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Montag, 5. Februar 2018, 14:49

S. 2017-008 – Electoral Laws Reform Bill



Honorable Members of Congress!


Die ehrenwerte Senatorin für Freeland, Ms. Nimrata Chandra, hat die folgende Bill eingebracht, die nun vor dem Kongress in Verhandlung steht.

Dem ursprünglichen Antragssteller gehört das erste Wort.

Für die Debatte sind 96 Stunden vorgesehen. Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.



Benjamin Kingston, Jr.

Electoral Laws Refom Bill
An Act to substitute the Federal Election Act and the Federal Election Appeals Act.


Section 1 – Repeal
Der Federal Election Act und der Federal Election Appeals Act werden aufgehoben.

Section 2 – Introduction of Federal Law
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:



Federal Elections Act
An Act to regulate the Federal Elections and their Administration.


  • Organization and Appeal

    Chapter I – Organization and Appeal

    Section 1 – The United States Electoral Office (USEO)
    (1) Das USEO ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten. Es hat seinen Dienstsitz in Amada, FL.
    (2) Das USEO ist in seiner Tätigkeit an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden und nur dem Gesetz verpflichtet.
    (3) Die Leitung des USEO und alle damit verbundenen Aufgaben werden durch einen Direktor ausgeübt der für eine Amtszeit von sechs Monaten bestellt wird. Eine Wiederberufung ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Endet die Amtszeit oder ist das Amt vakant, so ist es durch Wahl beider Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit zu besetzen. Der Gewählte ist durch den Präsidenten zu ernennen und von diesem auf das Amt zu vereidigen.
    (5) Ist das Amt vakant oder der Direktor nachweislich abwesend, kann der Präsident einen temporären Leiter ernennen, der amtiert bis die Vakanz oder Abwesenheit regulär beendet ist.

    Section 2 – Federal, State, Local and Primary Elections
    (1) Die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten, zum Repräsentantenhaus sowie Senatswahlen (Federal Elections) sind durch das USEO als gesetzliche Aufgabe durchzuführen.
    (2) Die parallel zu einer bundesweiten Wahl stattfindenden Wahlen zum Gouverneur eines Bundesstaates werden durch das USEO durchgeführt, wenn der Bundesstaat das USEO damit beauftragt hat. Andere auf Ebene der Bundesstaaten oder ihrer Untergliederung stattfindenden Wahlen soll das USEO auf Ersuchen durchführen.
    (3) Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung. Ist etwas anderes bestimmt, sind dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten durch die ersuchende Stelle mitzuteilen.
    (4) Führt das USEO Wahlen für einen Bundesstaat nach Ssc. 2 nicht selbst durch, soll es die Bundesstaaten bei ihrer Durchführung durch Bereitstellung der technischen Mittel unterstützen.
    (5) Ssc 4. gilt auch für die Durchführung von Vorwahlen durch politische Vereinigungen von angemessener Bedeutung, soweit dies dem USEO zugemutet werden kann. Das USEO führt eine Liste der bedeutsamen politischen Vereinigungen.

    Section 3 – Election Appeals
    (1) Gegen Entscheidungen des USEO steht dem Betroffenen der Rechtsweg beim zuständigen Bundesgerichts offen. In seiner Entscheidung hat das Gericht nur die Wiederholung derjenigen Teile des Wahlverfahrens anzuordnen, die fehlerhaft waren. Eine einstweilige Anordnung der Aussetzung der Wahl kann nur erfolgen, wenn starke Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahldurchführung bestehen.
    (2) Gegen vom USEO durchgeführte Wahlen ist ein Antrag nur innerhalb von 5 Tagen nach Ergebnisfeststellung und wegen der mit Beweismitteln belegten Behauptung
      a. der Hinderung eines Wahlberechtigten an der Stimmabgabe durch eine Bundes- oder Staatsbehörde,
      b. der Berücksichtigung ungültiger Stimmen oder Nichtberücksichtigung gültiger Stimmen,
      c. der Feststellung eines vom tatsächlichen Wahlergebnisses abweichenden Wahlergebnisses, soweit das USEO das Ergebnis nicht richtigstellt,
      d. einer Abweichung von den gesetzlich bestimmten Formen oder Fristen,
    die den Wahlausgang möglicherweuse verändert haben, zulässig. Ein zulässiger Antrag wird durch das Gericht unverzüglich zur Entscheidung angenommen und ohne Beiziehung einer Jury öffentlich verhandelt.
    (3) Ein Einspruchsverfahren endet mit dem vorzeitigen Ende des Verfahrens, mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder mit der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl und der Anordnung, die betroffene Wahl zu wiederholen. Von der Anordnung der Wiederholung kann abgesehen werden, wenn dadurch keine Änderung des Wahlausgangs möglich ist. Eine Wiederholung der Wahl darf nicht zur Zulassung von Wählern oder Kandidaturen führen, die zum ursprünglichen Zeitpunkt unzulässig gewesen wären.
    (4) Das Gericht kann vor Ende der Verhandlung den Gewählten den Amtsantritt auf Antrag einer der Parteien nur untersagen, wenn die Anordnung der Wiederholung der Wahl höchstwahrscheinlich ist.
  • Voting Rights and Eligibility

    Chapter II – Voting Rights and Eligibility

    Section 1 – Basic Requirements
    (1) Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer zu Beginn des Monats der Wahl
    a. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist;
    b. das 16. Lebensjahr vollendet hat;
    c. eine gültige Citizenship Card (ID) für die entsprechende Ebene vorweisen kann;
    d. das entsprechende Wahlrecht nicht durch gerichtliche Entscheidung verloren hat;
    e. sich in das für die entsprechende Wahl relevante Wählerverzeichnis eingetragen hat.
    (2) Wählbar (passives Wahlrecht) ist, wer zu Beginn des Monats der Wahl
    a. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist;
    b. das 18. Lebensjahr vollendet hat;
    c. eine gültige Citizenship Card (ID) für die entsprechende Ebene vorweisen kann;
    d. das entsprechende Wahlrecht nicht durch gerichtliche Entscheidung verloren hat;
    e. noch nie rechtskräftig wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

    Section 2 – Candidates
    (1) Um sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen, muss dies persönlich an der vom USEO dafür vorgesehenen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Daten erfolgen.
    (2) Verfügt ein Kandidat nicht selbst über die erforderliche ID, kann er auch durch eine zugeordnete ID unterstützt werden, die nicht selbst kandidiert.
    (3) Der Kandidat ist mit seinem Heimatstaat zu listen. Er kann sich als Kandidat einer bedeutsamen politischen Vereinigung oder mit einem vergleichbaren Zusatz listen lassen, andernfalls ist er als unabhängiger Wahlbewerber zu listen.

    Section 3 – Electoral Roll
    (1) Das USEO erstellt zu jeder Repräsentantenhauswahl ein Wählerverzeichnis. Dieses ist für alle Wahlen anwendbar, die auf die Erstellung folgen, bis ein neues Wählerverzeichnis erstellt wird.
    (2) Aufgenommen werden, getrennt nach Art der Wahlberechtigung, alle Wahlberechtigten. Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
    (3) Das USEO prüft auf Antrag bis einen Tag vor Öffnung der Wahllokale die Rechtmäßigkeit der Eintragungen und nimmt die notwendigen Streichungen vor. Nach Ablauf der Frist genießt das Wählerverzeichnis öffentlichen Glauben.
  • Election Procedure

    Chapter III – Election Procedure

    Section 1 – General Provisions
    (1) Das USEO soll für jeden Wahlmonat einen Zeitplan festsetzen. Der Zeitplan soll zumindest das Ende eines ersten Wahlganges vor Ende des Wahlmonats vorsehen. Ferner sollen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:
      a. die Wahlen sollen mit dem Zeitplan nicht vor dem 1. und nicht nach dem 15. Tage angekündigt werden,
      b. Kandidaturen sollen innerhalb von 5 Tagen eingereicht werden können,
      c. die Stimmabgabe soll 5 Tage nach Ende der Kandidatenfrist beginnen und 5 Tage dauern.
    (2) Die Wahlmonate für die Wahlen auf Bundesebene ergeben sich aus Appendix I, den das USEO ergänzt um die anderen von ihm durchgeführten Wahlen veröffentlichen soll.
    (3) Kandidaturen sind durch den Kandidaten persönlich beim USEO einzureichen oder zurückzuziehen. Wird eine Kandidatur nach Öffnung der Wahllokale zurückgezogen oder erledigt, sind die abgegebenen Stimmen als Enthaltungen zu werten. Wurden keine gültigen Kandidaturen eingereicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.

    Section 2 – Presidential Election
    (1) Ein Wahlvorschlag für die Präsidentschaftswahl (Presidential Ticket) muss jeweils einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten und das Amt des Vizepräsidenten umfassen, wobei keine Person gleichzeitig für beide Ämter oder auf mehreren Tickets antreten darf.
    (2) Die Einreichung oder Rückziehung eines Wahlvorschlages steht beiden darauf befindlichen Kandidaten zu.
    (3) Die Wahlen finden getrennt in den Bundesstaaten statt, wobei jeder Wahlberechtigte in dem Bundesstaat abstimmt, in dem er als Wähler registriert ist.
    (4) Derjenige Wahlvorschlag, der die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates erhält, erhält die Elektorstimmen des betroffenen Bundesstaates.
    (5) Bei einer Stimmgleichheit sind alle gleichplatzierten Wahlvorschläge so zu behandeln, als hätten sie die relative Mehrheit erhalten.
    (6) Die Elektorstimmen eines Bundesstaates setzen sich aus dem Doppelten der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für einen anderen Wahlvorschlag gestimmt haben, zusammen.
    (7) Summieren sich die Elektorstimmen eines Bundesstaates auf weniger als eins, entspricht die Zahl der Elektorstimemn für den betroffenen Bundesstaat stattdessen der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben.
    (8) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Gesamtzahl der Elektorstimmen aller Bundesstaaten auf sich vereint.
    (9) Vereint kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorstimmen auf sich, so geht das Recht der Wahl gemäß der Verfassung auf den Kongress über.

    Section 3 – U.S. Representatives Election
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus maximal 435 Mandaten, wobei jedes Mitglied mehrere Mandate ausüben, mit diesen aber nur einheitlich abstimmen und verfahren kann.
    (2) Mehrheiten im Repräsentantenhaus errechnen sich nach der Anzahl an Mandaten.
    (3) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Diese kann er beliebig auf alle Kandidaten verteilen. Nicht genutzte Stimmen sind als Enthaltungen zu werten.
    (4) Die fünf Kandidaten mit den meisten Wählerstimmen, sowie jeder weitere Kandidat, der eine Anzahl von Stimmen erhalten hat, die mindestens dem Anderthalbfachen der maximalen Anzahl der Mandate beträgt, sind gewählt.
    (5) Jeder Gewählte erhält eine Anzahl Mandate, die seinen erhaltenen Stimmen gebrochen durch die maximale Anzahl der Mandate (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet) entspricht.
    (6) Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses aus, so verfallen die ihm zugeteilten Mandate.
    (7) Sollte ein Repräsentant zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als die Hälfte aller zugeteilten Mandate halten, sollen sich seine Mandate um eines reduzieren.

    Section 4 – Senatorial Elections
    (1) Zum Senator ist gewählt, wer die absolute Mehrheit an Wählerstimmen des jeweiligen Staates erhält.
    (2) Kommt keine absolute Mehrheit zustande ist die Wahl neu auszuschreiben.
    (3) Fällt ein Senatssitz vakant, ist dieser nach den Vorschriften der Verfassung und dem Recht des betroffenen Bundesstaates zu besetzen. Fehlen diese Vorschriften, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.
  • Entering into Office and Disqualification

    Chapter IV – Entering into Office and Disqualification

    Section 1 – Separation of Powers
    Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im öffentlichen Dienst bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein.

    Section 2 – Inauguration
    (1) Um ein Amt nach diesem Gesetz anzutreten, muss die Person eine auf sie ausgestellte, gültige Citizenship Card im Status einer Federal ID vorweisen. Eine Person die das Amt des Vizepräsidenten antritt, ist hiervon ausgenommen.
    (2) Ein Gewählter tritt sein Amt durch Leistung des in der Verfassung vorgesehenen Eides, ab dem ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats, an.
    (3) Dauert die Wahl über das Ende des Wahlmonats hinaus oder handelte es sich um eine Nachwahl, soll ein Gewählter sein Amt stattdessen ab dem ersten Tag nach Verkündung der Wahlergebnisse antreten.
    (4) Tritt ein Gewählter sein Amt nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem erstmöglichen Zeitpunkt an, dann gilt dies als Verzicht.
    (5) Ein Präsident und Vizepräsident sollen ihren Amtseid erst nach Aufforderung des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes leisten.
    (6) Ist der Vorsitz des Obersten Gerichtshofs vakant oder der Amtsträger abwesend, soll der erste verfügbare Amtsträger der folgenden Liste die Vereidigung vornehmen:
      a. Ein Beisitzender Richter am Obersten Gerichtshof (nach Seniorität);
      b. Ein Bundesrichter (nach Seniorität);
      c. Der amtsführende Präsident des Kongresses;
      d. Der amtsführende Vizepräsident des Kongresses;
      e. Der ranghöchste, verfügbare Amtsträger der Administration.

    Section 3 - Loss of Mandate
    (1) Ein gewählter Amtsträger verliert sein Mandat durch:
      a. den öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt;
      b. den Verlust des passiven Wahlrechts für das innegehaltene Amt;
      c. den gerichtlich erklärten Verlust des Amtes;
      d. den Antritt eines Amtes, das gemäß Bundesgesetzen unvereinbar mit dem bisherigen Amt ist;
      e. Tod.
    (2) Ein Kongressmitglied verliert sein Amt zusätzlich, durch eine mindestens 14-tägige, unentschuldigte Abwesenheit von allen stattfindenen Sitzungen des Kongresses, der Kammer und den Ausschüssen welchen der Betroffene angehört.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident sollen gemäß der Verfassung zudem durch eine mindestens 20-tägige, unentschuldigte Abwesenheit von ihren Amtsgeschäften ihr Amt verlieren.
    (4) Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er
      a. für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer;
      b. für den Präsidenten oder Vizepräsidenten durch den Obersten Gerichtshof
    festgestellt werden.
    (5) Ein Amtsverlust nach dieser Section gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem seine Bedingungen eingetreten sind.
  • Election Calendar

    Appendix I – Election Calendar

    MONTH
    President / Vice President
    House of Representatives
    U.S. Senate
    JanuaryXXAssentia, Astoria State
    February---
    March-XFreeland, Laurentiana
    April---
    MayXXNew Alcantara, Serena
    June---
    July-XAssentia, Astoria State
    August---
    SeptemberXXFreeland, Laurentiana
    October---
    November-XNew Alcantara, Serena
    December---



Section 3 – Coming into Force
(1) Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die Bestimmungen über das Wahlverfahren finden nur Anwendung auf eine Wahl, deren Durchführung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht begonnen hat. Die Durchführung hat dabei mit dem Beginn der Kandidaturfrist begonnen.

BEN KINGSTON

55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
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Nikki Chandra

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2

Montag, 5. Februar 2018, 15:17

Mr. President,
Honorable Member of Congress,

the Federal Election Act is a mess. Wir alle wissen es. Ein Flickwerk aus inzwischen 26 verschiedenen Novellen.

Der vorliegende Antrag ist ein Versuch, unser Wahlrecht aus einem Guss neu zu schaffen. Besser lesbar, kürzer, weniger komplex.

Auf alle Details einzugehen würde zu lange dauern, daher möchte ich jeden der Kollegen und jede der Kolleginnen anregen, sich selbst durch den nun viel kürzeren Act zu arbeiten und sich danach gerne mit Fragen an mich zu wenden. Ich bin sicher es gibt die ein oder andere Änderung, über die diskutiert werden sollte.

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Montag, 5. Februar 2018, 15:31

Senator Chandra,

zunächst danke ich Ihnen für diesen dringend notwendigen Schritt. Ich werde mich noch genauer einarbeiten und dann etwaige Fragen stellen.

BEN KINGSTON

55th President of the United States
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Jack Manning

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4

Montag, 5. Februar 2018, 16:23

Senatorin Chandra,
Mr. President,

auch ich benötige etwas Arbeitszeit um mich in den Antrag einzuarbeiten. Ich werde danach etwaiige Fragen stellen.
Jack Manning (D-NA)
Speaker of the U.S. House of Representatives | Deputy Chairman of the DNC | Former First Legislator of New Alcantara

Eugene Duangan

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5

Montag, 5. Februar 2018, 21:40

Mr. President,

auch mir scheint jetzt schon die angedachte Aussprachedauer wohl nicht auszureichen, allein schon sich mit dem Werk näher zu beschäftigen :)

Kann Sen. Chandra bitte eventuell die prägnantesten Änderungen zu den bisherigen bekannten Verfahren hervorheben?
Eugene Duangan
U.S. Representative from Shenghei / Serena

Nikki Chandra

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6

Montag, 5. Februar 2018, 22:21

Congressman Duangan,

ich denke die zwei signifikantesten Änderungen sind:

1) Eine flexiblere Auslegung der Termine für das USEO, so dass es auch ohne Probleme klappt, wenn der Direktor mal einen speziellen Tag nicht verfügbar ist;
2) Die extreme Kürzung und Aufnahme der Election Appeals

Davon ab beschäftigt sich das Meiste mit der Kürzung und Vereinfachung bestehender Regelungen.


Mr. President,

falls das möglich ist, möchte ich schon jetzt eine Verlängerung der Debatte beantragen.

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7

Montag, 5. Februar 2018, 22:41

Senator,

eine jetzige Debattenverlängerung ist nicht notwendig, wobei ich hier der Meinung bin dass die Geschäftsordnung das genauso sieht.
Wenn die 96 Stunden vorbei sind und noch ungeklärte Tatsachen bestehen, verlängere ich die Sitzung gerne.

BEN KINGSTON

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Jack Manning

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Mittwoch, 7. Februar 2018, 15:38

Senatorin Chandra,

bei der Durcharbeitung ist mir folgendes aufgefallen:

In Election Procedure wird in Section 3 – U.S. Representatives Election, Absatz 1 von 435 Mandaten gesprochen. Wie kommt man auf diese Zahl? Sind wir nicht bei 120 Mandaten?
Jack Manning (D-NA)
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Nikki Chandra

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9

Mittwoch, 7. Februar 2018, 16:00

Congressman Manning,

Ja das ist korrekt. Diese Änderung habe ich auf Vorschlag und Wunsch von Präsident Clark aufgenommen. So soll eine feingranularere Verteilung der Mandate ermöglicht werden.

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Mittwoch, 7. Februar 2018, 16:11

Senator Chandra,

ich habe den Entwurf einmal überarbeitet. Kleinere Rechtschreibkorrekturen habe ich nicht markiert. Änderungen im Wortlaut sind rot. Grün sind meiner Ansicht nach wichtige inhaltliche Änderungen.
Electoral Laws Refom Bill
An Act to substitute the Federal Election Act and the Federal Election Appeals Act.


Section 1 – Repeal
Der Federal Election Act und der Federal Election Appeals Act werden aufgehoben.

Section 2 – Introduction of Federal Law
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:



Federal Elections Act
An Act to regulate the Federal Elections and their Administration.


  • Organization and Appeal

    Chapter I – Organization and Appeal

    Section 1 – The United States Electoral Office (USEO)
    (1) Das Bundeswahlamt (USEO) ist eine unabhängige Behörde der Vereinigten Staaten. Es hat seinen Dienstsitz in Amada, Freeland.
    (2) Das USEO ist in seiner Tätigkeit an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden und nur dem Gesetz verpflichtet.
    (3) Die Leitung des USEO und alle damit verbundenen Aufgaben werden durch einen Direktor ausgeübt, der für eine Amtszeit von sechs Monaten bestellt wird. Eine Wiederberufung ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Endet die Amtszeit oder ist das Amt vakant, so ist es durch Wahl beider Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit zu besetzen. Der Gewählte ist durch den Präsidenten zu ernennen und von diesem auf das Amt zu vereidigen.
    (5) Ist das Amt vakant oder der Direktor nachweislich abwesend, kann der Präsident einen temporären Leiter ernennen, der amtiert bis die Vakanz oder Abwesenheit regulär beendet ist.

    Section 2 – Federal, State, Local and Primary Elections
    (1) Die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, zum Repräsentantenhaus sowie Senatswahlen (Federal Elections) sind durch das USEO als gesetzliche Aufgabe durchzuführen.
    (2) Die parallel zu einer bundesweiten Wahl stattfindenden Wahlen zum Gouverneur eines Bundesstaates werden durch das USEO durchgeführt, wenn der Bundesstaat das USEO damit beauftragt hat. Andere auf Ebene der Bundesstaaten oder ihrer Untergliederung stattfindenden Wahlen soll das USEO auf Ersuchen durchführen.
    (3) Die Vorschriften über Wahlrecht und Wählbarkeit nach diesem Gesetz finden bei der Wahldurchführung durch das USEO sinngemäß für die State-IDs auf Staatsebene Anwendung. Ist etwas anderes bestimmt, sind dem USEO die Wahlberechtigten und zugelassenen Kandidaten durch die ersuchende Stelle mitzuteilen.
    (4) Führt das USEO Wahlen für einen Bundesstaat nach Ssc. 2 nicht selbst durch, so soll es die Bundesstaaten bei ihrer Durchführung durch Bereitstellung der technischen Mittel unterstützen.
    (5) Ssc 4. gilt auch für die Durchführung von Vorwahlen durch politische Vereinigungen von angemessener Bedeutung, soweit dies dem USEO zugemutet werden kann. Das USEO führt eine Liste der bedeutsamen politischen Vereinigungen.

    Section 3 – Election Appeals
    (1) Gegen Entscheidungen des USEO steht dem Betroffenen der Rechtsweg beim zuständigen Bundesgericht offen. In seiner Entscheidung hat das Gericht nur die Wiederholung derjenigen Teile des Wahlverfahrens anzuordnen, die fehlerhaft waren. Eine einstweilige Anordnung der Aussetzung der Wahl kann nur erfolgen, wenn starke Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahldurchführung bestehen.
    (2) Gegen vom USEO durchgeführte Wahlen ist ein Antrag nur innerhalb von fünf Tagen nach Ergebnisfeststellung und wegen der mit Beweismitteln belegten Behauptung
      a. der Hinderung eines Wahlberechtigten an der Stimmabgabe durch eine Bundes- oder Staatsbehörde,
      b. der Berücksichtigung ungültiger Stimmen oder Nichtberücksichtigung gültiger Stimmen,
      c. der Feststellung eines vom tatsächlichen Wahlergebnisses abweichenden Wahlergebnisses, soweit das USEO das Ergebnis nicht richtigstellt,
      d. einer Abweichung von den gesetzlich bestimmten Formen oder Fristen,
    die den Wahlausgang möglicherweise verändert haben, zulässig. Ein zulässiger Antrag wird durch das Gericht unverzüglich zur Entscheidung angenommen und ohne Beiziehung einer Jury öffentlich verhandelt.
    (3) Ein Einspruchsverfahren endet mit dem vorzeitigen Ende des Verfahrens, mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder mit der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl und der Anordnung, die betroffene Wahl zu wiederholen. Von der Anordnung der Wiederholung kann abgesehen werden ist abzusehen, wenn dadurch keine Änderung des Wahlausgangs möglich ist. Eine Wiederholung der Wahl darf nicht zur Zulassung von Wählern oder Kandidaturen führen, die zum ursprünglichen Zeitpunkt unzulässig gewesen wären.
    (4) Das Gericht kann vor Ende der Verhandlung den Gewählten den Amtsantritt auf Antrag einer der Parteien nur untersagen, wenn die Anordnung der Wiederholung der Wahl höchstwahrscheinlich ist.
  • Voting Rights and Eligibility

    Chapter II – Voting Rights and Eligibility

    Section 1 – Basic Requirements
    (1) Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer zu Beginn des Monats der Wahl
    a. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist;
    b. das 16. Lebensjahr vollendet hat;
    c. eine gültige Citizenship Card (ID) für die entsprechende Ebene vorweisen kann;
    d. das entsprechende Wahlrecht nicht durch gerichtliche Entscheidung verloren hat;
    e. sich in das für die entsprechende Wahl relevante Wählerverzeichnis eingetragen hat.
    (2) Wählbar (passives Wahlrecht) ist, wer zu Beginn des Monats der Wahl
    a. Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist;
    b. das 18. Lebensjahr vollendet hat;
    c. eine gültige Citizenship Card (ID) für die entsprechende Ebene vorweisen kann;
    d. das entsprechende Wahlrecht nicht durch gerichtliche Entscheidung verloren hat;
    e. noch nie rechtskräftig wegen eines Verbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

    Section 2 – Candidates
    (1) Um sich als Kandidat für eine Wahl aufstellen zu lassen, muss dies persönlich an der vom USEO dafür vorgesehenen Stelle unter Angabe aller erforderlichen Daten erfolgen.
    (2) Verfügt ein Kandidat nicht selbst über die erforderliche ID, kann er auch durch eine zugeordnete ID unterstützt werden, die nicht selbst kandidiert.
    (3) Der Kandidat ist mit seinem Heimatstaat zu listen. Er kann sich als Kandidat einer bedeutsamen politischen Vereinigung oder mit einem vergleichbaren Zusatz listen lassen, andernfalls ist er als unabhängiger Wahlwerber zu listen.

    Section 3 – Electoral Roll
    (1) Das USEO erstellt zu jeder Repräsentantenhauswahl ein Wählerverzeichnis. Dieses ist für alle Wahlen anwendbar, die auf die Erstellung folgen, bis ein neues Wählerverzeichnis erstellt wird.
    (2) Aufgenommen werden, getrennt nach Art der Wahlberechtigung, alle Wahlberechtigten. Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
    (3) Das USEO prüft auf Antrag bis einen Tag vor Öffnung der Wahllokale die Rechtmäßigkeit der Eintragungen und nimmt die notwendigen Streichungen vor. Nach Ablauf der Frist genießt das Wählerverzeichnis öffentlichen Glauben.
  • Election Procedure

    Chapter III – Election Procedure

    Section 1 – General Provisions
    (1) Das USEO soll für jeden Wahlmonat einen Zeitplan festsetzen. Der Zeitplan soll zumindest das Ende eines ersten Wahlganges vor Ende des Wahlmonats vorsehen. Ferner sollen folgende Vorgaben berücksichtigt werden:
      a. die Wahlen sollen mit dem Zeitplan nicht vor dem 1. und nicht nach dem 15. Tage angekündigt werden,
      b. Kandidaturen sollen innerhalb von 5 Tagen eingereicht werden können,
      c. die Stimmabgabe soll 5 Tage nach Ende der Kandidatenfrist beginnen und 5 Tage dauern.
    (2) Die Wahlmonate für die Wahlen auf Bundesebene ergeben sich aus Appendix I, den das USEO ergänzt um die anderen von ihm durchgeführten Wahlen veröffentlichen soll.
    (3) Kandidaturen sind durch den Kandidaten persönlich beim USEO einzureichen oder zurückzuziehen. Wird eine Kandidatur nach Öffnung der Wahllokale zurückgezogen oder erledigt, sind die abgegebenen Stimmen als Enthaltungen zu werten. Wurden keine gültigen Kandidaturen eingereicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.

    Section 2 – Presidential Election
    (1) Ein Wahlvorschlag für die Präsidentschaftswahl (Presidential Ticket) muss jeweils einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten und das Amt des Vizepräsidenten umfassen, wobei keine Person gleichzeitig für beide Ämter oder auf mehreren Tickets antreten darf.
    (2) Die Einreichung oder Rückziehung eines Wahlvorschlages steht beiden darauf befindlichen Kandidaten zu.
    (3) Die Wahlen finden getrennt in den Bundesstaaten statt, wobei jeder Wahlberechtigte in dem Bundesstaat abstimmt, in dem er als Wähler registriert ist.
    (4) Derjenige Wahlvorschlag, der die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates erhält, erhält die Elektorstimmen des betroffenen Bundesstaates.
    (5) Bei einer Stimmgleichheit sind alle gleichplatzierten Wahlvorschläge so zu behandeln, als hätten sie die relative Mehrheit erhalten.
    (6) Die Elektorstimmen eines Bundesstaates setzen sich aus dem Doppelten der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für einen anderen Wahlvorschlag gestimmt haben, zusammen.
    (7) Summieren sich die Elektorstimmen eines Bundesstaates auf weniger als eins, entspricht die Zahl der Elektorstimemn für den betroffenen Bundesstaat stattdessen der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplazierten Wahlvorschlag gestimmt haben.
    (8) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Gesamtzahl der Elektorstimmen aller Bundesstaaten auf sich vereint.
    (9) Vereint kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorstimmen auf sich, so geht das Recht der Wahl gemäß der Verfassung auf den Kongress über.

    Section 3 – U.S. Representatives Election
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus maximal 435 Mandaten, wobei jedes Mitglied mehrere Mandate ausüben, mit diesen aber nur einheitlich abstimmen und verfahren kann.
    (2) Mehrheiten im Repräsentantenhaus errechnen sich nach der Anzahl an Mandaten.
    (3) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Diese kann er beliebig auf alle Kandidaten verteilen. Nicht genutzte Stimmen sind als Enthaltungen zu werten.
    (4) Die fünf Kandidaten mit den meisten Wählerstimmen, sowie jeder weitere Kandidat, der eine Anzahl von Stimmen erhalten hat, die mindestens dem Anderthalbfachen der maximalen Anzahl der Mandate beträgt, sind gewählt.
    (5) Jeder Gewählte erhält eine Anzahl Mandate, die seinen erhaltenen Stimmen gebrochen durch die maximale Anzahl der Mandate (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet) entspricht.
    (6) Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses aus, so verfallen die ihm zugeteilten Mandate.
    (7) Sollte ein Repräsentant zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als die Hälfte aller zugeteilten Mandate halten, sollen sich seine Mandate um eines reduzieren.

    Section 4 – Senatorial Elections
    (1) Zum Senator ist gewählt, wer die absolute Mehrheit an Wählerstimmen des jeweiligen Staates erhält.
    (2) Kommt keine absolute Mehrheit zustande ist die Wahl neu auszuschreiben. Erreicht kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so ist eine Stichwahl zwischen den zwei Erstplatzierten Wahlwerbern durchzuführen, wobei ein Stimmengleichstand bei Zweitplatzierten durch ein Los entscheiden wird.
    (3) Fällt ein Senatssitz vakant, ist dieser nach den Vorschriften der Verfassung und dem Recht des betroffenen Bundesstaates zu besetzen. Fehlen diese Vorschriften, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.
  • Entering into Office and Disqualification

    Chapter IV – Entering into Office and Disqualification

    Section 1 – Separation of Powers
    Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im öffentlichen Dienst bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied des Kongresses sein.

    Section 2 – Inauguration
    (1) Um ein Amt nach diesem Gesetz anzutreten, muss die Person eine auf sie ausgestellte, gültige Citizenship Card im Status einer Federal ID vorweisen. Eine Person die das Amt des Vizepräsidenten antritt, ist hiervon ausgenommen.
    (2) Ein Gewählter tritt sein Amt durch Leistung des in der Verfassung vorgesehenen Eides, ab dem ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats, an.
    (3) Dauert die Wahl über das Ende des Wahlmonats hinaus oder handelte es sich um eine Nachwahl, soll ein Gewählter sein Amt stattdessen ab dem ersten Tag nach Verkündung der Wahlergebnisse antreten.
    (4) Tritt ein Gewählter sein Amt nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem erstmöglichen Zeitpunkt an, dann gilt dies als Verzicht.
    (5) Ein Präsident und Vizepräsident sollen ihren Amtseid erst nach Aufforderung des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes leisten.
    (6) Ist der Vorsitz des Obersten Gerichtshofs vakant oder der Amtsträger abwesend, soll der erste verfügbare Amtsträger der folgenden Liste die Vereidigung vornehmen:
      a. Ein Beisitzender Richter am Obersten Gerichtshof (nach Seniorität);
      b. Ein Bundesrichter (nach Seniorität);
      c. Der amtsführende Präsident des Kongresses;
      d. Der amtsführende Vizepräsident des Kongresses;
      e. Der ranghöchste, verfügbare Amtsträger der Administration.

    Section 3 - Loss of Mandate
    (1) Ein gewählter Amtsträger verliert sein Mandat durch:
      a. den öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt;
      b. den Verlust des passiven Wahlrechts für das innegehaltene Amt;
      c. den gerichtlich erklärten Verlust des Amtes;
      d. den Antritt eines Amtes, das gemäß Bundesgesetzen unvereinbar mit dem bisherigen Amt ist;
      e. Tod.
    (2) Ein Kongressmitglied verliert sein Amt zusätzlich, durch eine mindestens 14-tägige, unentschuldigte Abwesenheit von allen stattfindenen Sitzungen des Kongresses, der Kammer und den Ausschüssen welchen der Betroffene angehört.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident sollen gemäß der Verfassung zudem durch eine mindestens 20-tägige, unentschuldigte Abwesenheit von ihren Amtsgeschäften ihr Amt verlieren.
    (4) Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er
      a. für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer;
      b. für den Präsidenten oder Vizepräsidenten durch den Obersten Gerichtshof
    festgestellt werden.
    (5) Ein Amtsverlust nach dieser Section gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem seine Bedingungen eingetreten sind.
  • Election Calendar

    Appendix I – Election Calendar

    MONTH
    President / Vice President
    House of Representatives
    U.S. Senate
    JanuaryXXAssentia, Astoria State
    February---
    March-XFreeland, Laurentiana
    April---
    MayXXNew Alcantara, Serena
    June---
    July-XAssentia, Astoria State
    August---
    SeptemberXXFreeland, Laurentiana
    October---
    November-XNew Alcantara, Serena
    December---



Section 3 – Coming into Force
(1) Das Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.
(2) Die Bestimmungen über das Wahlverfahren finden nur Anwendung auf eine Wahl, deren Durchführung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht begonnen hat. Die Durchführung hat dabei mit dem Beginn der Kandidaturfrist begonnen.

BEN KINGSTON

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Nikki Chandra

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11

Mittwoch, 7. Februar 2018, 16:54

Senator Kingston,

ich sehe nur 2 grün makierte Dinge.

a) das Wort Vereinigungen, dass sogar unterstrichen wurde, aber keiner Änderung unterzogen ist?

b) die Streichung der Electoral Roll.

Ist das so korrekt?

Jack Manning

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12

Mittwoch, 7. Februar 2018, 17:21

Senatorin Chandra,

ich sehe einige Änderungen in Rot die durch Senator Kingston hinzugefügt wurden.

Um auf meine Frage zurück zu kommen. Wie kommt man auf die Zahl 435, das würde mich noch intressieren.
Jack Manning (D-NA)
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13

Mittwoch, 7. Februar 2018, 17:30

Ja, Electoral Roll Stimmt.

Vereinigungen habe ich unterlegt, weil ich "Vereinigungen von angemessener Bedeutung" als nicht mit dem demokratischen Grundprinzip vereinbar ansehe. In diesem Zusammenhang würde ich aber vorschlagen, dem Gesetz einen Reiter bzw. ein Chapter "Political Parties" hinzuzufügen, das
1. Festlegt, was eine politische Partei ist und das EO dazu verpflichtet eine Liste der eingetragenen Parteien zu führen,
2. Eventuell gleich mein seit Monaten bei Chairman Covfefe zur Bearbeitung liegenden Antrag im kommittee zur Regulation der Wahlwerbung und Parteienförderung eingearbeitet werden kann.

Außerdem grün markiert habe ich die Stelle wo festgelegt wird, dass der CJ den VP ernennen muss. Ich finde es ist ganz nett, so wie bei den letzten zwei Inaugurationen, dass ein anderer Justice die Vereidigung des VP vornimmt.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
435 ist die Zahl des RL-US-House of Reps :thumbsup: .

BEN KINGSTON

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14

Mittwoch, 7. Februar 2018, 20:08

Congressman Manning,

ich sehe einige Änderungen in Rot die durch Senator Kingston hinzugefügt wurden.

das sind wie durch den Senator angemerkt rein sprachliche Änderungen, daher bin ich nicht darauf eingegangen.
Handlung:Atmet schwer durch.


Senator Kingston,

Vereinigungen habe ich unterlegt, weil ich "Vereinigungen von angemessener Bedeutung" als nicht mit dem demokratischen Grundprinzip vereinbar ansehe. In diesem Zusammenhang würde ich aber vorschlagen, dem Gesetz einen Reiter bzw. ein Chapter "Political Parties" hinzuzufügen, das
1. Festlegt, was eine politische Partei ist und das EO dazu verpflichtet eine Liste der eingetragenen Parteien zu führen,
2. Eventuell gleich mein seit Monaten bei Chairman Covfefe zur Bearbeitung liegenden Antrag im kommittee zur Regulation der Wahlwerbung und Parteienförderung eingearbeitet werden kann.

Handlung:Atmet schwer durch.


Solange dazu nichts spruchreifes existiert würde ich es ungern aufnehmen. Was die Parteien angeht, angemessene Bedeutung hat in meinen Augen zumindest jede Partei, die ein Amt auf Bundesebene hält oder das Amt eines Gouverneurs. Wir müssen jetzt wirklich nicht jede 1-Mann-Vereinigung aufnehmen.

Ja, Electoral Roll Stimmt

Wir sollten zumindest die Roll behalten, wenn ich auch dafür zu haben bin, die manuelle Eintragung zu streichen. Die Roll kann vom USEO erstellt werden und dient als Referenz wer zum fraglichen Zeitpunkt wahlberechtigt war.

Außerdem grün markiert habe ich die Stelle wo festgelegt wird, dass der CJ den VP ernennen muss. Ich finde es ist ganz nett, so wie bei den letzten zwei Inaugurationen, dass ein anderer Justice die Vereidigung des VP vornimmt.

Das sehe ich unkompliziert. Dann ist der CJ eben während der Vereidigung des Vizepräsidenten abwesend ;)

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Mittwoch, 7. Februar 2018, 20:58

Mister President,

Weshalb wurde von der gebraeuchlichen Darstellung Abstand genommen?
Jonathan James Bowler


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Mittwoch, 7. Februar 2018, 21:03

Senator Bowler,

weil die Darstellung im vorliegenden Entwurf schlicht besser navigierbar ist.

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17

Mittwoch, 7. Februar 2018, 21:43

Solange dazu nichts Spruchreifes existiert würde ich es ungern aufnehmen. Was die Parteien angeht, angemessene Bedeutung hat in meinen Augen zumindest jede Partei, die ein Amt auf Bundesebene hält oder das Amt eines Gouverneurs. Wir müssen jetzt wirklich nicht jede 1-Mann-Vereinigung aufnehmen.


Ich schlage folgende zusätzliche Section vor:

Section X – Political Parties
(1) Das USEO hat eine Liste von politischen Vereinigungen, genannt Parteien, zu führen.
(2) Eine Partei wird nur in dieses Verzeichnis aufgenommen, wenn sich mindestens ein Gouverneur oder ein gewählter Bundespolitiker zu dieser bekennt.
(3) Landesgruppen von Parteien werden nicht extra aufgenommen.

Basierend auf dieser kann man dann sagen, das USEO kann Vorwahlen für Parteien durchführen, die im entsprechenden USEO-Register verzeichnet sind.

Wir sollten zumindest die Roll behalten, wenn ich auch dafür zu haben bin, die manuelle Eintragung zu streichen. Die Roll kann vom USEO erstellt werden und dient als Referenz wer zum fraglichen Zeitpunkt wahlberechtigt war.
Das gefällt mir. Um hier das ganze sprachlich auch noch zu vereinheitlichen, schlage ich 'Wählerevidenz' für das ständige U.S.E.R.S.-Register, und 'Wählerverzeichnis' für die Electoral Roll vor, die aus der Wählerevidenz erstellt wird.
Das sehe ich unkompliziert. Dann ist der CJ eben während der Vereidigung des Vizepräsidenten abwesend
Das passt so.

BEN KINGSTON

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Donnerstag, 8. Februar 2018, 08:29

Um hier das ganze sprachlich auch noch zu vereinheitlichen


Senator Kingston,

womit genau vereinheitlichen...?

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19

Donnerstag, 8. Februar 2018, 08:53

Mit der Albernischen Sprache.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Sorry, mir fallen die Sim-Wörter nicht mehr ein. Jedenfalls damit das Deutsche Wort im Text und das englische in der Klammer steht ;).

BEN KINGSTON

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20

Donnerstag, 8. Februar 2018, 08:56

Handlung:Ist sich nicht sicher was der Senator meint.


SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Das tut es doch schon? Electoral Roll und Wählerverzeichnis werden im Entwurf genau so verwendet.