die Überschrift "CONDUCT OF STATE ELECTIONS BY THE ELECTORAL OFFICE"
(2) Es wird eine Sec. 3 eingefügt:
Sec. 3. Other elections
(1) Andere Wahlen und Abstimmungen, die nach den Gesetzen eines Staates oder aufgrund dieser Gesetze stattzufinden haben oder angeordnet werden, werden auf Ersuchen der Regierung dieses Bundesstaates entsprechend seiner Bestimmungen durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde durchgeführt, sofern die Durchführung der Behörde zuzumuten ist, ohne dass andere Pflichten nach diesem Gesetz nicht mehr ausreichend erfüllt werden können.
(2) Die zuständigen Behörden eines Bundesstaates können vom Wahlamt technische Unterstützung beantragen, soweit eine Durchführung nach Ssc. 1 nicht möglich oder gewünscht ist. Die Unterstützung soll nur aus wichtigen Gründen versagt werden.
(3) Führt die Wahlbehörde Wahlen nach SSec. 1 durch, muss die ansuchende Regierung alle notwendigen Informationen, inklusive Wahlberechtigter, Wahlzeitraum und Wahloptionen, bereit stellen. Andernfalls ist das Ansuchen abzulehnen.
(4) Führt die Wahlbehörde Wahlen nach SSec. 1 durch oder bietet der Behörde eines Bundesstaates technische Unterstützung nach SSec. 2, muss sich die betroffene Regierung des Bundesstaates mit 50% an den entstehenden Kosten beteiligen.


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Mittwoch, 30. Dezember 2015, 17:38

Mr. Speaker,

ich mache mir diesen Antrag zu eigen.

Butterfly Blue

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Mittwoch, 30. Dezember 2015, 20:15

Mr. Speaker, die vorgebrachte antragsbegründung finde ich plausibel und werde zustimmen.
Butterfly Blue

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Donnerstag, 31. Dezember 2015, 02:18

Mr President,
hier wurde zurecht angeführt, das Mehrkosten zu Lasten des Bundes entstehen könnten. Einer finanziellen Beteiligung der Staaten stimme ich daher durchaus zu.

David J. Clark (D-NA)

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Zoey Voerman

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20

Sonntag, 3. Januar 2016, 15:43

Mr. President,

ich schlage vor, dass wir zur Abstimmung schreiten.