Senator Witfield,
Die Neuordnung des Gerichtswesens und die Einführung eines Instanzenzuges war mir ein Hauptanliegen. Auch war dies, wenn Sie so wollen, DAS Projekt meiner Amtszeit und hat auch entsprechend das größte Reformengagement benötigt. Vom ersten Entwurf für das Hauptgesetz über eine Beratung mit Vertretern des Kongresses aus möglichst beiden Parteien führte der Weg letztlich dazu, dass der Kongress die notwendigen Gesetze für den Präsidenten unterschriftsreif gemacht hat.
Doch schließlich wurde damit einhergehend auch die Lücke für die Zivilgerichtsbarkeit geschlossen.
Sobald die Gesetze in Kraft sind und ein paar Richter ernannt sind, kann nun jeder Astorier seine berechtigten Ansprüche vor den Gerichten einklagen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal Senatorin Roberts für Ihre engierte Begleitung und Unterstützung des Reformvorhabens ausdrücklich danken.
Neben- oder Annexreform war dabei die Ausweitung der grundsätzlichen Richterbefähigung über die gemeldeten Staatsbürger hinaus und eine Verlängerung der Amtszeit der Richter auf ein Jahr, auch wenn dies auf Widerstand stießt. Die Zeit wird zeigen, ob dies eine Veränderung zum Besseren oder eben nicht ist. Ich bin da aber zuversichtlich, denn sonst hätte ich es nicht in die Wege geleitet.
Auch die Vereinfachung oder Entbürokratisierung der Jury-Auflistung ist dabei zu nennen, die sehr einfach das letzte Melderegister zu Bundeswahlen zur Liste erhebt.
Geplant war eine Reform des materiellen Strafrechts. Leider jedoch war ein paar Wochen an einer intensiven Leitung des Department of Justice verhindert. [*so* Urlaub *so*] Dabei ist eine Abschaffung aller Mindeststrafen geplant, um den Geschworenen und Richtern mehr Freiraum bei der Beurteilung eines Falles zu geben. Die absolute Höchstsstrafe von 12 Monaten für eine Tat soll erhöht werden. Außerdem sollen Vorsatz und Fahrlässigkeit neu geregelt werden, um den Begriffen unseres Rechtskreises wie "mens rea", "malum in se" und "malum prohibitum" mehr Wirkung zu verleihen.
Wenn ich einmal selbst meine Arbeit im DoJ einschätzen darf, würde ich diese allgemein als gute und erfolgreiche Amtszeit bezeichnen, auch wenn ich meine eigene Agenda nicht ganz abarbeiten konnte. Ich habe mich um eine gewissenhafte Erledigung aller anstehenden Aufgaben - auch in den nachgeordneten Behörden - bemüht bin im Rahmen meiner Kompetenzen gestaltend tätig geworden.
Auch wenn ich ausschließlich auf die Senatoren zugegangen bin - weil auch nur recht wenig Repräsentanten zur Verfügung standen - habe ich stets versucht, das Verhältnis zum Kongress als Rechtssetzer so gut und offen wie möglich zu gestalten, was ich auch in einer neuen Amtszeit so umzusetzen gedenke, sofern Sie, ehrenwerte Senatoren, mich dafür erneut als würdig erachten.