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Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill
THE REPUBLIC OF ASSENTIA
The State Assembly
ALL FOR OUR COUNTRY!
Honorable Deputies!
Deputy Rushton hat den nachstehenden Entwurf eingebracht.
Soll der vorliegende Antrag Gesetz werden?
Bitte stimmen Sie mit
Yes (Zustimmung) oder
No (Ablehnung).
Sie können sich mittels
Abstention der Stimme enthalten.
Die Abstimmung dauert vier Tage.
(Bruno Gardner)
Chairman of the State Assembly
Assentia Public Broadcasting Act Amendment Bill
Article I - Amendments
Article I, Section 3 des Assentia Public Broadcasting Act wird wie folgt geändert:
(1) Der APBS unterteilt sich in folgende Spartensender:
a) Assentia One. Dieser Televisionssender hat primär die Aufgabe, Unterhaltungsformate und Spielfilme zu senden. Vormittags soll ein Kinderprogrammblock ausgestrahlt werden. Er darf maximal zehn Minuten Werbung pro Stunde senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
b) Assentia Two. Dieser Televisionssender soll kulturelle Großereignisse übertragen und auch anderweitig über Kultur berichterstatten. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
c) Assentia Information. Dieser Televisionssender hat alle öffentlichen Sitzungen der Assembly zu übertragen, über andere politische Ereignisse zu berichten und Dokumentationen zu senden. Es ist ihm nicht erlaubt, Werbung zu senden. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
d) Radio Assentia. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der Hauptzielgruppe richten. Außerdem soll er vormittags einen Kinderprogrammblock ausstrahlen. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist von 23.00-05.00 Uhr gestattet.
e) Radio Assentia Two. Dieser Hörfunksender soll sich nach den Hörwünschen der älteren Bevölkerung richten. Das Senden von Werbung ist ihm für fünf Minuten pro Stunde erlaubt. Das Senden von nicht-jugendfreien Inhalten ist nicht gestattet.
(2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird. Sollte kein Direktor im Amt sein, übernimmt diese Aufgabe der Secretary of the Republic. Sollte ein solcher ebenfalls nicht im Amt sein, hat der Governor diese Funktion zu übernehmen.
(3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
(4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen sind in der Budgetplanung anzugeben.
(5) Das Programm wird von dem APBS nach Article 1, Section 3, Subsection 1 selbst festgelegt. Allerdings ist jeder Sender des APBS dazu verpflichtet, drei mindestens zehnminütige Nachrichtensendungen mit regionalem Bezug pro Tag auszustrahlen.
(6) Die APBS control commission hat die Aufgabe, die Arbeit des APBS auf Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Ihre Mitglieder werden von der State Assembly ernannt.
(7) Das gesamte Staatsgebiet der Republic of Assentia muss mit Funk- und Fernsehsignalen abgedeckt sein.
(8) Alle Spartensender müssen eine Präsenz im Weltnetz errichten, auf der sie alle schon gesendeten Sendungen für die Nutzer verfügbar machen. Außerdem müssen die gerade ausgestrahlten Sendungen als Livestream im Netz verfügbar sein.
Article I, Section 4 entfällt.
Article II – Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Gaius Libertas
Senior Partner @ Libertas & Perikleen LLP
former Justice to the Supreme Court
XLV. President of the United States
THE REPUBLIC OF ASSENTIA
The State Assembly
ALL FOR OUR COUNTRY!
Honorable Deputies!
Die Abstimmung ist beendet. Es steht folgendes Ergebnis fest:
6x Yes, 1x No, 2x Abstention
Damit ist der Entwurf angenommen.
(Bruno Gardner)
Chairman of the State Assembly