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Mr President,
das Stürmer-Verfahren hat gezeigt, dass es im Bereich der Auslieferung von Ausländern Unklarheiten über das Verfahren gibt. Da wir diese Zusicherung zum einen in verschiedenen Verträgen gegeben haben und es zum anderen nicht unser Interesse sein kann, Kriminelle in den Vereinigten Staaten zu halten, die wir hier nicht anklagen können, weil die Tat im Ausland begangen wurde, schlage ich heute diese Bill vor. Ich greife damit eine Initiative der Administration auf, die an mich in dieser Frage herangetreten ist, weil ich den Vorschlag für sinnvoll und durchdacht halte und hoffe auf Ihre Unterstützung.
ich würde es sehr begrüßen wenn Ihr Antrag eine reine Gesetzesvorlage enthielte welche dann "ummantelt" wird von einer Bill die das Inkrafttreten etc. festlegt, so wie es bis jetzt immer üblich war.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
Mr President,
ein derartiges Vorgehen war bisher nur dann üblich, wenn zugleich ein anderes Gesetz aufgehoben oder verändert wurde. Beides ist hier nicht einschlägig.
so selten wie eine Auslieferung vorkommt wäre ich dafür die Entscheidung über die Auslieferung einem Gericht zu überlassen. Die Bundesregierung entscheidet da eventuell etwas zu politisch.
Colin Cambrel Attorney at law
fr. Senator for Freeland
Mr President,
die Frage der Auslieferung ist eine Frage diplomatischer Beziehungen, die in meinen Augen durchaus politisch getroffen werden sollte. Wann immer dadurch Rechte verletzt sein könnten, ist das im gerichtlichen Verfahren am Maßstab der Verfassung zu messen.
Mr President,
derzeit existiert keine Regelung zur Auslieferung, die über die völkerrechtliche Verpflichtung der Vereinigten Staaten an sich hinausgeht.
Mr President,
um genau das festzulegen und dafür eine geordnete Verfahrensweise zu schaffen, Senator Blokker.
Mr. President,
Wir brauchen also ein Gesetz, das festlegt, dass die Regierung im Rahmen der Verfassung handeln darf? Das erscheint mir nicht zwingend erforderlich. Oder trauen wir der Regierung eine "geordnete Verfahrensweise" nicht zu?
Mr President,
natürlich kann die Administration die Verfassung anwenden - diese sagt aber nichts spezielles über die Auslieferung von Ausländern aus, sondern definiert nur grundlegende Rechte in einem Gerichtsverfahren. Das ist sehr dünn und führt zu Unklarheiten in diesem Bereich, wie der Fall Stürmer gezeigt hat. Es ist zentrale Aufgabe des Kongresses, Ausgestaltung und Abwägungen durch Gesetz zu tätigen, insofern hat der Senator for Serena mit seinem Einwand Unrecht.
Daneben: Völkerrecht als Begriff bezeichnet zunächst einmal nur solche Bestimmungen, die mehr als einen Staat betreffen. Die Vereinigten Staaten sind Partei verschiedener Verträge, die für sie damit verbindlich sind. Daneben gibt es Verträge, die die Vereinigten Staaten nicht betreffen und Rechtsgewohnheiten. Dieses Gesetz nimmt einerseits geltende Verträge zum Ansatzpunkt, andererseits "völkerrechtlich verbindliche" Zusicherungen, was nichts anderes ist als eine verbindliche Zusicherung - Bezugnahme auf das durch den Senator of Laurentiana angesprochene Völkergewohnheitsrecht.
Ich bin gegen diesen Entwurf. Das was Sec. 1 Ssec 2 ist nicht unser Recht. Wir haben nicht das Recht erst dann auszuliefern wenn es auch bei uns eine Straftat ist.
Astors Gesetze haben nicht internationale Gültigkeit dass sie als Maß allen Rechts gelten und wir anderen Staaten deshalb eine Auslieferung verweigern weil es bei uns keine Straftat ist.
Die Regierung soll sich von hier raushalten und die Sache der Judikative überlassen.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union fr. Almighty Congressman from Laurentiana fr. Almighty Chairman of the Republican Party fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
Mr President,
ich möchte dem ehrenwerten Kollegen widersprechen: Wir wissen nicht, was im Ausland bestraft werden mag - die abweichende religiöse Orientierung, die sexuelle Orientierung oder ähnliches. Die Vorgabe der Strafbarkeit in Astor sichert uns davor ab, dass wegen derartiger Delikte ausgeliefert wird. Ferner "exportieren" wir nicht unser Strafrecht auf andere, wir regeln nur unsere Bedingungen für eine Zusammenarbeit.
Selbst wenn ein homosexueller Jude von radikalen Scheichen gesucht wird haben wir uns nicht in die Justiz eines fremden Landes einzumischen. Wenn ein US-Bürger seine Frau zusammenschlägt und in ein Land flüchtet in dem das nicht illegal ist, würden Sie sich doch auch bis ins Mark ärgern wenn die Behörden dort die Auslieferung verweigern mit der Begründung dass es bei ihnen nicht illegal ist.
Das sind keine Bedingung, das ist Export unseres Rechts in andere Länder. Andere Länder, andere Sitten und andere Gesetze - dies haben wir zu respektieren und die gesuchte Person hat sich in seiner Heimat vor einem Gericht für jegliche Straftaten zu verantworten.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union fr. Almighty Congressman from Laurentiana fr. Almighty Chairman of the Republican Party fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
ich stimme dem ehrenwerten Congressman aus Laurentiana zu. Ich würde sogar soweit gehen und sagen dass wir offen diskutieren sollten, ob es Sinn macht keine Personen an Länder mit Todesstrafe auszuliefern.
BEN KINGSTON
55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
Zunächst einmal zum Begriff Völkerrecht. Dieser müsste in jedem Fall durch "internationale Verträge" ersetzt werden.
In der Tat ist die Thematik die der ehrenwerte Congressman Abzianidze hier anspricht ausgesprochen interessant und ich muss gestehen dass ich sie so selbst gar nicht im Blickfeld hatte. Vor diesem Hintergrund muss ich auch dem ehrenwerten Senator für Astoria State zustimmen.
Sie Kernfrage welche es zu beantworten gilt ist jene, ob unser Strafrecht tatsächlich jedem anderen überlegen ist und wir daher die Legitimation haben es über die Rechte eines anderen Staates und allenfalls über das Recht einer im Ausland geschädigten Person zu stellen.
Die Antwort auf diese Frage ist nein. Unser Strafrecht ist keinem überlegen, genau so wie andere Länder unser Strafrecht respektieren, habe wir das Strafrecht anderer Länder zu respektieren. Wir haben nicht die Legitimation dies zu tun, denn wenn wir dies tun würden, würden wir den Institutionen der Länder die Souveränität aberkennen und ihnen unser Recht aufzwingen. Das ist allenfalls Kolonialismus und keine Demokratie.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union fr. Almighty Congressman from Laurentiana fr. Almighty Chairman of the Republican Party fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana