Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Wenn das Urteil des Supreme Court denn so falsch ist wie behauptet, warum bringt die Präsidentin denn nicht eine Vorlage zur Korrektur ein?
Ich hatte aber schon gesagt, dass die Annihilation nach Art. V Sec. 3 Ssec. 3 nicht an einen so lautenden Antrag gebunden ist, sondern an ein Verfahren, welches nur durch Anrufung eingeleitet werden kann. Wenn sie erforderte, dass dafür eine Rüge der Norm erforderlich sei, würde ihre Anwendung einzig auf die Verfassungsbeschwerde nach Ssec. 1 Pt. 3 beschränkt werden.
Auch die Systematik der Normen spricht dagegen: Ssec. 2 bezieht sich auf Ssec. 1, Ssec. 3 kommt danach. Wären die Ssecs. 2 und 3 vertauscht, könnte man dann durchaus vertreten, dass sich die Anrufung - in der Lesart eines Antrages - auch auf die Annihilation bezieht. So ist es allerdings nicht.
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 18 Jahren, 3 Monaten, 4 Tagen und 21 Stunden