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The Honorable Jonathan B. Coolidge, Federal Judge, will preside over the proceedings of the Federal District Court for the Second District in the Criminal case [i]The People of the United States against Mr. Nicholas Frederic Dietz Junior. The procedure is performed as Jury Trial.[/i]
UNITED STATES FEDERAL COURTS
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jonathan B. Coolidge« (9. Januar 2018, 06:42)
Your Honor,
das Volk des Bundesstaates Astoria hatte im Januar 2017 den Angeklagten zu seinem Governor gewählt, ein Amt, für das die Verfassung des Bundesstaates Aufgaben und Befugnisse definiert. Als Bundesstaat der Vereinigten Staaten unterliegt dieser aber zugleich der U.S. Constitution, welche in Art. IV Sec. 5 Ssc. 1 Var. 1 unter anderem bestimmt, dass die Pflege der auswärtigen Beziehungen nicht zu diesen Befugnissen eines Bundesstaates gehört.
Nichts anderes aber tat der Angeklagte, als er in Ausübung des Amtes als Governor of Astoria am 19. Februar 2017 sich selbst zum "Honorarkonsul" ernannte, nachdem er zuvor er die Assembly unterrichtet hatte, dass bereits Vorbereitungen für den Betrieb eines "Honorarkonsulats" getroffen worden seien. Erst im Nachhinein stellte er die Behauptung auf, die Finanzierung sei aus Privatvermögen erfolgt, was in Anbetracht dessen, dass die Errichtung und Ernennung nicht nur ausweislich eigener Erklärung kraft Amtsgewalt vorgenommen werden sollten und Bestandteil seiner amtlichen Tätigkeit waren, die Governor Dietz vor der Assembly erörterte.
Die Rechtslage ist klar: Ein Governor ist nicht befugt, sich in der Diplomatie zu betätigen, soweit er dazu nicht durch die Vereinigten Staaten ermächtigt wird. Der Angeklagte handelte entgegen des Willens der damals zuständigen Präsidentin Béatrice Laval, die er vorher diesbezüglich als Governor of Astoria konsultiert hatte. Ein Governor ist auch nicht befugt, einen Vertreter bei einem fremden Staat zu ernennen. Ein durch einen Governor berufener sogenannter Honorarkonsul, der im Ausland selbst oder durch Beauftragung Dritter tätig wird, maßt sich die Kompetenzen eines diplomatischen Vertreters an. Alle diese Handlungen sind für sich genommen bereits entweder die unberechtigte Führung der Bezeichnung eines öffentlichen Amtes oder die unrechtmäßige Ausübung der mit einem öffentlichen Amt verbundenen Befugnisse und eine Straftat.
Diese Erkenntnis gewonnen, ist auch klar dass für rechtswidriges Handeln keine Befugnis besteht, als Vertreter eines Dritten - hier eines Bundesstaates - über fremdes, anvertrautes Vermögen zu verfügen, zumal entsprechende Ermächtigungen auch nicht vorlagen und bis heute nicht vorliegen und damit insoweit schon keine Vertretungsbefugnis bestanden hat. Auch dieses Verhalten ist strafbar.
Strafbares Verhalten ist gerichtlich zu sanktionieren, aus diesem Grund haben wir uns hier zusammengefunden und aus diesem Grund werde ich als Vertreterin der Vereinigten Staaten in diesem Verfahren nicht nur die vorgebrachten Anschuldigungen in der Beweisaufnahme belegen, sondern auch eine entsprechende Verurteilung beantragen.
die Hexenjagd auf meinen Mandanten erreicht mit diesem Verfahren seinen Höhepunkt. Was hier passiert ist ungeheuerlich und ich beneide die Staatsanwältin nicht, die verrückten Anschuldigungen ihrer Chefin vertreten zu müssen.
Die Anklage beschuldigt meinen Mandanten, sich diplomatisch betätigt zu haben und dafür Gelder des Staates Astoria verwendet zu haben. Nichts davon ist geschehen, wie die Beweisaufnahme zeigen wird.
Mr. Dietz hat sich sogar vorbildlich verhalten, wie selbst die Anklage ausführt. Er hat sich mit der damaligen Präsidentin in Verbindung gesetzt um seine Pläne, die Beziehungen zwischen Astor und Andro als Gouverneur zu kitten, zu präsentieren. Die Präsidentin hat abgelehnt. Also hat sich Mr. Dietz, guter Vorsätze wie er nun einmal ist, als Privatmann dafür eingesetzt.
Dazu schmückte er sich mit dem Titel des Honorarkonsuls. Ein Titel der keine offizielle, diplomatische Funktion darstellt, wie jedem bekannt sein dürfte - nur der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht. Hier muss ganz klar festgehalten werden, dass die Bezeichnung "Honorarkonsul" keinerlei feste Definition, noch irgendeine Verwendung im astorischen Recht findet. Noch hat Mr. Dietz in dieser somit privaten Funktion irgendwelche Andeutungen Andro gegenüber gemacht, er würde in offizieller, astorischer Funktion handeln. Somit schließt sich jede Art von Amtsanmaßung automatisch aus.
Mr. Dietz hat auch für seine Ausgaben in Andro nur private Gelder verwendet. Nicht ein Cent davon wurde dem Astoria State in Rechnung gestellt. Auch dies wird die Beweisaufnahme zeigen.
Your Honor,
Honorable Members of the Jury,
sie werden Zeugen einer ungerechtfertigten Verfolgung. Es liegt an ihnen die Regierung dafür abzustrafen.
Senator schwören Sie, dass Sie die Wahrheit sagen werden, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass Sie dabei nichts verschweigen oder verändern werden?
Good morning, Senator.
Können Sie dem Gericht mitteilen, welche Funktion Sie zwischen dem 23. Februar und dem 06. März letzten Jahres wahrgenommen haben?