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the Leader
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Ferner möchte ich festhalten dass es keinen Versuch einer aussergerichtlichen Einigung im eigentlichen Sinne gab, da Attorney Gowans lediglich mit einer inakzeptablen, rechtswidrigen Maximalforderung an mich gelangte.
Insofern ist für uns ein Vergleich auf anderer Ebene als der Maximalforderung nicht möglich. Das Ergebnis kann nicht zur Hälfte korrigiert werden, wenn es gänzlich falsch ist und ein Gesetz kann auch nicht zur Hälfte gelten. Meine Mandanten fordern nicht mehr und nicht weniger als die Achtung ihrer Rechte - und das geht entweder ganz oder gar nicht.
Gerne werde ich Ihnen, Your Honor, in einem nächsten Schritt ausführen weshalb die Klage abzuweisen ist.
die Kläger haben in der Klageschrift substantiiert dargelegt, warum diese Angelegenheit gerade nicht ausschließlich eine Angelegenheit des Senats ist, sondern im Gegenteil Rechte des Repräsentantenhauses als solches und der klageführenden Mitglieder des Repräsentantenhauses unmittelbar betroffen sind
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the Leader
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Mr. Bowler,
unter welchen Bedingungen wären Sie denn bereit sich außergerichtlich zu einigen? Wie Councillor Gowans ausgeführt hat, besteht hier eigentlich kein allzu großer Spielraum.
Sofern sich Ihre Argumente nicht auf die Zulässigkeit oder Zuständigkeit begründen, sehe ich keinen Grund dies nicht in der Hauptverhandlung zu behandeln.
Mr. Bowler, gehen Sie bitte genauer darauf ein, warum aus Sicht der Verteidigung die Kläger aus den Reihen des Repräsentantenhauses nicht in ihren Rechten verletzt wurden?
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