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Donnerstag, 26. November 2015, 00:52

H.R. 2015-114 Federal Election Act Amendment Bill (Date of Elections)


THE SPEAKER OF THE HOUSE


Honorable Representatives!

Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?

Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.

Die Abstimmung dauert gemäß Standing Rules 96 Stunden. Es ist eine 2/3-Mehrheit zur Annahme erforderlich.
Sie kann vorzeitig beendet werden falls alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben
oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.





(Clark)
Speaker of the House





Federal Election Act Amendment Bill (fixing the Election Dates and Substitution of Representatives Abrogation)

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz fixiert die Daten an denen Wahlen auf Bundesebene durchgeführt werden.

Section 2 - Amendments to the Federal Election Act
Art. I Sec. 5 Ssec. 2 des FEA wird wie folgt neugefasst:
(2) Das Wählerverzeichnis soll jeweils am 13. Tag des Wahlmonats ausgelegt und zum Ende des 18. Tages des Wahlmonats geschlossen werden.

Art. I Sec. 6 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Section 6 Date of Elections
(1) Bundesweite Wahlen finden in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November statt.
(2) Sie sind spätestens am 13. Tag des Wahlmonats öffentlich anzukündigen.
(3) Die Wahllokale öffnen am 20. Tag des Wahlmonats und schliessen am 25. Tag des Wahlmonats. Nachwahlen und Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
(4) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in jedem Wahlmonat nach Ssec. 1 statt.
(5) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten zeitgleich zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäss der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State.
b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Laurentiana.
c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Serena.
(6) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September zeitgleich zu den Wahlen zum Repräsentantenhaus statt.
(4) Die Wahlergebnisse werden durch die zuständige Behörde innerhalb von zwei Tagen nach der Schliessung der Wahllokale öffentlich verkündet.


Art. II Sec. 1 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Sec. 1. Candidacies.
(1) Ein gemeinsamer Wahlvorschlag (Ticket) für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten ist spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort durch einen der beiden Kandidaten einzureichen.
(2) Tritt ein Präsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert er das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag ungültig sein.
(3) Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Präsidentschaftskandidat die Möglichkeit haben, bis zum Ablauf des Tages vor dem Beginn der Wahl öffentlich einen Ersatz für den zurückgetretenen Kandidaten zu benennen. Tritt ein Vizepräsidentschaftskandidat erst nach Beginn der Wahl zurück oder verliert das passive Wahlrecht, so soll der Wahlvorschlag dennoch gültig bleiben und im Falle der Wahl das Amt des Vizepräsidenten gemäss dem II. Verfassungszusatz besetzt werden.

Art. III Sec. 2 des FEA wird wie folgt neugefasst:
Sec. 2. Candidacies
Kandidaturen zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde durch den jeweiligen Kandidaten spätestens am 18. Tag des Wahlmonats an dem von der Behörde zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.


Art. III Sec. 4 und Art. III Sec. 5 Ssec. 3 werden ersatzlos gestrichen. Die nachfolgende Subsection sinkt entsprechend in der Nummerierung.

Art. II Sec. 5 Ssec. 2 wird wie folgt neugefasst:
(2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.

Art. IV Sec. 1 Ssec. 1 wird wie folgt neugefasst:
(1) Kandidaturen für das Amt eines Senators sind spätestens am 18. Tag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekanntzugeben.

Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Donnerstag, 26. November 2015, 22:16

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Freitag, 27. November 2015, 11:30

Yea.

David J. Clark (D-NA)

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Samstag, 28. November 2015, 09:12

Yea

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Dienstag, 1. Dezember 2015, 00:23

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Tut mir Leid, die Verspätung ist nun RL-bedingt. Fristablauf wäre gestern gewesen, von daher stelle ich trotz Ablauf der LP ein Ergebnis fest.


THE SPEAKER OF THE HOUSE

Honorable Representatives!

Die Abstimmung ist beendet.

Es wurden bei 0 Enthaltungen
77/110 Stimmen
gültig abgegeben


Dabei wurden abgegeben:
77x Yea

0x Nay

Der Antrag ist angenommen.

Nicht abgegebene Stimmen können bis zum Ablauf der Frist zu Protokoll gegeben werden.


(Clark)
Speaker of the House


David J. Clark (D-NA)

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